Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Insolvenz ( lat . insolvens "nicht-lösend" hier im Sinne von: "Schulden (ein-)lösend") beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person (Verbraucherinsolvenz) die dann vorliegt wenn sie nur vorübergehend nicht mehr in der Lage ihre fälligen Schulden zu begleichen. Bei juristischen Personen liegt Insolvenz auch vor wenn eine Überschuldung gegeben ist.
Arbeitnehmer sind im Falle einer Insolvenz Arbeitgebers insofern geschützt als sie einen Anspruch Insolvenzgeld haben.
Die aktuelle deutsche Wirtschaftskrise trieb 2003 fast 40.000 Unternehmen in Insolvenz. 4 6 % mehr als 2002. in Frankreich waren es in der EU knapp mehr Unternehmen.
Eine Auffanggesellschaft kann der Verhinderung der Insolvenz oder Ablauf des Insolvenzverfahrens der Fortführung des Geschäftsbetriebs
Ein vereinfachtes Insolvenzverfahren kann jeder überschuldete Verbraucher durchlaufen. Es setzt sich aus einer einer gerichtlichen und der 'Wohlverhaltens'-Phase zusammen. Ein sollte sich dazu an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.
Die erste Phase bildet zwingend ein Verfahren in dem der Schuldner versuchen muss Einigung über eine Schuldenbereinigung mit seinen Gläubigern zu erreichen. Hierzu wird ein Schuldenbereinigungsplan dem Ziel der Entschuldung erstellt in dem Leistungen des Schuldners an alle Gläubiger aufgenommen Dieser Plan kann alle Regelungen enthalten um Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger(n)zu erreichen. Wird Plan von mindestens einem Gläubiger abgelehnt oder nach der Zusendung des Schuldenbereinigungsplans ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung so gilt der Plan als gescheitert. eine Bescheinigung einer anerkannten Stelle zur Schuldenbereinigung das Scheitern des außergerichtlichen Planes vorliegt kann Insolvenzeröffnungsantrag bei dem Insolvenzgericht eingereicht werden.
Das Gericht soll erneut versuchen eine gütliche Einigung Gläubigern und Schuldner zu erzielen. Wenn ein Plan nicht aussichtsreich erscheint dann kann das von der Zustellung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans an Gläubiger absehen. Wird der gerichtliche Plan abgelehnt wird von einem weiteren Plan abgesehen folgt gerichtliche Insolvenzverfahren in der Form des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Dieses ist ein gegenüber dem Unternehmensinsolvenzverfahren vereinfachtes Verfahren das unter bestimmten Voraussetzungen sogar durchgeführt werden kann. Es wird ein Treuhänder der die Insolvenztabelle (Gläubiger Forderungshöhe und Forderungsgrund) Der Treuhänder hat weiterhin die Aufgabe das Vermögen des Schuldner zu verwerten.
In der - regelmäßig sechsjährigen - (diese beginnt bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens) der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abtreten. Dieser verteilt Beträge an die Gläubiger. Nach erfolgreichem Ablauf Wohlverhaltensperiode erlässt das Gericht dem Schuldner auf die restlichen Schulden.