Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Im Staatsrecht bedeutet Zentralismus Unitarismus. Es ist das Streben nach möglichst einheitlichen Staatsaufbau mit klarer Befehlsgebung von nach unten und Ausschaltung föderalistischer partikularistischer und anderer Zwischeninstanzen und Zuständigkeiten. Das ist der Einheitsstaat im Gegensatz zum Bundesstaat. Als Beispiel einen zentralistisch organisierten Staat wird gerne die der V. Republik in Frankreich herangezogen.