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Zwangsvollstreckung


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Die Zwangsvollstreckung ist der Versuch des Gläubigers seine mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche gegen den Schuldner zwangsweise durchzusetzen. Die Zwangsvollstreckung darf auf des staatlichen Gewaltmonopols nur durch staatliche Stellen werden. Die eigenmächtige Durchsetzung auch von berechtigten (Selbstjustiz) ist rechtswidrig.

Zu unterscheiden ist die Einzelzwangsvollstreckung zugunsten Gläubiger und die Gesamtvollstreckung im Insolvenzverfahren zugunsten aller Insolvenzgläubiger .

Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist für den ein Vollstreckungstitel der dem Schuldner zugestellt und einer Vollstreckungsklausel versehen sein muss. Vollstreckungstitel sind neben Endurteilen (§ 704 Zivilprozessordnung ) die in den §§ 794 ff. aufgeführten Titel.

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