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Wo sind "private Entnahmen/ Einlagen" in der GuV a
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crypter
Gast





BeitragVerfasst am: 20 Dez 2004 - 14:51:35    Titel: Wo sind "private Entnahmen/ Einlagen" in der GuV a

Hallo!

Habe in einer GuV Anlage als Anlage zu einer Bilanz besagte "private Entnahmen" gefunden.

Darunter waren Positionen, wie z. B. Steuerberater.

Ich nehme an, dass die die Gebühren des Steuerberaters für das private Einkommen waren.

Ich Frage mich nun, ob es eine Verpflichtung zu dieser Anlage mit den "privaten Entnahmen" gibt, obwohl diese ja eigentlich gar nicht in der GuV auftauchen dürfen, da diese den Betriebsgewinn nicht beeinflussen dürfen.

War die Anführung der "privaten Entnahmen" freiwillig oder muss das zumindest in einer Anlage zur GuV erwähnt werden???

Vielen Dank
pharo
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Anmeldungsdatum: 31.10.2004
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 20 Dez 2004 - 16:28:19    Titel:

wenn die Steuerberatung unter GuV stand, dann müsste es für das Unternehmen ein Aufwand gewesen sein (hat sich vom Steuerberater beraten lass........)

aber wenn es für private Zwecke war, darf es nicht in der GuV auftauchen, dann gehört es zur Privatentnahme und wird dann später über Eigenkapital gebucht
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