Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter Zwangsarbeit versteht man die Arbeitstätigkeit zu der Person unter Androhung einer Strafe oder eines Übels gezwungen wird.
Die Internationale Arbeitsorganisation ( IAO ) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung die unter Androhung einer Strafe ausgeübt
Während des zweiten Weltkrieges wurden in Deutschland Kriegsgefangene und Menschen der besetzten Gebiete dazu die fehlenden Arbeiter die im Krieg waren zu ersetzen. Vorwiegend die Industrie aber auch viele andere Bereiche konnten anfordern. Die Zwangsarbeiter erhielten dafür Kost und (und auch dieses in vielen Fällen nur Erhalt der Arbeitskraft) teilweise auch Lohn. Zuständig der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel .
Die Zwangsarbeit ist seit Ende des immer wieder ein Thema gewesen zuletzt Ende 1990er nachdem vermehrt Klagen der überlebenden Zwangsarbeiter Gerichten eingingen. Daraufhin beschloss der deutsche Bundestag Fonds in Form der Stiftung Erinnerung Verantwortung Zukunft einzurichten der ehemalige Zwangsarbeiter entschädigen soll. Fondsvermögen belief sich auf 10 Milliarden D-Mark (ca. 5 1 Milliarden Euro ). Diese Summe wurde jeweils zur Hälfte deutschen Staat und der deutschen Industrie bereitgestellt sich die Industrie schwertat ihren Anteil aufzubringen.
Eine Form der Zwangsarbeit stellt die Sklaverei dar bei der ebenfalls Menschen zur gezwungen wurden und bis heute werden. Hiervon unterscheiden ist die Zwangsarbeit die in den fast aller Länder der Welt geleistet werden
Die Verpflichtung zu Arbeitsleistungen im Jugendstrafrecht als Auflage hat Strafcharakter und bleibt im Rahmen des Art. 12 und 3 GG verfassungsgemäß so wie auch Arbeitspflichten gemäß § 56b StGB nicht gegen Verfassung und Menschenwürde verstoßen.
Nach obiger Definition sind auch Wehrdienst und Zivildienst Formen von Zwangsarbeit. Eine angemessene Entlohnung es auch hier nicht. Diese Form der die Männer diskriminiert und das Recht auf Wahl des Arbeitsplatzes untergräbt ist umstritten. Der Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention der Zwangsarbeit verbietet nennt den Wehrdienst Ausnahme.
Nach dem Bundessozialhilfegesetz ist ein Sozialhilfeempfänger zu so genannter Arbeit" verpflichtet für die kein Arbeitslohn gewährt muss. Im Weigerungsfall kann ihm die Hilfe Lebensunterhalt ( Sozialhilfe ) gekürzt oder gestrichen werden die ihm menschenwürdige Existenz ermöglicht hätte (§ 19 Abs. BSHG in Verbindung mit § 25 Abs. BSHG).
Aus Sicht betroffener Sozialhilfeempfänger bietet diese der Tätigkeit wenig Anreiz und wird folglich manchen Betroffenen als Zwang empfunden. Gemäß diesem verstößt eine Streichung der Existenzsicherung gegen das und die Menschenrechte. Demgegenüber wird von anderen dass die Sicherung der Existenz des Betroffenen adäquaten Lohnersatz darstelle. Eine Verwirkung der Sozialhilfe Arbeitsverweigerung könne insoweit nicht als illegitime Strafe werden. Für nicht erbrachte Leistungen müsse kein entrichtet werden.
Es gibt bisher keine verfassungsrechtliche Bewertung Frage.