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Eira Newbie


Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 21
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Verfasst am: 23 Feb 2007 - 18:10:07 Titel: HA ÖffR. Prof. Detterbeck Marburg |
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Hallo!
Sitze gerade vor der HA im öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. Detterbeck in Marburg und finde nicht so wirklich den Einstieg. Vielleicht kann mir ja jemand, der schon weiter ist, ein paar Tips und Ideen zur Lösung geben. |
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kaet Newbie


Anmeldungsdatum: 17.08.2006 Beiträge: 46
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Verfasst am: 23 Feb 2007 - 21:25:59 Titel: |
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hi schreibe die HA auch, geht hauptsächlich um die Grundrechtsprüfung des Art. 4(nur Begründetheitsprfg-keine Verfassungsbeschwerde) |
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Eira Newbie


Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 21
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Verfasst am: 24 Feb 2007 - 12:17:46 Titel: Gedanken zum 1. Teil der HA |
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Hallo!
Habe mich nun schon etwas mit dem 1. Teil der Hausarbeit beschäftigt, wobei noch einige Fragen offen bleiben. Meine ersten Gedanken kurz zusammengefasst:
1. Schutzbereich: Art. 4 I ist hier gegeben
2. Eingriff in den Schutzbereich: es muss ein vom Glauben ausdrücklich gebotenes Verhalten verboten werden. Auch dies würde ich bezüglich des Falles bejahen.
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung: Tja, und hier bin ich mir nun nicht so sicher. Ist der Eingriff gerechtfertigt, weil gemäß Art. 139 (140 WRV) am Sonntag nicht gearbeitet werden darf und ansonsten keine Ausweichtermine angeboten werden können. Ist es wirklich verhältnismäßig zu sagen, A könne ja den Führerschein abgeben?
Irgendwie habe ich mich in der Verfassungsrechtlichen Rechtfertigung festgefahren. Vielleicht hat sich ja jemand schon zu diesem Punkt Gedanken gemacht und ist schon zu einer Lösung gekommen. |
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kaet Newbie


Anmeldungsdatum: 17.08.2006 Beiträge: 46
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Verfasst am: 25 Feb 2007 - 12:13:19 Titel: |
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also auf die art. der WRV stütze ich mich nicht(ist eher mindermeinung), ich baue den meinungsstreit mit in die prf ein und entscheide mich dann für die verfassungsimmanenten schranken... |
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stobbs Newbie


Anmeldungsdatum: 25.02.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 25 Feb 2007 - 14:18:02 Titel: |
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Na da bin ich ja froh, dass ich nicht auf dem Holzweg bin mit der Prüfung bisher.
Sitze im mom auch noch an der verfassungsrechtlichen rechtfertigung. Habe aber auch die WRV bisher nur beim Streit erwähnt und sie abgelehnt. Das ist ja bei den Schranken.
Bei den Schranken-Schranken hab ich noch keine Ahnung. Mal schaun.
Würde aber bei deinem Problem mit der Verhältnismäßigkeit sagen, dass es egal ist, zu welchem Ergebnis du kommst, hauptsache es klingt schlüssig.  |
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Eira Newbie


Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 21
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Verfasst am: 26 Feb 2007 - 10:18:04 Titel: |
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Hallo!
Nochmal kurz zu den Schranken:
In Detterbecks Buch "Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler" steht, dass die Glaubensfreiheit des Art 4 vorbehaltlos gewährleistet ist, aber verfassungsimmanenten Grundrechtsschranken unterliegt. |
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stobbs Newbie


Anmeldungsdatum: 25.02.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 26 Feb 2007 - 14:54:19 Titel: |
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Hi!
War das eine Frage? Ich nehms mal als eine. Also ich hab gefunden:
"Vorbehaltlos bedeutet nicht schrankenlos. Vorbehaltlos bedeutet nur, dass sich Schranken nicht aus dem einfachen Gesetzesrecht ergeben können. Als Grundlage bleibt damit das Verfassungsrecht selbst übrig."
Vielleicht hilfts ja. |
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Eira Newbie


Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 21
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Verfasst am: 26 Feb 2007 - 18:50:33 Titel: |
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Somit müsste dann ein aus der Verfassung abgeleitetes Recht den Eingriff in Art. 4 rechtfertigen. Wobei ich dann doch wieder bei den WRV lande, oder habe ich da noch etwas anderes übersehen? |
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kaet Newbie


Anmeldungsdatum: 17.08.2006 Beiträge: 46
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Verfasst am: 26 Feb 2007 - 21:58:33 Titel: |
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was ist mit §48 StVO, kommt dem § nicht verfassungsrang zu?
mhmh |
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kaet Newbie


Anmeldungsdatum: 17.08.2006 Beiträge: 46
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Verfasst am: 10 März 2007 - 00:03:24 Titel: |
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hey, ich prüfe das genauso, habe nur schwierigkeiten bei der materiellen verfmk. der ermächtigungsgrundlage! prüft man da jetzt auch die verhältnismäßigkeit(also legitimer zweck, geeignetheit, erforderlichkeit und angemessenheit) wie soll man denn da auf die erforderlichkeit eingehen??? hab keine ahnung, wäre schön wenn mir einer helfen könnte
grüße |
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