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Entwicklung der Schweizer Eidgenossenschaft 1315-1513
Die zugewandten Orte waren Territorien welche mit der Alten Eidgenossenschaft durch ein System von Verträgen verbunden
Die Alte Eidgenossenschaft war ein äußerst Gebilde. Außer der Tagsatzung besaß sie keine zentralen Institutionen; sie viel mehr aus einem komplexen Geflecht von bi- und multilateralen Bündnissen und Herrschaftsverhältnissen. Als zugewandter Ort alle diejenigen eidgenössischen Gebiete bezeichnet welche einerseits Vollmitglieder (wie die Dreizehn Alten Orte ) waren andererseits aber innere Autonomie besaßen also keine Untertanengebiete waren.
Auch die so genannten Schutzorte welche den Innerschweizer Kantonen Schutzbündnisse abgeschlossen hatten werden manchmal den zugewandten Orten gezählt: