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Zuwanderungsgesetz


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Das Zuwanderungsgesetz ist der Name für ein geplantes Gesetz dass die Einwanderung nach Deutschland (bei Vermeidung des letzteren Begriffes) gesetzlich regeln soll. wird so das Gesetz bezeichnet das in in den Jahren 2001 bis 2004 zur Verabschiedung gebracht werden sollte. Aus Gesetzgebung ausgeschlossen ist per definitionem die illegale Migration .

Vorgeschichte

Deutschland war schon immer nicht nur Auswanderungsland (in je nach politischer und wirtschaftlicher unterschiedlicher Zahl wanderten Deutsche aus) sondern auch schon ein Einwanderungsland. Die Einwanderung von Ausländern ohne deutliche offizielle Wahrnehmung sondern wurde direkt den betroffenen Betrieben geregelt. Dabei handelte es großteils um Saisonarbeiter aus Polen die in der Landwirtschaft beschäftigt wurden.

Die Nicht-Regelung der De-facto-Einwanderung in die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland wurde im Laufe Zeit durch wiederholte Absichtserklärungen verschiedenster Politiker in Status des politischen Bekenntnisses erhoben: "Wir wollen können kein Einwanderungsland werden" so Helmut Schmidt im Jahre 1979 . Tatsächlich erfolgende Einwanderung wurde daher mit gesteuert und offiziell nicht als Einwanderung angesehen:

  • Der Zuzug der am Ende des Zweiten Weltkriegs vertriebenen Deutschen (etwa 10 Millionen) wurde nicht als Einwanderung angesehen. Nach dem seit 1871 gültigen Staatsbürgerschaftsrecht dürfen haben Menschen deutscher (In Osteuropa ist Staatsbürgerschaft und Volkszugehörigkeit getrennt) Anspruch auf die Staatsbürgerschaft und können fast ungehindert einwandern..

  • Im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der Bundesrepublik beim Wiederaufbau nach dem Weltkrieg wurden ab 1955 Gastarbeiter als zusätzliche Arbeitskräfte ins Land geholt. geschah unter der bis zu Anwerbestopp 1973 erhaltenen Regel mit dem Namen "Rotation" besagte dass die Menschen nur vorübergehend in bleiben und spätestens mit Eintritt in die in ihre Heimatländer zurückkehren sollten.

In den 1990er Jahren zeigte sich dass die bisherigen viele Mängel aufwiesen. Insbesondere zwangen sie durch weitgehenden Ausschluss legaler Einwanderungsmöglichkeiten Menschen auf das verbliebene Schlupfloch zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung auszuweichen Asylrecht . Um die als groß empfundene Zahl oder echter so genannter Scheinasylanten abzuwehren wurde Praxis des Asylrechts verschärft.

Weiterhin klagten viele Wirtschaftsunternehmen insbesondere in florierenden Branchen wie der Informationstechnologie aber auch in Branchen mit sehr Lohnniveau wie der Landwirtschaft dass sie nicht genügend deutsche Arbeitskräfte könnten und es kaum legale Möglichkeiten gebe Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben. Der immer gültige Anwerbestop von 1973 schiebt derartigen Maßnahmen legalen Riegel vor.

Um die Mängel der komplizierten Ausländergesetzgebung beheben und der Tatsache Rechnung zu tragen Deutschland de facto seit den 1960er Jahren ein Einwanderungsland mit einem Bevölkerungsanteil knapp neun Prozent Ausländern geworden ist wurde des 21. Jahrhunderts nach langer Diskussion erneut ein Zuwanderungsgesetz

Eine kurze Chronologie

  • Am 22. März 2002 wurde das Gesetz dem Bundesrat vorgelegt. Der amtierende Bundesratspräsident Klaus Wowereit erkläte das Gesetz vom Bundesrat für aufgrund des genauen Verlaufs der Abstimmung allerdings war hoch umstritten ob die für das Gesetz verfassungsgemäß zu stande kam. CDU / CSU klagte letztlich erfolgreich gegen die Abstimmung dem Bundesverfassungsgericht : Die Zustimmung des Bundesrates ist aufgrund föderalen Struktur der Bundesrepublik unbedingt nötig damit Gesetz in Kraft treten kann. Bei der des Gesetzes durch Bundespräsident Johannes Rau übt dieser scharfe Kritik an der der Parteien.

  • Am 18. Dezember 2002 erklärt das Bundesverfassungsgericht auf Antrag CDU / CSU -regierter Bundesländer die Bundesratsabstimmung vom 22. März für
Grund dafür war dass die beiden Vertreter Landes Brandenburg Ministerpräsident Manfred Stolpe und Innenminister Jörg Schönbohm – unterschiedlich abgestimmt hatten. Der amtierende Klaus Wowereit hatte die Stimmen des Landes gemäß Erklärung des Ministerpräsidenten für das Gesetz gezählt das Verfassungsgericht als unzulässig einstufte. Ohne diese Stimmen hatte das Gesetz aber keine Mehrheit der Abstimmung.

  • Im Januar 2003 legte die Bundesregierung das Gesetz ohne Veränderung erneut dem Bundestag vor der es beschloss.
Ebenfalls im Januar erließ die Bundesregierung Verordnungen diejenigen Teile des Gesetzes umzusetzen die nicht Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

  • Am 20. Juni 2003 lehnt der Bundesrat in dem zwischenzeitlicher Wahlen nun die CDU / CSU -geführten Länder eine deutliche Mehrheit haben das ab.
Wie in solchen Fällen zwingend vorgeschrieben wird Vermittlungsverfahren im gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingeleitet.

  • Am 10. Oktober 2003 setzte der Vermittlungsausschuss mangelnder Einigung eine Arbeitsgruppe ein. Diese Arbeitsgruppe am 14. und 28. November und dem Dezember 2003.

  • Am 16. Januar 2004 tagte die Arbeitsgruppe letzten Mal. Demnächst soll der Vorsitzende der der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) einen neuen Termin für die Tagung Arbeitsgruppe festlegen. Bei einer Einigung (von 100 sind noch 10 strittig) könnte der Gesetzentwurf März dieses Jahres auf die Tagesordnung des kommen.

  • Am 26. Januar 2004 unterstrich Bundeskanzler Gerhard Schröder noch einmal dass ein modernes Zuwanderungsrecht werden müsse.

Literatur

  • Klaus Bade: Vom Auswanderungsland zum Einwanderungsland? Deutschland - 1980. Berlin 1983.
  • Bernt Engelmann: Du deutsch? Geschichte der Ausländer unserem Land. München 1984.
  • Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Zwangsarbeiter Gastarbeiter Flüchtlinge. München 2001.




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