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Zubehör


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Recht

Nach deutschem Sachenrecht ist eine Sache Zubehör einer anderen Sache wenn zur eine gewisse räumliche Verbindung besteht und das gegenüber der Hauptsache eine dienende Funktion hat dass die dienende Sache bereits Bestandteil wäre. Beispiele für Zubehöreigenschaft können etwa Warndreieck im Kraftfahrzeug oder das Ackergerät beim Grundstück sein. Grundsätzlich ist das Zubehör rechtlich Das Eigentum am Zubehör kann einem anderen zustehen das Eigentum an der Hauptsache. Am Zubehör Rechte bestehen die an der Hauptsache nicht Die dienende Funktion des Zubehörs wird aber berücksichtigt das sich Übertragungsakte oder Rechtseinräumungen an Hauptsache im Zweifel auch auf das Zubehör Wird im Beispielsfall das Kraftfahrzeug oder das Grundstück veräußert so gehen im Zweifel (wenn andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde) auch das am Warndreieck bzw. am Ackergerät mit auf Erwerber über.

Informationstechnologie

Im IT -Bereich gibt es unter dem Betriebssystem Windows eine Programmkategorie Zubehör . Darunter finden sich einfach zu bedienende die mit dem Betriebssystem ausgeliefert werden und ein erstes Arbeiten mit dem Rechner ermöglichen. dem Zubehör findet sich:
  • MS Paint = Malprogramm
  • Wordpad = Schreibprogramm
  • Notepad = Editor
  • Spiele




Bücher zum Thema Zubehör

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