fdisk_ Newbie


Anmeldungsdatum: 08.09.2006 Beiträge: 47
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Verfasst am: 21 Feb 2007 - 16:26:40 Titel: Schloss ausgewechselt |
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Am 28.01. wurde mir vom Ehemann der Vermieterin ein Schreiben überreicht, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sie mir fristlos, bzw. hilfsweise fristgerecht zum 31.03. kündigt - aus diesem Grunde wollte sie am 13.02. bei mir vorstellig werden.
Da ich an diesem Tag verhindert war, sagte ich ab, teilte ihr jedoch mit, dass der Umzug in vollem Gange ist und ich ihr den Schlüssel im Laufe dieser Woche übergeben werde. Da es für die fristlose Kündigung
keinerlei juristische Grundlage gibt (war 1 Miete im Verzug), war es mehr als kulant von mir überhaupt darauf einzugehen (wollte eh umziehen). Heute fahre ich in meine alte Wohnung, um die letzte Fuhre abzuholen und die Wohung zu putzen/besenrein zu hinterlassen, da hat sie in der Zwischenzeit das Schloss gewechselt. Ob meine Sachen noch in der Wohnung sind, oder ob sie die Wohnung hat räumen lassen, weiss ich nicht.
Jetzt meine Frage an die Juristen :
Das sie unrechtmässig eigenmächtig gehandelt hat, da bin ich mir ziemlich sicher - doch habe ich ein Recht darauf die Tür aufbrechen zu lassen, möglicherweise auf ihre Kosten , oder begehe ich in dem Moment Hausfriedensbruch ?
Wäre sehr dankbar für jegliche Tipps !
ps: möchte keine Rechtsberatung, sondern nur eine kleine Einschätzung der Sachlage. Falls das zu konkret ist - bitte löschen ! |
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