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Zinsabschlagsteuer


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Die Zinsabschlagsteuer ( ZASt ) ist eine Quellensteuer . Es handelt sich bei der ZASt eine besondere Form der Kapitalertragsteuer . Sie beträgt zur Zeit (Stand 2004) Prozent auf Zinseinkünfte und 20 Prozent auf deutscher Aktiengesellschaften.

Die ZASt wird auf Einnahmen aus Kapitalvermögen erhoben zu denen z.B. Bankguthaben zählen.

Es besteht ein Freibetrag unterhalb dessen steuerfrei bleiben ( Sparerfreibetrag ) und dessen Höhe innerhalb der letzten mehrfach verändert wurde. Zur Zeit (Stand 2004) der Freibetrag 1.370 00 Euro für Ledige 2.740 00 Euro für Verheiratete (§ 20 EStG ). Außerdem gilt bei den Einkünften aus ein Werbungskostenpauschbetrag von 51 00 Euro bzw. 102 Euro.

Soweit die Zinsen die Summe des und des Werbungskostenpauschalbetrages nicht überschreiten können die freigestellt werden. Hierzu ist ein Freistellungsauftrag beim Kreditinstitut einzureichen.

Die Zinsabschlagsteuer ist eine Steuervorauszahlung (Vorabsteuer) im Rahmen einer Steuererklärung auf die Einkommensteuerschuld Betroffenen angerechnet wird.

Die ZASt wurde 1993 in Deutschland

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