Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Vereinbaren die Eheleute nichts anderes so mit der Heirat der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ".
Zugewinngemeinschaft bedeutet zunächst dass jeder der grundsätzlich Alleininhaber seines vor und während der erworbenen Vermögens bleibt. Die beiden Vermögen ("Mein" "Dein") bleiben also während der Ehe voneinander getrennt. Von Ausnahmen abgesehen kann der Eheleute sein Vermögen allein verwalten ohne anderen um Erlaubnis für bestimmte Geschäfte fragen müssen.
Erst mit dem Ende der Ehe ein Ausgleich der beiden während der Ehe Vermögen der " Zugewinnausgleich " statt:
Endet die Ehe durch Tod geschieht durch Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des Ehegatten.
Endet die Ehe durch Scheidung ist Antrag eines der Eheleute ein Zugewinnausgleichverfahren durchzuführen. dem "Vermögen" ist dabei die Summe aller aber auch negativen Vermögenswerte (z.B. Schulden) zu Aus dem Grundsatz dass die beiden Vermögen des Bestehens der Ehe getrennt bleiben ergeben beispielsweise folgende Konsequenzen: