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anna_1985schaefer Newbie


Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: 28 Feb 2007 - 22:46:45 Titel: |
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ja... die prüfung war total zum kotzen ... bei den alten prüfungen war dann immer wenn nach betriebsstoffen oder ähnlichen gefragt war... schon vorne in der betriebsbeschreibung gegeben...
ich hab da das mit dem edv zeug genommen hatte auch erst benzin.. aber hab mir dann gedacht das hat ja nix mt dem erzeugnis zu tun...
bei der anderen hab ich auch das mit dem mindestbestand...
aber naja... können leider eh nix mehr ändern... ich glaub ich kann froh sein wenn ich noch ne 3 hab son kack!!!!! |
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Gero1979 Newbie


Anmeldungsdatum: 22.11.2006 Beiträge: 19 Wohnort: Schloß Holte
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Verfasst am: 01 März 2007 - 19:15:48 Titel: |
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Haben heute mal die Ergebnisse mit unserem Lehrer durchgesprochen, also bei Aufg. 26 muss wohl die 4 hin, denn man kann das Geschäft nur rückgängig machen, wenn man zeitgleich zur 1. Willenserklärung den Irrtum bekannt gibt. Und nichtig ist es keinesfalls nur anfechtbar!!! Es ist also nur Kulanz wenn sie es ändern. Ich habe es auch falsch gemacht. |
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Julchen257 Newbie


Anmeldungsdatum: 01.03.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 01 März 2007 - 23:06:36 Titel: |
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schreibe auch mal meine Ergebniss auf
3
5
2
153
2
153264
2
1
3
5
1
4
5
2
3
23145
5
3
92 %
1
08:00
4
1
1/6
789
4
5
5
2
3
20 Einheiten
2
1
3
2
2
4
190800
22,0
140000
Wie lange dauert es denn jetzt bis wir bescheid bekommen???? 4 oder 6 Wochen? Könnt euch auch per icq melden ....273-153-089
Bin echt super gespannt auf das ergebnis ..... |
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DJOutlaw Newbie


Anmeldungsdatum: 02.03.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 02 März 2007 - 18:45:03 Titel: |
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Sandy85 hat folgendes geschrieben: |
Huhu Melanie,
also bei der 5. Aufgabe mit der Bestellung für den 18.03. hab ich Antwort 2. 13.03., verglichen mit den anderen eingestellten Ergebnissen müsste das stimmen  |
Wurde bei Aufgabe 5 irgendeine Angabe über die Lieferzeit angegeben? Es stand doch lediglich nur, dass 3 Tage nach Auftragseingang verschickt wird. Wenn es nun also Dienstag sei und die Ware Freitag verschickt wird, müsste sie auch am gleichen Tag ankommen, da das Unternehmen nur von Montag bis Freitag arbeitet!
Kann mir einer mal die Aufgabe zitieren?
Was habt ihr übrigens bei der Aufgabe mit dem "Mangel in der Beschaffenheit"? Irgendwie klang für mich vieles plausibel und ich höre von jedem eine andere Antwort?! Bitte mit Erklärung! |
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Ramönchen Newbie


Anmeldungsdatum: 03.03.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 03 März 2007 - 19:31:09 Titel: |
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so schwer fand ich die Prüfung eigentlich gar nicht.
Kennt sich denn hier jmd genau mit dem Verarzten von Wunden aus? Man hört überall unterschiedliche Dinge. Die einen sagen, solche Verletzungen werden nicht mehr abgebunden, andere wiederum meinen, das wäre in manchen Fällen immer noch so. Ich hab keine Ahnung. lässt die Kammer vllt beide Antworten gelten?
Und welche Antwort ist bei der Kapitalbindung richtig? |
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giumar Newbie


Anmeldungsdatum: 04.03.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 04 März 2007 - 13:52:43 Titel: ZP IN05 2007 |
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Hallo zusammen,
hier meine Ergebnisse (hab außerdem versucht einen Bezug zu den Fragen hinzuschreiben)....... p.s. ja die Prüfung ist Bundesweit einheitlich!
1. Organigramm: 6 (lt. meiner GP-Lehrerin ist 2 richtig, wobei wenn zwei stimmt müsste dann nicht auch 3 stimmen?)
2. Materialbeschaffung/Unternehmenspläne: 2
3. Streuung Beschaffungsrisiko: 1
4. Kaufarten: 154
5. Bestelltag: 2
6. Reihenfolge Lieferungsverzug: 153264
7. Mangel Beschaffenheit: 4
8. Zahlungsverzug KG: 5 (bei einer KG wird doch nicht mit dem Privatvermögen gehaftet, oder @ mücke?)
9. Betriebsstoffe: 3 (lt. der Lehrerin gilt Benzin nur als Betriebsstoff wenn damit ein Motor oder eine Pumpe in der Produtkion angetrieben wird, wahrscheinlich nicht lösbar!)
10. Senkung Lagerkosten: ? Weiß ich nimmer!
11. Umschlagshäufigkeit: 1 (wenn sich die Lagerzeit verkürzt muss dann nicht die Umschlagshäufigkeit steigen? @ mücke)
12. Lagerdaten Grafik: 4
13. DV-Frage: 5
14. Serienfertigung: 2
15. Taktzeit: 3
16. Reihenfolge Fertigungauftrag: 24135
17. Stückliste: 5
18. Ausschussquote: 3
19. Kapazität: 92% (ne Klassenkameradin ist lt. eigenen Angaben 100%ig sicher das da 11% rauskommt! niemals, oder?)
20. Produtkivität: 5 (aber keine Ahnung nur geraten)
21. gesetzliche Arbeitszeiten: 08:00
22. Erste-Hilfe-Frage: 5 (da bin ich mir sehr sicher, wenn ne Schlagader durch ist, da hilft kein Druck und Armhochhalten, die muss abgebunden werden sonst kriegt ihr die Blutung nicht gestoppt.)
23. Kalkulation/Sondereinzelkosten: 1
24. Kostenarten in Fertigung: 2, 6
25. Herstellkosten: 657 (wieso 600 @ mücke?) ich denke doch => 690 - (30 + 10%)
26. Bestelländerung: 2
27. Eigentumsvorbehalt: 1 (wird man bei dem "standart" eigentumsvorbehalt nicht sofort eigentümer? die anderen Lösungen treffen doch nur auf den erweiterten und verlängerten vorbehalt zu, ODER?
28. Mängel rügen: 1 (auch keine ahnung)
29. Lagerbestand anhand Tabelle nachbestellen: 4
30. Diff IST- / BUCH- bestand: 1
31. Meldebestand: 20
32. Patentschutz: 2 (geraten!)
33. Informationen aus Tabelle: 1
34. Vorteil vorwärtsterminiert: 4
35. wieso typung?: 4 oder 5 (weiß nimmer)
36. Wieviel Wochen Kapitalbindung: 6 (aber 8 scheint richtig)
37. Ziel des BAB: 4
38. HdU: 190800
39. Vertiebsgemeinkostenzuschlag: 25% (ich bin ein idiot! 22% scheint richtig)
40. Abschreibungsbetrag: 140.000
Ich bin selber nicht der hellste in der Schule im Schnitt 3, das mal zur Info!
Kann mir mal wer verraten warum die Groß- und Außenhändler 120 Minuten Zeit haben und wir nur 90?
Die meckern doch immer das deren Ausbildung genau so "schwer" wäre wie unsere....[/b] |
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giumar Newbie


Anmeldungsdatum: 04.03.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 04 März 2007 - 13:56:42 Titel: da bin ich nochmal............... |
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zum thema haftung bei kg aus wikipedia:
Haftung der Gesellschafter [Bearbeiten]Für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften die Gesellschafter in unterschiedlicher Weise:
Nur die Komplementäre (Vollhafter) einer KG haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich und unbeschränkt. Scheidet ein Komplementär aus, haftet er für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten weiter. Jeder Komplementär haftet unbeschränkt, gesamtschuldnerisch (solidarisch) und unmittelbar (direkt). Ein Komplementär kann gegenüber einem Gläubiger nicht einwenden, dass er nur zur Hälfte an dem Unternehmen beteiligt ist, er kann auch nicht verlangen, dass sich ein Gläubiger mit seinen Forderungen an einen anderen Komplementär wendet, wenn er selbst verklagt wird.
Die Kommanditisten (Teilhafter) haften nur mit ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Solange die Einlage eines Kommanditisten nicht voll eingebracht ist, haftet der Kommanditist mit seinem Privatvermögen und zwar bis zur Höhe seiner Einlage. Eine ausstehende Einlage des Kommanditisten ist in der Bilanz zu aktivieren.
Auch nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters haftet dieser noch für die Verbindlichkeiten des Unternehmens und das für eine Dauer von fünf Jahren (Bei Teilhaftern ist die Haftung auf die Einlage begrenzt).
FUCK und schöne Grüße....  |
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poison69 Newbie


Anmeldungsdatum: 01.03.2007 Beiträge: 12
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Verfasst am: 06 März 2007 - 13:56:14 Titel: |
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also zu der frage mit der ersten hilfe kann ich sagen das auf jeden fall die 1 richtig ist und die 5 auf keinen fall. das hat man mal so gemacht aber mittlerweile ist das nicht mehr der fall. also so hab ich das beim bund gelernt wenn ich mich recht erinner. der druckverband reicht da mit hochhalten völlig aus. beim abbinden würde der teil des armes absterben der von der blutzufuhr abgetrennt ist.....und das ist nicht gut würd ich sagen
ich hab mir aber ansonsten auch einige flüchtigkeitsfehler eingehandelt die mich etwas aufregen aber was solls, ist jetzt gelaufen und wir können alle nur abwarten. |
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Gero1979 Newbie


Anmeldungsdatum: 22.11.2006 Beiträge: 19 Wohnort: Schloß Holte
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Verfasst am: 06 März 2007 - 17:27:32 Titel: |
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Da muss ich mal wiedersprechen. Also laut medizinischem Handbuch ist das Abbinden die wirkungsvollste Methode, wird aber in der Regel nicht mehr praktiziert, da wie schon gesagt die übrigen Blutgefäße absterben und der Arm dann ab muss. Jedoch ist es möglich wenn a) die Blutung nicht zu stillen ist oder b) mein druckverband zu lange dauert, vor allem wenn ich alleine bin und keine weitere Hilfe habe. Beim Abbinden ist dann darauf zu achten, dass man zwischendurch das Abgebundene immer wieder löst. Ich denke das hier beide Antworten zulässig sein könnten. Als Alternative könnten wir Ihn auch auf das Nachbargrundstück ziehen und sagen der gehört nicht zu uns
Bei der Sache mit der mit dem Irrtum in der Bestellung brächte ich mal eueren Rat. Wir haben mit dem Lehrer drüber gesprochen und nach einer halben Stunde Diskussion entschieden das es Kulanz sein müßte. Ist das richtig??? |
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DJOutlaw Newbie


Anmeldungsdatum: 02.03.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 12 März 2007 - 08:26:34 Titel: |
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Gero1979 hat folgendes geschrieben: |
Bei der Sache mit der mit dem Irrtum in der Bestellung brächte ich mal eueren Rat. Wir haben mit dem Lehrer drüber gesprochen und nach einer halben Stunde Diskussion entschieden das es Kulanz sein müßte. Ist das richtig??? |
Ja, laut IHK ist die Antwort richtig! |
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