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deo.cartman Full Member


Anmeldungsdatum: 25.06.2006 Beiträge: 286
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Verfasst am: 12 Feb 2007 - 20:48:39 Titel: gerichtstermin |
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hi,ist es möglich eine anzeige wegen körperv. zurückzuziehen?der gerichtstermin wäre leider schon in 13 tagen |
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StR-Tobi Senior Member


Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2686
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Verfasst am: 12 Feb 2007 - 23:30:51 Titel: |
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Eine Anzeige nicht. Aber den Strafantrag, funktioniert in jedem Verfahrensstadium. Da die Körperverletzung aber nur ein relatives Antragsdelikt ist (§ 230 Abs. 1 StGB), hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, unabhängig vom Strafantrag das öffentliche Interesse zu bejahen (etwa wenn der Täter vorbestraft ist oder die Tatfolgen erheblich waren) und die Straftat so weiter zu verfolgen. Wenn schon eine Hauptverhandlung anberaumt wurde, ist das m.E. sogar recht wahrscheinlich. |
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deo.cartman Full Member


Anmeldungsdatum: 25.06.2006 Beiträge: 286
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Verfasst am: 13 Feb 2007 - 00:18:29 Titel: |
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im gericht wird man mich nach personalien befragen oder?da werden die typen meine adresse erfahren  |
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rightaway Senior Member


Anmeldungsdatum: 19.10.2005 Beiträge: 1265
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Verfasst am: 13 Feb 2007 - 00:31:33 Titel: |
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Wenn das die Ursache für deinen Wunsch danach ist, die Anzeige zurückzuziehen, dann solltest du vielleicht mal vorher auf der Geschäftsstelle vorstellig werden ... |
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StR-Tobi Senior Member


Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2686
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Verfasst am: 13 Feb 2007 - 18:21:15 Titel: |
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Der Geschädigte tritt als Zeuge auf und wird da auch zur Person befragt, sprich muss u.a. seine Personalien nennen, ja. Es gibt aber die Möglichkeit, auf diese Befragung zu verzichten, wenn die Nennung Gefahren für den Zeugen bergen würde. Vgl. § 68 Abs. 2 und 3 StPO. Deshalb würde ich meinem Vorredner zustimmen und raten, mal beim Amtsgericht vorbeizuschauen oder anzurufen, sicherheitshalber bevor die Hauptverhandlung beginnt. |
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deo.cartman Full Member


Anmeldungsdatum: 25.06.2006 Beiträge: 286
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Verfasst am: 20 Feb 2007 - 23:32:33 Titel: |
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moin,hab angerufen und mir wurd gesagt,dass ich nur meine stadt nennen kann wenn ich will.die sagte ,dass viele die adresse auch nennen.aber stadtname genügt
stimmt doch oder |
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vanti Full Member


Anmeldungsdatum: 07.11.2006 Beiträge: 296 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21 Feb 2007 - 19:52:50 Titel: |
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vor und nachname, alter, wohnort (stadt), beruf. |
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