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Smutje Senior Member

Anmeldungsdatum: 18.07.2008 Beiträge: 3004 Wohnort: Gießen
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Verfasst am: 04 März 2010 - 11:03:38 Titel: |
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| Rockes0412 hat folgendes geschrieben: | | Ich komm jetzt in das 2. Semester in 2 Wochen und habe nächste Woche Musterung. Kann das dann immer noch sein, dass sie mich während dem Studium einziehen? |
Kannst du nicht lesen? Natürlich können sie das. Steht doch alles schon oben.  |
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cocacola1337 Junior Member

Anmeldungsdatum: 15.08.2009 Beiträge: 20
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Verfasst am: 04 März 2010 - 22:21:58 Titel: |
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| während der Vorlesungszeit können die dich net einziehen. |
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cyrix42 God of Posting

 Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 21410
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Verfasst am: 04 März 2010 - 22:38:48 Titel: |
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| cocacola1337 hat folgendes geschrieben: | | während der Vorlesungszeit können die dich net einziehen. |
Interessant. Wie kommst du zu dieser Behauptung?
Cyrix _________________ Die Wurzel
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Vorschlag im Bürgerdialog der Kanzlerin |
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baabcom Junior Member

Anmeldungsdatum: 03.01.2008 Beiträge: 37
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Verfasst am: 04 März 2010 - 23:47:46 Titel: |
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| cocacola1337 hat folgendes geschrieben: | | während der Vorlesungszeit können die dich net einziehen. |
erzähl das den Feldjägern, wenn sie abends zu Besuch kommen  |
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Smutje Senior Member

Anmeldungsdatum: 18.07.2008 Beiträge: 3004 Wohnort: Gießen
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Verfasst am: 04 März 2010 - 23:49:07 Titel: |
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Unglaublich, da kann ich nur hoffen, das zukünftige Leser manche Posts hier nicht ernst nehmen. Das grenzt ja beinahe an Beihilfe zur Dummheit, wenn behauptet wird, dass die BuWe "während der Vorlesungszeit" nicht (während der vorlesungsfreien Zeit dann aber schon?) einziehen darf...  |
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-stopfkind- Senior Member

Anmeldungsdatum: 27.02.2010 Beiträge: 1690
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Verfasst am: 06 März 2010 - 00:26:02 Titel: |
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| die bundeswehr is im moment überflütet mit ungelernten menschen als SAZ oder GWDL und die sind nicht wirklich scharf auf neuzugänge deswegen kanns auch nach der musterung noch einige zeit in anspruch nehmen bis du gezogen wirst bzw. vll haste ja glück und sie sind zuspät. |
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Rockes0412 Newbie

Anmeldungsdatum: 23.02.2010 Beiträge: 5
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Verfasst am: 07 März 2010 - 21:07:03 Titel: |
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Hallo,
wenn dann mach ich sowieso Kriegsverweigerer und sitze mein Zivildienst ab, geht das nicht?
Da muass ich doch nur einen KDV-Antrag ausfüllen und denen schicken oder wie läuft das ganze ab? |
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-stopfkind- Senior Member

Anmeldungsdatum: 27.02.2010 Beiträge: 1690
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Verfasst am: 07 März 2010 - 21:10:57 Titel: |
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| du musst kdv beantragen... nen lebenslauf schreiben und eine begründugung ca. 2 din a 4 seiten... nix ausfüllen... das ganze muss glaubhaft sein sonst wirds abgelehnt und das passiert des öffteren ma. |
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Rockes0412 Newbie

Anmeldungsdatum: 23.02.2010 Beiträge: 5
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Verfasst am: 09 März 2010 - 11:57:20 Titel: |
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Hallo,
Ich hatte gestern Musterung.
Ich wurde T2 gemustert.
Jedoch ist mir die Zurückstellung wegen des Studiums gelungen.
Ich komme zwar erst am 01.09.2010 in das 3. Semester, jedoch wurde mir schriftlich zugesichert, dass ich davor nicht eingezogen werde! Ich soll lediglich jedes Semester eine Studienbescheinigung an Sie schicken.
Ich bin also bis 30.08.2012 freigestellt.
Ich werde am 04.12.2012 vierundzwanzig Jahre alt.
Vielleicht habe ich danach ja Glück und werde nicht genommen bzw. vergessen mich.
Was meint ihr dazu? |
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panifex Senior Member

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 320 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 09 März 2010 - 12:39:47 Titel: |
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Also, wenn man bis zum 23. Lebensjahr nichts von denen gehört hat ziehen sie einen nicht mehr ein weil man dann argumtieren kann dass sie das ja schon eher hätten machen können. Das gilt jedoch nur als interne Regelung, offiziell dürfen sie dich auch später noch einziehen.
Allerdings gilt das nicht wenn man zurückgestellt worden ist. Kann also durchaus sein das sie dich dann noch einziehen. |
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Smutje Senior Member

Anmeldungsdatum: 18.07.2008 Beiträge: 3004 Wohnort: Gießen
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Verfasst am: 09 März 2010 - 13:04:48 Titel: |
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| Rockes0412 hat folgendes geschrieben: | | Was meint ihr dazu? |
Das sie sich pünktlich vor deinem Studienende bezüglich des noch anzutretenden Wehrdienstes melden werden, da du ja schließlich nur zurückgestellt bist. Würde mich nicht wundern, weil du nicht der erste wärst, dem das passiert. Und: auf Dinge wie "Vergessen" in der deutschen Bürokratie zu hoffen, ist in etwa das dümmste auf was du in der Situation setzen solltest. |
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-stopfkind- Senior Member

Anmeldungsdatum: 27.02.2010 Beiträge: 1690
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Verfasst am: 09 März 2010 - 17:07:29 Titel: |
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rein theoretisch kannst du bis 31 gezogen werden. könnte also auch sehr gut sein das du nach dem studium hin musst... aber es gibt ja noch arbeit.
wenn in einem befristeten arbeitsverhältnis stehst dann können sie dich auch nicht ziehen. |
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baabcom Junior Member

Anmeldungsdatum: 03.01.2008 Beiträge: 37
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Verfasst am: 09 März 2010 - 22:01:57 Titel: |
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eingezogen werden kann man nur bis 23. Bis 31 unterliegst du der Wehrüberwachung und musst das Vaterland im Kriegsfall retten.
Du kannst dich auch für Theologie einschreiben oder Heiraten, dann bist du auch aus dem Schneider  |
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FH-Spacken Senior Member

 Anmeldungsdatum: 20.04.2009 Beiträge: 918
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Verfasst am: 09 März 2010 - 22:28:14 Titel: |
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Da er zurückgestellt wurde, kann er noch bis 25 eingezogen werden.
Gruß
FH Spacken, Leutnant der Reserve _________________ B.Sc. Wirtschaftsinformatik (7 Semester)
Software-Ingenieur/IT-Consultant
Forum Informatiker für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. |
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Jonsy Senior Member

Anmeldungsdatum: 11.02.2007 Beiträge: 3099
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Verfasst am: 10 März 2010 - 01:03:06 Titel: |
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Easy, Regelstudienzeit ist sowieso nur was fuer Streber!
Jonsy _________________ "I've got the key to the gates of paradise, but I've got too many legs!"
"Every proof which is longer than two lines is too complicated... or wrong"
Fuer mehr Forum... Fuer weniger Error 500:
http://bildungs-foren.de/ |
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dornbusch Senior Member

Anmeldungsdatum: 26.10.2007 Beiträge: 3806
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Verfasst am: 10 März 2010 - 04:31:10 Titel: |
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| Zitat: | | Du kannst dich auch für Theologie einschreiben oder Heiraten, dann bist du auch aus dem Schneider |
Das ist suboptimal formuliert!
Das Theologiestudium "schützt" in keinster Weise vor der Wehrpflicht und angeblich soll es auch verheiratete Soldaten geben!
Gruß Dornbusch |
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panifex Senior Member

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 320 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10 März 2010 - 12:55:04 Titel: |
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Natürlich gibt es auch verheiratete Soldaten, aber ich denke dass ein verheirateter Wehrpflichtiger dem Bund wahrscheinlich zu teuer sein würde da ja sowohl die Ehefrau als auch dessen Kinder evtl. Leistungsansprüche an den Bund stellen könnten (Unterhalt etc.).
Es sei denn man hat irgendwas für den Bund interessantes wie Fernmeldetechnik oder so studiert. Dann würde es sich für den Bund wahrscheinlich wieder lohnen. |
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baabcom Junior Member

Anmeldungsdatum: 03.01.2008 Beiträge: 37
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Verfasst am: 10 März 2010 - 16:46:25 Titel: |
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Theologie scheint wirklich nicht zu reichen, da man laut
http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__11.html dieser Seite nur als Pastor freigestellt werden kann.
Verheiratete werden laut dem Gesetz auf Antrag freigestellt. |
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