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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDonnerstag, 23. Mai 2013 

Zwangshandlung


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Die Zwangshandlung ist eine Handlung die sich dem unwillkürlich und gegen dessen Willen ständig aufdrängt. Beim Waschzwang beispielsweise verspürt der Betroffene den Drang sich ständig die Hände oder den Körper zu waschen sogar wenn die Haut das Schrubben beschädigt wird.

Der Zwangshandlung liegen oftmals Zwangsgedanken zu die durch die Handlung abgewehrt werden (z. ständiges Waschen aus Furcht vor Bakterien und Der davon Betroffene hat eine Einsicht in Krankheitszustand . Da er von seinen Zwangshandlungen allerdings ablassen kann erlebt er diesen Zustand als

Milde Zwänge wie z. B. der lassen sich in das normale Leben eingliedern. Extremfall ist es für den Betroffenen nicht möglich zu arbeiten oder aus dem Haus gehen weil er z. B. ständig die verschlossene Tür kontrolliert (Kontrollzwang) oder unablässig die putzt (Putzzwang). Beim Stehlzwang ( Kleptomanie ) kann der Betroffene mit dem Gesetz Konflikt kommen. Auch die Kaufsucht wird zu Zwängen gerechnet sie kann zu Überschuldung und Diebstählen von Geld führen.

Der Leidensdruck führt den Betroffenen häufig sich einem Psychotherapeuten anzuvertrauen. Auch Gespräche mit Angehörigen können Erleichterung verschaffen.




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