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Zuchthaus


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Das Zuchthaus ist eine Strafanstalt für Häftlinge mit Arrest. Im Gegensatz zur Gefängnisstrafe schloss die Zuchthausstrafe eine Arbeitspflicht ein.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde die mit der 1. Strafrechtsreform vom 25. Juni 1969 abgeschafft. In Österreich wurde sie ebenfalls aufgehoben. Das Schweizer Strafgesetz kennt die Zuchthausstrafe noch (StgB 35) unterscheidet sie in der Anwendung aber mehr von der gewöhnlichen Gefängnisstrafe.

Mit der Abkürzung Z wird im eine Zuchthausstrafe verhüllt (z.B. drei Jahre Z). galten als entehrend und hatten auch soziale (z.B. bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche).

Siehe auch: Gefängnis Festungshaft




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