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Montag, 28. Mai 2012
Zeppelin (Begriffsklärung)
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Der Begriff
Zeppelin
steht für verschiedene Dinge:
als Name von
Ferdinand Graf von Zeppelin
(Erfinder und Namensgeber der entsprechenden Luftschiffe)
als Oberbegriff für
alle Luftschiffe die von Graf Zeppelin und Nachfolgern gebaut wurden
;
siehe
Zeppelin
als Synonym für
Starrluftschiff
(manchmal sogar sehr nachlässig für
Luftschiff
)
als Synonym für Luftschiffe der Baureihe
Zeppelin NT
als Name des Luftschiffs
LZ 127 "Graf Zeppelin"
als Name des Luftschiffs
LZ 130 "Graf Zeppelin II"
(wenig bekanntes Schwesterschiff von
LZ 129 "Hindenburg"
)
als Name des nie fertiggestellten
einzigen deutschen Flugzeugträgers
(in der Zeit des
zweiten Weltkriegs
)
als Name eines
Baumaschinen
-Produzenten
als Name der Rockband
Led Zeppelin
als Schienen-Zeppelin
Themenkreis:
Zeppelin
Zeppelin-Luftschiff
|
Liste aller Zeppeline
|
Ferdinand Graf von Zeppelin
Zeppelin NT
|
LZ126
|
LZ127 „Graf Zeppelin“
|
LZ129 „Hindenburg“
|
LZ130 „Graf Zeppelin II“
siehe auch:
Luftschiff
|
Starrluftschiff
|
Halbstarres Luftschiff
|
Prallluftschiff
Bücher
zum Thema
Zeppelin (Begriffsklärung)
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