Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Bei der Bundestagswahl und einigen Landtagswahlen haben die Wähler zwei Stimmen. Eine Erststimme oder auch Wahlkreisstimme für einen Kandidaten Wahlkreis und eine Zweitstimme (auch Parteistimme / Listenstimme ) für die Liste einer Partei. Die entscheidet dabei über die Stärke der einzelnen bei der Zusammensetzung des gesamten Parlamentes während Erststimme einzig die personelle Zusammensetzung innerhalb einer (mit-)entscheidet.