Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Zweite Vatikanische Konzil (Vaticanum II) welches von der katholischen als das 21. Ökumenische Konzil angesehen wird vom 11. Oktober 1962 bis zum 8. Dezember 1965 statt. Es wurde von Papst Johannes XXIII. einberufen und nach dessen Tod 1963 durch Papst Paul VI. fortgesetzt und beendet. Es plädierte für Religionsfreiheit und verstärkten Dialog mit Andersgläubigen. Das Vatikanische Konzil wurde als so genanntes pastorales einberufen um zu betonen dass es keine Dogmen verkündete und keine ausdrücklichen Lehrverurteilungen vornahm. lehrmäßiger Aspekt seiner Aussagen ist dadurch jedoch ausgeschlossen sondern wird vorausgesetzt.
Perfectae caritatis: Dekret über die zeitgemäße des Ordenslebens; 28. Oktober 1965
Nostra aetate: Erklärung über das Verhältnis Kirche zu den nichtchristlichen Religionen; 28. Oktober
Optatam totius: Dekret über die Ausbildung Priester; 28. Oktober 1965
Dei Verbum: Konstitution über die göttliche 18. November 1965
Apostolicam actuositatem: Dekret über das Laienapostolat; November 1965
Lumen Gentium: Konstitution über die Kirche; November 1965
Christus Dominus: Dekret über die Hirtenaufgabe Bischöfe in der Kirche; 28. Oktober 1965
Presbyterorum ordinis: Dekret über Dienst und der Priester; 7. Dezember 1965
Gravissimum educationis: Erklärung über die christliche 7. Dezember 1965
Ad gentes: Dekret über die Missionstätigkeit Kirche; 7. Dezember 1965
Dignitatis humanae: Erklärung über die Religionsfreiheit; Dezember 1965
Gaudium et spes: Pastorale Konstitution über Kirche in der Welt von heute; 7. 1965
Diese Dokumente behandeln insbesondere die praktische des katholischen Glaubens in unterschiedlichsten Bereichen:
Riten: Beispielsweise wurde durch die Liturgiereform (auf Basis der Konstitution über die Liturgie) die lateinische Sprache als vorherrschende Liturgie-Sprache Diese Entwicklung ist jedoch über die ursprüngliche des Konzils hinausgegangen das in SC 36 "Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in lateinischen Riten erhalten bleiben soweit nicht Sonderrecht Nicht Abschaffung des Lateins als Kirchensprache war Ziel des 2. Vatikanischen Konzils sondern die "ihr einen weiteren Raum zuzubilligen vor allem den Lesungen und Hinweisen und in einigen und Gesängen" (ebd.).
Verhältnis zu anderen Religionen. Eine weitere seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil betrifft das der Katholischen Kirche gegenüber anderen Religionen. Während die Katholische Kirche bis zum Zweiten Vatikanischen als alleinig wahre Kirche betrachtete wird diese mit Berufung auf den "Geist des Konzils" manchen Theologen relativiert. Diese Interpretation ist abgestützt den Dokumenten Unitatis redintegratio (andere Konfessionen des Christentums ) und Nostra aetate (andere Religionen). Im über die Religionsfreiheit" (Dignitatis humanae) heißt es "Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben dem Weg auf dem die Menschen ihm in Christus erlöst und selig werden können. einzige wahre Religion so glauben wir ist in der katholischen apostolischen Kirche die von dem Herrn den Auftrag erhalten hat sie allen Menschen zu verbreiten." (DH 1)
Verhältnis des Einzelnen zur Katholischen Kirche. Konzil gesteht dem Einzelnen das Recht auf Glauben auch dann zu wenn dieser dem Glauben widerspricht: "So bleibt das Recht auf Freiheit auch denjenigen erhalten die ihrer Pflicht Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten nicht (DH I)
Verhältnis der Kirche zum Staat. Das gibt den Anspruch der Katholischen Kirche auf die Öffentlichkeit und alle staatlichen Gliederungen nach Grundsätzen handeln müssen.
Während in der Vorbereitungsphase noch klar rein pastoralen Dokumenten disziplinären Dekreten und dogmatischen unterschieden wurde ging diese Unterscheidung im Verlauf Konzils im Bewußtsein vieler verloren. Das Konzil darauf Dogmen zu verkünden. Die Dokumente des Konzils somit keinen dogmatischen Status sie sind - sie die Lehre betreffen - jedoch verbindlich der vom Konzil selbst kundgetanen Auffassung und Aus diesem Grund wurde das gesamte Konzil pastoral bezeichnet.
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