Handelsrecht.
Vorwort Dies ist ein Buch für alle, die Handelsrecht zu lernen haben. Angesprochen sind somit in erster Linie die Studierenden der Rechtswissenschaft, aber auch die zukünftigen Betriebswirte, Volkswirte, Handelslehrer oder Wirtschaftsingenieure. Zu vermitteln ist vor allem das examensmäßig relevante Grundwissen. Dabei geht es zunächst um die Mitteilung von "Lernstoff". Darüber hinaus aber kommt entscheidend hinzu, die Zusammenhänge des Handelsrechts mit anderen Rechtsgebieten, besonders mit dem Bürgerlichen Recht, zu verdeutlichen. So findet sich - trotz des begrenzten Umfangs - an solchen Stellen eine vertiefende Behandlung, die für das Systemverständnis (also auch für die Prüfung!) besonders wichtig sind. Bewußt wird deshalb der Handelsstand ausführlicher dargestellt, als es anschließend bei den Handelsgeschäften der Fall ist. Das Buch setzt die Bereitschaft zur Mitarbeit auf seiten der Lernenden voraus. Ein HGB und BGB müssen stets zum Nachlesen der angegebenen Vorschriften griffbereit liegen. Auch die sonstigen erwähnten Bestimmungen sollten sich die Leser unbedingt ansehen. (Bisweilen wird an dieses Obligo nochmals erinnert.) Um das Nachlesen zu erleichtern, sind im Abkürzungsverzeichnis oder im Text jeweils die gängigen Fundstellen der betreffenden Gesetze angegeben. Weiterführende Literatur und Judikatur mögen im übrigen zu intensiverer Beschäftigung mit einzelnen Problemen anregen. Ein Verzeichnis des abgekürzt zitierten Schrifttums ist dem Text vorangestellt. Die Ausführungen sind so gehalten, daß sie auch ohne die Abschnitte im Kleindruck verstanden werden können. Diese Passagen sind gleichwohl nicht überflüssig. Sie bringen etwa zusätzliche Beispiele und Fälle, geben ergänzende Hinweise, zeigen Querverbindungen auf, dienen der Vertiefung, erörtern Verständnisfragen oder lenken den Blick auf die (häufig vernachlässigte) juristische Methodik. Anhand der jeweiligen "Überschriften" vermögen die Leser unschwer zu erkennen, worauf sich im Einzelfall der Kleindruck bezieht. Die Gliederung folgt im wesentlichen dem Gesetzesaufbau, was gerade im HGB für die Lernenden durchaus naheliegend erscheint. Gelegentliche Abweichungen rechtfertigen sich vornehmlich aus didaktischen Gründen. Ansonsten ist Vollständigkeit der Darstellung weder möglich noch nötig. Exemplarisches Lernen soll dazu führen, die Eigenheiten des Handelsrechts zu erkennen und nachzuvollziehen, um sie alsdann kritisch überdenken zu können.
|