|
Autor |
Nachricht |
StR-Tobi Senior Member


Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2686
|
Verfasst am: 23 Feb 2007 - 11:28:23 Titel: |
|
|
Meiner Meinung nach noch ein Argument für einen Sachmangel nach § 434 I 2 Nr. 2, I 3 BGB. Die Kennzeichnung als "anspruchsvoller autobiographischer Roman" legt die Erwartung nahe, dass die Fakten in dem Buch zumindest weitestgehend zutreffend und nicht einfach erlogen sind. Für mich steht und fällt diese Argumentation mit der Sachverhaltsangabe, wie erwiesen unwahr die vermeintlichen Tatsachen in dem Buch sind.
Schade, dass du den Themenkomplex jetzt auseinandergerissen hast, hier mal der Link für den ersten Thread:
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/116316,0.html |
|
 |
Rechtsreferendar Gesperrter User

Anmeldungsdatum: 26.01.2007 Beiträge: 391
|
Verfasst am: 23 Feb 2007 - 12:05:33 Titel: |
|
|
§ 120 würde ich ausschließen, weil sich um keine WE handelt. Es liegt bloß eine Wissenserklärung.
Ich würde aber sagen, dass für die Wissenerklärungen § 120 analog gilt, weiß ich aber nicht mehr genau. In dem Fall müßtest du prüfen, ob der Titel (oder die Wahrheit) eine wesentliche Eigenschaft des Buches gem. 120, 119 Abs. 2 BGB wäre. Das würde ich verneinen. Eine wesentliche Eigenschaft sind da Seiten und Buchstaben, ohne dass es auf den Inhalt oder den Titel ankommt. |
|
 |
sweetjul Newbie


Anmeldungsdatum: 06.02.2006 Beiträge: 30 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 23 Feb 2007 - 17:14:47 Titel: |
|
|
Aber wie ist es denn nun im wirklichen Leben! Ich gehe natürlich rein juristisch an den Fall. aber wie ist es denn, wenn ich mir das Buch von Dieter Bohlen holen würden, welches Einblicke "hinter die Kulissen " gibt, und ich aber feststelle, dass vieles einfach nur hingedichtet wurde, obwohl die Werbung von einem "anspruchsvollen autobiographischen Roman" sprach. Gehe ich dann einfach in die Buchhandlung...sag dem Verkäufer, dass darin nur quatsch steht und verlange mein Geld zurück?? Hab ich das Recht dazu ( klar dann durch den Rücktritt, aber wer macht sowas??) ?
Mein Gefühl (nicht mein Rechtsgefühl) sagt, ich komme nicht mit dem Rücktritt durch..aber eine richtige Erklärung kann ich auch nicht geben ;( |
|
 |
Rechtsreferendar Gesperrter User

Anmeldungsdatum: 26.01.2007 Beiträge: 391
|
Verfasst am: 23 Feb 2007 - 17:37:13 Titel: |
|
|
Dass kein Mensch um 10 € vor Gericht streiten will, ist klar. Wenn kein Mensch klagt, passiert natürlich nichts. Natürlich würde jeder einfach sein 14-Tage-Rückgaberecht benutzen und das Buch einfach umtauschen. Aber gründsätzlich könntest du dich gerichtlich durchsetzen und Schadensersatz ober Rückgewähr des gezahlten Geldes aus dem Vertrag verlangen. Man kann auch dagegen argumentieren, in dem man sagt: die BEzeichnung als " ein autobiographischer Roman" erhebt keinen Anspruch auf die inhaltliche Wahrheit, sondern eigene Wahrheit des Autor in einer Liebesgeschichte, aber ich würde in diesem Fall sagen, dass bei einem solchen Werk eine irreführende Werbung vorliegt. |
|
 |
StR-Tobi Senior Member


Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2686
|
Verfasst am: 24 Feb 2007 - 14:44:31 Titel: |
|
|
Genau das ist es. Deshalb gibt es auch so wenige BGH-Entscheidungen zu eigentlich ganz alltäglichen Fragen des neuen Schuldrechts. Nehmen wir den Leistungsort bei der Nacherfüllung. Wegen ein paar Euro zieht (auch aus ganz wirtschaftlichen Gründen) kein Mensch vor Gericht, weshalb es da auch keine Urteile gibt. Nullo actore, nullus iudex. Davon sollte man sich nicht abhalten lassen, die Rechtslage kritisch zu prüfen und auch mal "gegen" das Otto-Normal-Verbraucher-Gefühl zu entscheiden (das bekanntlich besonders im Zivilrecht ohnehin oft trügt). |
|
 |
Rechtsreferendar Gesperrter User

Anmeldungsdatum: 26.01.2007 Beiträge: 391
|
Verfasst am: 24 Feb 2007 - 17:09:57 Titel: |
|
|
So wenig BGH-Entscheidungen zu Fragen des alltäglichen Lebens nach neuem Schuldrecht gibt es auch wegen § 26 (?) EGZPO - eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2006- wonach die Zulässigkeitsvoraussetzung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer Revision ein Revisionswert i.H.v. 20.000 € war.
Zuletzt bearbeitet von Rechtsreferendar am 24 Feb 2007 - 17:17:30, insgesamt 2-mal bearbeitet |
|
 |
|