Zustandsstörer?
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Autor |
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S.M. Newbie


Anmeldungsdatum: 18.01.2007 Beiträge: 28
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Verfasst am: 15 Feb 2007 - 11:26:05 Titel: |
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Steht in jedem Lehrbuch in PolR, VerwR und VerwProzR. |
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presoman Newbie


Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 39
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Verfasst am: 15 Feb 2007 - 12:37:47 Titel: |
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ich denke, die statthafte klageart kann daher in dieser angelegenheit nur die allgemeine Leistungsklage sein |
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OJ1 Newbie


Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 15 Feb 2007 - 12:38:17 Titel: |
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Also was ist dann die statthafte KLageart? Wenn's die Anfechtungsklage net ist...
Gehst du dann über 36 III? |
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presoman Newbie


Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 39
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Verfasst am: 15 Feb 2007 - 12:58:10 Titel: |
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Nach § 36 III sind Unterlagen zu vernichten, wenn die Voraussetzungen nach Abs 1 entfallen, es sei denn, ihre weitere Aufbewahrung ist nach anderen REchtsvorschriften gültig. Damit bezieht sich § 36 III auch auf den Fall des § 81 b 1. Alt stpo
statthafte Klageart ist folglich die allgemeine Leistungsklage gerichtet auf die Vernichtung der unterlagen |
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S.M. Newbie


Anmeldungsdatum: 18.01.2007 Beiträge: 28
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Verfasst am: 15 Feb 2007 - 13:15:48 Titel: |
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Genau presoman  |
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presoman Newbie


Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 39
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Verfasst am: 15 Feb 2007 - 13:24:16 Titel: |
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@ s.m
aber man könnte doch auch davon ausgehen, dass die Abnahme der fingerabdrücke einen den B belastenden Verwaltungsakt darstellt, der neben der Pflicht, die Abnahme zu dulden, zugleich auch die Pflicht des Betroffenen enthält, die spätere aufbewahrung zu dulden. so ist es doch auch bei der Beschlagnahme. statthaft könnte dann folglich auch die anfechtungsklage sein mit einem annexantrag auf folgenbeseitigung |
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fikus Junior Member


Anmeldungsdatum: 19.01.2007 Beiträge: 52
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Verfasst am: 15 Feb 2007 - 13:52:14 Titel: |
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ich bin von ner fortsetzungsFK ausgegangen... was meint ihr dazu? |
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S.M. Newbie


Anmeldungsdatum: 18.01.2007 Beiträge: 28
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Verfasst am: 15 Feb 2007 - 15:30:44 Titel: |
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presoman, deine Idee ist auch gut vertretbar. Ich selbst habe mich für die allgemeine Leistungsklage entschieden. Obwohl ich mich lange Zeit zwischen der FFK, Anfechtungsklage und allgemeine Leistungsklage zögerte...
fikus, FFK wäre statthaft, wenn man die Maßnahme für erledigt hält. Soviel ich aber verstanden habe, ist ein VA erledigt, wenn er keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen mehr hat. Die Wirkung ist zunächst mit der Abnahme der Fingerabdrücke begonnen...so hat die Polizei viel persönliche Daten über S bei sich... Zur zeit der Abnahme bestand Tatverdacht... Danach hat sich aber festgestellt, dass B kein Täter war. Der Rechtsgrund zur Aufrechterhaltung ist gefallen, aber die Polizei hat seine Fingerabdrücke immer noch bei sich. Deshalb ist der VA meiner Meinung nach noch nicht erledigt...
Andere Ansicht finde aber auch gut vertretbar.
Anfechtungsklage mit Beseitigungsanspruch halte ich auch für gut möglich. |
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presoman Newbie


Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 39
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Verfasst am: 15 Feb 2007 - 19:04:18 Titel: |
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wer sagt den eigentlich, dass die polizei die Fingerabdrücke immer noch bei sich hat. hierzu schweigt der Sachverhalt |
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S.M. Newbie


Anmeldungsdatum: 18.01.2007 Beiträge: 28
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Verfasst am: 15 Feb 2007 - 19:32:55 Titel: |
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wie ich gesagt habe... gut vertretbar...
Jura ist mal endlich Auslegung und Argumentation. Manche können auch zwischen den Zeilen lesen... andere nicht... Es ist ja deine Sache wie du liest, wie du interpretierst und wie du argumentierst... Es kommt immer darauf an. |
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