Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Willenserklärung ist die Entäußerung eines Willens durch eine Person die einen Rechtserfolg Dieser Erfolg soll nach der Rechtsordnung eintreten er gewollt ist. (Motive des BGB S. 126). Der Begriff der Willenserklärung nicht zwingend identisch mit dem Begriff des Rechtsgeschäftes . Unter gewissen Umständen besteht das Rechtsgeschäft aus einer Willenserklärung und ist dann inhaltlich mit dieser.
Die Willenserklärung wird in einen objektiven einen subjektiven Tatbestand unterteilt. Objektiv (auch äußerer Tatbestand ) muss eine Erklärungshandlung nach außen treten. muss die Erklärung nicht ausdrücklich sondern kann durch schlüssiges Handeln ("konkludent") erfolgen. Dieser objektive muss auf den subjektiven (auch innerer Tatbestand ) schließen lassen. Vorausgesetzt wird dabei ein bzw. ein Handlungsbewusstsein das gehandelt wird sodass Regungen eines Schlafenden oder Bewusstlosen keine Willenserklärungen Das Erklärungsbewusstsein umschreibt das Bewusstsein dass die einen rechtlichen Gehalt hat. Die Konsequenzen eines Erklärungsbewusstseins sind umstritten: Trierer Weinversteigerung . Schließlich wird auch ein Geschäfts- oder benannt. Dieser ist in der Regel unbeachtlich. Anfechtung ist jedoch möglich. Die für ein notwendige Willenserklärung muss die wichtigsten Bestandteile des enthalten (beim Vertrag die sog. essentialia negotii ).
Im Zivilprozessrecht werden auch die Prozesshandlungen als Willenserklärung bezeichnet.
Fehlerhafte Willenserklärungen können gegebenenfalls wegen sog. ("Irrtum") angefochten werden. Zu ersetzen ist dabei in Regel der Vertrauensschaden.
Bei manchen Rechtsgeschäften ist eine bestimmte Form für die Willenserklärung vorgeschreiben damit das wirksam zu Stande kommt.