Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Zugang ist im deutschen Recht Wirksamkeitsvoraussetzung empfangsbedürftiger Willenserklärungen .
Voraussetzung des Zugangs ist dass die so in den Herrschaftsbereich des Adressaten gelangt das nach der Verkehrsauffassung bei Annahme gewöhnlicher mit dessen Kenntnisnahme von der Erklärung zu war. Auch der genaue Zeitpunkt des Zugangs dem die Willenserklärung dann wirksam wird § Abs. 1 BGB hängt davon ab wann diesen Kriterien mit der Kenntnisnahme zu rechnen
Nach diesen Regeln geht ein morgens 8 Uhr in den Briefkasten eingeworfenes Schreiben am Vormittag zu wenn der Briefkasten zu Büro gehört aber erst am Nachmittag wenn sich um denjenigen eines Arbeitnehmers handelt. Ein das in einer Bank am Samstag nachmittags geht erst am Montag zu.
Allerdings ist der Zugang eine Rechtsfigur bedeutet nicht dass der Empfänger von der tatsächlich Kenntnis genommen hat oder überhaupt nehmen
Der Zugang tritt also auch dann dargelegten Zeitpunkt ein wenn in den obigen das Büro ausnahmsweise vormittags nicht besetzt ist Hund des Arbeitnehmers das Schreiben nach Einwurf oder die Bank samt darin wartendem Fax Sonntag ausbrennt.
Umstritten sind die Fälle der Zugangsvereitelung wenn jemand das postlagernde Einschreiben welches die enthält absichtlich nicht abholt.