Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Zusammenarbeit ist eine teilweise Zusammengehörigkeit also das Einbringen von Aktivität oder anderer Leistungen in Bereich des jeweils anderen Systems zur Erreichung von Zielen die beiden entsprechen. Grundlage ist dabei ein Vertrauen auf fortgesetzte bzw. den Abmachungen entsprechende Wechselwirkungsmöglichkeit.
Wichtig ist hier der Punkt: zum beiderseitigen Vorteil. Wirklich partnerschaftliche Zusammenarbeit wird letztlich dadurch garantiert dass beide Systeme mit den ihres eigenen bzw. gemeinsamen Handelns konfrontiert werden.