Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. ZVS steht im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch für Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen . Ihre Hauptaufgabe besteht darin " Studienplätze für das erste Fachsemester an staatlichen Hochschulen in Verteilungsverfahren oder Auswahlverfahren zu vergeben der Zentralstelle)" (aus: Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen 1999).
Der Vorläufer der ZVS die "Zentralen wurde von der Westdeutschen Rektorenkonferenz in den Jahren aus der Taufe gehoben und verteilte nur Hochschulzugangsberechtigungen für die medizinischen Fächer. Im Zuge der immer weiter Anzahl von Studienbewerbern und der anhaltend großen Nachfrage nach beliebten Studienfächern beispielsweise Medizin wurde Rahmen des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen dem Numerus-Clausus-Urteil (BVerfG 33 303) Rechnung getragen. Die KMK ( Kultusministerkonferenz ) einigte sich im Staatsvertrag über die der ZVS und den vorläufigen Vergabeverordnungen deren Grundlagen in den Jahren zuvor gelegt worden Weitere Urteile zu Zulassungsproblematik ergaben dann Neufassung des Staatsvertrags der 1978 abgesegnet wurde. wurden aber die erweiteren Auswahlverfahren erst im 1981/1982 angewendet. So sollte einen reale Chance den Studienplatz gewährt werden indem man eine von Kriterien (Quoten nach Benachteiligung / Ländern / etc.) berücksichtigt. Ziel ist aber wie vor die Zulassungsbeschränkungen so gering wie zu halten. Ausdruck dieses Prinzips war auch Versuch im Jahr 2003 die Verteilung der BWL Studienplätze lokal aufzuteilen.
Die ZVS existiert seit mittlerweise gut Jahren. In der Zeit hat sie mehr 6 Millionen Bescheide verschickt. Zur Zeit werden Semester ungefähr 120.000 Anträge bearbeitet wobei die erst im letzten Augenblick die Behörde erreichen.
Ganz nebenbei: Die ZVS hat dank sehr umfangreichen Postaufkommens sogar eine eigene Postleitzahl!
Diese vereinfachte Erläuterung behandelt nicht alle Sonderfälle Studienplatzvergabe. Für detaillierte Erläuterungen bitte die jeweils Infozeitschrift der ZVS beachten .
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in Etappen. Die erste Hürde die eine Bewerbung muss ist das allgemeine Auswahlverfahren. Hier werden Studienplätze für ein Fach gezählt und mit Anzahl der Bewerber verglichen. Ist die Anzahl Bewerber kleiner als die Anzahl der Studienplätze das allg. Verfahren in ein Verteilungsverfahren überführt. ausgedrückt bedeutet dies dass jeder Anwärter für Studienplatz in diesem Fach berücksichtigt wird.
Ist aber die Anzahl der Bewerber als die Anzahl der Studienplätze muss wie Name schon sagt eine Auswahl getroffen werden. werden 51% der Studienplätze nach Durchschnittsnote 25% Wartezeit und 24% nach dem Hochschulkriterium (HK) Haben zwei Bewerber die gleiche Durchschnittsnote gelten folgenden nachrangigen Kriterien in dieser Reihenfolge: Wartezeit Haben beide Bewerber exakt die gleichen Kriterien das Los.
Dabei ergeben sich bestimmte Durchschnittsnoten bzw. mit denen Bewerber für das gewünschte Fach Studium zugelassen werden können. Diese erforderlichen Durchschnittsnoten gern als "NC" oder " Numerus Clausus bezeichnet.
Bewerber die weder nach Wartezeit noch Note einen Platz bekommen haben können durch HK berücksichtigt werden. In diese Hochschulquote gelangen nur Bewerber die in der 51%-Quote der keinen Platz erhalten haben und die nächstschlechteren haben.
Nach welchen Kriterien die Hochschule auswählt in der ZVSinfo nachzulesen da aber die Hochschulen aus Zeit- und Kostengründen kein eigenes anwenden wird die Verteilung der ZVS überlassen. werden in einer Vorabauswahl bis zu 70% Sozialkriterien und 30% nach Note ausgewählt.
Fakten:
Das Fach Betriebswirtschaft hat im Sommersemester eine Verhältnis von einem Studienplatz (absolut 2614) 2 9 Bewerber (absolut 7531) gehabt.
Wenn jemand sein Abitur in Bayern und anschließend BWL studieren will wäre im 2003 eine Note von 2 6 erforderlich
Nur wer im allg. Auswahlverfahren einen zugewiesen bekommen hat nimmt an der Ortsverteilung Hier ist jetzt maßgeblich welche Ortspräferenzen angegeben Wichtig ist eigentlich nur der erste Wunsch alle nachrangigen Ortswünsche erst nach der Verteilung ersten Ortswünsche abgearbeitet werden.
Auch hier werden wieder zwei Quoten Zuerst werden die Studienplätze an der jeweiligen nach der ersten Rangliste abgearbeitet. Sie berücksichtigt erstes Kriterium nur die Note. Sollte aber Note mit einem anderen Bewerber gleich sein nach dem Sozialkriterien ausgewählt. Die erste Rangliste aber nur einen Anteil von 25% an von der Uni vergebenen Studienplätzen.
Der weitaus größere Teil der Studienplätze an einer Uni wird nach dem Sozialkriterium Folgende soziale Kriterien werden dabei nach Kennziffern Pauschal gilt je niedriger die Ziffer desto die Wahrscheinlichkeit auf einen Studienplatz.
schwerbehinderte Personen
Personen mit Ehegatten oder Kind die an nächstgelegenen Uni studieren wollen
Personen mit gesundheitlichen studienorganisatrischen wirtschaftlichen besonderen wissenschaftlichen besonderen öffentlichen Gründen für eine bevorzugte Berücksichtigung ersten Studienortswunsches. Hierzu zählen übrigens auch Leute wegen einem Dienst ihre Zulassung nicht wahrnehmen
Personen die an der von ihrer Wohnung Uni studieren wollen
Personen die nicht in die Gruppen 1 4 fallen. In aller Regel mehr als der Bewerber
Die 75%ige Quote wird zuerst mit Personen aus Gruppe 1 aufgefüllt egal welche sie haben anschließend die Gruppe 2 egal Note sie haben usw. Ist es absehbar bei einer Gruppe die Anzahl der Plätze mehr ausreicht wird innerhalb dieser Gruppe nach verteilt. In diesem Fall werden die nachrangigen gar nicht mehr berücksichtigt.
Beispiele:
Bei der 25% Verteilung nach Note Bewerber mit 1 8 häufig nicht mehr Bei stark frequentierten Studiengängen an populären Unis die Notengrenze sogar unter 1 3 liegen!
Für ein imaginäres Studienfach an der Regensburg existieren 125 Studienplätze. Auf diese Studienplätze 300 Bewerber. Zuerst werden 31 (entspricht 25%) an die besten der 300 Bewerber vergeben. restlichen 94 Plätze werden jetzt nach Sozialkriterien Zuerst wurden die 6 Schwerbehinderten berücksichtigt dann 25 Frauen und Männer mit Ehefrau oder Nun werden 44 Bewerber berücksichtigt die in 3 fallen (zwei Drittel der Bewerber hatten im letzten Semester eine Zulassung für diesen in Regensburg mussten aber ihren Wehr- oder antreten). Erst jetzt wird Gruppe 4 berücksichtigt. viele Regensburger Abiturienten in ihrer Heimatstadt bleiben haben sich gut 30 für diesen Studiengang Es sind aber nur noch 19 Plätze Als Folge bekommen nur noch die besten Studenten aus Gruppe 4 einen Studienplatz. Die Bewerber die der Gruppe 5 angehören werden gar nicht beachtet weil schon bei Gruppe sämtliche Plätze vergeben wurden.
Hat man nun einen Platz an Uni bekommen erhält man postalisch einen Zulassungsbescheid man muss sich relativ zügig an der einschreiben . Verschläft man den Termin zur Einschreibung kein Weg daran vorbei sich im nächsten nochmal bei der ZVS zu berwerben. Man dann aber keine Gutschriften erwarten ausgenommen ein
Eine Verbesserung der Durchschnittsnote ist nur den Sonderantrag "Nachteilsausgleich" möglich. Aber schon im sei hier gesagt dass dabei nur schwerwiegende anerkannt werden. Z.B. Schwerbehinderung von mehr als mit Feststellungsbescheids des Versorgungsamts oder Bundessieg(!) im "Jugend forscht "Mathematik oder Fremdsprachen" mit beglaubigter der Siegerurkunde. Mehr dazu im Heft ZVSinfo.
Da die Vergaberegelungen für zulassungsbeschränkte Fächer Einzelfall oft recht kompliziert sind empfiehlt es vor der Bewerbung eine Beratung in Anspruch nehmen. Zur Zulassung zum Studium bei Studienfächern über die ZVS vergeben werden berät