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Inventur
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bene
Gast





BeitragVerfasst am: 19 Dez 2004 - 21:25:20    Titel: Inventur

Hi,
ist die Stichprobeninventur als Inventurvereinfachung aktuell zulässig, mir war diese Variante bisher nicht bekannt? Confused
azubine katja
Junior Member
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Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 20
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22 Dez 2004 - 08:17:46    Titel:

hi bene,
ich hab da zwar auch nicht so viel ahnung von , aber ich hab was gefunden im netz:

Stichprobeninventur: Kosteneffizente Inventur als Dienstleistung

Die durchschnittlichen Kosten einer Inventur für alle im Rahmen der Inventur anfallenden Arbeiten (Vorbereitung, Erhebung, Auswertung, Beständeeingabe, Verwaltungskosten, Opportunitätskosten etc.) betragen für das Vorratsvermögen bei einer Vollinventur ca. 2 - 8% des Lagerwertes. Hierdurch entsteht für Ihr Unternehmen ein Aufwand, der mit keiner Wertschöpfung verbunden ist.

Die Stichprobeninventur (§ 241 HGB) verlangt als einziges vom Gesetzgeber zugelassene Inventurvereinfachungsverfahren nicht die vollständige körperliche Aufnahme aller Artikelpositionen. Bei der Stichprobeninventur wird aus dem gesamten Lagerbestand eine Stichprobe herausgegriffen, deren Elemente durch Zählen, Messen und Wiegen erfaßt und bewertet werden. Der Gesamtwert des betrachteten Lagers errechnet sich bei der Stichprobeninventur durch die Anwendung von der Finanzverwaltung anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren.

kannst ja selbst nochmal auf der seite rumstöbern http://www.stichprobeninventur.de/


hoffe das ich dir ein bissl weiterhelfen konnte. Smile
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