Politik Niedersachsen 2007 - Lernzettel
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dricky Junior Member

Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 20
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Verfasst am: 06 Apr 2007 - 18:43:03 Titel: Politik Niedersachsen 2007 - Lernzettel |
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Huhu, ich hoffe jetzt nicht gleich angefahren zu werden:-)
wollte einfach mal ein Thema eröffnen zum e Thema Politik Lernzettel. Falls von euch jemand so etwas besitzt, kann er das hier gerne on stellen. Ich denke es gibt viele, die wirklich probleme mit diesem Fach haben (wie ich ) und so gut wie gar nichts verstehen und dann auch noch P3 haben
Falls jemand etwas auf dem rechner vorliegen hat, würde ich (ich denk auch noch viiiellle andere) sich darüber freuen:-) |
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maggy19 Newbie

Anmeldungsdatum: 06.04.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 06 Apr 2007 - 20:14:06 Titel: Jaja |
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Hallo!
du könntest ja mal den Anfang machen und deine Lernzettel reinstellen, dann folgen dir sicher auch einige! |
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DaVee Full Member

Anmeldungsdatum: 21.05.2006 Beiträge: 58
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Verfasst am: 07 Apr 2007 - 12:51:43 Titel: |
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Hey Leute,
Bin auch Politik-LKler aus Niedersachsen und erfreut, andere gefunden zu haben.
Also ich stelle hier meine Zusammenfassung des Schwerpunkts "Das Grundgesetz und die politische Ordnung der BRD" zur freien Verfügung bedingungslos online. Mein Lehrer hat das durchgesehen und für ein "ausgezeichnetes Exzerpt und eine sehr gute Grundlage fürs lernen" befunden.
Dort findet ihr das:
ftp://workingstation.wo.funpic.de
Username: workingstatio_02
Passwort: politik123
Meinerseits wäre ich dankbar wenn jemand qualitativ hochwertige Zusammenfassungen zum Semester "Globalisierung" hat, die er mir an xxxxxxxx schicken könnte.
Viel Erfolg noch beim Wiederholen, ich hoffe meine Unterlagen helfen euch,
DaVee
Zuletzt bearbeitet von DaVee am 30 Jan 2011 - 11:36:39, insgesamt einmal bearbeitet |
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wbmx Junior Member

Anmeldungsdatum: 04.02.2007 Beiträge: 15
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Verfasst am: 07 Apr 2007 - 17:40:12 Titel: |
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Super!
Dank dir! |
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dricky Junior Member

Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 20
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Verfasst am: 07 Apr 2007 - 17:40:30 Titel: |
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| da unser Unterricht leider immer nur darus bestand, sich das gelabere vorne anzuhören und wir rein gar nix aufgeschrieben haben. Bin ich mit den Lernzetteln in Politik leider auch noch gar nciht weit (besser gesagt gar nicht angefangen:-() |
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DaVee Full Member

Anmeldungsdatum: 21.05.2006 Beiträge: 58
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Verfasst am: 09 Apr 2007 - 13:33:00 Titel: |
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| Würd gern nochmal sagen, dass ich wirklich dringend die Zettel für Globalisierung bräuchte... |
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Fransys Junior Member

Anmeldungsdatum: 05.04.2007 Beiträge: 12
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Verfasst am: 09 Apr 2007 - 18:58:16 Titel: |
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Hallo!
Ich hätte auch total Interesse daran, Zusammenfassungen zu tauschen(!). Schreibt mich also einfach mal an, vielleicht können wir uns ja ergänzen.
E-Mail: Fransys@gmx.de
ICQ: 134816752 |
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gollf Newbie

Anmeldungsdatum: 09.04.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 09 Apr 2007 - 19:06:00 Titel: |
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jop wäre auch dabei zu tauschen....
hab schon einiges gemacht und bräuchte mehr über Globalisierung
ICQ : 287180276
Und tschüss |
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pippifax Newbie

Anmeldungsdatum: 06.04.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 09 Apr 2007 - 22:29:40 Titel: |
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hätt n teil vom themenschwerpunkt 3 anzubieten...:
Zivilisatorisches Hexagon (Modell für den inneren Frieden)
Rechtsstaatlichkeit:
Begrenzung der Staatsgewalt durch Prinzipien wie Gewaltenteilung, richterliche Unabh�ngigkeit, Volkssouveränität.
Demokratische Partizipation:
Beteiligung der Bürger am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess
Konfliktkultur:
Bereitschaft zur friedlichen und gewaltlosen Bewältigung von Konflikten
Staatliches Gewaltmonopol:
Die dem Staat zustehende Fähigkeit und Berechtigung, sich aus eigener Zuständigkeit gegenüber den im Staatsgebiet wohnenden Personen durchzusetzen.
Interdependenzen; Affektkontrolle:
Das Wissen um wechselseitige Abh�ngigkeiten f�rdere die Identit�tsbildung: Bedingung f�r die Ausbildung von Toleranz und Kompromissbereitschaft
Soziale Gerechtigkeit:
Gleiche Ausstattung mit Rechten, Freiheiten und Chancen in der Gesellschaft.
Dieter Senghaas; geboren 1940, deutscher Friedensforscher
Entwickelte 1989/90 das zivilisatorische Hexagon
�Frieden muss begriffen werden als ein gewaltfreier und auf die Verh�tung von Gewaltanwendung gerichteter Prozess�(Dieter Senghaas, 1999)
Das �zivilisatorische Hexagon� ist ein historisches Modell, das f�r Gesellschaften mit ausdifferenzierter Demokratie gilt.
Der Zivilisierungsprozess �Frieden� setzt sich aus sechs Komponenten zusammen, die Komponenten wirken zusammen, keine ist unwichtig
So ist z.B. f�r jeden Zivilisierungs- und Friedensprozess die Entprivatisierung von Gewalt wesentlich; sie steht als legitime (gesetzliche) nur dem Staat zu. Das bedeutet aber auch, dass diese Gewalt durch Rechtsstaatlichkeit geregelt ist.
Ein anderer Zusammenhang besteht z.B. darin: Nur dann, wenn die B�rger in die politische politischen Prozesse einbezogen sind (�demokratische Partizipation�), legen sie wert auf zivile Austragung von Konflikten mittels Dialog und Interessenausgleich. Zudem bildet soziale Gerechtigkeit (Chancen- und Verteilungsgerechtigkeit) die Grundlage daf�r, dass alle selbstbeherrscht und kompromissf�hig zusammenwirken (Komponente �Interdependenz�)
Nicht uneingeschr�nkt auf zwischenstaatliche Beziehungen �bertragbar
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Kriege neuer Art (Entwicklung nach 1945)
neuer Trend
gewaltsame Konflikte finden haupts�chlich in Armuts- und Krisenregionen des S�dens statt (90% von 200)
zwischenstaatliche Kriege werden weniger, daf�r �berwiegt die Zahl der Konflikte innerhalb von Staaten und in grenz�berschreitenden Kriegsregionen mit zunehmender Beteiligung von nichtstaatlichen Akteuren
Merkmale der neuen Kriege
Regionalisierung (innerstaatliche kriege, in die Gro�m�chte und Nachbarstaaten mit einbezogen sind; h�ufig reicht Gewalt �ber Grenzen hinaus, Nachbarstaaten oder substaatliche Akteure greifen ein)
Entstaatlichung (Kriege werden nicht mehr haupts�chlich aufgrund eines politischen Ziels gef�hrt sonder sie verfolgen zunehmend �konomische Zwecke; werden aus wirtschaftlichen Gr�nden gef�hrt)
Internationalisierung
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b)Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland
Grundgesetz und Auftrag der Bundeswehr
Auslandseins�tze der Bundeswehr im Rahmen der NATO und der UN
Die Zukunft der Bundeswehr
Aufgaben der Bundeswehr
Schutz gegen politische Erpressung und �u�ere Gefahr
F�rderung der milit�rischen Stabilit�t und Integration Europas
Deutschland und seine Verb�ndeten zu verteidigen
Dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der Charta der UN zu dienen
Bei Katastrophen helfen, aus Notlagen retten, humanit�re Aktionen unterst�tzen
Die neue Rolle der Bundeswehr
Neue Ausbildung/ Ausr�stung
Aktive Vermittlung neben Abschreckung
asymmetrische Kriegsf�hrung
Stabilisierungskr�fte
Unterst�tzungskr�fte, logistische Unterst�tzung
Weltweite Einsetzbarkeit (NATO/UNO)
Umbaupl�ne von 2004 sehen vor, die Bundeswehr bis 2010 dreifach zu gliedern:
-Eingreifkr�fte (etwa 35 000 Soldaten)
-Stabilisierungskr�fte (etwa 70 000)
-Unterst�tzungskr�fte (170 000)
Bundeswehr und Grundgesetz
Verteidigung: Art. 87a (1) und (3) GG
Verteidigungsfall: Art. 115a (1) GG
kollektive Verteidigung: Art. 24 (2) GG
NATO/ OSZE / WEU
Weitere Eins�tze: Art. 87a (2) GG
Innerer Notstand: Art. 87a (4) GG
Katastrophenhilfe: Art. 35 (2) und (3) GG
UNO-Eins�tze: Art. 24 (2) GG
-Friedenserzwingung/ Peace-enforcement
-Friedenserhaltung/ Peacekeeping
Weizs�cker-Kommission �Zukunft der Bundeswehr�; Konzept:
-Reformbedarf, da sich die Umst�nde ver�ndert haben
-Deutschland ist nur noch von B�ndnis- und Integrationspartnern umgeben
-Es besteht keine Gefahr des Angriffs durch Nachbarn
-Diese Verh�ltnisse werden in vorhersehbarer Zukunft so bleiben
Kritik an der Bundeswehr
-zu gro�e Personalumf�nge, falsch zusammengesetzt, unmodern, schwache Einsatzkr�fte, veraltetes Material schm�lert Einsatzf�higkeit und treibt Betriebskosten in die H�he, Einsatzkr�fte sind personell und materiell �berfordert
- Die Bedingungen deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik haben sich von Grund auf ge�ndert, f�r diesen Wandel reichen kleine Anpassungsschritte nicht aus, eine grundlegende Umgestaltung ist geboten
Reformziele
Die Bundeswehr nach Umfang, Struktur, Bewaffnung und Ausr�stung auf die im Rahmen ihres Auftrags wahrscheinlichste Aufgabe vorzubereiten: Teilnahme an Eins�tzen der Krisenvorsorge und Krisenbew�ltigung
Zum Zwecke der Landes- und B�ndnisverteidigung und in der Erf�llung internationaler Verpflichtungen
Die Streitkr�fte zu wirksamer Zusammenarbeit mit den Partnern in NATO, EU,UN und OSZE zu bef�higen und die Sicherheits-, Verteidigungs- und R�stungsbeschaffungspolitik soweit wie m�glich zu europ�isieren
Die Haushaltsmittel so einzusetzen, dass f�r Betrieb, Ausr�stung und Infrastruktur gen�gend finanzieller Spielraum bleibt
In Streitkr�ften und Wehrverwaltung einem betriebswirtschaftlichen Denken und Handeln neuen Raum zu geben
Die Eins�tze der Bundeswehr sollen sich auf zwei gleichzeitige und zeitlich unbefristete Kriseneins�tze beschr�nken (Gr��enordnung der Einsatzkr�fte [�])
-Einsatzkr�fte von 60 000 -> 140 000 Soldaten
-Unterst�tzung durch eine Grundorganisation von etwa 100 000 Soldaten
-> deutsche Beitrag zur B�ndnisverteidigung
-Luftwaffe und Marine werden gr��eren Anteil einnehmen
-das Heer wird absolut und relativ kleiner
Wehrdienst
-die zuk�nftige Bundeswehr kann sich nicht nur auf Freiwillige st�tzen
-Struktur der Streitkr�fte soll flexibel ausgelegt werden u. �ber Aufwuchspotenzial und Regenerationsf�higkeit verf�gen
-Wehrpflichtige werden, wenn auch weniger, gebraucht
-Friedensst�rke: 240 000 Soldaten
-Grundwehrdienst von 10 Monaten soll bleiben
-Die Einberufung von Grundwehrdienstleistenden soll sich am kleiner gewordenen Bedarf der Streitkr�fte orientieren
- Auswahl-Wehrdienst
-Ma�nahmen die der Bundesregierung empfohlen werden [�]
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Die Vereinten Nationen
Allgemein
Vereinte Nationen; engl. United Nations (UN); oder United Nations Organisation (UNO)
Hauptsitz: New York
Gegr�ndet am 24.10.1945 als Nachfolgeorganisation des V�lkerbundes (nach dem Ende des ersten Weltkriegs gegr�ndet, mit dem Hauptziel: internationaler Frieden; mit dem zweiten WK gescheitert)
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde zum zweiten Mal der Versuch unternommen, das friedliche Zusammenleben der Staaten und V�lker mittels einer Weltorganisation zu erreichen ->UN
191 L�nder sind Mitglieder (2003)/ nach bpb 189 Staaten
UN-Sicherheitsrat
UN-Sicherheitsrat:
f�nf st�ndige Mitglieder mit Vetorecht: VR China, Frankreich, Gro�britannien, Russland (seit 1991 in Nachfolge der UdSSR) und die USA;
zehn nichtst�ndige Mitglieder (jeweils f�r zwei Jahre berufen), die von der Generalversammlung gew�hlt werden.
Durch Wahrnehmung des Vetorechts blockierten sich die Antipoden des Ost-West-Konflikts in der UN h�ufig gegenseitig und damit auch die M�glichkeiten aktiver Friedensgestaltung. So blieb die T�tigkeit der UN bis 1990 vielfach auf Vermittlungsaufgaben beschr�nkt�
Der UN- Sicherheitsrat (auch Weltsicherheitsrat) tr�gt die Hauptverantwortung f�r die Einleitung und Durchf�hrung von Ma�nahmen zur Beilegung von internationalen Konflikten bzw. f�r die friedliche Herbeif�hrung politischer Ver�nderungen. Er trifft als einziges Organ der UN f�r alle Mitglieder verbindliche Entscheidungen. Von der �bereinstimmund der f�nf St�ndigen Sicherheitsmitglieder h�ngt dabei ab, ob und mit welchen Ma�nahmen in den einzelnen F�llen reagiert wird.
Der Generalsekret�r ist der h�chste Verwaltungsbeamte des Sekretariats
Die letzten Generalsekret�re:
Name Amtszeit Nationalit�t Bemerkung
Kofi Annan 1. Jan 1997- 31. Dez 2006 Ghana Keine Bewerbung f�r die dritte Amtszeit
Ban Ki-moon 1. Jan 2007 S�dkorea
Ziele und Aufgaben
Die UN sind eine Staatenverbindung zur Sicherung des Weltfriedens und zur F�rderung der internationalen Zusammenarbeit
Grundanliegen: -Beilegung von internationalen Streitigkeiten und Friedensbr�chen durch friedliche Mittel
-L�sung von Konflikten durch die Anwendung wirksamer Kollektivma�nahmen
�Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivma�nahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verh�ten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbr�che zu unterdr�cken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch f�hren k�nnen, durch friedliche Mittel nach den Grunds�tzen der Gerechtigkeit und des V�lkerrechts zu bereinigen oder beizulegen��(Charta der Vereinten Nationen)
Die UN-Charta
Grunds�tze der UN sind in der UN-Charta (seit dem 26. Juni 1945 g�ltig) festgelegt:
-Verachtung des Krieges; Erhaltung des Weltfriedens
-betont den Grundsatz des Gewaltverbots (-> Androhung und Anwendung von Gewalt ist verboten); friedliche Schlichtung aller Streitigkeiten
Hinsichtlich der Streitbeilegung gibt es zwei Vorgehensweisen:
1. Friedliche Beilegung von Streitigkeiten (Ma�nahmen unter Ausschluss von Waffengewalt-> Art. 41):
-Abbruch der Wirtschaftsbeziehungen (Embargo)
-Unterbrechung des Land-, See- und Luftverkehrs
-Unterbrechung der Post-, Telegrafen- und Funkverbindung
-Abbruch der diplomatischen Beziehungen
2. Ma�nahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen (Ma�nahmen unter Anwendung von Waffengewalt-> Art. 42, 47, 48, 49):
- Einsatz von Luft-, See- und Landstreitkr�ften zur Wahrung oder Wiederherstellung des Friedens, falls Ma�nahmen nach Art. 41 �unzul�nglich sein w�rden oder sich als unzul�nglich erwiesen haben�;
-Bildung eines UN-Oberkommandos (Generalstabausschuss)
- Durchf�hrung der Ma�nahmen �von allen oder einigen Mitgliedern� der UN
- bei der Durchf�hrung leisten die Mitglieder der UN einander Beistand
es besteht das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung
freundschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der V�lker
Eins�tze der Blauhelm-Soldaten werden in der Charta nicht erw�hnt, gelten im Sinne der Charta aber als rechtm��ig
-der Einsatz der UN-Friedenstruppen ist nur mit Einverst�ndnis aller Konfliktparteien m�glich und bedarf der Zustimmung der vetoberechtigten Mitglieder des Sicherheitsrates
Die UN sind das umfassendste Instrument multilateraler Friedenssicherung
Agenda f�r den Frieden
Wurde 1992 von dem damaligen Generalsekret�r der UN, Boutros Ghali, vorgelegt. Es sind Vorschl�ge f�r die St�rkung der friedenssichernden Rolle der Vereinigten Nationen.
Agendaprinzip Vorbeugende Diplomatie
(preventive diplomacy) Friedensschaffung
(peace-making) Friedenssicherung
(peace-keeping) Friedenskonsolidierung
(post-conflict peacebuilding)
Ziel Spannungsabbau, Vermeidung einer Konfliktsituation Beendigung eines offenen Konflikts Entsch�rfung einer entstandenen Konfliktsituation Sicherung von Frieden nach Beendigung eines Konfliktes
Schritte/ Ma�nahmen - Fr�herkennung eines Konflikts durch Beobachtung
- Verhandlungen, Hilfe bei Vertrauensbildung zwischen Konfliktparteien - Verhandlung, Vermittlung, Schiedsspruch (z.B. durch den internationalen Gerichtshof), wirtschaftliche oder politische Sanktionen
- Friedenserzwingung durch Einsatz von Truppen - Einsatz von UN- Friedenstruppen, u.a. zur Sicherung humanit�rer Aktionen
- �berwachung der Einhaltung von Friedensabkommen oder eines Waffenstillstandes - Entwaffnung der Kriegsparteien
- Schadensbeseitigung und Hilfe bei Neuaufbau
- Fl�chtlingsbetreuung, Schutz der Menschenrechte
- F�rderung der Vertrauensbildung
UN-Erfolge
Seit 1945 mehr als 50 erfolgreiche UNO-Operationen
Durch Entkolonialisierungsbewegung wurden 80 Nationen unabh�ngig
Hilfe f�r unterentwickelte L�nder (R�ckl�ufige Entwicklung der Analphabeten in Entwicklungsl�ndern und Verbesserung der Schulbildung)
Weltgesundheitsorganisation (WHO), rottete Krankheiten aus
UNICEF und WHO f�hrten Impfkampagnen gegen sechs t�dliche Krankheiten durch, wodurch jedes Jahr das Leben von 2 Mio. Kindern gerettet wird
Hilfe und Schutz f�r Fl�chtlinge
Hilfe in der Durchf�hrung von demokratischen Wahlen in mehr als 70 Nationen
Kritik und Reformbedarf
Die UN ist finanziell und organisatorisch �berfordert
Trotz unterschiedlicher Bev�lkerungszahl, Fl�che und Wirtschaftskraft sind alle 190 Mitgliedsstaaten in der Generalversammlung gleichberechtigt
Zusammensetzung des Sicherheitsrates, Zahl der Mitglieder sowie das Vetorecht der f�nf st�ndigen Mitglieder
Da Universalit�t und Kollegialit�t nicht gelten, f�hlen sich kleinere Mitgliedsstaaten nicht ausreichend vertreten
Unterpr�sens der Entwicklungsstaaten bei den nicht st�ndigen Mitgliedern
Veto-Recht (Vorschlag: qualifizierte Mehrheit)
Neugestaltung der Organe und Institutionen (Vorschlag: Einf�hrung eines neuen Systems ->checks and balances)
Forderung nach humanit�rer Intervention aufgrund massiver Menschenrechtsverletzungen in ethnischen, nationalistischem oder religi�sen Konflikten / nachhaltige Durchsetzung der Menschenrechte
Modernisierung der Verwaltung
Bessere Anpassung an ver�nderte Realit�ten und neuen Herausforderungen (dazu z�hlen Verflechtungsprozesse der Staaten und Gesellschaften, neue internationale Sicherheitslage -> transnationale Terrornetzwerke, Umweltprobleme, Gestaltung der Weltordnungspolitik, Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren auf internationaler Ebene)
Ver�nderung der Strukturen und Prozesse in einzelnen T�tigkeitsbereichen
Neufassung von Prinzipien, die in der Un-Charta festgelegt sind
Erweiterung des Instrumentariums der Friedenssicherung
Bessere Koordinierung der Bereiche Wirtschaft, Soziales, Entwicklung und Umwelt
(RAZALLI-Vorschlag, BRAHIMI-Report: 57 Empfehlungen)
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NATO
Abk. f�r North Atlantic Treaty Organisation= Nordatlantikpakt
Die NATO wurde am 4. April 1949 von 12 Staaten als westliches Verteidigungsb�ndnis gegr�ndet. Weitere Mitglieder traten in den Folgejahren bei, so u.a. die BRD 1955, 1999 Polen, Ungarn und Tschechien. 2004 kamen 7 osteurop�ische Staaten hinzu.
Die NATO ist eine zwischenstaatliche Organisation ohne Hoheitsrechte, in der die Mitglieder ihre volle Souver�nit�t behalten.
Grundkonzept seit 1949: -abschreckend und kriegsverhindert zu wirken
-Gegengewicht zu den Streitkr�ften Osteuropas zu sein
Nordatlantikvertrag von 1949:
Art. 1: Konflikte werden auf friedlichem Weg gel�st, ohne den internationalen Frieden, die Sicherheit oder Gerechtigkeit zu beschneiden Gewaltandrohungen oder �anwendungen sollen sich die NATO-Mitglieder enthalten
Art. 2: bestimmt die Beseitigung von Gegens�tzen in der Wirtschaftspolitik und ruft zur Zusammenarbeit zw. Den einzelnen Parteien auf
Art. 3: beschreibt gegenseitige Unterst�tzung der NATO-Mitglieder und das Recht zur Selbsthilfe um gegen bewaffnete Angriffe standhaft zu bleiben.
Art. 4: Bei einer Bedrohung der Unabh�ngigkeit oder Sicherheit beraten sich die Mitglieder untereinander
Art.5: bekr�ftigt die Zusammenarbeit untereinander, im Falle eines bewaffneten Angriffs. Wird ein Mitglied angegriffen, so haben die anderen Mitglieder beistand zu leisten. Die Ma�nahmen werden gemeinsam beschlossen
Art. 6: definiert einen bewaffneten Angriff bzw. was als dieses gilt: Dazu z�hlen Angriffe die Europa, Nordamerika, Frankreich, T�rkei oder den Inseln im nordatlantischen Gebiet gelten, oder der Angriff auf Streitkr�fte, Schiffe oder Flugzeuge der Parteien, die sich in einem dieser Gebiete befinden.
Art. 7: Jede Partei kann nach 20 Jahren aus der NATO austreten, sofern sie ein Jahr zuvor der Regierung der USA die K�ndigung mitgeteilt hat.
Nach der Aufl�sung des Warschauer Pakts 1991 verlagerte sich die NATO-Strategie auf vorrausschauende Konfliktsverh�tung, internationale Konfliktbew�ltigung und Friedenssicherung
Neues Konzept seit 1999
1. das B�ndnis als Fundament f�r ein stabiles euro-atlantisches Sicherheitsumfeld
2. das B�ndnis als wesentliches transatlantisches Forum f�r Konsulationen unter den Verb�ndeten und f�r sachgerechte Koordinierung ihrer Bem�hungen in den Bereichen, die sie gemeinsam angehen
3. die St�rkung von Sicherheit und Stabilit�t des euro-atlantischen Raums durch Krisenbew�ltigung
4. Abschreckung und Verteidigung im Falle von Agressionsdrohungen oder Angriff gegen einen NATO-Staat
Bereits seit 1992 engagierte sich die NATO milit�risch au�erhalb ihres B�ndnisgebiets
Die neuen Aufgabenfelder der Nato sind vor allem unter zwei Aspekten umstritten:
Gewichtung im Verh�ltnis zur alten Kernaufgabe kollektiver Verteidigung Mandatierung f�r Kriseneins�tze
Viele europ�ische Staaten bef�rchten, dass Kriseneins�tze der NATO zu stark durch die Interessen der Weltmacht USA dominiert werden; deshalb wird verst�rkt f�r die Beibehaltung der urspr�nglichen Kernaufgabe der kollektiven Verteidigung pl�diert Sie soll in der Regel durch den UN-Sicherheitsrat erfolgen- darin wird die Gefahr einer Blockierung von Nato-Eins�tzen durch Veto-Staaten gesehen; ein Gegenvorschlag ist die Selbstmandatierung, ein anderer das Setzen auf Entscheidungsfindungen im Rahmen der UN |
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Stucki Newbie

Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 4 Wohnort: bei Bremen
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Verfasst am: 11 Apr 2007 - 12:31:07 Titel: |
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wäre nett, wenn ihr mir vielleicht auch lernzettel schicken könntet, da politk zwar mein lk ist, ich aber trotzdem sehr große probleme damit habe. das wäre wirklich sehr nett. entweder an stucki14@gmx.de oder icq:235-841-020 danke schon einmal im voraus _________________ LK 1 Deutsch
LK 2 Politik
P3 Englisch
P4 Bio |
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Mandrax Junior Member

Anmeldungsdatum: 27.10.2005 Beiträge: 27
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Verfasst am: 11 Apr 2007 - 13:03:06 Titel: |
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| der ordner scheint leer zu sein...kannste die datei vielleicht nochmal hochladen? wäre super, danke!! |
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Cookycrumb Junior Member

Anmeldungsdatum: 20.03.2007 Beiträge: 31 Wohnort: Peine
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Verfasst am: 11 Apr 2007 - 13:03:57 Titel: |
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@ daVee
ich kann diese seite nicht öffnen, du hast einen schreibfehler drin...
auch wenn man es korrigiert, dann geht es bei mir nich, irgendwas mit frames oder sooo?? ich kenn mich da nich so aus...wie kann ich das machen?  _________________ Live it out... |
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Cookycrumb Junior Member

Anmeldungsdatum: 20.03.2007 Beiträge: 31 Wohnort: Peine
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Verfasst am: 11 Apr 2007 - 16:23:58 Titel: |
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und was versteht ihr unter dem punkt sozialstaat?
sind da die sozialsysteme mit gemeint?  _________________ Live it out... |
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Stratege Newbie

Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge: 4
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iki87 Full Member

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 162
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Verfasst am: 11 Apr 2007 - 20:45:16 Titel: |
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| wie kann ich denn den zettel von davee öffnen? |
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CouchCoach Newbie

Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 11 Apr 2007 - 21:05:07 Titel: nen plan von nix |
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Hallöchen,
bin auf der Suche nach Lernzetteln in Politik... Man hört sich das dreißt an... ja ich gebe zu bisher war ich zu faul, aber ich fang gerade an mir Lernzettel zu machen. Und es wäre so supi wenn ich von euch zusätzlich Infos bekommen kann, sonst schaffe ich das net bis nächste Woche
Ich würde mich echt supi freuen,
ich tausch auch gerne, wenn ich dann morgen oder so selbst ma was habe
Liebe Grüße.... _________________ Gewisse Bücher scheinen geschrieben zu sein, nicht damit man daraus lerne, sondern damit man wisse, daß der Verfasser etwas gewußt hat.
(Goethe) |
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Cookycrumb Junior Member

Anmeldungsdatum: 20.03.2007 Beiträge: 31 Wohnort: Peine
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Verfasst am: 11 Apr 2007 - 21:09:01 Titel: |
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das 1. thema hab ich jez auch schon gemacht...
Thematischer Schwerpunkt 1:
Das Grundgesetz und die politische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
a) Grundprinzipien der staatlichen Ordnung nach dem Grundgesetz:
Jean-Jaques Rousseau: Identitätstheorie:
- Übereinstimmung der gleichen Interessen
- Gesetze werden vom Volk erlassen
- Volk kann nicht vertreten werden
-->Keine Gewaltenteilung
- Allgemeiner Wille des Volkes ist Gemeinwohl
Voraussetzung ist hoher Bildungsstand und eine gemeinsame Staatsideologie
Rousseau kritisierte den negativen Einfluss vin Bildung und Zivilisation auf den Menschen.
"Zurück zur Natur". Der Mensch ist von Natur aus gut. Alles übel liegt in der Zivilisation. Der Mensch ist ein ungeselliges Wesen und nur außerhalb der Gesellschaft gut.
- Naturzustand: Im Naturzustand ist der einzige Trieb, der den Menschen antreibt die Selbstliebe.
Ernst Fraenkel: Pluralismustheorie: Koexistenz verschiedener Interessen, Ansichten, Lebensstile
- Erkennt die unterschiedlichen Interessen und politischen Positionen an und betrachtet es als erwünscht.
- Toleranz als wichtigstes Prinzip
- Subsidiarität
- Freiheit des Einzelnen und Möglichkeit Interessen und Ansichten gemeinsam zu vertreten
- kein langfristig festgelegtes Gemeinwohl
Voraussetzung dafür ist, dass es einen nicht-kontroversen Sektor gibt: die grundlegenden Normen- und Spielregeln. allgemeiner Wertecodex
The Federalist Papers: 1787/88 auftretene 85 Artikel in verschiedenen New Yorker Zeitungen.
Konkurrenztheorie:geht von dem Vorhandensein verschiedener Interessen aus
- Willensbildung durch ein Auseinandersetzen der heterogenen Gruppeninteressen.
- durch Vielfalt von Meinungen kann es keine richtige Lösung geben
-Mehrheitsprinzip als Grundlage für Entscheidungen
-Volk regiert sich nicht selber, sondern wählt Vertreter. Konkurrenz wegen Kampf um Wählerstimmen.
Rechtsstaat: Elemente auf Basis des Grundgesetztes und staatliches Gewaltmonopol:
-Öffentliche Gewalt ist an objektive Wert- und Rechtsordnung gebunden.
-Macht des Staates wird Gesetze determiniert, um Bürger vor Willkür zu schützen.
-Staatsgewalt ist auf drei Gewalten verteilt: Legislative, Exekutive und Judikative, die untereinander nochmal unterteil werden.
--> horizontale Gewaltenteilung
-wird noch durch vertikale Gewaltenteilung unterstützt: Bund, Länder, Gemeinden beschränken den Umfang der zentralen Staatsgewalt des Bundes
Staatliches Gewaltmonopol: staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren
- Angehörigen eines Gemeinwesens verzichten darauf Gewalt auszuüben
- übertragen Schutz und Durchsetzung staatliche Justiz- und Exekutivorgane (Gerichte, Polizei, Verwaltung)
- Wahrung und Schutz der Rechte und Freiheiten der Gesamtheit aller Staatsbürger, Beseitigung willkürlicher Machtausübung
Ausnahmen: Notwehr und Notstand; Widerstandsrecht, wenn staatliche Rechtsordnung versagt oder Staat selbst zur Bedrohung für die Rechte der Bürger wird.
Sozialstaat: Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz, Aspekte des Sozialstaates und Prozesse im Sozialstaat:
bezeichnet ein Gemeinwesen, das bestrebt ist, soziale Unterschiede auszugleichen, um die Teilhabe an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten.
Sozialstaatsprinzip:
Die Prinzipien des Rechtsstaates sind unveränderlich und zeitlos gültig. Soziale Gerechtigkeit, die zentrale Zielsetzung des Sozialstaates, lässt sich nicht ein für allemal verbindlich definieren. Ihre Ausgestaltung hängt ab von der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und dem gesellschaftlichen Bewusstsein. Das Sozialstaatsprinzip ist somit ein dynamisches Prinzip, das den Gesetzgeber verpflichtet, die sozialen Verhältnisse immer wieder neu zu regeln.
Sozialsystem: Ein umfassendes System aus Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege, und Arbeitslosenversicherung schützt vor finanziellen Folgen existenzieller Risiken.
Es umfasst steuerfinanzierte Leistungen wie den Familienleistungsausgleich (Kindergeld, steuerliche Vergünstigungen)
Beträge erhält der Staat über die Lohnnebenkosten der Arbeiter, die zur Hälfte von Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte von Arbeitgeber gezahlt werden.
- Schüler,Schülerinnen, Studenten,Studentinnen haben das Recht auf staatliche Zuschüsse zur Förderung ihrer schulischen Laufbahn
- Anrecht auf Umschulung in einen neuen Beruf
Bundesstaat: Legitimationsprinzipien des Föderalismus, Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern:
Föderalismus: bezeichnet ein Organisationsprinzip, bei dem die einzelnen Glieder über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit zusammengeschlossen sind.
- politischer Föderalismus: staatliches Organisationsprinzip: einzelne Gliedstaaten bilden einen Staatenbund. Die Gliedstaaten geben dabei ihre staatliche Souveränität auf
- die Gesamtheit "der Bund" entscheidet über alle Fragen von Einheit und Bestand des Ganzen
- Länder haben Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzen (Bildung, Polizei)
Aufgabe des Föderalismus:
- Stärkung von Demokratie und Pluralismus
-Politische Willensbildung auf mehreren Ebenen
-Lösung von Problemen auf Länderebene
-politischer Nachwuchs auf regionaler Ebene besser heranzubilden
- Verhinderung der Machtanhäufung
Kompetenzverteilung:
-sachliche Kompetenzverteilung: staatliche Zuständigkeiten werden zwischen Bund und Gliedstaaten nach inhaltlichen Kriterien aufgeteilt
(Bund übernimmt Außen- und Finanzpolitik und die Gliedstaaten Bildung und Innere Sicherheit)
-funktionale Kompetenzverteilung: Zuständigkeiten unterscheiden sich nach Art der erbringenden Leistung (Bund erarbeitet Gesetze, Gliedstaaten führen sie aus)
b) Das Machtgefüge der Verfassungsorgane
Gesetzgebungsverfahren:
Ein Gesetzesentwurf kann von
-Bundesregierung
-Bundestag
-Bundesrat kommen
-Ein Gesetzesbeschluss von Bundestag muss von mindestens 5% der Parlamentarier unterstützt werden.
-Beratung im Bundesrat
-Ein Gesetzesbeschluss vom Bundesrat geht zuerst zur Bundesregierung, dann zum Bundestag
-Ein Gesetzesbeschluss von der Bundesregierung geht zuerst zur Stellungnahme in den Bundesrat, dann wieder zurück zur Bundesregierung, und dann in den Bundestag
Wird ein Gesetz im Bundestag eingebracht so folgen daraufhin 3 Lesungen:
1. Lesung: -Aussprache über die Grundzüge des Gesetzesvorhabens
- Überweisung an den Fachausschuss
- Detailberatung
2. Lesung:- Ausschüsse berichten über ihre Arbeit
- Aussprache und Abstimmungen über Änderungen
3. Lesung:- Aussprache über die Grundzüge des Gesetzesvorhabens
- Änderungen von der 2. Lesung
-Schlussabstimmung, Bundestag muss mit einer relativen Mehrheit abstimmen; bei Verfassungsänderungen muss der Bundestag mit einer 2/3 Mehrheit abstimmen
Wurde der Gesetzesbeschluss im Bundestag angenommen, wird es dem Bundesrat vorgelegt
- Es wird unterschieden in Zustimmungs- und Einspruchgesetzen
Zustimmungsgesetze: Gesetze, für die das Grundgesetz explizit Zustimmung anordnet
-Gesetze, die in der Verwaltungshoheit der Länder eingreifen oder finanziell Auswirkungen auf die Länder haben
-2/3 Mehrheit erforderlich
-wird nicht zugestimmt kann der Vermittlungsausschuss gerufen werden (16 Mitglieder aus Bundesrat und -tag)
-Vermittlungsausschuss kann einen Kompromiss ausarbeiten
Einspruchsgesetze: Alle anderen Gesetze
- legt der Bundesrat Einspruch ein, kann der Bundestag mit einer neuerlichen Abstimmung mit der gesetzlichen Mehrheit seiner Mitglieder überstimmt werden
- legt der Bundesrat mit einer 2/3 Mehrheit Einspruch ein, so muss der Bundestag mit einer doppelt-qualifizierten Mehrheit (2/3 der Mitglieder) überstimmen.
Wurde das Gesetz durchgebracht wird es der Bundesregierung zur Gegenzeichnung entgegengelegt.
- Es zeichnet jeweils der Fachminister und weitere beteiligte Minister und der Bundeskanzler gegen
- Der Bundespräsident unterzeichnet das Gesetz und erteilt dem Bundesministerium für Justiz den Auftrag zur Verkündung des Bundesgesetzblattes
Bundesverfassungsgericht: kann Gesetze für verfassungswidrig erklären und zur Überarbeitung ausrufen
ich glaube aber da fehlt auch was...ich hab unter manchen punkten nich alles verstanden was die wollen, hab meinen lehrer aber schon angeschrieben _________________ Live it out... |
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CouchCoach Newbie

Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 11 Apr 2007 - 21:24:57 Titel: |
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boah nicht schlecht vielen vielen dank
das is so supi lieb... ich les mir das morgen früh gleich ma in ruhe durch und meld mich dann wieder udn ich fang auch ma an zusammen zufassen und stells dann hier rein _________________ Gewisse Bücher scheinen geschrieben zu sein, nicht damit man daraus lerne, sondern damit man wisse, daß der Verfasser etwas gewußt hat.
(Goethe) |
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DaVee Full Member

Anmeldungsdatum: 21.05.2006 Beiträge: 58
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Verfasst am: 12 Apr 2007 - 11:17:19 Titel: |
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Was ist der Unterschied zwischen Fraenkels Neopluralismus und dem Pluralismus der Federalist Papers?? Kann mir da jmd helfen?
Ich dachte Fraenkel fügt nur noch ein Paar Aspekte zu der Konkurrenztheorie hinzu:
- Sozialstaatlichkeit
- Minderheiten aktiv am Entscheidungsprozess teilnehmen lassen, nicht nur schützen
- Aus den Parteien muss Gemeinwohl resultieren |
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iki87 Full Member

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 162
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Verfasst am: 12 Apr 2007 - 12:02:48 Titel: |
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Schwerpunkt 1: Das Grundgesetz und die politische Ordnung der BRD
Merkmale eines demokratischen Staats
- Volkssouveränität
- Rechtsstaatsprinzip
- Pluralismus
- Gewaltenteilung
- Konstitutionalismus
- Achtung der Menschrecht
Volkssouveränität:
- staatlich Gewalt geht von Volke aus; wird durch die Mehrheit legitimiert
- Legitimation direkt (direkte Demokratie)
- Legitimation durch Volkswahlen (repräsentative Demokratie)
Die Entwicklung:
- jedes Individuum kann frei über sich und seine Zukunft bestimmen (individuelles Selbstbestimmungsrecht)
- Thomas Hobbes (1588-1679):
o Einzelne Menschen schließen sich zu staatlichen Gemeinschaften zusammen
o Alle übertragen somit in einem Herrschaftsvertrag ihre individuellen Rechte an einen staatlichen Alleinherrscher, der zum Wohle und Nutzen des Volkes handelt
- John Locke (1632-1704)
o baute auf Hobbes auf, sprach allerdings dem Volk ein Widerstandsrecht gegen eine ungerechte Herrschaft aus kann die Herrschaft zurückverlangen und einem anderen übertragen
o es sind verschiedene Regierungsformen nach Locke machbar
- Jean Jacques Rousseau (1712-1778):
o zur Widerherstellung des Friedens wird ein Gesellschaftsvertrag ausgehandelt Gründung eines politischen Gemeinwesens Wahrung der Freiheit
o etabliert und sichert Freiheit und verlangt von den Bürger das sie sich dem Gesetz unterwerfen
o dieses Gesetz geben sie sich selbst, denn nur so ist eine Einhaltung sinnvoll und machbar (Selbstgesetzgebung) Freiheit in einem politischen Sinne
o Gesetzgebung nur durch das Volk in direkten unmittelbaren Versammlungen
o das Gesetz verkörpert den Gemeinwillen (volonté générale) zielt auf das öffentliche Wohl
o „immer Recht kann nicht irren“
o jeder Einzelne, der sich im Gemeinwillen ausdrückt, unterwirft sich dem Gesetz
o gibt dem Gesetz und Gemeinwohl eine allgemeine Verbindlichkeit
o gesetzgebende und ausführende Gewalt in einer Hand
o Volkssouveränität = direkte Demokratie
- Ernst Fraenkel (1898-1975)
o vertritt die Pluralismustheorie beschreibt die Koexistenz verschiedener Interessen, Ansichten und Lebensstile
o erkennt die bestehenden unterschiedlichen Interessen und politischen Positionen an
o betrachtet deren individuelle Verwirklichung, Vertretung und Artikulation als legitim und erwünscht
o neben Toleranz ist die Auffassung der Minimalität des allgemeinen Normensystems, das Subsidiaritätsprinzip wichtigste Grundprinzip eines politisch pluralistischen Systems
o was nicht auf der allgemein-politischen Ebene geregelt werden muss, soll untergeordneten gesellschaftlichen Organisationen tun
o Freiheit jedes Einzelnen und die Möglichkeit, Interessen und Auffassungen gemeinsam zu vertreten
o ohne das Konzept des gesellschaftlichen Pluralismus könne selbst in einer Demokratie die Freiheit der Lebensgestaltung von Minderheiten durch Mehrheitsbeschlüsse bis auf die wesentlichen Grund- und Menschenrechte eingeschränkt werden
- The Ferdealist Papers (John Jay (1745-1829)), (Alexander Hamilton (1755-1804)) und James Madison (1751-1836))
o Transformation zu repräsentativen, auf Gewaltenteilung basierende, parlamentarische Demokratie
o Pluralismus um Demokratie und republikanische Freiheit zu versöhnen
o bundesstaatliche Ordnung
o Stärkung der Kompetenz des Zentralstaates
o „Gesellschaft ohne Tugend“
Rechtsstaatsprinzip:
- Rechtsgleichheit
- Rechtssicherheit
- Gewaltenteilung
- Vorrang der Verfassung
- Bindung staatlicher Gewalt an das Grundgesetz
- Garantie der Grundgesetze
- Garantie eines Rechtswegs
o Legislative an Grundrechte und die Einhaltung dieser gebunden
o Verwaltung und Rechtssprechung nach diesen Ordnungen richten und an Gesetze und Ordnungen halten
o Bürger steht Rechtsweg offen
Anspruch auf rechtliches Gehör
Ausschluss der Mehrfachbefragung für die gleiche Tat
Verbot von Ausnahmegerichten
Gebot des gesetzlichen Richters
Freiheitsentziehung nur durch richterlichen Beschluss
Benachrichtigung anderer über Freiheitsentzug
Rechtsweggarantie
Handlung bestrafbar wenn sie verstoßen
o formale Rechtsstaatsprinzip: basiert auf Einhaltung der schriftlich festgelegten Gesetze
o materielle Rechtsstaatsprinzip: bezieht übergeordnete Gerechtigkeit; legt Bindung allen staatlichen Handelns an die Grundrechte
o gewährt noch keinerlei soziale Gleichheit und verhindert keine krassen Gegensätze durch Sozialstaatsprinzip ergänzt
o immer stärkere Verrechtlichung des privaten, öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens
o Unübersichtlichkeit, mangelnde Flexibilität des gesellschaftlichen Lebens
o Blockade von komplexen Vorhaben politische Reaktion schwerfällig, wichtige Maßnahmen nur mit großer Mühe durchgesetzt werden
Pluralismus:
- legitime Konkurrenz einer Vielzahl frei gebildeter Interessengruppen
- Vielzahl der Auffassungen werden als legitim betrachtet
- Ringen der pluralen Kräfte
- Gesellschaft als Spannungsfeld legitimer Konflikte
- Entspricht der Konkurrenztheorie der Demokratie Existenzberechtigung unterschiedlicher Interessen
o Garantie der Meinungs- und Pressfreiheit
o Garantie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
o Legitimation politischer Macht durch demokratische Wahlen
o Schutz der Minderheitenmeinung
o heterogen strukturiert, pluralistisch organisiert
o Konkurrenz gegensätzlicher Interessen
o Organe =Treuhänder des Staates
o repräsentativ
o legitim
o Interessenausgleich
o Konsens begrenzt auf Konsens
nicht alle Interessen sind verbandsmäßig organisiert
kein Machtgleichgewicht und keine Chancengleichheit
nicht alle Interessen sind gleich konfliktfähig
nicht offen für sich neu artikulierende Interessen
- Identitätstheorie: einheitlicher Volkswille mit einem vorgegeben Gemeinwohl kommunistische Systeme
Homogen strukturiert, monoistisch organisiert
Homogener einheitlicher Volkswille
Organe führen Volkswillen aus
Plebiszitär
Illegitim
Konsens allumfassend
Formen der demokratischen Partizipation
- zwei Modelle 1. direkte Demokratie (plebiszäre) stimmenberechtige Bürger fassen selbst die
politische Beschlüsse
2. indirekte Demokratie (repräsentativ) wählen Abgeordnete, die in ihrem Auftrag
politische Entscheidungen treffen
Repräsentative Demokratie:
- die Bürger übertragen ihre Souveränität durch regelmäßige Wahlen an Institutionen, die sie politisch vertreten diese sind berechtigt unabhängig und selbstständig politische Entscheidungen treffen freies Mandat
- Wahlen
o Freiheit der Wahlbewerbung
o Kandidatenkonkurrenz
o Chancengleichheit
o Wahlrecht
o Entscheidungen auf Zeit
Legitimierung
Repräsentation
Integration
- Repräsentativorgan besitz
o das Recht der Gesetzgebung
o der Etat-Bewilligung
o Kontrolle der Regierung
o Meinungs- und Willensbildung fördern
o Opposition die Möglichkeit für freie Betätigung einzuräumen
- Erfüllung dieser Aufgaben setzt
o Die Achtung der Parteien untereinander
o Willen zum Kompromiss
o Bekenntnis zum Mehrheitsprinzip
o Achtung der Minderheit
- Entscheidungen in eigener Verantwortung getroffen werden, die sich nicht immer mit dem Volkswillen decken
- Einfluss von Parteien, Verbänden und Intressenvertretern führen zu weiteren Brüchen zwischen dem Ideal der Repräsentation des Volkswillen
- Die indirekte Demokratie besteht aus der parlamentarischen und präsidentiellen Demokratie
Parlamentarisches und präsidentielle Regierungssystem
- Idealtypen des Regierungssystems, die in der Realität nicht in Reinform vorkommen
Repräsentation durch den Präsidenten (USA):
- Präsident geht aus Volkswahlen hervor
- zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef
- Präsident und Regierungschef werden in getrennten Wahlen bestimmt
- Einfluss der Parteien gering
- Fraktionsdisziplin gering ausgebildet
- Einfluss des Präsidenten auf das Parlament relativ gering kein Recht zur Auflösung und Gesetzinitiative
- jedoch Einfluss auf Kongressabgeordnete, die an der Gesetzgebung beteiligt sind
- hohe Steuerung der Macht zwischen Legislative und Exekutive
Repräsentation durch das Parlament:
- einzig das Parlament die Volkssouveränität repräsentier, da es al einziges Staatsorgan direkt durch Volkswahlen legitimiert ist
- Bedeutung von Parteien sehr hoch Regierungspolitik Auswirkungen auf die Regierungsparteien
- Regierungschef durch das Parlament gewählt/abgesetzt
- Regierung wirkt auf die Gesetzgebung ein
- kontrolliert durch die Opposition eigene Kontrollmöglichkeiten aufgrund von Minderheitsrechten
- relativ starre Fraktionsdisziplin
- Verbindung zwischen Parlament und Regierung durch Exekutive
Rechtsstaat
Rechtsstaatsprinzip:
- Rechtsgleichheit
- Rechtssicherheit
- Gewaltenteilung
- Vorrang der Verfassung
- Bindung staatlicher Gewalt an das Grundgesetz
- Garantie der Grundgesetze
- Garantie eines Rechtswegs
o Legislative an Grundrechte und die Einhaltung dieser gebunden
o Verwaltung und Rechtssprechung nach diesen Ordnungen richten und an Gesetze und Ordnungen halten
o Bürger steht Rechtsweg offen
Anspruch auf rechtliches Gehör
Ausschluss der Mehrfachbefragung für die gleiche Tat
Verbot von Ausnahmegerichten
Gebot des gesetzlichen Richters
Freiheitsentziehung nur durch richterlichen Beschluss
Benachrichtigung anderer über Freiheitsentzug
Rechtsweggarantie
Handlung bestrafbar wenn sie verstoßen
o formale Rechtsstaatsprinzip: basiert auf Einhaltung der schriftlich festgelegten Gesetze
o materielle Rechtsstaatsprinzip: bezieht übergeordnete Gerechtigkeit; legt Bindung allen staatlichen Handelns an die Grundrechte
o gewährt noch keinerlei soziale Gleichheit und verhindert keine krassen Gegensätze durch Sozialstaatsprinzip ergänzt
o immer stärkere Verrechtlichung des privaten, öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens
o Unübersichtlichkeit, mangelnde Flexibilität des gesellschaftlichen Lebens
o Blockade von komplexen Vorhaben politische Reaktion schwerfällig, wichtige Maßnahmen nur mit großer Mühe durchgesetzt werden
- staatlich Gewalt an Gesetze und Recht gebunden
- art.28 (1)GG: Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundgesätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaats entsprechen. Sozialer Rechtsstaatbedeutet hier, dass in diesem Staat das Ziel der Existenzsicherung, Wohlstandsförderung und der sozialen Gerechtigkeit verfolgt wird.
- art. 20 (3)GG: Die Bindung der Gesetzgebung an Gesetze und Recht
- art. 19 (4)GG: jedem Bürger wird der Rechtsweg eröffnet, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht
Sozialstaat
- durch seine Organe Mitverantwortung für den Ausgleich sozialer Gegensätze zwischen verschiedenen Bevölkerungsschichten
- art. 20 (1) und art. 28 (1)GG
- konkrete Ausgestaltung bleibt offen Sozialstaatpostulat
- Realisierung =Gegenstand des politischen Prozesses
- Erscheinungsformen:
o Daseinsvorsorge zugunsten des Einzelnen
o Zwangsversicherung
o Führsorgeanspruch
o Soziale gemeinnützige Politik
o Rechte der sozialen Teilhabe
Bundesstaat
Föderalismus:
- föderal aufgebauter Bundesstaat gekennzeichnet durch
o mehrere Gliedstaaten
o deren Zusammenschluss im Bundesstaat
o in einer Verfassung festgelegten Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Gliedstaaten
- Trennung der staatlichen Gewalt in Exekutive, Legislative und Judikative
- Vertikale Gewaltenteilung Teilung staatlicher Gewalt in Bund, Länder und Gemeinden
- Vorteile:
o Mehr Partizipationsmöglichkeiten
o Höhere Transparenz der Politik
o Größere politische, kulturelle Vielfalt
o Stärkere Innovation
- Kritik:
o Verlangsamung von Entscheidungsprozessen
o Bürokratisierung und Versteuerung des Staates
- Föderalismus im Grundgesetz:
o Art. 20 (1)GG: Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat
o Art. 24 /1),30,31 und 35 (1)GG: Abgrenzung der unterschiedlichen Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Ländern
o Art. 50 bis 53GG: Mitwirkung der Länder in Angelegenheiten des Bundes. Hier ist vor allem der Bundesrat und seine Stellung in der Gesetzgebung wichtig
Bundestag
Bundestag und seine Abgeordneten:
- zentrale Stellung
- allein durch das Wählervotum direkt legitimiert
- aus ihm gehen die anderen Verfassungsorgane mit Ausnahme des Bundesrats hervor
- Stellung der Abgeordneten sichert Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive und Verbänden
o Zeugnisverweigerung (art. 47GG)
o Immunität (art. 46GG) Rechtsschutz vor Strafverfolgung
o Indemnität (art 46GG)
o Diäten (art. 48GG) sichere Bezahlung
- Abgeordnete nach Art. 38GG frei in seinen Entscheidungen und nur seinem Gewissen unterworfen (freies Mandat)
- Zwang zur Loyalität mit der Fraktion Fraktionsdiziplin
o Nicht einzelne Personen, sondern Parteien gewählt orientieren sich vor allem an Vorstellungen von Zielen der Partei
o Wichtige Entscheidungen von Experten der Fraktion vorbereitet Mehrheitsbeschluss
o Wirksamkeit und Glaubenwürdigkeit der politischen Linie einer Partei bedarf es deren Geschlossenheit und Berechenbarkeit
- Fraktion hat eine unmittelbaren Sanktionsmöglichkeiten
Der Bundestag und seine Organisation:
- Vollversammlung aller Bundestagsabgeordnete = Plenum Beschlüsse gefasst und öffentlich debattiert
- beschlussfähig wenn mind. die Hälfte anwesend ist
- Bundestagspräsident und Stellvertreter = Bundestagspräsidium repräsentiert den Bundestag nach außen keine außenpolitischen Entscheidungsbefugnisse oberster Dienstvorgesetzter der Bundesverwaltung
Leitung der Bundestagssitzungen
Bundespräsident von der Fraktion gestellt repräsentiert den Bundestag und damit die Legislative zweithöchstes Amt im Staat
- das Präsidium und 23 weitere besonders erfahrende Abgeordnete = Ältestenrat
sorgt für den reibungslosen Ablauf der Parlamentsarbeit
setzt Tagesordnung und Redezeit der Plenarsitzungen fest
verständigt sich über Besetzung der Ausschussvorsitzenden
- Fachausschüsse = Zusammensetzung die Mehrheitsverhältnisse im Plenum widerspiegeln
Detailarbeit des Parlaments
Austausch von Argumenten zu konkreten Gesetzesvorschlägen und aktuellen Problemen
Ministerium Innen-, Außen-, Verteidigungsausschuss
- kenn Enquete-Kommissionen zu besonderen Fachgebieten einrichten, die sich grundsätzlich und ohne konkrete Gesetzesentwürfe zu erarbeiten, mit bestimmten Sachgebieten auseinander setzen
- Untersuchungsausschuss
- Strafprozessordnung
- öffentlichen Darstellung ihrer Regierungskritik
- Abgeordnete einer Partei bilden eine Fraktion
organisiert und steuert die Arbeit im Parlament
besetz unterschiedliche Organe
kann Anträge einbringen
- Fraktionsvorsitzender = einflussreichste Abgeordnete
Arbeitsteilung berät in Arbeitskreisen die Positionen von Gesamtfraktion diskutiert und meist gebilligt
Der Bundestag und seine Funktionen:
- Besetzung von Staatsorganen
einziges direkt durch das Volk gewähltes Organ auf Bundesebene
wählt nach art. 63GG den Bundeskanzler
den Kanzler durch das konstruktive Missvertrauensvotum auch wieder stürzen verhindert werden, dass eine Regierung durch eine destruktive Mehrheit gestützt wird, die unfähig ist, sich konstruktiv auf einen Nachfolger zu einigen
stellt die Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten
wählt die Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
- Gesetzgebungsrecht
- Hauhalts- und Budgetrecht
bestimmt über die jährliche Bundeshaushalte Herzstück stattlichen Handelns
Haushaltsausschuss eines der wichtigsten Ausschüsse
Rechtsprüfung Bundesrechnungshofes
- Kontrolle der Regierung
- Zustimmung zu internationalen Abkommen und Verträgen (Ratifizierung)
- Die Artikulations- und Öffentlichkeitsfunktion
für die Öffentlichkeit Forum der politischen Auseinandersetzung
wesentliche Themen und unterschiedliche Auffassungen und Vorstellungen der Gesellschaft formuliert und diskutiert
Repräsentationsfunktion
Öffentlichkeitsfunktion
Aufgabe der politischen Führung
Bundesrat
Der Bundesrat als Organ des föderalen Systems:
- durch ihn wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der EU mit
- Ausdruck des Föderalismus Teilung der staatlichen Gewalt
- Setzt sich aus den Stimmen der einzelnen Länder zusammen
- Vertreter von der jeweiligen Landesregierung bestimmt an Weisung der Regierung gebunden
- Mitwirkung an Bundestagsgesetzen Zustimmungsgesetz, Einspruchgesetz
- Kann Blockade darstellen Entscheidung durch die Opposition
Bundespräsident
Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland
- repräsentative Tätigkeiten
- unterstützt ihn das Bundespräsidialamt
- Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt
- er vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich
- er beglaubigt diplomatische Vertreter
- er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine Amnestie aussprechen
- Unterzeichnung und Verkündung der Bundesgesetze durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt
- Vorschlagen eines Kandidaten zum Bundeskanzler zur Wahl durch den Bundestag sowie dessen Ernennung und Entlassung
- Ernennung und Entlassung von Bundesministern auf Vorschlag des Bundeskanzlers
- Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren und Unteroffizieren, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist
- Verkündung der Feststellung des Verteidigungsfalls und Abgabe völkerrechtlicher Erklärungen nach Beginn eines Angriffes
- Einberufung der Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz
Bundesregierung
- politische Führung
- setzt politischen Willen in praktische Politik um
- gestaltet innere Verhältnisse und auswärtige Beziehungen des Staates
- oberstes Organ der Exekutive
- Verantwortung für die Ausführung der Gesetze durch die Bundesbehörden
- besteht aus Bundeskanzler und den Bundesministern = Kabinett
- Kanzler auf Vorschlag des Präsidenten von Bundestag gewählt
- Minister auf Vorschlag des Kanzlers vom Präsidenten ernannt
- Fraktion stellt die Bundesregierung
Position des Kanzlers:
- herausragende Stellung
- vom Bundestag direkt legitimiert
- bestimmt die Zusammensetzung seines Kabinetts
- Richtlinienkompetenz
- Kanzlerprinzip
- Unterstützt vom Bundeskanzleramt Koordinationsstelle Sitzung und Beschlüsse des Kabinetts
- Bundespresseamt von Regierungssprecher geleitet informiert die Öffentlichkeit über die Politik
- Bundeskonferenz Kontakt zu Medien
Arbeitsweise des Kabinetts:
- Minister für bestimmte Fachressorts zuständig Ressortprinzip
- Wichtige Entscheidungen kollegial gefällt Kollegialprinzip
Ministerien:
- Leitung besteht aus dem Minister und einem parlamentarischen Staatsekretär vertreten den Minister
- An der Ministerialbürokratie steht beamteter Staatssekretär politischer Beamter
- Besonderes Vertrauensverhältnis
Bundesverfassungsgericht
Zusammensetzung:
- teil der Recht sprechenden Gewalt
- besteht aus zwei Senaten
- Präsident des Verfassungsgericht =Vorsitzender des zweiten sein Stellvertreter des ersten
- Hälfte der 16 Richter von Bundestag gewählt andere Hälfte vom Wahlausschuss des Bundestags für 12 Jahre gewählt
- Bei der Wahl des Präsidenten und des Stellvertreters wechseln sich Bundesrat und –tag ab
- Urteile fallen nach Mehrheitsbeschlüssen
- Richter können in einem Minderheitsvotum ihre Auffassungen der Öffentlichkeit darlegen
Aufgaben:
- Verfassungsbeschwerden
- Verfassungsstreitigkeiten
- Sicherung der Demokratie
- Normenknotrollverfahren konkrte Normenkontrolle; abstrakte Normenkontrolle
Politische Bedeutung:
- politische Entscheidungen größerer Tragweite gefällt
- kann dem Gesetzgeber Vorgaben machen richterliche Selbstbeschränkung
selbst politische Entscheidungen treffen
Gesetzgebung
Gesetzesinitiative:
- Recht Gesetze in den Bundestag einzubringen Bundestagsabgeordnete, Bundesregierung und der Bundesrat
- Gesetze in Ausschüssen beraten im Bundestagsplenum debattiert
- Meist nur Änderungen oder Ergänzungen die der Bundestag nur beschließt
Behandlung und Verabschiedung im Bundestag:
- erste Lesung Plenum des Bundestags debattiert
- in zuständigen Ausschüssen Details geprüft; nicht öffentlich und erlauben Opposition Einfluss zu nehmen auch Anhörung von Fachleuten
- zweite Lesung im Plenum Einzelfragen und Änderunsvorschlaäge debattiert
- dritte Lesung zusammenfassende Diskussion und Schlussbestimmung
Mitwirkung des Bundesrats:
- Annahme durch Bundestag an Bundesrat verweigert dieser die Zustimmung Geht Gesetz an den Vermittlungsausschuss
Kompromiss erneut im Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung gestellt
- nur bei Zustimmung beider Organe kann Gesetz in Kraft treten
- bei nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen Bundesrat zwar Einspruch erheben durch Bundestag wieder aufgehoben
Ausfertigung und Veröffentlichung:
- beschlossene Gesetz vom Bundeskanzler und Bundesminister unterzeichnet
- vom Bundespräsidenten beurkundet
- im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Bedeutung des Verfahrens:
- verhindern, dass Gesetze vorschnell und unüberlegt erlassen werden
- sicherstellen, dass alle beteiligten gesellschaftlichen und politischen Kräfte die Gelegenheit haben, auf das Gesetzgebungsverfahren einzuwirken Interessen gelten zu machen
- pluralistische Demokratie |
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abitomie2007 Junior Member

Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 21 Wohnort: celle
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Verfasst am: 15 Apr 2007 - 16:25:48 Titel: |
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@ DaVee:
HERZLICHEN DANK!!!!!!!!!!!! Deine Zusammenschrift ist der absolute HAMMER!
Unser Leher hat nur geredet,geredet und geredet.... haben in 2 jahren 150 Kopien bekommen,die wir durcharbeiten sollten und das wars... aber deins is der hammer!
Wünsche allen SUPER VIEL GLÜCK für den 19.04!!!
hab ja echt Angst!  _________________ LK1 : Deutsch geschafft
LK 2 :Politik erledigt
P3: Englisch endlich vorbei
P4: aber Mathe --> Freitag 08.35Uhr ....
ABItomie - Wir haben alles rausgeholt |
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iki87 Full Member

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 162
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Verfasst am: 15 Apr 2007 - 16:29:27 Titel: |
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| kein ding man hilft sich gerne gegenseitig |
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Bönz Junior Member

Anmeldungsdatum: 13.04.2007 Beiträge: 23
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DaVee Full Member

Anmeldungsdatum: 21.05.2006 Beiträge: 58
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Verfasst am: 15 Apr 2007 - 17:48:38 Titel: |
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@ abitomie2007: Echt kein Ding, ich helfe immer gerne . |
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abitomie2007 Junior Member

Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 21 Wohnort: celle
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Verfasst am: 15 Apr 2007 - 18:03:28 Titel: |
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aber hab da leider doch auch noch ne frage:
was ist denn mit "gestaltung der Weltwirtschaftsordnung im Rahmen von internationalen Organisationen anhand der WTO und IWF" gemeint?
Wär lieb,wenn mir das vllt noch ma jm. erklären könnte! _________________ LK1 : Deutsch geschafft
LK 2 :Politik erledigt
P3: Englisch endlich vorbei
P4: aber Mathe --> Freitag 08.35Uhr ....
ABItomie - Wir haben alles rausgeholt |
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anagrama Full Member

Anmeldungsdatum: 01.03.2007 Beiträge: 57
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Verfasst am: 15 Apr 2007 - 18:19:13 Titel: |
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FAZ  |
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DaVee Full Member

Anmeldungsdatum: 21.05.2006 Beiträge: 58
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Verfasst am: 15 Apr 2007 - 19:16:35 Titel: |
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| abitomie2007 hat folgendes geschrieben: | aber hab da leider doch auch noch ne frage:
was ist denn mit "gestaltung der Weltwirtschaftsordnung im Rahmen von internationalen Organisationen anhand der WTO und IWF" gemeint?
Wär lieb,wenn mir das vllt noch ma jm. erklären könnte! |
Das meint, dass man versucht mithilfe dieser institutionen die Globalisierung zu "lenken", bzw. zu gestalten.
Man überlässt nicht alles der Wirtschaft und dem globalen Wettbewerb. Die WTO versucht dafür zu sorgen, dass alle von der Globalisierung profitieren (Theorie!) und der IWF kämpft gegen Staatsverschuldung...
| anagrama hat folgendes geschrieben: |
FAZ  |
FAZ is ne gute seriöse Zeitung. |
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Noa* Newbie

Anmeldungsdatum: 16.04.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 10:43:56 Titel: |
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hey,
also auch für den fall, dass man mich nun für vollkommen unfähig hält:
DaVee, immer wenn ich versuch, deine Seite zu öffnen, kommt bei mir nur "Die Seite kann nicht angezeigt werden - Die Seite ist zur Zeit nicht verfügbar..."
liegts an mir, oder hast du deine Sachen wieder rausgenommen?  |
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anagrama Full Member

Anmeldungsdatum: 01.03.2007 Beiträge: 57
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 11:02:53 Titel: |
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| DaVee hat folgendes geschrieben: |
| anagrama hat folgendes geschrieben: |
FAZ  |
FAZ is ne gute seriöse Zeitung. |
Eine rechtskonservative Publikation, deren ideologische Färbung durch diverse Lobbyarbeit nicht zu leugnen ist. |
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Cookycrumb Junior Member

Anmeldungsdatum: 20.03.2007 Beiträge: 31 Wohnort: Peine
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 11:11:48 Titel: |
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Hat schon irgendwer was zu schwerpunt 3???
wär gaaaanz lieb _________________ Live it out... |
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Faramir Junior Member

Anmeldungsdatum: 16.04.2007 Beiträge: 12
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 11:23:59 Titel: |
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@ Da Vee: "Was ist der Unterschied zwischen Fraenkels Neopluralismus und dem Pluralismus der Federalist Papers?? Kann mir da jmd helfen?"
Die Frage habe ich mir auch schon gestellt^^
Es gibt gr. Überschneidung...
was besonders an Fraenkel ist:
Er stellt die untersch. factions (wie die federalists es sagen würden), also die Gruppierungen innerhalb der Gesellschaft, positiv dar. Er geht nicht wie die Federalists, davon aus, das die untersch, Gruppen ein Übel sind, aber es damit innerhalb des Staates umzugehen gilt, da sie nicht zu verhindern sind. Die Federalists sagen ja, dass der Staat gr. sein sollte (im Gegensatz zu Rousseau) damit keine Gruppe/Faktion die Oberhand im Staate erlangt.
Fraenkel sieht in der Diskussion-Streitgespräch im Staate aufgrund der untersch. Interessen nur positives und, betont das es ganz wichtig ist, dass es zu einer "Politisierung" der Bev. kommt, damit die passive Hilflosigkeit überwunden wird, die durch eine repräsentative Demokratie entstehen kann. Das ist der Unterschied, sonst finde ich auch nur gleiches...hoffe es hilft...
Und zu Fraenkel: a priori ist kein Gemeinwohl erreichbar/realisierbar;
erst a posteriori kann so etwas durch die Diskussionen entstehen! |
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Stucki Newbie

Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 4 Wohnort: bei Bremen
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 13:28:50 Titel: |
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kann mir mal bitte jemand erklären, was mit gewinnern und verlieren der globalisierung gemeint ist...??? irgendwie merke ich nämlich grade, das unser lehrer das nich so wirklich ausführich gemacht hat und ich kaum zettel dazu habe....wäre lieb wenn ihr mir helfen könntet...DANKE schon einmal im voraus.... _________________ LK 1 Deutsch
LK 2 Politik
P3 Englisch
P4 Bio |
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iki87 Full Member

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 162
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 13:32:42 Titel: |
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Gewinner und Verlierer der Globalisierung:
- Industrieländer als Gewinner
- Entwicklungsländer als Verlierer
- In jedem Land gebe es Gewinner und Verlierer
- Entwicklungsländer profitierten vom freien Handel, indem sie ein Aufblühen des Arbeitsmarktes mit gut ausgebildeten Arbeitskräften erlebten mache dieser Fortschritt nur einen Bruchteil des Arbeitsmarktes eines Landes aus und könne insofern die Gesamtsituation in Entwicklungsländern nur teilweise bessern
- Für Industrieländer sei der freie Handel ein Spiel mit positivem Endergebnis, da seinetwegen niedrige Preise von Konsumgütern ermöglicht würden
- Globalisierungsgegner halten den inländischen Arbeitsmarkt von Industrieländern für den Verlierer, weil die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland einen Stellenabbau im Inland bewirke |
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Stucki Newbie

Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 4 Wohnort: bei Bremen
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 14:30:39 Titel: |
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danke schön, dass du mir so schnell geholfen hast das war echt nett... aber was sind die nach - bzw. vorteile für arbeitnehmer, produzenten und konsumenten??? _________________ LK 1 Deutsch
LK 2 Politik
P3 Englisch
P4 Bio |
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Fruni Full Member

Anmeldungsdatum: 03.04.2007 Beiträge: 89 Wohnort: bei Hannover
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 14:33:21 Titel: |
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Vorteile der Globalisierung für Konsumenten sind dass du durch den neuen Wettbewerb eine viel größere Produktvielfalt hast und dass durch den Wettbewerb auch die Preise sinken weil die Unternehmen ja versuchen das alles so billig wie möglich zu halten.. das habe ich dazu _________________ LK1 Englisch - done!
LK2 Politik - done
P3 Mathe - done und versagt...
P4 Geschichte
am 2. Mai ist alles vorbei!!  |
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Stucki Newbie

Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 4 Wohnort: bei Bremen
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 17:40:04 Titel: |
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man man, jezz merke ich gerade, was wir alles nur serh oberflächlich beghandelt haben....
kann mir vielleicht von euch einer sagen, was das "konzept des neoliberalismus und des protektionismus" bedeutet. ich habe leider absolut null protokolle darüber und auch nich wirklich viele zettel und wikipedia is auch nich grad bombig...danke das wäre echt lieb.... _________________ LK 1 Deutsch
LK 2 Politik
P3 Englisch
P4 Bio |
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iki87 Full Member

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 162
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 17:43:19 Titel: |
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Neoliberalismus:
- allein das frei Spiel der Marktkräfte zu einer optimalen Nutzung der Produktionsfaktoren und damit zu maximalen Wohlstand führen kann
o Entstehung durch das Scheiter der osteuropäischen Staatswirtschaft
Grundlagen des Neoliberalismus:
- entwickelt sich aus dem klassischen Liberalismus
- Rückgang von Freiheit
- Durchsetzung eines sich selbst regulierenden Marktes
- Freien Wettbewerb
- Privatkapitalistischer Markt und Freiheit wurden synonym gesetzt
- Individuelle Freiheit der überragende gesellschaftliche Wert
- ökonomische Freiheit der Unternehmer
- freie Tauschwirtschaft mit Privatunternehmen, die auch gegen Mehrheit zu verteidigen sei
- Staat die Sicherung des Wettbewerbs und Märkte gewährleisten
- Nur der Markt soll für die effiziente Verwendung von Produktionsfaktoren sorgen Freiheit und Wohlstand für alle
- Markteilnehmer handeln rational, verfügen jederzeit über alle Informationen, agieren als vollständige unabhängige Einzelwesen
- Gesellschaftliche Macht, Prozesse der Kapitalkonzentration, Monopol, Oligopolbildung werden vernachlässigt
Parktische Umsetzung des Neoliberalismus:
- verdrängte die aktiven Wohlfahrts- bzw. Sozialstaates
- gefördert von der Chicago schule in Chile durch das autoritäre Militärregime umgesetzt
- Umsetzung nicht in der Schärfe und Breite
Zentrale Elementen neoliberaler Politik
- alle staatlichen Aktivitäten auf ein Minimum reduzieren Eingriffe des Staates in das Markgeschehen zu Störungen und ein sich selbst überlassender Markt zum Gleichgewicht führen soll
- Privatisierung staatlicher Betriebe
- Radikale Steuersenkungen, die Privatwirtschaft zu invertieren anregen
- Konjunkturpolitische Maßnahmen des Staates zur Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage abgelehnt
- Fordern den radikalen Abbau der Staatsverschuldung
- Bezweifeln aber, dass durch Staatsdefizite die Wirtschaft anzukurbeln wäre
- Sorgt für günstige Angebotsbedingungen der Unternehmen
- Lohnkosten reduzieren
Kritik an den Grundlagen des Neoliberalismus:
- reale Ungleichheit
- nur die wirtschaftlich Starken setzen sich durch Sozialdarwinismus
- Freiheit des unternehmerischen Handelns
- Arbeitet mit unrealistischen Annahmen
- Herdenverhalten der Börsianer übersteigerter Höhenflug und rasante Kursstürze
- Wirtschaftsobjekte handeln nicht so wie sie sollen Ratlosigkeit
Kritik am praktizierenden Neoliberalismus:
- von einer Stabilität des privaten Sektors kann nicht ausgegangen werden Marktversagen (Wirtschaftskrisen) Eingriff des Staates
- Unterbeschäftigung Arbeitslosigkeit
- Markt ist blind gegenüber negativen Auswirkungen Belastung der Umwelt
- Marktpreise spiegeln nur die kurzfristige Knappheit der Güter wider langfristige negative Folgen nicht marktrelevant
- Ungleichheit der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nimmt zu
- Kürzung bei den Staatsausgaben
- Gesellschaftliche Infrastruktur veraltet
- Wichtige Zukunftsaufgaben in den Bereichen Bildung und Forschung vernachlässigt
- Belastung der schwächsten Glieder der Gesellschaft
- Staatliche Kontrolle
- wirtschaftlicher Mächte besteht nicht
Neoliberale Kultur des Alltags:
- auf kulturellen Gebiet relativ erfolgreich
- Arbeitnehmer und Studenten müssen in ihr Qualifikation investieren, um im Konkurrenzkampf auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können
- Humankapital ist ein Standortfaktor und jeder Einzelne hat sein eigene Standort zu entwickeln
Protektionismus:
- bezeichnet man im Bezug auf ökonomische Sachverhalte alle Maßnahmen in Form von Handelshemmnissen, mit denen ein Staat versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt zu benachteiligen strategische Handelspolitik bestimmte Produkte oder Branchen eines Landes zu fördern oder die eigene Volkswirtschaft generell anzukurbeln.
- Aufbau neuer, noch nicht wettbewerbsfähiger Industriezweige, da diese Industriezweige in der Anfangsphase dem Druck des Weltmarkts nicht standhalten würdenEhemalige Entwicklungsländer konnten so zu Schwellenländern bzw. Industrienationen aufsteigen, was liberalisierten Ländern mit ähnlichen Voraussetzungen nicht gelang
- Gegner des Protektionismus fordern einen globalen Freihandel und argumentieren, Protektionisten würden komparative Kostenvorteile und weitere Vorteile des Handels nicht beachten
- aus dem Umstand, dass ein Tausch nur dann durchgeführt wird, wenn das erhaltene Objekt mehr wertgeschätzt wird als das eingetauschte – niemand tauscht in der Erwartung nach dem Tausch schlechter dazustehen – folgt unmittelbar, dass jegliche Beschränkung wohlfahrtsmindernd ist
- Kulturprotektionismus: bezeichnet den Versuch einzelner Staaten oder auch ganzer Staatenbünde, ihre Kulturen vor externen Einflüssen zu schützen Zuwanderungsbeschränkung
- soziale Protektionismus: schützen sich (Sozial-) Staaten vor Importen, die durch unterlaufen gängiger Sozialstandards verbilligt oder erst ermöglicht werden Kinderarbeit oder völlig unzureichende Arbeitsplatzverhältnisse und Andere.
• Importsubstitutionspolitik – Politik, die auf die Ersetzung von Importen durch Inlandserzeugnisse abzielt
• Deglobalisierung |
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nalal87 Newbie

Anmeldungsdatum: 14.04.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 19:30:19 Titel: |
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Hallo!
Hat irgendjemand von euch was über hirsch und ricardo? ihr habt das alles so unglaublich intensiv gemacht, wir haben eigentlich immer nur über das Wetter geredet!
Danke im Voraus |
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iki87 Full Member

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 162
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 19:32:24 Titel: |
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Adam Smith- Theorie des Wirtschaftsliberalismus, des internationalen Arbeitsteilung und Freihandels
- Arbeitsteilung national wie international Erhöhung der Produktivität der Wirtschaft
- Internationale Arbeitsteilung durch die Aufnahmen von Handelsbeziehungen begünstigt
- Jedes dieser Länder könne sich dann auf die Herstellung der Güter konzentrieren, bei denen es gegenüber seinen Handelspartner Kostenvorteile hat Gewinn
David Ricardo: komparative Kostenvorteile durch internationale Arbeitsteilung
- internationale Arbeitsteilung und internationaler Handel lohnt sich auch dann, wenn es alle Handelgüter kostengünstiger herstellt
- es sei für ein Land dann vorteilhaft zu handeln, wenn es sich auf die Produktion derjenigen Güter konzentriert, bei denen es den komparativ größten Vorteil gegenüber dem Ausland besitzt
- Produktion für die Güter aufgibt, bei denen der Kostenvorteil gegenüber dem Ausland relativ gering ist
- führte dies auf unterschiedliche Produktionsbedingungen zurück
Faktorpropotionentheorie:
- unterschiedliche Verteilung der Produktionsfaktoren
- ein Land müsse seine komparativen Vorteile durch Spezialisierung auf die Produktionsbereiche nutzen, bei denen es seine jeweils besonderes reichlich vorhandenen Produktionsfaktoren einsetzen kann
Produktlebenszyklus:
- Auswirkung auf den Standort haben
- vier Phasen
- die Relation zwischen den Kosten und den Erlösen differiert stark
- deutlicher zeitlicher Unterschied bei der Übernahme einer Innovation in Abhängigkeit vom Entwicklungsstand eines Landes zu erkennen
- 1. Phase: Verlust infolge hoher Investitionen, Produktionsmengen bis zur Etablierung des Produkts auf dem Markt gering
- 2. Phase: Wachstum und Gewinn, große Gewinnspanne durch hohe Nachfrage bei hohen Preisen, Produktion wächst Exportüberschuss
- 3. Phase: Absatzstagnation, Gewinnspanne wird geringer bei nachlassenden Preisen, Rationalisierungsinvestitionen
- 4. Phase: zunehmende Sättigung, Preisverfall. Produktion unwirtschaftlich Produktionsverlagerung in Billiglohländer |
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Firezz Senior Member

Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 658
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 19:39:57 Titel: |
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@nalal87:
ne, so intensiv , wie iki das darstellt braucht das niemand. in bio mag das ja "ok" sein, aber in politik ist das echt überflüssig xD |
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iki87 Full Member

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 162
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 20:22:41 Titel: |
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| was ist denn nun daran ausfürlich???? |
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<<Ca>> Junior Member

Anmeldungsdatum: 15.04.2007 Beiträge: 35 Wohnort: Vienenburg
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Verfasst am: 16 Apr 2007 - 22:00:46 Titel: |
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| DaVee hat folgendes geschrieben: | | Würd gern nochmal sagen, dass ich wirklich dringend die Zettel für Globalisierung bräuchte... |
Hmm also ich hätte was zu Pro und Contra Globalisierung und Gesellschaften unter Globalisierunggszwang falls ihr da immer noch was braucht. Is aber nur ne Handschriftl. Zusammenfassung ausm Globalisierungsherft der bpb...
..hab nur leider keine Ahnugn wo und wie ich das online stellen könnte...also wenn da interesse besteh bräuchte ich da noch hilfe... |
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**Ramona** Newbie

Anmeldungsdatum: 14.03.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 17 Apr 2007 - 10:36:32 Titel: |
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Hallo!
Nochmal ne Frage zum Schwerpunkt Globalisierung:
Wie intensiv lernt ihr denn die WTO und den IWF ???
Wenn ich mir so anschau, was ihr geschrieben habt, dann bekomme ich ja echt Panik. Ich habe so das Gefühl, dass wir rein gar nichts gemacht haben
LG _________________ http://www.abi007-hag.de.vu |
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Firezz Senior Member

Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 658
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Verfasst am: 17 Apr 2007 - 10:50:26 Titel: |
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nicht intensiv.
du musst wissen, was beides ist und was in etwa sie machen. es wird keiner danach fragen: erklären sie wie die wto erarbeitet. vielmehr taucht nen text vonnem wto-sprecher auf. du musst dann bescheid wissen, wofür der beispielsweise plädiert etc.
so stell ich mir das vor und im letzten jahr hat ach keiner konkret nach etwas gefragt |
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Faramir Junior Member

Anmeldungsdatum: 16.04.2007 Beiträge: 12
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Verfasst am: 17 Apr 2007 - 10:54:50 Titel: |
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Also, zu WTO, IWF lerne ich nur die Ziele, und welche möglichkeiten die Organisationen haben sie durchzusetzen...
Wobei ich sagen muss das ich IWF drauf hab --->Facharbeit
Hier meine Zusammenfasssung für Vor und Nachteile der Globalisierung:
Globalisierung
Vorteile
• Globalisierung fördere das Wachstum, erhöhe den Wohlstand und schaffe mehr Warenvielfalt. Globalisierung sei keineswegs eine Auseinandersetzung um einen weltweit fest vorgegebenen Wohlstand, in dem der eine gewinnt, was der andere verliert.
• Durch weltweit wachsende Arbeitsmärkte steigen die Exporte, andere Güter würden billiger importiert als selbst produziert und schaffen in ihren Herkunftsländern mehr Einkommen und steigende Nachfrage. So ermögliche die internationale Arbeitsteilung bei funktionsfähigen Märkten hohe zusätzliche Wohlstandsgewinne, indem sie Produktionsfaktoren weltweit effizienter einsetzt. Nicht funktionsfähige Märkte verursachten hingegen Wohlstandsverluste. Denn sie verhinderten notwendige Anpassungen an sich verändernde Rahmenbedingungen.
• Mit der wettbewerblichen Intensivierung der weltweiten Handelsbeziehungen und überregionaler Arbeitsteilung gehe unter Ausnutzung der komparativen Kostenvorteile eine Steigerung der weltweiten Produktivität und des Wohlstands der beteiligten Produzenten einher.
• Die Globalisierung beschleunige die technische Entwicklung. So setzten sich bessere und günstigere Produkte schneller gegenüber schwachen lokal produzierten Produkten durch, was für den Käufer von Vorteil ist. Somit könne der Käufer seinen Lebenskomfort besser oder mit einem geringen materiellen Aufwand decken.
• Der Kulturaustausch bewirke, dass die Menschen voneinander lernen. Die wechselseitigen Abhängigkeiten aufgrund der zunehmenden Verflechtung erhöhen den Mehrwert kooperativen Verhaltens. Die Zahl der Kriege ist signifikant zurückgegangen. Die Struktur der Kriege hat sich zunehmend verändert. Der Anteil zwischenstaatlicher Kriege ist zurückgegangen, während Bürgerkriege und ethnische Konflikte einen höheren Anteil aller kriegerischen Auseinandersetzungen ausmachen
Nachteile
- Neoliberale Gestaltung der Welt (Kapitalismus, freie Marktwirtschaft)
- Neoliberalismus führe zu Deregulierung in allen bereichen des öffentlichen Lebens (Auch Bildung, Kranken-, Unfallversicherungen, etc.) was zu sozialen Ungleichheiten führe.
- Keine demokratische Legimitation der WTO, IWF und keine demokratische Struktur des IWF
- Konzentration auf die wirtschaftl. Globalisierung, Menschrechte, Arbeitnehmerrechte und ökologische Standards werden nicht berücksichtigt
- Homogenisierung der unterschiedl. Kulturen
- Erhöhter Druck auf die Arbeitnehmer, da die Konkurrenz steigt
- Verschmutzung der Umwelt, da der Konkurrenzdruck die Entwicklung/Ausbau ökologischer Standards verhindert. Außerdem werden durch die Intensivierung des Handels viele Güter lange Strecken transportiert, die Luftverschmutzung steigt
- Die Globalisierung komme nur den Industrienationen zu gute (EL leben weiter in Abhängigkeit Terms of Trade) |
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Firezz Senior Member

Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 658
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Verfasst am: 17 Apr 2007 - 11:00:22 Titel: |
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| Faramir hat folgendes geschrieben: |
Keine demokratische Legimitation der WTO
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Kannst du das ausführen? Die WTO gilt als eine der demokratischsten internationalen Institutionen überhaupt. Klar, Transparenz gibt es hier in allen Bereichen auch nicht, aber allein das Prinzip "one country one vote" sagt bereits viel aus. |
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Kathrin.Eisner Newbie

Anmeldungsdatum: 17.04.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 17 Apr 2007 - 11:24:04 Titel: hf |
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Thematischer Schwerpunkt 1: das Grundgesetz und die politische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz (24. Mai 1949)
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Verfassung des deutschen Staates ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Besondere Bedeutung haben aufgrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Sie binden die Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht (Artikel 1). Das Bundesverfassungsgericht bewahrt als unabhängiges Verfassungsorgan die Funktion der Grundrechte, das politische und staatsorganisatorische System und entwickelt sie weiter.
o auf Initiative der Westalliierten ausgearbeitet vom Parlamentarischen Rat
o GG sollte zum einem der expandierenden Sowjetunion und zum Anderen der nationalsozialistischen Vergangenheit entgegenwirken
o Der Parlamentarische rat wollte keinen Rechtspositivismus , wie er in der Weimarer Republik praktiziert wurde→ Nazis hatten 1933 das Ermächtigungsgesetz erlassen und so die demokratische Ordnung unter Betrachtung formaler Legalität aus den Angeln gehoben →Rechtsstaat und Demokratie wurde beseitigt
o Um eine legale Revolution wie durch die Nazis zu verhindern, legte der Parlamentarische Rat durch keine Mehrheit aufhebbare Prinzipien fest → Verfassungskern (Menschenwürde → Demokratie-, Rechtsstaats-, Sozialstaats-, Bundesstaatsprinzip)
o Unveränderbar sind folgende Grundsätze:
Die Unantastbarkeit der Menschenwürde (oberster Wert des Verfassung, z.B. Achtung von Leben und Gesundheit, Willens- und Entscheidungsfreiheit)
Die Demokratie (im GG als repräsentative Demokratie festgelegt)
- Demokratie = freiheitliche demokratische Grundordnung
Grundsätze
Instrumentarien der wehrhaften Demokratie
o Verfassungsfeindliche Parteien können durch das BVG verboten werden
o Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, können verboten werden
o Einzelpersonen können bestimmte Grundrechte verwirken, wenn sie die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen
Der Rechtsstaat (Art. 20)
Formaler Rechtsstaat: achtet darauf, dass Gesetze rechtmäßig zustande kommen und angewendet werden
Verwirklichung der Ziele kann vom f.R. nicht allein sichergestellt werden
materieller Rechtsstaat: f.R. + Bindung des staatlichen Handelns an die Grundrechte
Elemente des Rechtsstaats (nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts) :
• Verfassungsstaatlichkeit (Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung)
• Gewaltenteilung
• Gesetzlichkeit (wichtige Eingriffe in die Sphäre der Bürger bedürfen eines Gesetzes)
• Allgemeine Justizrechte ( Im Gerichtsverfahren sind bestimmte Grundregeln einzuhalten)
• Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Verwaltung muss Gesetze einhalten)
• Willkürverbot (die Staatsorgane müssen ihren Entscheidungen sachliche Gesichtspunkte zugrunde legen)
• Grundrechtsschutz ( Die Bürger verfügen über subjektive Rechte, in die der Staat prinzipiell nicht eingreifen darf)
Der Sozialstaat (Art. 20 GG)
- Staatliche Fürsorge, Soziale Sicherung und Gerechtigkeit
- der Staat übernimmt die Mitverantwortung für die soziale Existenz des Individuums
- im GG nicht näher definiert, deshalb Sozialstaatpostulat
- Handlungsfelder
Daseinsvorsorge zugunsten des Einzelnen z.B. Gesundheitsvorsorge
Fürsorgeanspruch im Falle verschuldeter oder unverschuldeter Bedürftigkeit (Sozialhilfe)
Zwangsversicherung (als Vorsorge für Krankheit und Alter)
Rechte der sozialen teilhabe ( Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie)
Berücksichtigung in verschiedenen Politikbereichen (Wohnungsbaupolitik, Steuerpolitik)
Der Bundesstaat
- Föderalismus als Teil der Gewaltenteilung
• Gibt Bürgern Möglichkeit zur Partizipation
• Stärkere Bürgernähe
• Rücksichtnahme auf Besonderheiten der Regionen
• Länder stehen untereinander in einem politischen Wettstreit (verschiedene politische Vorstellungen)
- Gliederung des Bundes in Länder (Ewigkeitsklausel), zweigliedriger Bundesstaat (Gesamtstaat + Gliedstaaten)
- das GG sieht eine genaue Aufgabenteilung für Bund und Länder vor (Art. 70, 83, 92, 30, 32, 84, 31, 28, 91a, 91b)
Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes: Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Außenhandel
Bund hat die im wesentlichen die Gesetzgebungskompetenz
Bund ist für die Interessen der Gesamtheit zuständig
Konkurrierende Gesetzgebung: Länder= Gesetzgebungsrecht, wenn Bund nicht aktiv wird/ Bund= aktiv, wenn es darum geht „gleichwertige Lebensverhältnisse“ zu schaffen
Ausschließliche Gesetzgebung der Länder: Kommunalwesen, Schulwesen, Kultur
Tendenz zur Zentralisierung: Bund bekommt immer mehr Gesetzgebungskompetenzen
↕
starke Stellung des Bundesrates (84, 104)
Art.31: Bundesrecht bricht Landesrecht
Die Staatsform
- Begriff „Bundesrepublik“ lässt keine andere Staatsform zu
Grundsätze des GG
Achtung der Menschenrechte
Volkssouveränität
Gewaltenteilung
Verantwortlichkeit der Regierung
Bindung der Verwaltung an das Gesetz
Unabhängigkeit der Gerichte
Mehrparteiensystem
Chancengleichheit für alle politischen Parteien und Recht auf Bildung einer Koalition
„freie demokratische Grundordnung“ = demokratische und rechtsstaatliche Komponente
Art. 1 GG
Fundamentalnorm, die nicht unterschritten werden darf
• Konkretisierung in Art. 2-9 (Grundrechte)
• klassische Menschen und Bürgerrechte, ergänzt durch folgende Artikel: 20,33,101,103,104
Unantastbarer Kernbereich
Die grundlegenden Prinzipien, der Kernbereich der Verfassung, sollten unantastbar sein und auch durch verfassungsändernde Mehrheiten nicht aufgehoben werden können. Artikel 79 legt die unveränderbaren Kernelemente der Verfassung fest.
Art. 1 leitet den Katalog der Grundrechte ein und erklärt sie für unmittelbar geltendes Recht.
Auch als "Verfassung in Kurzform" bezeichnet, enthält Artikel 20 die tragenden Strukturprinzipien des Grundgesetzes:
• Demokratie
• Bundesstaat
• Rechtsstaat
Sozialstaat
Definition der freiheitlichen Demokratie
o Keine Herrschaft aus eigenem Recht
o Politische Herrschaft von Menschen über Menschen (von Parlament+ Regierung über Volk) ist von der Mehrheit des Volkes anvertraut
o Herrschaft ist zeitlich und sachlich begrenzt und unterliegt der Kritik und Kontrolle
Rousseau:
Rousseau stellt sich in seinen staatstheoretischen Texten die Frage, wie ein von Natur aus wildes und freies Individuum seine Freiheit behalten kann, wenn es aus dem Naturzustand in den Zustand der Gesellschaft eintritt bzw. diesen Zustand begründet. Rousseau geht davon aus, dass die Menschen im Naturzustand unabhängig voneinander leben. Sie verfügen über ausreichend Güter und sind friedlich. Sobald der Mensch nicht länger in dem Naturzustand verharren kann, muss eine Gesellschaftsform gefunden werden, „die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das vermögen jedes einzelnen Mitglieds schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor.“ Die Lösung bietet der Gesellschaftsvertrag. Mit Abschluss des Vertrags verlieren die Menschen zwar ihre natürliche Freiheit, doch sie gewinnen dafür die Freiheit von Staatsbürgern und behalten ihre Souveränität. Diese ist nicht übertragbar und nicht teilbar. Nach Rousseau kennt der Staat keine Gewaltenteilung und keine parlamentarische Repräsentation.
In Frage kommt folglich nur die Staatsform der direkten Demokratie . Weil das Individuum einen vom Gemeinwillen abweichenden Sonderwillen entwickeln kann, ist die Zwangsgewalt des Staates bis zur Todesstrafe zum Zweck der Vollstreckung des Gemeinwillens Teil des Gesellschaftsvertrags. Der Übergang des Menschen aus dem vorbürgerlichen in den bürgerlichen Zustand bedeutet eine sittliche Erhöhung. Vernunft und Gesetz als Zeichen staatsbürgerlicher Freiheit treten an die Stelle von Instinkt und Begierde.
Rousseaus Theorie des allgemeinen Willens stellt einen originellen und wirkungsmächtigen Versuch dar, der feudalistischen Königs- und Adelsherrschaft seiner Zeit die Legitimationsgrundlage zu entziehen. Neben Voltaire gilt er als einer der wichtigsten Staatstheoretiker im Zeitalter der französischen Revolution. Immanuel Kant war wesentlich von Rousseau beeinflusst.
Im Unterschied zu Hobbes oder Locke zeichnet Rousseau ein positives Bild vom Menschen. Anderen Vertragstheoretikern wirft er vor, bei ihren Schilderungen des Menschen im Naturzustand nicht realitätsnah geblieben zu sein und dem „natürlichen Menschen“ überwiegend negative Attribute zugeschrieben zu haben.
Identitätstheorie (Rousseau):
Der Mensch ist frei geboren, doch überall liegt er in Ketten.
o Zentrale Schrift: Du Contrat Social (1764)
o Durch den freiwilligen Zusammenschluss (durch Vertrag) in einem Staat wird aus einzelnen Individuen ein Ganzes, eine Gemeinschaft mit einem homogenen Volkswillen Gesellschaftsauffassung
o Durch die Partizipation aller am Staat (plebiszitäre Demokratie) gibt es keine Fremdherrschaft, sondern es herrscht eine Identität zwischen Herrschenden und Beherrschten Staatsauffassung
o mineratives Mandat (Abgeordnete als gebundene Delegierte)
o Abwehr von Teilinteressen
o es gibt ein objektives, einheitliches Gemeinwohl ( a miori)
o Der Staat gewährleistet Sicherheit und Freiheit (Vorraussetzung: Menschen ordnen dich dem Gemeinwohl unter) Staatsauffassung
o Betonung der Volkssouveränität Kritik +
o Gefahr: Durch den Absolutheitsanspruch Legitimation für totalitäre Regime -
o keine Interessensvielfalt (zwanghafte Gemeinwohlorientierung)
o Leugnen der Interessenvielfalt und gesellschaftlicher Konflikte -
o Gleichheit nur durch Einschränkung der Freiheit -
o Keine Rechtssicherheit, keine vorstaatlichen Rechte, kein Minderheitenschutz-
o Keine Verantwortlichkeit bei getroffenen Entscheidungen -
o Durchführung von Plebisziten ist schwierig
o Verwirklichung im sozial differenzierten Flächenstaat unmöglich -
Konkurrenztheorie/ Pluralismustheorie (Fraenkel/ Schumpheter)
Konkurrenztheorie:
o Parlamentarismus
o freies Mandat
o legitimer Pluralismus
o Interessensausgleich ( a posteriori)
o Gemeinwohl ist das Ergebnis von Interessensausgleich
o Arbeitsteilung zwischen Regierenden und Regierten (Repräsentation)
Anwendung: repräsentative Demokratie, demokratischer Sozialismus
Kritik:
starker Einfluss von organisierten Einzelinteressen
konkurrierende Interessen verlangsamen politische Prozesse
o In einer heterogenen Gesellschaft konkurriert eine Vielzahl von Interessen miteinander. Konflikte sind daher legitim. Es gibt nur einen Minimalkonsens über die regeln des Zusammenlebens. Die Partizipation an den politischen Entscheidungen erfolgt über die Interessensvertretungen und Wahlen Gesellschaftsauffassung
o Anerkennung gesellschaftlicher Heterogenität
o pluralistische Demokratie = demokratischer Verfassungsstaat
• Selbstbestimmungsrecht
• unveräußerliche Grund- und Menschenrechte
• Gemeinwohl= Ergebnis eines Willensbildungsprozesses
• Oppositionsrecht
• Offenheit der politischen Prozesse
• Gewaltenteilung
• Politik kann mitgestaltet werden
• Koexistenz verschiedener Interessen
• demokratischer Minimalkonses
o Die politische Gewalt ist an Gesetze gebunden und trifft nach einem Willensbildungsprozess verbindliche Entscheidungen. Das Gemeinwohl ergibt sich als Resultat aus einem Ausgleich der Interessen Staatsauffassung
o Nicht alle Interessen sind organisiert und Konfliktfähig Kritik
o Problem der Interessenvertretung durch Eliten
o Demokratie als bloße Legitimierung von politischen entscheidungsträgern Politikverdrossenheit
o Pluralismus ist ein gesellschaftliches Strukturprinzip
o = gewünschte und legitime Konkurrenz einer Vielzahl frei gebildeter Interessensgruppen in nahezu allen Lebensbereichen um politischen Einfluss in einem Staat
o Pl. Ermöglicht auch dem Einzelnen politisch und gesellschaftlich mitzubestimmen (Partizipation)
Federalist Papers Die Federalist Papers sind eine Serie von 85 Artikeln und erschienen 1787/88 in verschiedenen New Yorker Zeitungen. Sie dienten vorrangig als Verteidigungsschrift der 1787 in Philadelphia entworfenen aber noch nicht in Kraft getretenen Verfassung für eine amerikanische Union. Verfasst wurden die Artikel von John Jay, James Madison und Alexander Hamilton.
Die drei unter dem gemeinsamen Pseudonym Publius publizierenden Autoren Alexander Hamilton, James Madison und John Jay versuchten mit ihren Essays Einfluss auf die Ratifikationsdebatte zu nehmen. Jeder von ihnen hatte Bereiche, denen er sich besonders verpflichtet fühlte.
Die Großzahl der veröffentlichten Essays stammt wohl aus der Feder von Alexander Hamilton, 1787 Mitglied des New Yorker Staatsparlaments und Delegierter des Verfassungskonvents von Philadelphia. Sein Interesse an Politik und politischer Philosophie galt unverkennbar auch der wirtschaftlichen Seite: Er gilt in der Literatur als Verfechter der Wirtschaftsliberalismustheorie von Adam Smith, was in den ihm zugeschriebenen 51 Artikeln deutlichen Niederschlag findet. Einige der vermutlich von ihm verfassten Essays beschäftigen sich mit der wirtschaftlichen Seite der neuen Verfassung und den ökonomischen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit einer Union (im Vergleich zur Konföderation).
Sein grundsätzlicher Glaube an einen notwendigen Frieden innerhalb der Union und seine Haltung gegenüber monarchistischen Tendenzen finden, wie seine einer reinen "democracy" kritisch gegenüberstehenden Auffassungen, wesentlichen Ausdruck in den von ihm verfassten Artikeln der Federalist Papers. Dazu ist es nötig zu wissen, dass die Autoren der Federalist Papers "democracy" und "republic" als Formen der Volksherrschaft unterschieden und die "democracy" scharf ablehnten, weil in ihr die Minderheiten keinen ausreichenden Schutz genießen. Die "republic" unterscheidet sich dabei von der "democracy" wesentlich durch das Prinzip der Repräsentation. "Democracy" muss als direkte Demokratie, wie sie in den antiken griechischen Stadtstaaten vorherrschte, gedacht werden. Hamilton ist aus heutiger Sicht deshalb Demokrat zu nennen, da sich sowohl Demokratie-, als auch Republikbegriff geändert haben.
James Madison war bereits 1776 an der Verfassung und der Bill of Rights für den Staat Virginia beteiligt gewesen. Der Großteil seiner Beiträge zu den Federalist Papers beschäftigte sich mit der inneren Ausgestaltung der Unionsverfassung, er vertrat die These einer Beschränkung der Demokratie auf die notwendigsten Bereiche. Auch der berühmteste und bekannteste aller Artikel der Federalist Papers, der Fed. No. 10, stammt aus der Feder von Madison. Dieser Artikel behandelt Pluralismus, Parteibildung und Interessensgruppierungen, ihre Ursprünge und Legitimation. 1809 folgte er Thomas Jefferson auf dessen Vorschlag hin als 4. Präsident der USA nach.
Nur 5 der Artikel werden dem dritten unter dem Pseudonym Publius agierenden Autoren, dem Richter, Secretary of State und späteren Gouverneur von New York John Jay zugeschrieben. Sein Anteil an den Federalists darf jedoch nicht unterschätzt werden: Auch wenn er nach 5 Artikeln schwer erkrankte und nicht mehr selbst aktiv schrieb, schrieb er in den vermutlich von ihm verfassten Artikeln 2-5 ein Leitbild amerikanischer Außenpolitik fest.
Die 1788 erschienenen Federalist Papers genießen in den USA auch heute noch große Popularität, was nicht zuletzt an ihrem Charakter als zeitnaher und somit auch als intentionsnah anzusehender Interpretation der bis heute gültigen Verfassung liegt. Sie gelten als philosophische Grundlage des amerikanischen "Way of Life" und der Konstitution der modernen Republik. Das beschriebene Prinzip der checks and balances ist ausschließlich in den USA in dieser Form zur Anwendung gekommen. Die Autoren der Federalist Papers gelten des Weiteren als Erfinder des Bundesstaates.
In der US-amerikanischen Politikwissenschaft spielen die Federalist Papers als theoretisch-philosophische Betrachtung einer Verfassung unter den Gesichtspunkten der Souveräntitäts- und Vertragstheorie von Charles de Montesquieu, sowie dem Eigentumsbegriff von John Locke eine wichtige Rolle. Die Pluralismustheorie der Autoren der Federalist Papers ist als strikte Gegenposition zur Identitätstheorie der Demokratie, deren Hauptvertreter Jean-Jacques Rousseau war, zu sehen.
Federalist Papers
Menschenbild:
• Mensch wird von seinen Trieben, Leidenschaften und Interessen bestimmt
• hat die Fähigkeit zur Selbstregierung
Cliquen:
• Gruppe von Bürgern, die sich aus dem Antrieb von Leidenschaften oder Interessen zusammen schließt, die im Gegensatz zu den Rechten der übrigen Bürger oder zu den dauernden und allgemeinen Interessen der Gemeinschaft stehen
• Cliquen stellen ein Übel in der Gesellschaft dar
Methoden dieses Übel abzustellen
Beseitigung seiner Ursachen
• Abschaffung der Freiheit, die zu seiner Existenz notwendig ist (ist unsinnig) oder
• Man gibt den Bürgern die gleichen Ansichten, Leidenschaften und Interessen (ist undurchführbar)
„Parteigeist und Spaltung in Interessengruppen haben also ihren Platz im
normalen Ablauf der Regierungstätigkeit“
→ kluge Staatsmänner müssten im Stande sein, widerstreitende Interessen
auszugleichen und dem Wohl der Allgemeinheit unterzuordnen
→ die Ursachen der Spaltung in Interessengruppen können nicht beseitigt
werden – es müssen Mittel zur Kontrolle der Auswirkungen gefunden werden
Kontrolle seiner Folgen
• Besitzt eine Interessengruppe oder Clique nicht die Majorität ist das Hilfsmittel bereits gegeben → die Mehrheit kann schädliche Absichten der Minderheit durch reguläre Abstimmungen zu Fall bringen
• Besitzt eine Interessengruppe jedoch die Majorität, so wird sie durch die republikanische Verfassung in die Lage versetzt, ihren Interessen und Leidenschaften das Gemeinwohl und die Rechte der übrigen Bürger zu opfern
Wie kann das Allgemeinwohl gegen diese Gefahr gesichert und gleichzeitig Geist und Form der Volksregierung aufrechterhalten werden?
• Föderalismus
• Vertikale und horizontale Gewaltenteilung
• „Ehrgeiz muss durch Ehrgeiz unschädlich gemacht werden“ (Checks and Balances)
Das Fehlen edler Motive wird durch die Förderung rivalisierender Interessen ausgeglichen das private Interesse des Einzelnen wird so zum Wächter über die Rechte der Öffentlichkeit
Die Verfassungsorgane Deutschlands
Der Bundestag:
• 598 Abgeordnete, davon 299 aus Wahlkreisen, 299 aus Landeslisten + eventuell Überhangmandate
• das einzige durch Wahl direkt vom Volk legitimiertes Staatsorgan auf Bundesebene
• steht im Zentrum der parlamentarischen Demokratie
• Bundesregierung bezieht Legitimation aus der mehrheitlichen Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag
• Abgeordneten repräsentieren das Volk
• Bundestag ist kein soziales Spiegelbild der Bevölkerung
politische und rechtliche Stellung eines Abgeordneten im Bundestag:
• soll Unabhängigkeit sichern
• Merkmale:
das freie Mandat (Art. 38, Abs.1, GG): die Abgeordneten sind vom fremden Willen rechtlich unabhängig, nicht an Weisungen und Aufträge gebunden → Schutz des Abgeordneten gegenüber seiner Partei, Abgeordnete können im Bundestag abweichende Meinungen von ihrer Fraktion annehmen, allerdings riskieren sie dabei bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt zu werden
Indemnität: Abgeordnete dürfen für Äußerungen und Abstimmungen im Parlament nicht zur Verantwortung gezogen werden
Immunität: Abgeordnete können für strafbare Handlungen nicht strafrechtlich verfolgt werden (es sei denn das Bundestagspräsidium hebt diese Regelung auf)
Zeugnisverweigerungsrecht: Aussage vor Gericht kann verweigert werden, soweit diese in Zusammenhang mit ihrer Abgeordnetentätigkeit steht
Diäten: Anspruch auf angemessene Vergütung ihrer Tätigkeiten. Das Ausmaß der zeitlichen Belastung schließt im Normalfall eine weitere berufliche Tätigkeit aus.
Organisation und Arbeitsweise:
• geregelt durch Geschäftsordnung
Aufbau:
• Bundespräsidium leitet Bundestagssitzungen
• Vorsitz: Bundestagspräsident + Stellvertreter werden zu Beginn jeder Legislaturperiode vom BT gewählt (größte Fraktion stellt im Normalfall den Präsidenten)
• Ältestenrat: besteht aus dem Präsidium und 23 erfahrenen Abgeordneten
organisiert die Parlamentsarbeit
legt die Tagesordnung von Plenums- und Ausschusssitzungen fest
bestimmt Redezeit der Abgeordneten
• Plenum (Vollversammlung des BT) : hier finden öffentliche Diskussionen politischer fragen und die Abstimmung über Gesetze statt
• 20 Fachausschüsse:
eigentliche Gesetzgebungsarbeit
Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen entsprechen denen im Plenum
die jeweiligen Experten unter den Abgeordneten für bestimmte Politikfelder diskutieren die meist von der Regierung vorgelegten Gesetzesvorschläge und legen dem Plenum ihre Fassung zur endgültigen Abstimmung vor
tagen meistens nicht öffentlich
Bedeutung der Fraktionen:
• Bundestag ist ein Parteienparlament
• Die Bundestagsabgeordneten einer Partei schließen sich zu einer Fraktion zusammen ( können auch aus unterschiedlichen Parteien stammen CDU/CSU)
• Fraktion kann gebildet werden, wenn ihr mindestens 5% der Bundestagsabgeordneten angehören
• Fraktionen steuern Tätigkeiten der Abgeordneten:
entsenden Abgeordnete in Bundestagsausschüsse
bestimmen die Redner in Plenardebatten
legen in vorbereiteten Fraktionssitzungen die Haltung zu politischen Vorhaben fest
Fraktionsdisziplin ↔ freies Mandat
bei Abstimmungen, bei denen nicht die parteipolitische Linie, sondern das Gewissen des Einzelnen gefragt ist, gibt die Fraktionsführung den Fraktionsmitgliedern freie Hand zur Stimmabgabe
Aufgaben des BT :
• Wahlfunktion(Art. 93, 54, 94, Abs.1 GG): Wahl des Bundeskanzlers und mit ihm der Bundesregierung in der Folge einer Bundestagswahl, Wahl des Wehr- und Datenschutzbeauftragten, Beteiligung an der Wahl des Bundespräsidenten und der Verfassungsrichter
• Gesetzgebungsfunktion: Initiative, Beratung und Verabschiedung von Gesetzen. Dazu gehört u.a. das Budgetrecht
• Kontrollfunktion: Kontrolle der Regierung
öffentliche Kritik und Kontrolle durch die Oppositionsfraktionen
Informationsrechte der Abgeordneten gegenüber der Regierung: Große und Kleine Anfrage (mündliche, schriftliche Stellungnahme, Fragestunde, usw.), Befragung der Bundesregierung im Anschluss an Kabinettssitzungen
Einsetzen von Untersuchungsausschüssen zur Untersuchung von Vorgängen, die die Regierung zu verantworten hat
Überarbeitung der Gesetzesentwürfe der Regierung
Aussprache der Verweigerung des Vertrauens bei der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers
konstruktives Misstrauensvotum, d.h. der Bundestag kann durch die Wahl eines neuen Bundeskanzlers den amtierenden Kanzler stürzen
Haushaltsrecht: Klassische Aufgabe des Bundestags ist die Diskussion und Verabschiedung der Gesetze und des Haushalts, der die für das jeweils nächste Jahr geplanten Ausgaben und Einnahmen des Bundes festlegt
• Artikulationsfunktion: Der Bundestag ist öffentliches Forum für die Diskussion politischer Grundfragen und soll die politischen Anschauungen des Volkes repräsentieren (Öffentlichkeitsfunktion, Repräsentationsfunktion)
Die Bundesregierung
Wahl:
• nach einer Bundestagswahl wählt der Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten den Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit
• der Bundeskanzler benennt daraufhin die Minister
• abschließend wird die gesamt Regierung förmlich vom Bundespräsidenten ernannt
• wenn bei Bundestagswahlen keine der großen Parteien eine absolute Mehrheit erreicht (50,2%), ist für die Regierungsbildung in der Regel eine Koalition nötig, die ein gemeinsames Regierungsprogramm und die Aufteilung der Ministerposten vereinbaren
• absolute Mehrheit erreichte bisher nur 1957 CDU/CSU unter Konrad Adenauer
Zusammensetzung und Arbeitsweise:
• Bundeskanzler und alle Bundesminister (Kabinett) tagen wöchentlich in Berlin unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers
• Der Bundeskanzler bestimmt nach Art. 65 GG die Richtlinien der Politik (Richtlinienkompetenz) und trägt damit die politische Verantwortung (Kanzlerprinzip)
bestimmt über Zuschnitt der Ministerien und Auswahl der Minister
steuert über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Außendarstellung der Regierung
• innerhalb der vorgegebenen Richtlinien des Bundeskanzlers leitet jeder Minister sein Ressort selbstständig und eigenverantwortlich (Ressortprinzip)
• Die wichtigsten Entscheidungen werden vom Kabinett gemeinsam gefällt . Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesministern wird eine Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss getroffen (Kollegialprinzip)
Aufgaben:
• Lenkung der Politik
• fasst politische Zielvorstellungen in Gesetzesentwürfe, die sie dann an den Bundestag zur Beschlussfassung weitergibt
• wichtige politische Entscheidungen werden im Vorfeld mit den Regierungsfraktionen im BT abgestimmt, um sicherzustellen, dass das Gesetzesvorhaben beschlossen werden kann, ohne komplett geändert zu werden
• außenpolitische Verhandlungen und Abschluss Völkerrechtlicher Verträge
Rechte des Bundeskanzlers innerhalb der Regierung:
• Kabinettsbildungsrecht (Art 64 GG): Bestimmung der Zusammensetzung der Regierung, Festlegung des Zuschnitts der Ministerien, und Festlegung der Minister
• Richtlinienkompetenz (Art 65 GG): gibt den Fachministern die Grundlinien ihrer Politik vor
• Vertrauensfrage: Mittel, das der Kanzler im Zusammenhang mit einer Sachfrage einsetzen kann, um die Regierungsfraktionen des BT zu disziplinieren und hinter sich zu einen
Bedeutung einer Opposition
o Opposition hat gleiche Chancen und gleiche Rechte wie die Regierung
o Jede Gruppe hat die Chance an die Macht zu kommen
o Opposition hat zu verhindern, dass zu allem, was die Regierung will untertanenhaft ja gesagt wird
o Wirkt bei Diskussionen mit, kontrolliert die Regierung, Schranke gegen über Machtmissbrauch
Der Bundesrat:
Art. 23 und Art. 50 GG
Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der EU mit.
Zusammensetzung und Befugnisse:
• 69 Mitglieder (=Stimmen), die von den Landesregierungen bestellt und abgerufen werden
• in die Sitzungen des Bundesrates entsenden die Regierungen der Bundesländer ihre Ministerpräsidenten/ Regierende Bürgermeister oder zuständige Minister
• Je nach Bevölkerungszahl hat jedes Bundesland zwischen 3 (Hamburg) und 6 (Bayern) Stimmen
• Jedes Land kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben
• Vorsitz hat der Bundesratspräsident (wechselt jährlich unter den Ministern)
• die Länder können durch den BR ihre spezifischen Interessen und ihre Verwaltungserfahrung in Bundesgesetze einbringen
• BR kann eigene Gesetzesentwürfe in den Gesetzgebungsprozess einbringen
• BR nimmt Stellung zu Gesetzesvorschlägen der Bundesregierung
• BR nimmt Einfluss auf europapolitische Aktivitäten des Bundes- soweit Länderinteressen berührt sind
• Bundesrat + Bundestag = Legislative
Zustimmungsgesetze: Vom BT beschlossene Gesetze, die die Interessen der Länder in besonderer Weise berühren (z.B. Steuergesetze) muss der BR zustimmen
Einspruchsgesetze: Der BR hat ein Einspruchsrecht, das vom BT überstimmt werden kann
Der Bundespräsident:
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der BRD mit Amtssitz in Berlin. Er repräsentiert die Einheit des Staates nach innen und außen.
Wahl:
• von Bundesversammlung(Bundestagsabgeordnete+ gleiche Zahl der Delegierten aus den Länderparlamenten) auf 5 Jahre gewählt
• wählbar ist jeder Deutsche über 40 Jahre
Aufgaben:
• Prüfung, Unterzeichnung, Verkündung des formell korrekten Zustandekommens und der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen (Staatsnotar)
• Auflösung der Bundestages (nach gescheiterter Vertrauensfrage des Bundeskanzlers)
• Verkündung von Gesetzgebungsnotstand und Verteidigungsfall
• Entscheidung über Begnadigung
• Einflussnahme auf politische Diskussion (Bsp. Reden zu politischen Grundsatzfragen, Aufforderungen zu politischem Handeln)
• Vorschlagsrecht für das Amt des Bundeskanzlers ( kann nur bei unklaren Mehrheitsverhältnissen nach Bundestagswahlen durch den Vorschlag eines Kandidaten die Wahl beeinflussen, im Normalfall schlägt er den Kandidaten vor, der die Parlamentsmehrheit hinter sich hat)
• Ernennung von Bundeskanzler, Bundesministern und Bundesrichtern
• Unterzeichnung von völkerrechtlichen Verträgen, die vorher durch die Regierung ausgehandelt wurden
• formale, repräsentative Kompetenzen
Das Bundesverfassungsgericht:
das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht mit Sitz in Karlsruhe. Seine Entscheidungen binden die Verfassungsorgane von Bund, Ländern sowie alle anderen Gerichte und Behörden in Deutschland.
Wahl und Organisation:
16 Richter (werden je zur hälfte vom Richterwahlausschuss des BT und BR mit 2/3 Mehrheit auf 12 Jahre gewählt)
zwei Senate mit je 8 Richtern
1. Senat: Grundrechtssenat: zuständig für Fragen der Auslegung der Artikel 1-17,19,20,33,38,101,103,104
2. Senat: Staatsrechtssenat: Orangstreitigkeiten zwischen staatlichen Behörden und Parteiverbotsverfahren
Maßstab: allein das GG
Arten von Verfahren:
• Organstreitigkeiten: Streitigkeiten zwischen verschiedenen Bundesinstitutionen ( z.B. BT und Bundesregierung), zwischen Länderinstitutionen oder zwischen Bund und Ländern (vor allem über Zuständigkeiten/ Zustimmungspflichtigkeit von Gesetzen)
• abstrakte Normenkontrolle: Klage von Verfassungsorganen wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen (auf Antrag von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder mindestens 1/3 des BT)
• konkrete Normenkontrolle: Antrag eines Gerichts, das bei Urteilsfindung in einem Fall Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des anzuwendenden Gesetzes hat
• Verfassungsbeschwerde: jeder Bürger kann nach Ausschöpfung des Rechtswegs über die ordentlichen Gerichte Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn er glaubt, durch ein Gesetz, eine Verwaltungsentscheidung oder ein Gerichtsurteil in seinen Grundrechten verletzt zu sein.
• Verwirkung von Grundrechten: Die Verwirkung von Grundrechten nach Art 18 GG wird vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts:
• Konkretisierung der Normen des GG
• Weiterentwicklung
• Grundrechte müssen der gesellschaftlichen Entwicklung immer weiter angepasst werden
• politische Opposition nutz Klagemöglichkeit um gegen Regierungshandeln oder gesetzliche Regelungen anzugehen
• "Ersatzratgeber": Das BVerfG gibt dem Gesetzgeber gelegentlich genau inhaltliche Vorgaben und Umsetzungsfristen vor
Grober Ablauf eines Gesetzgebungsprozesses
1. Akt
a.) Wille etwas neu zu gestalten (ergibt sich aus Wahlprogramm, Koalitionsvertrag, Regierungserklärung)
2. Akt
a.) Regierungsvorlage wird von der Bundesregierung eingebracht
b.) Information- und Kompetenzbeschaffung
c.) daraus folgt der Referentenentwurf
d.) Diese Kabinettsvorlage wird von dem Kabinett als Regierungsvorlage beschlossen
3. Akt
a.) Die Regierungsvorlage wird dem Bundesrat zur Prüfung vorgelegt (der BR kann Änderungsvorschläge einbringen)
4. Akt
a.) es folgt die erste Lesung im Bundestag (Entwurf im BT = Initiativantrag)
b.) bei wichtigen politischen Angelegenheiten gibt es eine Generalaussprache
c.) Der Entwurf wird an die Ausschüsse überwiesen
d.) Prüfung, Veränderung der Gesetzesvorlage in den Ausschüssen
e.) Zweite Lesung im BT, Diskussion der Bestimmungen des Entwurfs
f.) es besteht die Möglichkeit Änderungsanträge zu stellen
• geschieht dies gibt es eine wiederholte Ausschussphase
g.) im BT wird abgestimmt
h.) Dritte Lesung im Bundestag, Erörterung der grundsätzlichen Probleme
i.) Schlussabstimmung im BT
5. Akt
a.) Prüfung des Gesetzes im Bundesrat
b.) bei zustimmungspflichtigen Gesetzen hat der BR das absolute Vetorecht, das Gesetz kann blockiert werden
c.) bei einem Veto wird ein Vermittlungsausschuss einberufen (50 : 50)
d.) bei Einspruchsgesetzen hat der BR das suspensive Vetorecht, der Einspruch des BR kann vom BT mit der gleichen Mehrheit zurückgewiesen werden
6. Akt
a.) Unterzeichnung des Fachministers, Bundeskanzlers, Bundespräsidenten (formales und informelles Prüfungsrecht)
b.) Verkündung im Bundesgesetzblatt
Thematischer Schwerpunkt 2: Globalisierungsprozesse und ihre Herausforderungen
Komparative Kostenvorteile/ Ricardo
These: Außenhandel lohnt sich für alle Volkswirtschaften, auch für jene, die gegenüber anderen Staaten bei allen Gütern Kostennachteile haben
jedes Land muss sich auf das Produkt konzentrieren, dass es, relativ gesehen, günstiger produzieren kann
Wohlstand wächst in beiden Ländern
Spezialisierung
Beispiel:
Tuch Wein insgesamt
Portugal 90 80 220
England 100 120 170
insgesamt 390
Die Portugiesen sind im Vergleich zu den Engländern bei der Weinerzeugung deutlich produktiver als bei der Weinherstellung.
→ komparativer Kostenvorteil: Wein
→ Spezialisierung
→ Tuch wird nicht mehr selbst gewebt, Arbeitskräfte werden in der Weinproduktion eingesetzt
Die Engländer haben komparativen Kostenvorteil beim Tuch, denn der Arbeitseinsatz ist geringer als beim Wein
→Spezialisierung
→keine Weinproduktion mehr
Daraus folgt:
Tuch Wein insgesamt
Portugal 160 160
England 200 200
insgesamt 360
Probleme: Angebot und Nachfrage werden nicht berücksichtigt, Theorie ist nur auf 2 Staaten ausgelegt, Kapazitätsgrenzen sind heute nicht mehr vorhanden, Kapital spielt keine Rolle
Standortfaktor
Ein Standortfaktor ist eine an den Standort gebundene oder auf einen Ort bezogene Einflussgröße auf Systeme.
• Harte Standortfaktoren (z.B. Steuern, Abgaben, Subventionen, etc.) sind quantifizierbar und können direkt in die Bilanz eines Unternehmens mit einbezogen werden. Sie sind in manchen Fällen auch eine unabdingbare Voraussetzung zur Errichtung eines Unternehmens (zum Beispiel die Nähe eines ausreichend großen Gewässers als Kühlmittellieferant für ein Kraftwerk).
• Weiche Standortfaktoren (z.B. Kulturangebot, Freizeitmöglichkeiten, Bildungsangebot, etc.) können nicht in die Kostenrechnung eines Unternehmens integriert werden, treten aber immer mehr bei der Standortwahl in Erscheinung.
Harte Standortfaktoren
• Infrastruktur
o Verkehrsanbindung
o Transportkosten, Transportarten, Umladung (gebrochener Verkehr), Container
o Energiepreise
o Kommunikationsnetz
o Energieversorgung (Stromnetz)
• staatliche Förderung (Subventionen)
• Höhe der Steuern und Abgaben
• politische, ökonomische, soziale Stabilität
• Nähe, Größe und Zugang zu Produktionsfaktormärkten
o Verfügbarkeit von Rohstoffen (Gewichtsverlust-/Reinmaterialien)
o Verfügbarkeit von erschlossenen Flächen
o Transaktionskosten
o Grundstückspreise/Mietkosten
o Zugang zum Kapitalmarkt
o Arbeitskräfte
o Arbeitskosten (Lohnniveau)
o Quantitative Verfügbarkeit
o Qualitative Verfügbarkeit
o Arbeitslosenquote
o männlich/weiblich
• Kaufkraft
• Lohnstückkosten
• Nähe, Größe und Zugang zum relevanten Absatzmarkt (des Betriebes)
• Markttransparenz
• Markteintrittsbarrieren
• Wettbewerbsintensität
• Nähe zu Zulieferbetrieben
• Nähe zu Forschungs-, Bildungs- und Entwicklungseinrichtungen
• Umweltschutzauflagen
• Klima
Weiche Standortfaktoren
• Unternehmensbezogene Faktoren
o Wirtschaftsklima am Standort
o Image des Standortes und der Region (Standortprestige)
o Unternehmensfreundlichkeit der öffentlichen Verwaltung
o Konkurrenz bzw. Fühlungsvorteile (Beziehungsgeflecht, Agglomeration)
o Wirtschaftsblöcke
• Personenbezogene Standortfaktoren
o Wohnumfeld, Mentalität der ansässigen Bevölkerung
o Umweltqualität
o Bildungsangebot
o Erholungs-, Kultur- und Freizeitangebot
o Einkaufsmöglichkeiten
Produktlebenszyklus
Die Lebensspanne eines Produktes im Markt läßt sich, von Ausnahmen abgesehen, zumeist in fünf klar aufeinander folgenden Phasen unterteilen:
1. Einführungsphase:
Das Produkt wird am Markt eingeführt, und hat mit Kaufwiderständen zu kämpfen.
Werbung, PR, Verkaufsförderung und eine aggressive Preistaktik sind die wichtigsten Elemente einer Einführungsstrategie.
2. Phase des schnellen Wachstums:
Preis- und Konditionenpolitik werden jetzt wichtiger, weil Konkurrenten versuchen, ähnliche oder gleiche Produkte als Konkurrenz auf den Markt zu bringen, und damit von den Einführungsanstrengungen des Erstanbieters kostengünstig zu profitieren.
3. Reifephase:
Die Reifephase ist zu strecken, weil sie zumeist die profitabelste ist: Erhaltungsmarketing und Produktdiversifikation sind hier angesagt, um weitere Marktsegmente zu erschließen.
4. Sättigungsphase:
Die Nachfrage ist nahezu befriedigt, vornehmlich finden sich noch Ersatzkäufer.
Weitere Diversifikationstrategien sind notwendig, erste Preissenkungen sind für diese Phase charakteristische Strategien.
5. Degenerationsphase:
Das Produkt sollte so lange am Markt gehalten werden, wie seine Deckungsbeiträge positiv sind, und zumindest mittelfristig eine über dem --> Break even point liegende Menge verkauft werden kann.
Globalisierung:
Unter Globalisierung versteht man den Prozess der zunehmenden internationalen Verflechtung in allen Bereichen (Wirtschaft, Politik, Kultur, Umwelt, Kommunikation etc.). Diese Intensivierung der globalen Beziehungen geschieht auf der Ebene von Individuen, Gesellschaften, Institutionen und Staaten. Als wesentliche Ursachen der Globalisierung gelten der technische Fortschritt (siehe auch: Digitale Revolution), insbesondere in den Kommunikations- und Transporttechniken, sowie die politischen Entscheidungen zur Liberalisierung des Welthandels.
Kritik:
• Schwächung des Nationalstaats
• Verlust von Arbeitsplätzen
• Verlust von vertrauten Bindungen
• Angst, persönliche Unsicherheit, Abhängigkeit
• Bedrohung der kulturellen Vielfalt (Amerikanisierung/ Coca Cola)
• Bedrohung der Produktvielfalt/ des Warenangebots
• kultureller Zerfall
Fragmentierung
interkulturelle Konflikte
Abschottung
stärkeres ethnisches Bewußtsein
Kampf der Kulturen (Huntington)
Identitätsverlust durch weitgehende Homogenisierung
Gefahr des Ethnozentrismus
• D kann dem internationalen Konkurrenzdruck nicht standhalten (Abbau von Arbeitsplätzen, Standortverlagerung)
• die Billiglohnländer stehen unter enormen Druck (Konkurrenz→ müssen günstig bleiben, Arbeitnehmer- , allgemein Menschenrechte bleiben zurück)
• einheimische Unternehmen müssen langsam an die neue Konkurrenz gewöhnt werden
• Verschlechterung der ökologischen Grundlagen (Wasser, Boden, Luft)
• weltweite Umweltbelastung
• weltweite Interdependenzen (Abhängigkeiten)
• Gefahr der Entgrenzung/Ausgrenzung
• Globalisierungsprozess ist politisch nicht steuerbar ( Eigendynamik)
• kultureller Einheitsbrei
Entwicklungsländer, sie politisch instabil sind und über unzureichende Kommunikationsnetze und Infrastruktur verfügen, ziehen eher selten Direktinvestitionen aus dem Ausland an. Entwicklungsländer sind daher nicht selten vom Globalisierungsprozess ausgeschlossen, sie werden ignoriert. Durch die hohen Importzölle der Industrieländer wird den Entwicklungsländern der Handel mit ihren wettbewerbsfähigen Agrarprodukten erschwert. Viele EL sind von dem Export eines Rohstoffes abhängig, sodass sich Schwankungen der Weltmarktspreise katastrophal auf deren Wirtschaft auswirken.
Handelsströme fließen in erster Linie zwischen Industrieländern. Es gibt allerdings auch Ausnahmen wie das Schwellenland China, das enorm von der Globalisierung profitiert.
Befürworter:
• Verbesserung der Kommunikation
• Herrschaft des Marktes
• kultureller Austausch
• weltweite Mobilität
• weltweiter Austausch von Gütern, Kapital und Dienstleistungen
• weltweiter Handel nimmt zu
• Im- und Export wächst fast überall
• für den Verbraucher werden die Produkte immer günstiger, da sie günstiger produziert werden (Kaufkraft steigt)
• es "überlebt" in der internationalen Konkurrenz nur das günstigste und beste Produkt
• weltweite Flexibilität
• Vorteile der Standortverlagerung bei der Produktion: geringerer Preis für Einzelteile, geringere/ keine Lohnkosten (schlechtere Arbeitsbedingungen, wenig Auflagen), ABSICHERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT, Erschließung neuer Absatzmärkte
• Deutsche Unternehmen nutzen neue Märkte
• Investoren aus dem Ausland investieren mehr in D als andersherum
• hochqualifizierte Arbeitsnehmer bekommen mehr Einkommen
Welthandel
Ursachen des internationalen Handelns:
I. Bestimmte Güter sind in einigen Ländern nicht verfügbar oder ersetzbar → Bedarf muss durch das Ausland gedeckt werden NICHT-VERFÜGBARKEIT
unzureichende Menge des Produktionsfaktors
unzureichende Qualität des Produktionsfaktors/Arbeit/Kapital (Technologie und Know-how fehlt, etc.)
unterschiedliche Beschaffenheit des Faktors Boden (+Klima, und Rohstoffausstattung) machen eigene Produktion unmöglich (z.B. tropische Früchte)
II. Kosten- und Preisvorteile ausländischer Anbieter
III. Überversorgung mit Rohstoffen, Halb- oder Fertigerzeugnissen
Verhinderung von Dumpingpreisen im Inland
IV.
Messung und Kennzeichen von Globalisierung:
Bezeichnung Erläuterung Anwendungsbereiche
Internationale Preisunterschiede Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise:
Bei freiem Handel müssten sich überall gleiche Preise einstellen
→ trifft das nicht zu ist der Prozess der globalen Marktintegration nicht sehr weit fortgeschritten Gütermärkte,
ausländische Direktinvestitionen,
Arbeitsmarkt,
Finanzkapital
Stromgrößen = Ausmaß internationaler Handelsströme
Je mehr gehandelt wird, desto stärker ist die Weltwirtschaft integriert.
Handelsvolumen hängen von der Größe der betrachteten Länder ab und verändern sich.
Handelsvolumina : Bruttoinlandsprodukt Gehandelte Güter: Migranten, Direktinvestitionen, Dienstleistungen, Finanzkapital, Patente.
Bestandsgröße Ausländische Direktinvestitionen erhöhen den Anteil des ausländischen Kapitals am gesamten Kapitalstock, Immigration führt zu einem wachsenden Ausländeranteil -
Transaktionskosten und Handelshemmnisse Je höher Handelsbarrieren sind, desto weniger ist der Prozess der Marktintegration fortgeschritten Transportkosten und Zölle
Freihandel/Protektionismus
Freihandel Protektionismus
schafft Produktivität
steigert Wohlstand (Ricardo)
freie Preisbildung nach Angebot und Nachfrage sorgt für den bestmöglichen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Produzenten und Konsumenten
fördert Konkurrenz
motiviert zu Innovation
schafft höhere Flexibilität: Neuorientierung in der Güterproduktion sind jederzeit möglich → Konkurrenzfähigkeit
schafft Gewinner und Verlierer
bekämpft Armut führt zu aufgeblähten, ineffizienten Produzenten
führt zu überholten, uninteressanten Produkten
schützt nicht vor Arbeitslosigkeit
führt dazu, dass sich Marktbeziehungen reduzieren
führt dazu, dass sich globale Wirtschaftsaktivität reduziert
bewirkt Abschirmung inländischer Anbieter
vermehrt die Einnahmen des Staates (Finanzzölle)
Theorie: Länder mehren ihren Wohlstand, indem sie ihre (produktions-)Faktoren nutzen um das zu produzieren, was sie am besten können und dann durch Handel dieser Produkte die Produkte, die andere Länder besser produzieren können, einzutauschen (Ricardo)
Instrumente:
Zölle abschaffen
Handelshemmnisse aufgeben Instrumente:
Nichttarifäre Handelshemmnisse (Formalitäten in Abfertigungsverfahren- Umweltauflagen, Verbraucherschutz, etc.)
Tarifäre Handelshemmnisse (Abgaben und Begrenzungen von Ein- oder Ausfuhren- zB. Zölle)
Schwellenpreise (SP liegt höher als der Weltmarktspreis, Importeur muss die Differenz ausgleichen und an die EU entrichten – Importe kommen nicht billiger auf den Markt, unabhängig von Weltmarktpreisschwankungen)
Kontingente (Einfuhrbeschränkungen)
Ausfuhrverbote (Kriegswaffen in Spannungsgebiete,
Einfuhrverbote (unterbinden Handel mit unerwünschten Produkten)
Dumping (Preise decken nicht Produktionskosten, Verluste werden z.B. durch Subventionen gedeckt, Markt wird ruiniert, Dumping-Unternehmen wird Monopol, kann Preise wieder anziehen)
Fakten:
Zolltarife auf Industrieprodukte sind (seit dem 2. Weltkrieg) steil gefallen
(nach dem 2. Wk) Wachstum der Weltwirtschaft um 5% pro Jahr → niedrigere Zoll und Handelsschranken
Welthandel wuchs um 8% pro Jahr
Die Wachstumsrate der Entwicklungsländer hat sich halbiert
Das Wachstum der Landwirtschaft hat äußerst positive Auswirkungen auf die Armen
Agrarhandel spielt sich hauptsächlich unter den Industrieländern ab, trotz Anstieg
Agrarmarkt soll parallel geöffnet werden um Gewinn- und Verlustbilanzen möglichst auszubalancieren
→ Zusammenhang zwischen Freihandel und Wirtschaftswachstum Fakten:
Während der Protektionismus (1960-1980) ist die Weltwirtschaft schneller gewachsen
Das Pro-Kopf- Einkommen wuchs schneller
Problem:
Länder, die ihre Handelsschranken abgebaut haben, werden durch den Protektionismus anderer Staaten dazu gebracht, erneut Handelsschranken einzuführen
Beispiel: Shrimpshandel
• Hochgradig globalisiert
• Wird hauptsächlich in Schwellen- und Entwicklungsländern hergestellt
• Wird hauptsächlich in Industrieländern konsumiert
EU erhebt Einfuhrzölle → Verbraucher zahlen höhere Preise → in den USA steigt das Shrimps-Angebot → Preise in den USA sinken → der amerikanische Konsument hat Wohlfahrtsgewinne → US-Produzenten können nur schwer konkurrieren→ Einführung von Handelsschranken/Importzölle
Zölle:
• Schutzzölle (z.B. Schwellenpreis), Finanzzölle → einfuhrhemmende Wirkung
• Finanzzölle → Staat soll Einnahmen verschafft werden
• Spezifische Zölle: Zollsatz je Menge der gehandelten Güter wird festgesetzt, der Zoll bezieht sich auf die Mengeneinheit
• Wertzölle: ein fester Prozentsatz vom Preis der Güter wird festgesetzt
• Importzölle, Exportzölle
Die WTO
(=Welthandelsorganisation)
Regelt die internationalen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen
Ziel: Liberalisierung des internationalen Handels
Eigenständige Organisation im Gefüge der Vereinten Nationen
Ca. 150 Mitglieder (eines davon ist die europäische Kommission )
WTO-Länder erwirtschaften zusammen ca. 90% des Welthandelsvolumen
• WTO ist die Nachfolgeorganisation des GATT
o GATT = Zoll- und Handelsabkommen → Ziel: Befreiung des Welthandels von Wettbewerbsverzerrungen wie Zöllen und Subventionen
o 1990er: GATT reicht nicht aus → 1.1.1995 WTO
o Grundprinzipien des GATT (Nichtdiskriminierung ausländischer Handelspartner, Abbau von Zöllen und Subventionen, freier Handel und Wettbewerb bei Ausnahme für nicht wettbewerbsfähige Länder) wurden übernommen → Ausarbeitung der WTO Verträge während der der Uruguay- Runde
• Ziele der WTO (Erklärung von Marrakesch, 1994)
o Wirtschaftliche Entwicklung im Hinblick auf
I. Steigende Lebensstandards
II. Sicherung von Vollbeschäftigung
III. Ein großes und beständig wachsendes Volumen an Realeinkommen und effektiver Nachfrage
IV. Die Ausweitung der Produktion und dem Handel mit Dienstleitungen
V. Den optimalen Gebrauch der Ressourcen der Welt
VI. Den Umweltschutz
o Förderung der Entwicklungsländer
o Bildung von wechselseitig nützlichen, verpflichtenden Abmachungen und Vorkehrungen → Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen, Abschaffung diskriminierender Verfahren in den internationalen Handelsbeziehungen
o Entwicklung eines multilateralen Handelssystems
o Weiterführung des GATT
o Abbau des Protektionismus bei den USA und der EU
o Öffnung der Agrarmärkte, der Textilmärkte
o Mindeststandards für den Schutz von rechten am geistigen Eigentum
• Grundprinzipien
MFN- Prinzip ( ein Land soll zwischen seinen Handelspartnern nicht unterscheiden)
Inländerbehandlung (Ein land soll nicht zwischen fremden Produkten, Dienstleistungen oder Angehörigen unterscheiden)
Freier (Handelsbarrieren sollen durch Verhandlungen gesenkt werden)
Kalkulierbarer ( Zölle und Marktöffnungsverpflichtungen werden durch die WTO geregelt und kontrolliert)
Wettbewerbsfreundlicher (unfaire Praktiken, wie Dumping, sind untersagt)
Sonderrechte für die Entwicklungsländer (mehr Zeit zur Anpassung, größere Flexibilität, spezielle Privilegien)
• Gremien
I. Die Ministerkonferenz
o Höchstes Entscheidungsgremium
o Tagt alle 2 Jahre
II. Der Allgemeine Rat
o Ständiges Gremium aller Mitglieder zwischen den Ministerkonferenzen
III. Das Sekretariat
o Leistet technische Unterstützung
• Entscheidungsfindung
Jede Vertragspartei hat eine Stimme
Es herrscht das Konsensprinzip
Bei keinem Konsens: Wahl
Bei Änderungen eines Vertragstextes ist bei einigen Artikeln Einstimmigkeit notwendig (MFN-Prinzip)
Bei Änderungen der Grundprinzipien des GATT: 2/3 Mehrheit
Beitritt einer neuen Vertragspartei: 2/3 Mehrheit
• Kritik
Bei der Gründung der WTO (1995) verstanden viele Entwicklungsländer die Vertragstexte nicht (zu komplizierte Sprache, zu wenig Berater)
Industrieländer erheben auf Produkte aus Entwicklungsländern 4x höhere Zölle als auf Produkte aus Industrieländern
Schutzzölle werden nach wie vor erhoben
Entwicklungsländer haben unterschiedliche Interessen, werden aber zu wenig individuell gefördert
Problem: Entwicklung = Konkurrenz
Industrieländer sind wenig vorbereitet auf die neue Konkurrenz und versuchen sich daher zu schützen
Green Rooming: Entscheidungen werden von einer kleinen Gruppe Vertragsparteien getroffen und es besteht kaum Möglichkeit in die Entscheidungsfindung einzugreifen oder erneut zu verhandeln → undemokratisch
Zu hohes Transportaufkommen bei internationalem Freihandel
Viele Güter- und Dienstleistungsmärkte können regional- und bilateral besser gesteuert werden
Zu hoher Ressourcenverbrauch
Zu viele Emissionen
Handelsschranken (bzw. der Abbau) wird zum Selbstzweck
In bilateralen Abkommen können sich durchaus auch EL durchsetzten, es bedarf keinem multilateralen Verbund
Aber:
Hongkong-Runde : EL konnten ihre Interessen durchsetzten
Erstarken der Entwicklungsländer, Verhandlungsmacht wurde gestärkt
EU konnte ihre Ziele nicht durchsetzten
DEMOKRATISIERUNG der WTO
WTO dient Zwecken allgemeinen Interesses ( Regelung einer globalen und vollständig interdependenten Ökonomie)
Der Ansatz auf einen freien Handel hinzuwirken wird zu einer Anpassung der EL an die IL führen, das wirtschaftliche Kräfteungleichgewicht wird sich ausbalancieren
Länder die sich an der Handelsliberalisierung beteiligen haben größeren Wohlstand und größeres Wachstum
Handel fördert Wachstum, Wachstum reduziert die Armut
Protektionismus schützt nicht vor Arbeitslosigkeit
Technische Entwicklung führt zu Arbeitslosigkeit der „Ungelernten“, nicht die Handelsliberalisierung
WTO kann Chancen eröffnen, nicht garantieren
Lösungswege:
Entwicklungspolitische und ökologisch zukunftsfähigere Strukturen (sehr wage...)
Mehr bilaterale Abkommen, regionale Strukturen ( es kann auf regionale Interessen/Probleme besser eingegangen werden + einfacheres Management für die EL)
→ Dezentralisierung der WTO
Schiedsgericht reformieren und beibehalten
Eigene Lösungsvorschläge:
Weitere Stärkung der Entwicklungsländer
Noch mehr Begünstigungen für EL (Schutzzölle nach intensiver Prüfung durch die WTO)
Von der WTO eingestellte und jedem Land zugeteilte Berater
Industrieländer müssen Schutzzölle bis 2010 um 30% abbauen, sonst Sanktionen
Förderung von Koalitionsbildung unter den EL
Der internationale Währungsfonds (IWF)
steht im Mittelpunkt der internationalen Finanzmarktarchitektur
internationale Finanzmärkte (Kreditmärkte, Wertpapiermärkte und Devisenmärkte) entwickelten sich mit der Liberalisierung seit den 70er Jahren enorm
in den 90ern steigt das Weltsozialprodukt um 50%
spekulative Finanztransfers können, wie die Asienkriese 1997 zeigte, das gesamte Währungssystem erschüttern
der IWF (ähnelt einer Kreditgenossenschaft) hat die Aufgabe für eine stabile Weltwährungsordnung zu sorgen
• passiert hauptsächlich durch die Bereitstellung von Krediten für in Finanznot geratene Länder
der IWF konnte in der Vergangenheit schlimmere Krisen durch die Kreditvergabe abwenden (z.B. Russland und Türkei)
Kritik:
IWF ist verlängerter Arm der großen Industrieländer, die die schwachen Staaten dominieren und häufig durch strenge Auflagen deren Not noch vergrößern
Die Stimmen im IWF sind gewichtet gemäß den Einlagen der Mitgliedsländer, die sich wiederum an der Wirtschaftsstärke der Länder orientieren
Thematischer Schwerpunkt 3: Die sicherheitspolitische Lage nach Beendigung der Bipolarität
1. Sicherheitspolitik
- Aufgaben staatlicher Sicherheitspolitik:
• Unsicherheiten im Zusammenleben der Menschen abbauen
• Sicherung der Gesellschaft durch Gesetzgebung und Polizei
• Soziale Sicherung durch Organisationen
• Formalisierung materieller zwischenmenschlicher Solidarität
• Äußere Sicherheit mittels Diplomatie und Militär
• Abwehr von Bedrohung
• Sicherheitspolitik soll äußere Sicherheit stärken
• Sicherheitspolitik rückt so nahe an die Außenpolitik
2. der Ost- West- Konflikt
- ideologisch-politische Auseinandersetzung der Siegermächte des 2. Weltkriegs
- führte zu Polarisierung in ein westliches (parlamentarisch-demokratisches) Lager und ein östliches (sozialistisch-kommunistisches) Lager
- Ost-West-Konflikt wird oft mit dem Kalten Krieg gleichgesetzt
3. wichtigste politische Akteure politischen Handelns im Ost- West- Konflikt
- NATO-Staaten
- UN
- Warschauer-Pakt-Staaten (Albanien, Bulgarien, DDR, Polen, Rumänien, SU, Tschechoslowakei, Ungarn) --- militärisches Gegengewicht zur NATO
4. Höhepunkte des Ost-West-Konflikts
1947: Truman-Doktrin / Marshall Plan
1848/1949: Berliner Blockade
1949:Gründung der NATO
1950-1953: Koreakrieg
1958-1962: Berlinkrise
1956: Volksaufstand in Ungarn
1946-1975: der Vietnamkrieg
1961: die Kubakrise
5. Ende des Ost-West- Konflikts (1989/90) durch:
- zunächst Entschärfung durch die Schlussakte von Helsinki (1975)
- MBFR- Konferenz (Truppenreduzierung) --- wenig erfolgreich (1975)
- Sowjetische Politik von Perestroika und Glasnost inter Gorbatschow
- Zusammenbruch der kommunistischen Staaten in Ost- und Mitteleuropa
- Auseinanderbrechen der UdSSR
6. Folgen des Ost-West- Konflikts
- Staaten rücken näher zusammen
- USA als Supermacht Nr.1
- Neuordnung Europas
- Verlagerung der Kriege in den Süd-Osten --- Stellvertreterkriege
- Immer noch ungelöste Konflikte (Korea)
- Wirtschaftliche Disparitäten zwischen West und Ost
7. wirtschaftliche Auswirkungen des Ost-West-Konflikts
- EU
- RGW
- Große Kluft zwischen Ost- und West
- Handelspolitische Strukturen sind verstärkt worden
8. Veränderungen der internationalen Sicherheitspolitik nach dem Ost-West-Konflikt
Auflösung der Bipolarität Globalisierung Staatsschwächung
Multipolarität
- militärische Konfrontation für D. und Europa äußerst unwahrscheinlich
- Ende der rasch zu mobilisierenden Massenarmeen
- Abschreckung und territoriale Verteidigung als militärische Fähigkeit treten in den Hintergrund
Streitkräfte der Zukunft:
- klein im Umfang
- (multi-)professionelle Ausbildung
- Ausgebildet und gerüstet für Deeskalations-Einsätze
Im multinationalen Verbund - verbreitet sich nicht gleichmäßig
- Umweltkatastrophen
- Finanzkrisen
- Gewalttätige Konflikte und Bürgerkriege haben eine weltweite und unmittelbare Wirkung - Bedeutung von Nationalstaaten (USA) ist ungebrochen
- Zahl der handlungsschwachen Staaten nimmt zu
- Zahl der nichtstaatlichen Akteure steigt stetig
• internationale Organisationen
• internationale Regime
• transatlantische Konzerne
• nicht-staatliche Organisationen
• international agierende Banden
9. Die NATO
Gründung: 4.4.’49
- Nordatlantikvertrag
- Trat am 24.8.’49 in Kraft
- Baute auf dem Brüssler Pakt auf (FR,GB+ Benelux-Staaten) – Verteidigung gegen Deutschland
Zweck:
- Verteidigung der NATO-Territorien
- Bündnis gegen expandierenden Kommunismus
- Gewährleistung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit
- Förderung der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Zusammenarbeit
- Verpflichtung internationale Konflikte friedlich zu lösen
- Verpflichtung auf militärischen Beistand bei einem Angriff (Art. 5)
• Art. 6 schränkt die Beistandspflicht auf bewaffnete Angriffe ein, die den nordatlantischen Raum betreffen
- NATO als reines Verteidigungsbündnis konzipiert
Grundsätze:
- Demokratie
- Freiheit der Person
- Herrschaft des Rechts
Strategie Organisation Technische Fähigkeiten
- selbstständige Befugnis zu out-of-defence-, area- und United-Nations- Einsätzen
• flexible, rasche Einsetzungsmöglichkeiten
- Inkrafttreten des Art. 5 als Reaktion auf 11.9.’01
- Neue Kommandostruktur (strategisch/ organisatorisch)
• neues militärisches Konzept für die Verteidigung gegen Terrorismus
- abschreckende + störende + defensive Operationen (ISAF) - Unterstützung der ISAF
- Umgestaltung der Kommandostruktur
- Verbesserung auf einzelstaatlicher Ebene
- NATO Response Force (NRF)
- Bildung von Staatengruppen - Verbesserung der Fähigkeiten zum Aufspüren von Kampfstoffen
- Verbesserung der ABC- Ausrüstung
- Durchführbarkeitsstudie zur Raketenabwehr
- Ausbau der strategischen Transportfähigkeiten
- Verbesserung der präzisionsgelenkten Munition
10. Veränderungen innerhalb der NATO
Zusammenbruch des Ost-Blocks – NATO-Krise
- Verschwinden der existenziellen Bedrohung
- Veränderung der politischen Arbeitsgrundlage (-> Aufweichung der Allianzsolidarität)
- Haushaltsmittel der Mitgliedsstaaten werden beständig reduziert
• Krisenmanagement führte zu politischen Verwerfungen innerhalb der Allianz
11. Ursachen für das gespannte Verhältnis zwischen USA und den europäischen Partnerländern innerhalb der NATO
Kosovo-Krieg
- Europäer fühlten sich in den Krieg hineingedrängt
- Auseinandersetzungen zwischen den USA und FR über die Zielauswahl
- Eigenmächtiges Handeln der USA (z.B. Luftangriffe)
• Ignorieren der Bündnispartner
- Selektive Datenweitergabe der USA ( Informationsmonopol)
Nach Kosovo- Krieg
- eigenmächtiges Handeln der USA
• schnellere militärische Optionen möglich
• bilaterale Unterstützungsabkommen
• mehr Spielraum in der Kriegsführung
- Dominanz der USA im militärischen Bereich
- Spaltung innerhalb der europäischen Verbündeten bzg. Des Vorgehens im Irak
- USA zweifeln an der Geheimhaltung wichtiger Daten
- USA kritisieren die ungleiche Verbreitung der Lasten und Kosten
- Uneinigkeit innerhalb der NATO zur Rolle der Türkei
- die letzten Entscheidungen über die Kommandostruktur in der NATO haben die politische Dominanz der USA institutionell gefestigt
• Umgliederung entspricht amerikanischen Konzeptgrundlagen
Amerikanisierung der NATO
Trotzdem: NATO ist wichtig für die USA
- als Koalitionspartner
- als Möglichkeit der Kapazitätssteigerung bei weltweiter Verteidigung eigener Interessen
NATO wichtig für die Europäer:
- privilegierter Zugang zur Meinungsbildung in Washington
- Instrument zur Beeinflussung der amerikanischen Weltmachtpolitik
NATO als Gegenpol zur Weltmacht USA
- Ausgleich der bestehenden Machtasymetrien muss angestrebt werden
12. Die Weltmacht USA
- einzige globale Supermacht und unbestrittene Nr. 1 auf dem Globus
- das einzige Land, das in der Lage ist, seine politische, wirtschaftliche und militärische Macht weltweit zur Geltung zu bringen
- USA nutzt seine einzigartige Position selbstbewusst
- Wird von dem Rest der Welt als Gefahr angesehen
• für eigene Machtambitionen
• für Handlungs- und Gestaltungsspielräume
• für eine internationale Ordnung, in der alle Nationen und Regionen gleichberechtigt agieren und in der internationales Recht gilt
Vorwurf an die USA: Tendenz zum Unilateralismus = einseitiger und eigenmächtiger Einsatz der nationalen Macht im Sinne selbst definierter Ziele und Interessen
13. Umstrittene Weltordnung
- Schock der tödlichen Verletzbarkeit (11.Sep.) nutzten die außenpolitischen Falken im Umfeld des US-Präsidenten, um ihre neue Macht- und Ordnungspolitik umzusetzen ( stützt sich auf militärische Überlegenheit)
• einseitig beanspruchtes recht auf Präventivkriege gegen Diktatoren mit Massenvernichtungswaffen und terroristische Netzwerke
Demolierung des Kerns des Völkerrechts (UN-Charta, Art. 2)
- Krieg gegen den Terrorismus treibt die USA und Europa auseinander
- Auch in Europa ist ein „Riss“ entstanden
14. Kontinuität
- amerikanische Führungsanspruch wird schon lange von den amerikanischen Präsidenten zum Ausdruck gebracht
• „Führungsmacht des Westens“ ist zur „Führungsmacht der Welt“ geworden Busch sen. , ähnlich Clinton
- Außenpolitisches Handeln spielt sich demnach so ab:
• unilateral, wenn Amerikas direkte nationale Interessen am stärksten betroffen sind
• in Allianz und Partnerschaft, wenn A.s Interessen von anderen geteilt werden
• multilateral, wenn A.s Interessen allgemeiner Art sind und am besten von der internationalen Gemeinschaft angegangen werden
USA können und wollen ihre weltpolitische Führungsrolle flexibel ausüben und von Fall zu Fall entscheiden, ob und ggf. wie sie führen und intervenieren
- militärisch bewegt sich die Zielsetzung über Führung hinaus in Richtung Herrschaft (- ähnliche Formulierung in einem Schlüsselbericht des Pentagons)
- Kontinuität der alten Hegemonialtendenz
• Bush brachte ebenso sein hegemoniales Selbstverständnis zum Ausdruck – weitere Akzentuierungen der national- unilateralen Komponente/ Bestätigung und Erweiterung des Raketenabwehrprogramms zum Erhalt der internationalen Interventionsfähigkeit
15.Terrorismus
Allgemein: Terrorismus ist eine Gewaltstrategie nicht-staatlicher Akteure, die damit nach eigener Aussage politische Ziele durchsetzen wollen.
Die geschieht durch:
• den psychischer Effekt (mit dem Ziel bestimmte Personen oder Bevölkerungsgruppen zu schockieren und einzuschüchtern)
• Anschläge auf Ziele mit hohem Symbolgehalt (um den Gegner zu provozieren oder zu demütigen)
• Anschläge auf öffentliche Plätze, um zu zeigen, dass es jeden treffen kann
• Geiselnahmen und Entführungen (zum Freipressen von Inhaftierten oder um den Staat zu bestimmten politischen Maßnahmen zu zwingen)
- Terroristen fühlen sich moralisch überlegen, da sie dich als Avantgarde verstehen, die sich für die „Unterdrückten“ einsetzt
- Panik und Schockeffekte sollen zusätzliche Sympathisanten und Unterstützer mobilisieren
• die Attentate sollen beim Gegner eine möglichst brutale und unverhältnismäßige Gegenmaßnahme provozieren, die ihn „entlegitimiert“ und „demaskiert“
• die Provokation dient dem Entlarven des vermeintlich Angegriffenen als „Aggressor“
- Terroristen finanzieren sich hauptsächlich durch verschiedene kriminelle Delikte
Strategiewandel des Terrorismus
- Anschläge zielen auf die „Phantasie der Anleger“ oder die Sicherheitspräferenzen von Touristen
- 11. Sep. hat „Lernprozess“ der Terroristen vorangetrieben
→ Erzeugung von wirtschaftlichen Effekten in den angegriffenen Ländern
• Auswirkungen auf Börsenkurse und das Konsumverhalten
- Anschlagsziele werden wahrscheinlich zunehmend von wirtschaftlicher Natur sein
• z. B. kaum zu schützende wirtschaftliche Versorgungsrouten →Auslösen eines panischen Wirtschaftshandelns→ Destabilisierung westlicher Ökonomie
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Kathrin.Eisner Newbie

Anmeldungsdatum: 17.04.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 17 Apr 2007 - 11:28:38 Titel: hf, ich hatte meinen spaß damit. |
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Thematischer Schwerpunkt 1: das Grundgesetz und die politische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz (24. Mai 1949)
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Verfassung des deutschen Staates ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Besondere Bedeutung haben aufgrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Sie binden die Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht (Artikel 1). Das Bundesverfassungsgericht bewahrt als unabhängiges Verfassungsorgan die Funktion der Grundrechte, das politische und staatsorganisatorische System und entwickelt sie weiter.
o auf Initiative der Westalliierten ausgearbeitet vom Parlamentarischen Rat
o GG sollte zum einem der expandierenden Sowjetunion und zum Anderen der nationalsozialistischen Vergangenheit entgegenwirken
o Der Parlamentarische rat wollte keinen Rechtspositivismus , wie er in der Weimarer Republik praktiziert wurde→ Nazis hatten 1933 das Ermächtigungsgesetz erlassen und so die demokratische Ordnung unter Betrachtung formaler Legalität aus den Angeln gehoben →Rechtsstaat und Demokratie wurde beseitigt
o Um eine legale Revolution wie durch die Nazis zu verhindern, legte der Parlamentarische Rat durch keine Mehrheit aufhebbare Prinzipien fest → Verfassungskern (Menschenwürde → Demokratie-, Rechtsstaats-, Sozialstaats-, Bundesstaatsprinzip)
o Unveränderbar sind folgende Grundsätze:
Die Unantastbarkeit der Menschenwürde (oberster Wert des Verfassung, z.B. Achtung von Leben und Gesundheit, Willens- und Entscheidungsfreiheit)
Die Demokratie (im GG als repräsentative Demokratie festgelegt)
- Demokratie = freiheitliche demokratische Grundordnung
Grundsätze
Instrumentarien der wehrhaften Demokratie
o Verfassungsfeindliche Parteien können durch das BVG verboten werden
o Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, können verboten werden
o Einzelpersonen können bestimmte Grundrechte verwirken, wenn sie die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen
Der Rechtsstaat (Art. 20)
Formaler Rechtsstaat: achtet darauf, dass Gesetze rechtmäßig zustande kommen und angewendet werden
Verwirklichung der Ziele kann vom f.R. nicht allein sichergestellt werden
materieller Rechtsstaat: f.R. + Bindung des staatlichen Handelns an die Grundrechte
Elemente des Rechtsstaats (nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts) :
• Verfassungsstaatlichkeit (Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung)
• Gewaltenteilung
• Gesetzlichkeit (wichtige Eingriffe in die Sphäre der Bürger bedürfen eines Gesetzes)
• Allgemeine Justizrechte ( Im Gerichtsverfahren sind bestimmte Grundregeln einzuhalten)
• Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Verwaltung muss Gesetze einhalten)
• Willkürverbot (die Staatsorgane müssen ihren Entscheidungen sachliche Gesichtspunkte zugrunde legen)
• Grundrechtsschutz ( Die Bürger verfügen über subjektive Rechte, in die der Staat prinzipiell nicht eingreifen darf)
Der Sozialstaat (Art. 20 GG)
- Staatliche Fürsorge, Soziale Sicherung und Gerechtigkeit
- der Staat übernimmt die Mitverantwortung für die soziale Existenz des Individuums
- im GG nicht näher definiert, deshalb Sozialstaatpostulat
- Handlungsfelder
Daseinsvorsorge zugunsten des Einzelnen z.B. Gesundheitsvorsorge
Fürsorgeanspruch im Falle verschuldeter oder unverschuldeter Bedürftigkeit (Sozialhilfe)
Zwangsversicherung (als Vorsorge für Krankheit und Alter)
Rechte der sozialen teilhabe ( Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie)
Berücksichtigung in verschiedenen Politikbereichen (Wohnungsbaupolitik, Steuerpolitik)
Der Bundesstaat
- Föderalismus als Teil der Gewaltenteilung
• Gibt Bürgern Möglichkeit zur Partizipation
• Stärkere Bürgernähe
• Rücksichtnahme auf Besonderheiten der Regionen
• Länder stehen untereinander in einem politischen Wettstreit (verschiedene politische Vorstellungen)
- Gliederung des Bundes in Länder (Ewigkeitsklausel), zweigliedriger Bundesstaat (Gesamtstaat + Gliedstaaten)
- das GG sieht eine genaue Aufgabenteilung für Bund und Länder vor (Art. 70, 83, 92, 30, 32, 84, 31, 28, 91a, 91b)
Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes: Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Außenhandel
Bund hat die im wesentlichen die Gesetzgebungskompetenz
Bund ist für die Interessen der Gesamtheit zuständig
Konkurrierende Gesetzgebung: Länder= Gesetzgebungsrecht, wenn Bund nicht aktiv wird/ Bund= aktiv, wenn es darum geht „gleichwertige Lebensverhältnisse“ zu schaffen
Ausschließliche Gesetzgebung der Länder: Kommunalwesen, Schulwesen, Kultur
Tendenz zur Zentralisierung: Bund bekommt immer mehr Gesetzgebungskompetenzen
↕
starke Stellung des Bundesrates (84, 104)
Art.31: Bundesrecht bricht Landesrecht
Die Staatsform
- Begriff „Bundesrepublik“ lässt keine andere Staatsform zu
Grundsätze des GG
Achtung der Menschenrechte
Volkssouveränität
Gewaltenteilung
Verantwortlichkeit der Regierung
Bindung der Verwaltung an das Gesetz
Unabhängigkeit der Gerichte
Mehrparteiensystem
Chancengleichheit für alle politischen Parteien und Recht auf Bildung einer Koalition
„freie demokratische Grundordnung“ = demokratische und rechtsstaatliche Komponente
Art. 1 GG
Fundamentalnorm, die nicht unterschritten werden darf
• Konkretisierung in Art. 2-9 (Grundrechte)
• klassische Menschen und Bürgerrechte, ergänzt durch folgende Artikel: 20,33,101,103,104
Unantastbarer Kernbereich
Die grundlegenden Prinzipien, der Kernbereich der Verfassung, sollten unantastbar sein und auch durch verfassungsändernde Mehrheiten nicht aufgehoben werden können. Artikel 79 legt die unveränderbaren Kernelemente der Verfassung fest.
Art. 1 leitet den Katalog der Grundrechte ein und erklärt sie für unmittelbar geltendes Recht.
Auch als "Verfassung in Kurzform" bezeichnet, enthält Artikel 20 die tragenden Strukturprinzipien des Grundgesetzes:
• Demokratie
• Bundesstaat
• Rechtsstaat
Sozialstaat
Definition der freiheitlichen Demokratie
o Keine Herrschaft aus eigenem Recht
o Politische Herrschaft von Menschen über Menschen (von Parlament+ Regierung über Volk) ist von der Mehrheit des Volkes anvertraut
o Herrschaft ist zeitlich und sachlich begrenzt und unterliegt der Kritik und Kontrolle
Rousseau:
Rousseau stellt sich in seinen staatstheoretischen Texten die Frage, wie ein von Natur aus wildes und freies Individuum seine Freiheit behalten kann, wenn es aus dem Naturzustand in den Zustand der Gesellschaft eintritt bzw. diesen Zustand begründet. Rousseau geht davon aus, dass die Menschen im Naturzustand unabhängig voneinander leben. Sie verfügen über ausreichend Güter und sind friedlich. Sobald der Mensch nicht länger in dem Naturzustand verharren kann, muss eine Gesellschaftsform gefunden werden, „die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das vermögen jedes einzelnen Mitglieds schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor.“ Die Lösung bietet der Gesellschaftsvertrag. Mit Abschluss des Vertrags verlieren die Menschen zwar ihre natürliche Freiheit, doch sie gewinnen dafür die Freiheit von Staatsbürgern und behalten ihre Souveränität. Diese ist nicht übertragbar und nicht teilbar. Nach Rousseau kennt der Staat keine Gewaltenteilung und keine parlamentarische Repräsentation.
In Frage kommt folglich nur die Staatsform der direkten Demokratie . Weil das Individuum einen vom Gemeinwillen abweichenden Sonderwillen entwickeln kann, ist die Zwangsgewalt des Staates bis zur Todesstrafe zum Zweck der Vollstreckung des Gemeinwillens Teil des Gesellschaftsvertrags. Der Übergang des Menschen aus dem vorbürgerlichen in den bürgerlichen Zustand bedeutet eine sittliche Erhöhung. Vernunft und Gesetz als Zeichen staatsbürgerlicher Freiheit treten an die Stelle von Instinkt und Begierde.
Rousseaus Theorie des allgemeinen Willens stellt einen originellen und wirkungsmächtigen Versuch dar, der feudalistischen Königs- und Adelsherrschaft seiner Zeit die Legitimationsgrundlage zu entziehen. Neben Voltaire gilt er als einer der wichtigsten Staatstheoretiker im Zeitalter der französischen Revolution. Immanuel Kant war wesentlich von Rousseau beeinflusst.
Im Unterschied zu Hobbes oder Locke zeichnet Rousseau ein positives Bild vom Menschen. Anderen Vertragstheoretikern wirft er vor, bei ihren Schilderungen des Menschen im Naturzustand nicht realitätsnah geblieben zu sein und dem „natürlichen Menschen“ überwiegend negative Attribute zugeschrieben zu haben.
Identitätstheorie (Rousseau):
Der Mensch ist frei geboren, doch überall liegt er in Ketten.
o Zentrale Schrift: Du Contrat Social (1764)
o Durch den freiwilligen Zusammenschluss (durch Vertrag) in einem Staat wird aus einzelnen Individuen ein Ganzes, eine Gemeinschaft mit einem homogenen Volkswillen Gesellschaftsauffassung
o Durch die Partizipation aller am Staat (plebiszitäre Demokratie) gibt es keine Fremdherrschaft, sondern es herrscht eine Identität zwischen Herrschenden und Beherrschten Staatsauffassung
o mineratives Mandat (Abgeordnete als gebundene Delegierte)
o Abwehr von Teilinteressen
o es gibt ein objektives, einheitliches Gemeinwohl ( a miori)
o Der Staat gewährleistet Sicherheit und Freiheit (Vorraussetzung: Menschen ordnen dich dem Gemeinwohl unter) Staatsauffassung
o Betonung der Volkssouveränität Kritik +
o Gefahr: Durch den Absolutheitsanspruch Legitimation für totalitäre Regime -
o keine Interessensvielfalt (zwanghafte Gemeinwohlorientierung)
o Leugnen der Interessenvielfalt und gesellschaftlicher Konflikte -
o Gleichheit nur durch Einschränkung der Freiheit -
o Keine Rechtssicherheit, keine vorstaatlichen Rechte, kein Minderheitenschutz-
o Keine Verantwortlichkeit bei getroffenen Entscheidungen -
o Durchführung von Plebisziten ist schwierig
o Verwirklichung im sozial differenzierten Flächenstaat unmöglich -
Konkurrenztheorie/ Pluralismustheorie (Fraenkel/ Schumpheter)
Konkurrenztheorie:
o Parlamentarismus
o freies Mandat
o legitimer Pluralismus
o Interessensausgleich ( a posteriori)
o Gemeinwohl ist das Ergebnis von Interessensausgleich
o Arbeitsteilung zwischen Regierenden und Regierten (Repräsentation)
Anwendung: repräsentative Demokratie, demokratischer Sozialismus
Kritik:
starker Einfluss von organisierten Einzelinteressen
konkurrierende Interessen verlangsamen politische Prozesse
o In einer heterogenen Gesellschaft konkurriert eine Vielzahl von Interessen miteinander. Konflikte sind daher legitim. Es gibt nur einen Minimalkonsens über die regeln des Zusammenlebens. Die Partizipation an den politischen Entscheidungen erfolgt über die Interessensvertretungen und Wahlen Gesellschaftsauffassung
o Anerkennung gesellschaftlicher Heterogenität
o pluralistische Demokratie = demokratischer Verfassungsstaat
• Selbstbestimmungsrecht
• unveräußerliche Grund- und Menschenrechte
• Gemeinwohl= Ergebnis eines Willensbildungsprozesses
• Oppositionsrecht
• Offenheit der politischen Prozesse
• Gewaltenteilung
• Politik kann mitgestaltet werden
• Koexistenz verschiedener Interessen
• demokratischer Minimalkonses
o Die politische Gewalt ist an Gesetze gebunden und trifft nach einem Willensbildungsprozess verbindliche Entscheidungen. Das Gemeinwohl ergibt sich als Resultat aus einem Ausgleich der Interessen Staatsauffassung
o Nicht alle Interessen sind organisiert und Konfliktfähig Kritik
o Problem der Interessenvertretung durch Eliten
o Demokratie als bloße Legitimierung von politischen entscheidungsträgern Politikverdrossenheit
o Pluralismus ist ein gesellschaftliches Strukturprinzip
o = gewünschte und legitime Konkurrenz einer Vielzahl frei gebildeter Interessensgruppen in nahezu allen Lebensbereichen um politischen Einfluss in einem Staat
o Pl. Ermöglicht auch dem Einzelnen politisch und gesellschaftlich mitzubestimmen (Partizipation)
Federalist Papers Die Federalist Papers sind eine Serie von 85 Artikeln und erschienen 1787/88 in verschiedenen New Yorker Zeitungen. Sie dienten vorrangig als Verteidigungsschrift der 1787 in Philadelphia entworfenen aber noch nicht in Kraft getretenen Verfassung für eine amerikanische Union. Verfasst wurden die Artikel von John Jay, James Madison und Alexander Hamilton.
Die drei unter dem gemeinsamen Pseudonym Publius publizierenden Autoren Alexander Hamilton, James Madison und John Jay versuchten mit ihren Essays Einfluss auf die Ratifikationsdebatte zu nehmen. Jeder von ihnen hatte Bereiche, denen er sich besonders verpflichtet fühlte.
Die Großzahl der veröffentlichten Essays stammt wohl aus der Feder von Alexander Hamilton, 1787 Mitglied des New Yorker Staatsparlaments und Delegierter des Verfassungskonvents von Philadelphia. Sein Interesse an Politik und politischer Philosophie galt unverkennbar auch der wirtschaftlichen Seite: Er gilt in der Literatur als Verfechter der Wirtschaftsliberalismustheorie von Adam Smith, was in den ihm zugeschriebenen 51 Artikeln deutlichen Niederschlag findet. Einige der vermutlich von ihm verfassten Essays beschäftigen sich mit der wirtschaftlichen Seite der neuen Verfassung und den ökonomischen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit einer Union (im Vergleich zur Konföderation).
Sein grundsätzlicher Glaube an einen notwendigen Frieden innerhalb der Union und seine Haltung gegenüber monarchistischen Tendenzen finden, wie seine einer reinen "democracy" kritisch gegenüberstehenden Auffassungen, wesentlichen Ausdruck in den von ihm verfassten Artikeln der Federalist Papers. Dazu ist es nötig zu wissen, dass die Autoren der Federalist Papers "democracy" und "republic" als Formen der Volksherrschaft unterschieden und die "democracy" scharf ablehnten, weil in ihr die Minderheiten keinen ausreichenden Schutz genießen. Die "republic" unterscheidet sich dabei von der "democracy" wesentlich durch das Prinzip der Repräsentation. "Democracy" muss als direkte Demokratie, wie sie in den antiken griechischen Stadtstaaten vorherrschte, gedacht werden. Hamilton ist aus heutiger Sicht deshalb Demokrat zu nennen, da sich sowohl Demokratie-, als auch Republikbegriff geändert haben.
James Madison war bereits 1776 an der Verfassung und der Bill of Rights für den Staat Virginia beteiligt gewesen. Der Großteil seiner Beiträge zu den Federalist Papers beschäftigte sich mit der inneren Ausgestaltung der Unionsverfassung, er vertrat die These einer Beschränkung der Demokratie auf die notwendigsten Bereiche. Auch der berühmteste und bekannteste aller Artikel der Federalist Papers, der Fed. No. 10, stammt aus der Feder von Madison. Dieser Artikel behandelt Pluralismus, Parteibildung und Interessensgruppierungen, ihre Ursprünge und Legitimation. 1809 folgte er Thomas Jefferson auf dessen Vorschlag hin als 4. Präsident der USA nach.
Nur 5 der Artikel werden dem dritten unter dem Pseudonym Publius agierenden Autoren, dem Richter, Secretary of State und späteren Gouverneur von New York John Jay zugeschrieben. Sein Anteil an den Federalists darf jedoch nicht unterschätzt werden: Auch wenn er nach 5 Artikeln schwer erkrankte und nicht mehr selbst aktiv schrieb, schrieb er in den vermutlich von ihm verfassten Artikeln 2-5 ein Leitbild amerikanischer Außenpolitik fest.
Die 1788 erschienenen Federalist Papers genießen in den USA auch heute noch große Popularität, was nicht zuletzt an ihrem Charakter als zeitnaher und somit auch als intentionsnah anzusehender Interpretation der bis heute gültigen Verfassung liegt. Sie gelten als philosophische Grundlage des amerikanischen "Way of Life" und der Konstitution der modernen Republik. Das beschriebene Prinzip der checks and balances ist ausschließlich in den USA in dieser Form zur Anwendung gekommen. Die Autoren der Federalist Papers gelten des Weiteren als Erfinder des Bundesstaates.
In der US-amerikanischen Politikwissenschaft spielen die Federalist Papers als theoretisch-philosophische Betrachtung einer Verfassung unter den Gesichtspunkten der Souveräntitäts- und Vertragstheorie von Charles de Montesquieu, sowie dem Eigentumsbegriff von John Locke eine wichtige Rolle. Die Pluralismustheorie der Autoren der Federalist Papers ist als strikte Gegenposition zur Identitätstheorie der Demokratie, deren Hauptvertreter Jean-Jacques Rousseau war, zu sehen.
Federalist Papers
Menschenbild:
• Mensch wird von seinen Trieben, Leidenschaften und Interessen bestimmt
• hat die Fähigkeit zur Selbstregierung
Cliquen:
• Gruppe von Bürgern, die sich aus dem Antrieb von Leidenschaften oder Interessen zusammen schließt, die im Gegensatz zu den Rechten der übrigen Bürger oder zu den dauernden und allgemeinen Interessen der Gemeinschaft stehen
• Cliquen stellen ein Übel in der Gesellschaft dar
Methoden dieses Übel abzustellen
Beseitigung seiner Ursachen
• Abschaffung der Freiheit, die zu seiner Existenz notwendig ist (ist unsinnig) oder
• Man gibt den Bürgern die gleichen Ansichten, Leidenschaften und Interessen (ist undurchführbar)
„Parteigeist und Spaltung in Interessengruppen haben also ihren Platz im
normalen Ablauf der Regierungstätigkeit“
→ kluge Staatsmänner müssten im Stande sein, widerstreitende Interessen
auszugleichen und dem Wohl der Allgemeinheit unterzuordnen
→ die Ursachen der Spaltung in Interessengruppen können nicht beseitigt
werden – es müssen Mittel zur Kontrolle der Auswirkungen gefunden werden
Kontrolle seiner Folgen
• Besitzt eine Interessengruppe oder Clique nicht die Majorität ist das Hilfsmittel bereits gegeben → die Mehrheit kann schädliche Absichten der Minderheit durch reguläre Abstimmungen zu Fall bringen
• Besitzt eine Interessengruppe jedoch die Majorität, so wird sie durch die republikanische Verfassung in die Lage versetzt, ihren Interessen und Leidenschaften das Gemeinwohl und die Rechte der übrigen Bürger zu opfern
Wie kann das Allgemeinwohl gegen diese Gefahr gesichert und gleichzeitig Geist und Form der Volksregierung aufrechterhalten werden?
• Föderalismus
• Vertikale und horizontale Gewaltenteilung
• „Ehrgeiz muss durch Ehrgeiz unschädlich gemacht werden“ (Checks and Balances)
Das Fehlen edler Motive wird durch die Förderung rivalisierender Interessen ausgeglichen das private Interesse des Einzelnen wird so zum Wächter über die Rechte der Öffentlichkeit
Die Verfassungsorgane Deutschlands
Der Bundestag:
• 598 Abgeordnete, davon 299 aus Wahlkreisen, 299 aus Landeslisten + eventuell Überhangmandate
• das einzige durch Wahl direkt vom Volk legitimiertes Staatsorgan auf Bundesebene
• steht im Zentrum der parlamentarischen Demokratie
• Bundesregierung bezieht Legitimation aus der mehrheitlichen Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag
• Abgeordneten repräsentieren das Volk
• Bundestag ist kein soziales Spiegelbild der Bevölkerung
politische und rechtliche Stellung eines Abgeordneten im Bundestag:
• soll Unabhängigkeit sichern
• Merkmale:
das freie Mandat (Art. 38, Abs.1, GG): die Abgeordneten sind vom fremden Willen rechtlich unabhängig, nicht an Weisungen und Aufträge gebunden → Schutz des Abgeordneten gegenüber seiner Partei, Abgeordnete können im Bundestag abweichende Meinungen von ihrer Fraktion annehmen, allerdings riskieren sie dabei bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt zu werden
Indemnität: Abgeordnete dürfen für Äußerungen und Abstimmungen im Parlament nicht zur Verantwortung gezogen werden
Immunität: Abgeordnete können für strafbare Handlungen nicht strafrechtlich verfolgt werden (es sei denn das Bundestagspräsidium hebt diese Regelung auf)
Zeugnisverweigerungsrecht: Aussage vor Gericht kann verweigert werden, soweit diese in Zusammenhang mit ihrer Abgeordnetentätigkeit steht
Diäten: Anspruch auf angemessene Vergütung ihrer Tätigkeiten. Das Ausmaß der zeitlichen Belastung schließt im Normalfall eine weitere berufliche Tätigkeit aus.
Organisation und Arbeitsweise:
• geregelt durch Geschäftsordnung
Aufbau:
• Bundespräsidium leitet Bundestagssitzungen
• Vorsitz: Bundestagspräsident + Stellvertreter werden zu Beginn jeder Legislaturperiode vom BT gewählt (größte Fraktion stellt im Normalfall den Präsidenten)
• Ältestenrat: besteht aus dem Präsidium und 23 erfahrenen Abgeordneten
organisiert die Parlamentsarbeit
legt die Tagesordnung von Plenums- und Ausschusssitzungen fest
bestimmt Redezeit der Abgeordneten
• Plenum (Vollversammlung des BT) : hier finden öffentliche Diskussionen politischer fragen und die Abstimmung über Gesetze statt
• 20 Fachausschüsse:
eigentliche Gesetzgebungsarbeit
Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen entsprechen denen im Plenum
die jeweiligen Experten unter den Abgeordneten für bestimmte Politikfelder diskutieren die meist von der Regierung vorgelegten Gesetzesvorschläge und legen dem Plenum ihre Fassung zur endgültigen Abstimmung vor
tagen meistens nicht öffentlich
Bedeutung der Fraktionen:
• Bundestag ist ein Parteienparlament
• Die Bundestagsabgeordneten einer Partei schließen sich zu einer Fraktion zusammen ( können auch aus unterschiedlichen Parteien stammen CDU/CSU)
• Fraktion kann gebildet werden, wenn ihr mindestens 5% der Bundestagsabgeordneten angehören
• Fraktionen steuern Tätigkeiten der Abgeordneten:
entsenden Abgeordnete in Bundestagsausschüsse
bestimmen die Redner in Plenardebatten
legen in vorbereiteten Fraktionssitzungen die Haltung zu politischen Vorhaben fest
Fraktionsdisziplin ↔ freies Mandat
bei Abstimmungen, bei denen nicht die parteipolitische Linie, sondern das Gewissen des Einzelnen gefragt ist, gibt die Fraktionsführung den Fraktionsmitgliedern freie Hand zur Stimmabgabe
Aufgaben des BT :
• Wahlfunktion(Art. 93, 54, 94, Abs.1 GG): Wahl des Bundeskanzlers und mit ihm der Bundesregierung in der Folge einer Bundestagswahl, Wahl des Wehr- und Datenschutzbeauftragten, Beteiligung an der Wahl des Bundespräsidenten und der Verfassungsrichter
• Gesetzgebungsfunktion: Initiative, Beratung und Verabschiedung von Gesetzen. Dazu gehört u.a. das Budgetrecht
• Kontrollfunktion: Kontrolle der Regierung
öffentliche Kritik und Kontrolle durch die Oppositionsfraktionen
Informationsrechte der Abgeordneten gegenüber der Regierung: Große und Kleine Anfrage (mündliche, schriftliche Stellungnahme, Fragestunde, usw.), Befragung der Bundesregierung im Anschluss an Kabinettssitzungen
Einsetzen von Untersuchungsausschüssen zur Untersuchung von Vorgängen, die die Regierung zu verantworten hat
Überarbeitung der Gesetzesentwürfe der Regierung
Aussprache der Verweigerung des Vertrauens bei der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers
konstruktives Misstrauensvotum, d.h. der Bundestag kann durch die Wahl eines neuen Bundeskanzlers den amtierenden Kanzler stürzen
Haushaltsrecht: Klassische Aufgabe des Bundestags ist die Diskussion und Verabschiedung der Gesetze und des Haushalts, der die für das jeweils nächste Jahr geplanten Ausgaben und Einnahmen des Bundes festlegt
• Artikulationsfunktion: Der Bundestag ist öffentliches Forum für die Diskussion politischer Grundfragen und soll die politischen Anschauungen des Volkes repräsentieren (Öffentlichkeitsfunktion, Repräsentationsfunktion)
Die Bundesregierung
Wahl:
• nach einer Bundestagswahl wählt der Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten den Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit
• der Bundeskanzler benennt daraufhin die Minister
• abschließend wird die gesamt Regierung förmlich vom Bundespräsidenten ernannt
• wenn bei Bundestagswahlen keine der großen Parteien eine absolute Mehrheit erreicht (50,2%), ist für die Regierungsbildung in der Regel eine Koalition nötig, die ein gemeinsames Regierungsprogramm und die Aufteilung der Ministerposten vereinbaren
• absolute Mehrheit erreichte bisher nur 1957 CDU/CSU unter Konrad Adenauer
Zusammensetzung und Arbeitsweise:
• Bundeskanzler und alle Bundesminister (Kabinett) tagen wöchentlich in Berlin unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers
• Der Bundeskanzler bestimmt nach Art. 65 GG die Richtlinien der Politik (Richtlinienkompetenz) und trägt damit die politische Verantwortung (Kanzlerprinzip)
bestimmt über Zuschnitt der Ministerien und Auswahl der Minister
steuert über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Außendarstellung der Regierung
• innerhalb der vorgegebenen Richtlinien des Bundeskanzlers leitet jeder Minister sein Ressort selbstständig und eigenverantwortlich (Ressortprinzip)
• Die wichtigsten Entscheidungen werden vom Kabinett gemeinsam gefällt . Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesministern wird eine Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss getroffen (Kollegialprinzip)
Aufgaben:
• Lenkung der Politik
• fasst politische Zielvorstellungen in Gesetzesentwürfe, die sie dann an den Bundestag zur Beschlussfassung weitergibt
• wichtige politische Entscheidungen werden im Vorfeld mit den Regierungsfraktionen im BT abgestimmt, um sicherzustellen, dass das Gesetzesvorhaben beschlossen werden kann, ohne komplett geändert zu werden
• außenpolitische Verhandlungen und Abschluss Völkerrechtlicher Verträge
Rechte des Bundeskanzlers innerhalb der Regierung:
• Kabinettsbildungsrecht (Art 64 GG): Bestimmung der Zusammensetzung der Regierung, Festlegung des Zuschnitts der Ministerien, und Festlegung der Minister
• Richtlinienkompetenz (Art 65 GG): gibt den Fachministern die Grundlinien ihrer Politik vor
• Vertrauensfrage: Mittel, das der Kanzler im Zusammenhang mit einer Sachfrage einsetzen kann, um die Regierungsfraktionen des BT zu disziplinieren und hinter sich zu einen
Bedeutung einer Opposition
o Opposition hat gleiche Chancen und gleiche Rechte wie die Regierung
o Jede Gruppe hat die Chance an die Macht zu kommen
o Opposition hat zu verhindern, dass zu allem, was die Regierung will untertanenhaft ja gesagt wird
o Wirkt bei Diskussionen mit, kontrolliert die Regierung, Schranke gegen über Machtmissbrauch
Der Bundesrat:
Art. 23 und Art. 50 GG
Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der EU mit.
Zusammensetzung und Befugnisse:
• 69 Mitglieder (=Stimmen), die von den Landesregierungen bestellt und abgerufen werden
• in die Sitzungen des Bundesrates entsenden die Regierungen der Bundesländer ihre Ministerpräsidenten/ Regierende Bürgermeister oder zuständige Minister
• Je nach Bevölkerungszahl hat jedes Bundesland zwischen 3 (Hamburg) und 6 (Bayern) Stimmen
• Jedes Land kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben
• Vorsitz hat der Bundesratspräsident (wechselt jährlich unter den Ministern)
• die Länder können durch den BR ihre spezifischen Interessen und ihre Verwaltungserfahrung in Bundesgesetze einbringen
• BR kann eigene Gesetzesentwürfe in den Gesetzgebungsprozess einbringen
• BR nimmt Stellung zu Gesetzesvorschlägen der Bundesregierung
• BR nimmt Einfluss auf europapolitische Aktivitäten des Bundes- soweit Länderinteressen berührt sind
• Bundesrat + Bundestag = Legislative
Zustimmungsgesetze: Vom BT beschlossene Gesetze, die die Interessen der Länder in besonderer Weise berühren (z.B. Steuergesetze) muss der BR zustimmen
Einspruchsgesetze: Der BR hat ein Einspruchsrecht, das vom BT überstimmt werden kann
Der Bundespräsident:
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der BRD mit Amtssitz in Berlin. Er repräsentiert die Einheit des Staates nach innen und außen.
Wahl:
• von Bundesversammlung(Bundestagsabgeordnete+ gleiche Zahl der Delegierten aus den Länderparlamenten) auf 5 Jahre gewählt
• wählbar ist jeder Deutsche über 40 Jahre
Aufgaben:
• Prüfung, Unterzeichnung, Verkündung des formell korrekten Zustandekommens und der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen (Staatsnotar)
• Auflösung der Bundestages (nach gescheiterter Vertrauensfrage des Bundeskanzlers)
• Verkündung von Gesetzgebungsnotstand und Verteidigungsfall
• Entscheidung über Begnadigung
• Einflussnahme auf politische Diskussion (Bsp. Reden zu politischen Grundsatzfragen, Aufforderungen zu politischem Handeln)
• Vorschlagsrecht für das Amt des Bundeskanzlers ( kann nur bei unklaren Mehrheitsverhältnissen nach Bundestagswahlen durch den Vorschlag eines Kandidaten die Wahl beeinflussen, im Normalfall schlägt er den Kandidaten vor, der die Parlamentsmehrheit hinter sich hat)
• Ernennung von Bundeskanzler, Bundesministern und Bundesrichtern
• Unterzeichnung von völkerrechtlichen Verträgen, die vorher durch die Regierung ausgehandelt wurden
• formale, repräsentative Kompetenzen
Das Bundesverfassungsgericht:
das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht mit Sitz in Karlsruhe. Seine Entscheidungen binden die Verfassungsorgane von Bund, Ländern sowie alle anderen Gerichte und Behörden in Deutschland.
Wahl und Organisation:
16 Richter (werden je zur hälfte vom Richterwahlausschuss des BT und BR mit 2/3 Mehrheit auf 12 Jahre gewählt)
zwei Senate mit je 8 Richtern
1. Senat: Grundrechtssenat: zuständig für Fragen der Auslegung der Artikel 1-17,19,20,33,38,101,103,104
2. Senat: Staatsrechtssenat: Orangstreitigkeiten zwischen staatlichen Behörden und Parteiverbotsverfahren
Maßstab: allein das GG
Arten von Verfahren:
• Organstreitigkeiten: Streitigkeiten zwischen verschiedenen Bundesinstitutionen ( z.B. BT und Bundesregierung), zwischen Länderinstitutionen oder zwischen Bund und Ländern (vor allem über Zuständigkeiten/ Zustimmungspflichtigkeit von Gesetzen)
• abstrakte Normenkontrolle: Klage von Verfassungsorganen wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen (auf Antrag von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder mindestens 1/3 des BT)
• konkrete Normenkontrolle: Antrag eines Gerichts, das bei Urteilsfindung in einem Fall Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des anzuwendenden Gesetzes hat
• Verfassungsbeschwerde: jeder Bürger kann nach Ausschöpfung des Rechtswegs über die ordentlichen Gerichte Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn er glaubt, durch ein Gesetz, eine Verwaltungsentscheidung oder ein Gerichtsurteil in seinen Grundrechten verletzt zu sein.
• Verwirkung von Grundrechten: Die Verwirkung von Grundrechten nach Art 18 GG wird vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts:
• Konkretisierung der Normen des GG
• Weiterentwicklung
• Grundrechte müssen der gesellschaftlichen Entwicklung immer weiter angepasst werden
• politische Opposition nutz Klagemöglichkeit um gegen Regierungshandeln oder gesetzliche Regelungen anzugehen
• "Ersatzratgeber": Das BVerfG gibt dem Gesetzgeber gelegentlich genau inhaltliche Vorgaben und Umsetzungsfristen vor
Grober Ablauf eines Gesetzgebungsprozesses
1. Akt
a.) Wille etwas neu zu gestalten (ergibt sich aus Wahlprogramm, Koalitionsvertrag, Regierungserklärung)
2. Akt
a.) Regierungsvorlage wird von der Bundesregierung eingebracht
b.) Information- und Kompetenzbeschaffung
c.) daraus folgt der Referentenentwurf
d.) Diese Kabinettsvorlage wird von dem Kabinett als Regierungsvorlage beschlossen
3. Akt
a.) Die Regierungsvorlage wird dem Bundesrat zur Prüfung vorgelegt (der BR kann Änderungsvorschläge einbringen)
4. Akt
a.) es folgt die erste Lesung im Bundestag (Entwurf im BT = Initiativantrag)
b.) bei wichtigen politischen Angelegenheiten gibt es eine Generalaussprache
c.) Der Entwurf wird an die Ausschüsse überwiesen
d.) Prüfung, Veränderung der Gesetzesvorlage in den Ausschüssen
e.) Zweite Lesung im BT, Diskussion der Bestimmungen des Entwurfs
f.) es besteht die Möglichkeit Änderungsanträge zu stellen
• geschieht dies gibt es eine wiederholte Ausschussphase
g.) im BT wird abgestimmt
h.) Dritte Lesung im Bundestag, Erörterung der grundsätzlichen Probleme
i.) Schlussabstimmung im BT
5. Akt
a.) Prüfung des Gesetzes im Bundesrat
b.) bei zustimmungspflichtigen Gesetzen hat der BR das absolute Vetorecht, das Gesetz kann blockiert werden
c.) bei einem Veto wird ein Vermittlungsausschuss einberufen (50 : 50)
d.) bei Einspruchsgesetzen hat der BR das suspensive Vetorecht, der Einspruch des BR kann vom BT mit der gleichen Mehrheit zurückgewiesen werden
6. Akt
a.) Unterzeichnung des Fachministers, Bundeskanzlers, Bundespräsidenten (formales und informelles Prüfungsrecht)
b.) Verkündung im Bundesgesetzblatt
Thematischer Schwerpunkt 2: Globalisierungsprozesse und ihre Herausforderungen
Komparative Kostenvorteile/ Ricardo
These: Außenhandel lohnt sich für alle Volkswirtschaften, auch für jene, die gegenüber anderen Staaten bei allen Gütern Kostennachteile haben
jedes Land muss sich auf das Produkt konzentrieren, dass es, relativ gesehen, günstiger produzieren kann
Wohlstand wächst in beiden Ländern
Spezialisierung
Beispiel:
Tuch Wein insgesamt
Portugal 90 80 220
England 100 120 170
insgesamt 390
Die Portugiesen sind im Vergleich zu den Engländern bei der Weinerzeugung deutlich produktiver als bei der Weinherstellung.
→ komparativer Kostenvorteil: Wein
→ Spezialisierung
→ Tuch wird nicht mehr selbst gewebt, Arbeitskräfte werden in der Weinproduktion eingesetzt
Die Engländer haben komparativen Kostenvorteil beim Tuch, denn der Arbeitseinsatz ist geringer als beim Wein
→Spezialisierung
→keine Weinproduktion mehr
Daraus folgt:
Tuch Wein insgesamt
Portugal 160 160
England 200 200
insgesamt 360
Probleme: Angebot und Nachfrage werden nicht berücksichtigt, Theorie ist nur auf 2 Staaten ausgelegt, Kapazitätsgrenzen sind heute nicht mehr vorhanden, Kapital spielt keine Rolle
Standortfaktor
Ein Standortfaktor ist eine an den Standort gebundene oder auf einen Ort bezogene Einflussgröße auf Systeme.
• Harte Standortfaktoren (z.B. Steuern, Abgaben, Subventionen, etc.) sind quantifizierbar und können direkt in die Bilanz eines Unternehmens mit einbezogen werden. Sie sind in manchen Fällen auch eine unabdingbare Voraussetzung zur Errichtung eines Unternehmens (zum Beispiel die Nähe eines ausreichend großen Gewässers als Kühlmittellieferant für ein Kraftwerk).
• Weiche Standortfaktoren (z.B. Kulturangebot, Freizeitmöglichkeiten, Bildungsangebot, etc.) können nicht in die Kostenrechnung eines Unternehmens integriert werden, treten aber immer mehr bei der Standortwahl in Erscheinung.
Harte Standortfaktoren
• Infrastruktur
o Verkehrsanbindung
o Transportkosten, Transportarten, Umladung (gebrochener Verkehr), Container
o Energiepreise
o Kommunikationsnetz
o Energieversorgung (Stromnetz)
• staatliche Förderung (Subventionen)
• Höhe der Steuern und Abgaben
• politische, ökonomische, soziale Stabilität
• Nähe, Größe und Zugang zu Produktionsfaktormärkten
o Verfügbarkeit von Rohstoffen (Gewichtsverlust-/Reinmaterialien)
o Verfügbarkeit von erschlossenen Flächen
o Transaktionskosten
o Grundstückspreise/Mietkosten
o Zugang zum Kapitalmarkt
o Arbeitskräfte
o Arbeitskosten (Lohnniveau)
o Quantitative Verfügbarkeit
o Qualitative Verfügbarkeit
o Arbeitslosenquote
o männlich/weiblich
• Kaufkraft
• Lohnstückkosten
• Nähe, Größe und Zugang zum relevanten Absatzmarkt (des Betriebes)
• Markttransparenz
• Markteintrittsbarrieren
• Wettbewerbsintensität
• Nähe zu Zulieferbetrieben
• Nähe zu Forschungs-, Bildungs- und Entwicklungseinrichtungen
• Umweltschutzauflagen
• Klima
Weiche Standortfaktoren
• Unternehmensbezogene Faktoren
o Wirtschaftsklima am Standort
o Image des Standortes und der Region (Standortprestige)
o Unternehmensfreundlichkeit der öffentlichen Verwaltung
o Konkurrenz bzw. Fühlungsvorteile (Beziehungsgeflecht, Agglomeration)
o Wirtschaftsblöcke
• Personenbezogene Standortfaktoren
o Wohnumfeld, Mentalität der ansässigen Bevölkerung
o Umweltqualität
o Bildungsangebot
o Erholungs-, Kultur- und Freizeitangebot
o Einkaufsmöglichkeiten
Produktlebenszyklus
Die Lebensspanne eines Produktes im Markt läßt sich, von Ausnahmen abgesehen, zumeist in fünf klar aufeinander folgenden Phasen unterteilen:
1. Einführungsphase:
Das Produkt wird am Markt eingeführt, und hat mit Kaufwiderständen zu kämpfen.
Werbung, PR, Verkaufsförderung und eine aggressive Preistaktik sind die wichtigsten Elemente einer Einführungsstrategie.
2. Phase des schnellen Wachstums:
Preis- und Konditionenpolitik werden jetzt wichtiger, weil Konkurrenten versuchen, ähnliche oder gleiche Produkte als Konkurrenz auf den Markt zu bringen, und damit von den Einführungsanstrengungen des Erstanbieters kostengünstig zu profitieren.
3. Reifephase:
Die Reifephase ist zu strecken, weil sie zumeist die profitabelste ist: Erhaltungsmarketing und Produktdiversifikation sind hier angesagt, um weitere Marktsegmente zu erschließen.
4. Sättigungsphase:
Die Nachfrage ist nahezu befriedigt, vornehmlich finden sich noch Ersatzkäufer.
Weitere Diversifikationstrategien sind notwendig, erste Preissenkungen sind für diese Phase charakteristische Strategien.
5. Degenerationsphase:
Das Produkt sollte so lange am Markt gehalten werden, wie seine Deckungsbeiträge positiv sind, und zumindest mittelfristig eine über dem --> Break even point liegende Menge verkauft werden kann.
Globalisierung:
Unter Globalisierung versteht man den Prozess der zunehmenden internationalen Verflechtung in allen Bereichen (Wirtschaft, Politik, Kultur, Umwelt, Kommunikation etc.). Diese Intensivierung der globalen Beziehungen geschieht auf der Ebene von Individuen, Gesellschaften, Institutionen und Staaten. Als wesentliche Ursachen der Globalisierung gelten der technische Fortschritt (siehe auch: Digitale Revolution), insbesondere in den Kommunikations- und Transporttechniken, sowie die politischen Entscheidungen zur Liberalisierung des Welthandels.
Kritik:
• Schwächung des Nationalstaats
• Verlust von Arbeitsplätzen
• Verlust von vertrauten Bindungen
• Angst, persönliche Unsicherheit, Abhängigkeit
• Bedrohung der kulturellen Vielfalt (Amerikanisierung/ Coca Cola)
• Bedrohung der Produktvielfalt/ des Warenangebots
• kultureller Zerfall
Fragmentierung
interkulturelle Konflikte
Abschottung
stärkeres ethnisches Bewußtsein
Kampf der Kulturen (Huntington)
Identitätsverlust durch weitgehende Homogenisierung
Gefahr des Ethnozentrismus
• D kann dem internationalen Konkurrenzdruck nicht standhalten (Abbau von Arbeitsplätzen, Standortverlagerung)
• die Billiglohnländer stehen unter enormen Druck (Konkurrenz→ müssen günstig bleiben, Arbeitnehmer- , allgemein Menschenrechte bleiben zurück)
• einheimische Unternehmen müssen langsam an die neue Konkurrenz gewöhnt werden
• Verschlechterung der ökologischen Grundlagen (Wasser, Boden, Luft)
• weltweite Umweltbelastung
• weltweite Interdependenzen (Abhängigkeiten)
• Gefahr der Entgrenzung/Ausgrenzung
• Globalisierungsprozess ist politisch nicht steuerbar ( Eigendynamik)
• kultureller Einheitsbrei
Entwicklungsländer, sie politisch instabil sind und über unzureichende Kommunikationsnetze und Infrastruktur verfügen, ziehen eher selten Direktinvestitionen aus dem Ausland an. Entwicklungsländer sind daher nicht selten vom Globalisierungsprozess ausgeschlossen, sie werden ignoriert. Durch die hohen Importzölle der Industrieländer wird den Entwicklungsländern der Handel mit ihren wettbewerbsfähigen Agrarprodukten erschwert. Viele EL sind von dem Export eines Rohstoffes abhängig, sodass sich Schwankungen der Weltmarktspreise katastrophal auf deren Wirtschaft auswirken.
Handelsströme fließen in erster Linie zwischen Industrieländern. Es gibt allerdings auch Ausnahmen wie das Schwellenland China, das enorm von der Globalisierung profitiert.
Befürworter:
• Verbesserung der Kommunikation
• Herrschaft des Marktes
• kultureller Austausch
• weltweite Mobilität
• weltweiter Austausch von Gütern, Kapital und Dienstleistungen
• weltweiter Handel nimmt zu
• Im- und Export wächst fast überall
• für den Verbraucher werden die Produkte immer günstiger, da sie günstiger produziert werden (Kaufkraft steigt)
• es "überlebt" in der internationalen Konkurrenz nur das günstigste und beste Produkt
• weltweite Flexibilität
• Vorteile der Standortverlagerung bei der Produktion: geringerer Preis für Einzelteile, geringere/ keine Lohnkosten (schlechtere Arbeitsbedingungen, wenig Auflagen), ABSICHERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT, Erschließung neuer Absatzmärkte
• Deutsche Unternehmen nutzen neue Märkte
• Investoren aus dem Ausland investieren mehr in D als andersherum
• hochqualifizierte Arbeitsnehmer bekommen mehr Einkommen
Welthandel
Ursachen des internationalen Handelns:
I. Bestimmte Güter sind in einigen Ländern nicht verfügbar oder ersetzbar → Bedarf muss durch das Ausland gedeckt werden NICHT-VERFÜGBARKEIT
unzureichende Menge des Produktionsfaktors
unzureichende Qualität des Produktionsfaktors/Arbeit/Kapital (Technologie und Know-how fehlt, etc.)
unterschiedliche Beschaffenheit des Faktors Boden (+Klima, und Rohstoffausstattung) machen eigene Produktion unmöglich (z.B. tropische Früchte)
II. Kosten- und Preisvorteile ausländischer Anbieter
III. Überversorgung mit Rohstoffen, Halb- oder Fertigerzeugnissen
Verhinderung von Dumpingpreisen im Inland
IV.
Messung und Kennzeichen von Globalisierung:
Bezeichnung Erläuterung Anwendungsbereiche
Internationale Preisunterschiede Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise:
Bei freiem Handel müssten sich überall gleiche Preise einstellen
→ trifft das nicht zu ist der Prozess der globalen Marktintegration nicht sehr weit fortgeschritten Gütermärkte,
ausländische Direktinvestitionen,
Arbeitsmarkt,
Finanzkapital
Stromgrößen = Ausmaß internationaler Handelsströme
Je mehr gehandelt wird, desto stärker ist die Weltwirtschaft integriert.
Handelsvolumen hängen von der Größe der betrachteten Länder ab und verändern sich.
Handelsvolumina : Bruttoinlandsprodukt Gehandelte Güter: Migranten, Direktinvestitionen, Dienstleistungen, Finanzkapital, Patente.
Bestandsgröße Ausländische Direktinvestitionen erhöhen den Anteil des ausländischen Kapitals am gesamten Kapitalstock, Immigration führt zu einem wachsenden Ausländeranteil -
Transaktionskosten und Handelshemmnisse Je höher Handelsbarrieren sind, desto weniger ist der Prozess der Marktintegration fortgeschritten Transportkosten und Zölle
Freihandel/Protektionismus
Freihandel Protektionismus
schafft Produktivität
steigert Wohlstand (Ricardo)
freie Preisbildung nach Angebot und Nachfrage sorgt für den bestmöglichen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Produzenten und Konsumenten
fördert Konkurrenz
motiviert zu Innovation
schafft höhere Flexibilität: Neuorientierung in der Güterproduktion sind jederzeit möglich → Konkurrenzfähigkeit
schafft Gewinner und Verlierer
bekämpft Armut führt zu aufgeblähten, ineffizienten Produzenten
führt zu überholten, uninteressanten Produkten
schützt nicht vor Arbeitslosigkeit
führt dazu, dass sich Marktbeziehungen reduzieren
führt dazu, dass sich globale Wirtschaftsaktivität reduziert
bewirkt Abschirmung inländischer Anbieter
vermehrt die Einnahmen des Staates (Finanzzölle)
Theorie: Länder mehren ihren Wohlstand, indem sie ihre (produktions-)Faktoren nutzen um das zu produzieren, was sie am besten können und dann durch Handel dieser Produkte die Produkte, die andere Länder besser produzieren können, einzutauschen (Ricardo)
Instrumente:
Zölle abschaffen
Handelshemmnisse aufgeben Instrumente:
Nichttarifäre Handelshemmnisse (Formalitäten in Abfertigungsverfahren- Umweltauflagen, Verbraucherschutz, etc.)
Tarifäre Handelshemmnisse (Abgaben und Begrenzungen von Ein- oder Ausfuhren- zB. Zölle)
Schwellenpreise (SP liegt höher als der Weltmarktspreis, Importeur muss die Differenz ausgleichen und an die EU entrichten – Importe kommen nicht billiger auf den Markt, unabhängig von Weltmarktpreisschwankungen)
Kontingente (Einfuhrbeschränkungen)
Ausfuhrverbote (Kriegswaffen in Spannungsgebiete,
Einfuhrverbote (unterbinden Handel mit unerwünschten Produkten)
Dumping (Preise decken nicht Produktionskosten, Verluste werden z.B. durch Subventionen gedeckt, Markt wird ruiniert, Dumping-Unternehmen wird Monopol, kann Preise wieder anziehen)
Fakten:
Zolltarife auf Industrieprodukte sind (seit dem 2. Weltkrieg) steil gefallen
(nach dem 2. Wk) Wachstum der Weltwirtschaft um 5% pro Jahr → niedrigere Zoll und Handelsschranken
Welthandel wuchs um 8% pro Jahr
Die Wachstumsrate der Entwicklungsländer hat sich halbiert
Das Wachstum der Landwirtschaft hat äußerst positive Auswirkungen auf die Armen
Agrarhandel spielt sich hauptsächlich unter den Industrieländern ab, trotz Anstieg
Agrarmarkt soll parallel geöffnet werden um Gewinn- und Verlustbilanzen möglichst auszubalancieren
→ Zusammenhang zwischen Freihandel und Wirtschaftswachstum Fakten:
Während der Protektionismus (1960-1980) ist die Weltwirtschaft schneller gewachsen
Das Pro-Kopf- Einkommen wuchs schneller
Problem:
Länder, die ihre Handelsschranken abgebaut haben, werden durch den Protektionismus anderer Staaten dazu gebracht, erneut Handelsschranken einzuführen
Beispiel: Shrimpshandel
• Hochgradig globalisiert
• Wird hauptsächlich in Schwellen- und Entwicklungsländern hergestellt
• Wird hauptsächlich in Industrieländern konsumiert
EU erhebt Einfuhrzölle → Verbraucher zahlen höhere Preise → in den USA steigt das Shrimps-Angebot → Preise in den USA sinken → der amerikanische Konsument hat Wohlfahrtsgewinne → US-Produzenten können nur schwer konkurrieren→ Einführung von Handelsschranken/Importzölle
Zölle:
• Schutzzölle (z.B. Schwellenpreis), Finanzzölle → einfuhrhemmende Wirkung
• Finanzzölle → Staat soll Einnahmen verschafft werden
• Spezifische Zölle: Zollsatz je Menge der gehandelten Güter wird festgesetzt, der Zoll bezieht sich auf die Mengeneinheit
• Wertzölle: ein fester Prozentsatz vom Preis der Güter wird festgesetzt
• Importzölle, Exportzölle
Die WTO
(=Welthandelsorganisation)
Regelt die internationalen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen
Ziel: Liberalisierung des internationalen Handels
Eigenständige Organisation im Gefüge der Vereinten Nationen
Ca. 150 Mitglieder (eines davon ist die europäische Kommission )
WTO-Länder erwirtschaften zusammen ca. 90% des Welthandelsvolumen
• WTO ist die Nachfolgeorganisation des GATT
o GATT = Zoll- und Handelsabkommen → Ziel: Befreiung des Welthandels von Wettbewerbsverzerrungen wie Zöllen und Subventionen
o 1990er: GATT reicht nicht aus → 1.1.1995 WTO
o Grundprinzipien des GATT (Nichtdiskriminierung ausländischer Handelspartner, Abbau von Zöllen und Subventionen, freier Handel und Wettbewerb bei Ausnahme für nicht wettbewerbsfähige Länder) wurden übernommen → Ausarbeitung der WTO Verträge während der der Uruguay- Runde
• Ziele der WTO (Erklärung von Marrakesch, 1994)
o Wirtschaftliche Entwicklung im Hinblick auf
I. Steigende Lebensstandards
II. Sicherung von Vollbeschäftigung
III. Ein großes und beständig wachsendes Volumen an Realeinkommen und effektiver Nachfrage
IV. Die Ausweitung der Produktion und dem Handel mit Dienstleitungen
V. Den optimalen Gebrauch der Ressourcen der Welt
VI. Den Umweltschutz
o Förderung der Entwicklungsländer
o Bildung von wechselseitig nützlichen, verpflichtenden Abmachungen und Vorkehrungen → Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen, Abschaffung diskriminierender Verfahren in den internationalen Handelsbeziehungen
o Entwicklung eines multilateralen Handelssystems
o Weiterführung des GATT
o Abbau des Protektionismus bei den USA und der EU
o Öffnung der Agrarmärkte, der Textilmärkte
o Mindeststandards für den Schutz von rechten am geistigen Eigentum
• Grundprinzipien
MFN- Prinzip ( ein Land soll zwischen seinen Handelspartnern nicht unterscheiden)
Inländerbehandlung (Ein land soll nicht zwischen fremden Produkten, Dienstleistungen oder Angehörigen unterscheiden)
Freier (Handelsbarrieren sollen durch Verhandlungen gesenkt werden)
Kalkulierbarer ( Zölle und Marktöffnungsverpflichtungen werden durch die WTO geregelt und kontrolliert)
Wettbewerbsfreundlicher (unfaire Praktiken, wie Dumping, sind untersagt)
Sonderrechte für die Entwicklungsländer (mehr Zeit zur Anpassung, größere Flexibilität, spezielle Privilegien)
• Gremien
I. Die Ministerkonferenz
o Höchstes Entscheidungsgremium
o Tagt alle 2 Jahre
II. Der Allgemeine Rat
o Ständiges Gremium aller Mitglieder zwischen den Ministerkonferenzen
III. Das Sekretariat
o Leistet technische Unterstützung
• Entscheidungsfindung
Jede Vertragspartei hat eine Stimme
Es herrscht das Konsensprinzip
Bei keinem Konsens: Wahl
Bei Änderungen eines Vertragstextes ist bei einigen Artikeln Einstimmigkeit notwendig (MFN-Prinzip)
Bei Änderungen der Grundprinzipien des GATT: 2/3 Mehrheit
Beitritt einer neuen Vertragspartei: 2/3 Mehrheit
• Kritik
Bei der Gründung der WTO (1995) verstanden viele Entwicklungsländer die Vertragstexte nicht (zu komplizierte Sprache, zu wenig Berater)
Industrieländer erheben auf Produkte aus Entwicklungsländern 4x höhere Zölle als auf Produkte aus Industrieländern
Schutzzölle werden nach wie vor erhoben
Entwicklungsländer haben unterschiedliche Interessen, werden aber zu wenig individuell gefördert
Problem: Entwicklung = Konkurrenz
Industrieländer sind wenig vorbereitet auf die neue Konkurrenz und versuchen sich daher zu schützen
Green Rooming: Entscheidungen werden von einer kleinen Gruppe Vertragsparteien getroffen und es besteht kaum Möglichkeit in die Entscheidungsfindung einzugreifen oder erneut zu verhandeln → undemokratisch
Zu hohes Transportaufkommen bei internationalem Freihandel
Viele Güter- und Dienstleistungsmärkte können regional- und bilateral besser gesteuert werden
Zu hoher Ressourcenverbrauch
Zu viele Emissionen
Handelsschranken (bzw. der Abbau) wird zum Selbstzweck
In bilateralen Abkommen können sich durchaus auch EL durchsetzten, es bedarf keinem multilateralen Verbund
Aber:
Hongkong-Runde : EL konnten ihre Interessen durchsetzten
Erstarken der Entwicklungsländer, Verhandlungsmacht wurde gestärkt
EU konnte ihre Ziele nicht durchsetzten
DEMOKRATISIERUNG der WTO
WTO dient Zwecken allgemeinen Interesses ( Regelung einer globalen und vollständig interdependenten Ökonomie)
Der Ansatz auf einen freien Handel hinzuwirken wird zu einer Anpassung der EL an die IL führen, das wirtschaftliche Kräfteungleichgewicht wird sich ausbalancieren
Länder die sich an der Handelsliberalisierung beteiligen haben größeren Wohlstand und größeres Wachstum
Handel fördert Wachstum, Wachstum reduziert die Armut
Protektionismus schützt nicht vor Arbeitslosigkeit
Technische Entwicklung führt zu Arbeitslosigkeit der „Ungelernten“, nicht die Handelsliberalisierung
WTO kann Chancen eröffnen, nicht garantieren
Lösungswege:
Entwicklungspolitische und ökologisch zukunftsfähigere Strukturen (sehr wage...)
Mehr bilaterale Abkommen, regionale Strukturen ( es kann auf regionale Interessen/Probleme besser eingegangen werden + einfacheres Management für die EL)
→ Dezentralisierung der WTO
Schiedsgericht reformieren und beibehalten
Eigene Lösungsvorschläge:
Weitere Stärkung der Entwicklungsländer
Noch mehr Begünstigungen für EL (Schutzzölle nach intensiver Prüfung durch die WTO)
Von der WTO eingestellte und jedem Land zugeteilte Berater
Industrieländer müssen Schutzzölle bis 2010 um 30% abbauen, sonst Sanktionen
Förderung von Koalitionsbildung unter den EL
Der internationale Währungsfonds (IWF)
steht im Mittelpunkt der internationalen Finanzmarktarchitektur
internationale Finanzmärkte (Kreditmärkte, Wertpapiermärkte und Devisenmärkte) entwickelten sich mit der Liberalisierung seit den 70er Jahren enorm
in den 90ern steigt das Weltsozialprodukt um 50%
spekulative Finanztransfers können, wie die Asienkriese 1997 zeigte, das gesamte Währungssystem erschüttern
der IWF (ähnelt einer Kreditgenossenschaft) hat die Aufgabe für eine stabile Weltwährungsordnung zu sorgen
• passiert hauptsächlich durch die Bereitstellung von Krediten für in Finanznot geratene Länder
der IWF konnte in der Vergangenheit schlimmere Krisen durch die Kreditvergabe abwenden (z.B. Russland und Türkei)
Kritik:
IWF ist verlängerter Arm der großen Industrieländer, die die schwachen Staaten dominieren und häufig durch strenge Auflagen deren Not noch vergrößern
Die Stimmen im IWF sind gewichtet gemäß den Einlagen der Mitgliedsländer, die sich wiederum an der Wirtschaftsstärke der Länder orientieren
Thematischer Schwerpunkt 3: Die sicherheitspolitische Lage nach Beendigung der Bipolarität
1. Sicherheitspolitik
- Aufgaben staatlicher Sicherheitspolitik:
• Unsicherheiten im Zusammenleben der Menschen abbauen
• Sicherung der Gesellschaft durch Gesetzgebung und Polizei
• Soziale Sicherung durch Organisationen
• Formalisierung materieller zwischenmenschlicher Solidarität
• Äußere Sicherheit mittels Diplomatie und Militär
• Abwehr von Bedrohung
• Sicherheitspolitik soll äußere Sicherheit stärken
• Sicherheitspolitik rückt so nahe an die Außenpolitik
2. der Ost- West- Konflikt
- ideologisch-politische Auseinandersetzung der Siegermächte des 2. Weltkriegs
- führte zu Polarisierung in ein westliches (parlamentarisch-demokratisches) Lager und ein östliches (sozialistisch-kommunistisches) Lager
- Ost-West-Konflikt wird oft mit dem Kalten Krieg gleichgesetzt
3. wichtigste politische Akteure politischen Handelns im Ost- West- Konflikt
- NATO-Staaten
- UN
- Warschauer-Pakt-Staaten (Albanien, Bulgarien, DDR, Polen, Rumänien, SU, Tschechoslowakei, Ungarn) --- militärisches Gegengewicht zur NATO
4. Höhepunkte des Ost-West-Konflikts
1947: Truman-Doktrin / Marshall Plan
1848/1949: Berliner Blockade
1949:Gründung der NATO
1950-1953: Koreakrieg
1958-1962: Berlinkrise
1956: Volksaufstand in Ungarn
1946-1975: der Vietnamkrieg
1961: die Kubakrise
5. Ende des Ost-West- Konflikts (1989/90) durch:
- zunächst Entschärfung durch die Schlussakte von Helsinki (1975)
- MBFR- Konferenz (Truppenreduzierung) --- wenig erfolgreich (1975)
- Sowjetische Politik von Perestroika und Glasnost inter Gorbatschow
- Zusammenbruch der kommunistischen Staaten in Ost- und Mitteleuropa
- Auseinanderbrechen der UdSSR
6. Folgen des Ost-West- Konflikts
- Staaten rücken näher zusammen
- USA als Supermacht Nr.1
- Neuordnung Europas
- Verlagerung der Kriege in den Süd-Osten --- Stellvertreterkriege
- Immer noch ungelöste Konflikte (Korea)
- Wirtschaftliche Disparitäten zwischen West und Ost
7. wirtschaftliche Auswirkungen des Ost-West-Konflikts
- EU
- RGW
- Große Kluft zwischen Ost- und West
- Handelspolitische Strukturen sind verstärkt worden
8. Veränderungen der internationalen Sicherheitspolitik nach dem Ost-West-Konflikt
Auflösung der Bipolarität Globalisierung Staatsschwächung
Multipolarität
- militärische Konfrontation für D. und Europa äußerst unwahrscheinlich
- Ende der rasch zu mobilisierenden Massenarmeen
- Abschreckung und territoriale Verteidigung als militärische Fähigkeit treten in den Hintergrund
Streitkräfte der Zukunft:
- klein im Umfang
- (multi-)professionelle Ausbildung
- Ausgebildet und gerüstet für Deeskalations-Einsätze
Im multinationalen Verbund - verbreitet sich nicht gleichmäßig
- Umweltkatastrophen
- Finanzkrisen
- Gewalttätige Konflikte und Bürgerkriege haben eine weltweite und unmittelbare Wirkung - Bedeutung von Nationalstaaten (USA) ist ungebrochen
- Zahl der handlungsschwachen Staaten nimmt zu
- Zahl der nichtstaatlichen Akteure steigt stetig
• internationale Organisationen
• internationale Regime
• transatlantische Konzerne
• nicht-staatliche Organisationen
• international agierende Banden
9. Die NATO
Gründung: 4.4.’49
- Nordatlantikvertrag
- Trat am 24.8.’49 in Kraft
- Baute auf dem Brüssler Pakt auf (FR,GB+ Benelux-Staaten) – Verteidigung gegen Deutschland
Zweck:
- Verteidigung der NATO-Territorien
- Bündnis gegen expandierenden Kommunismus
- Gewährleistung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit
- Förderung der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Zusammenarbeit
- Verpflichtung internationale Konflikte friedlich zu lösen
- Verpflichtung auf militärischen Beistand bei einem Angriff (Art. 5)
• Art. 6 schränkt die Beistandspflicht auf bewaffnete Angriffe ein, die den nordatlantischen Raum betreffen
- NATO als reines Verteidigungsbündnis konzipiert
Grundsätze:
- Demokratie
- Freiheit der Person
- Herrschaft des Rechts
Strategie Organisation Technische Fähigkeiten
- selbstständige Befugnis zu out-of-defence-, area- und United-Nations- Einsätzen
• flexible, rasche Einsetzungsmöglichkeiten
- Inkrafttreten des Art. 5 als Reaktion auf 11.9.’01
- Neue Kommandostruktur (strategisch/ organisatorisch)
• neues militärisches Konzept für die Verteidigung gegen Terrorismus
- abschreckende + störende + defensive Operationen (ISAF) - Unterstützung der ISAF
- Umgestaltung der Kommandostruktur
- Verbesserung auf einzelstaatlicher Ebene
- NATO Response Force (NRF)
- Bildung von Staatengruppen - Verbesserung der Fähigkeiten zum Aufspüren von Kampfstoffen
- Verbesserung der ABC- Ausrüstung
- Durchführbarkeitsstudie zur Raketenabwehr
- Ausbau der strategischen Transportfähigkeiten
- Verbesserung der präzisionsgelenkten Munition
10. Veränderungen innerhalb der NATO
Zusammenbruch des Ost-Blocks – NATO-Krise
- Verschwinden der existenziellen Bedrohung
- Veränderung der politischen Arbeitsgrundlage (-> Aufweichung der Allianzsolidarität)
- Haushaltsmittel der Mitgliedsstaaten werden beständig reduziert
• Krisenmanagement führte zu politischen Verwerfungen innerhalb der Allianz
11. Ursachen für das gespannte Verhältnis zwischen USA und den europäischen Partnerländern innerhalb der NATO
Kosovo-Krieg
- Europäer fühlten sich in den Krieg hineingedrängt
- Auseinandersetzungen zwischen den USA und FR über die Zielauswahl
- Eigenmächtiges Handeln der USA (z.B. Luftangriffe)
• Ignorieren der Bündnispartner
- Selektive Datenweitergabe der USA ( Informationsmonopol)
Nach Kosovo- Krieg
- eigenmächtiges Handeln der USA
• schnellere militärische Optionen möglich
• bilaterale Unterstützungsabkommen
• mehr Spielraum in der Kriegsführung
- Dominanz der USA im militärischen Bereich
- Spaltung innerhalb der europäischen Verbündeten bzg. Des Vorgehens im Irak
- USA zweifeln an der Geheimhaltung wichtiger Daten
- USA kritisieren die ungleiche Verbreitung der Lasten und Kosten
- Uneinigkeit innerhalb der NATO zur Rolle der Türkei
- die letzten Entscheidungen über die Kommandostruktur in der NATO haben die politische Dominanz der USA institutionell gefestigt
• Umgliederung entspricht amerikanischen Konzeptgrundlagen
Amerikanisierung der NATO
Trotzdem: NATO ist wichtig für die USA
- als Koalitionspartner
- als Möglichkeit der Kapazitätssteigerung bei weltweiter Verteidigung eigener Interessen
NATO wichtig für die Europäer:
- privilegierter Zugang zur Meinungsbildung in Washington
- Instrument zur Beeinflussung der amerikanischen Weltmachtpolitik
NATO als Gegenpol zur Weltmacht USA
- Ausgleich der bestehenden Machtasymetrien muss angestrebt werden
12. Die Weltmacht USA
- einzige globale Supermacht und unbestrittene Nr. 1 auf dem Globus
- das einzige Land, das in der Lage ist, seine politische, wirtschaftliche und militärische Macht weltweit zur Geltung zu bringen
- USA nutzt seine einzigartige Position selbstbewusst
- Wird von dem Rest der Welt als Gefahr angesehen
• für eigene Machtambitionen
• für Handlungs- und Gestaltungsspielräume
• für eine internationale Ordnung, in der alle Nationen und Regionen gleichberechtigt agieren und in der internationales Recht gilt
Vorwurf an die USA: Tendenz zum Unilateralismus = einseitiger und eigenmächtiger Einsatz der nationalen Macht im Sinne selbst definierter Ziele und Interessen
13. Umstrittene Weltordnung
- Schock der tödlichen Verletzbarkeit (11.Sep.) nutzten die außenpolitischen Falken im Umfeld des US-Präsidenten, um ihre neue Macht- und Ordnungspolitik umzusetzen ( stützt sich auf militärische Überlegenheit)
• einseitig beanspruchtes recht auf Präventivkriege gegen Diktatoren mit Massenvernichtungswaffen und terroristische Netzwerke
Demolierung des Kerns des Völkerrechts (UN-Charta, Art. 2)
- Krieg gegen den Terrorismus treibt die USA und Europa auseinander
- Auch in Europa ist ein „Riss“ entstanden
14. Kontinuität
- amerikanische Führungsanspruch wird schon lange von den amerikanischen Präsidenten zum Ausdruck gebracht
• „Führungsmacht des Westens“ ist zur „Führungsmacht der Welt“ geworden Busch sen. , ähnlich Clinton
- Außenpolitisches Handeln spielt sich demnach so ab:
• unilateral, wenn Amerikas direkte nationale Interessen am stärksten betroffen sind
• in Allianz und Partnerschaft, wenn A.s Interessen von anderen geteilt werden
• multilateral, wenn A.s Interessen allgemeiner Art sind und am besten von der internationalen Gemeinschaft angegangen werden
USA können und wollen ihre weltpolitische Führungsrolle flexibel ausüben und von Fall zu Fall entscheiden, ob und ggf. wie sie führen und intervenieren
- militärisch bewegt sich die Zielsetzung über Führung hinaus in Richtung Herrschaft (- ähnliche Formulierung in einem Schlüsselbericht des Pentagons)
- Kontinuität der alten Hegemonialtendenz
• Bush brachte ebenso sein hegemoniales Selbstverständnis zum Ausdruck – weitere Akzentuierungen der national- unilateralen Komponente/ Bestätigung und Erweiterung des Raketenabwehrprogramms zum Erhalt der internationalen Interventionsfähigkeit
15.Terrorismus
Allgemein: Terrorismus ist eine Gewaltstrategie nicht-staatlicher Akteure, die damit nach eigener Aussage politische Ziele durchsetzen wollen.
Die geschieht durch:
• den psychischer Effekt (mit dem Ziel bestimmte Personen oder Bevölkerungsgruppen zu schockieren und einzuschüchtern)
• Anschläge auf Ziele mit hohem Symbolgehalt (um den Gegner zu provozieren oder zu demütigen)
• Anschläge auf öffentliche Plätze, um zu zeigen, dass es jeden treffen kann
• Geiselnahmen und Entführungen (zum Freipressen von Inhaftierten oder um den Staat zu bestimmten politischen Maßnahmen zu zwingen)
- Terroristen fühlen sich moralisch überlegen, da sie dich als Avantgarde verstehen, die sich für die „Unterdrückten“ einsetzt
- Panik und Schockeffekte sollen zusätzliche Sympathisanten und Unterstützer mobilisieren
• die Attentate sollen beim Gegner eine möglichst brutale und unverhältnismäßige Gegenmaßnahme provozieren, die ihn „entlegitimiert“ und „demaskiert“
• die Provokation dient dem Entlarven des vermeintlich Angegriffenen als „Aggressor“
- Terroristen finanzieren sich hauptsächlich durch verschiedene kriminelle Delikte
Strategiewandel des Terrorismus
- Anschläge zielen auf die „Phantasie der Anleger“ oder die Sicherheitspräferenzen von Touristen
- 11. Sep. hat „Lernprozess“ der Terroristen vorangetrieben
→ Erzeugung von wirtschaftlichen Effekten in den angegriffenen Ländern
• Auswirkungen auf Börsenkurse und das Konsumverhalten
- Anschlagsziele werden wahrscheinlich zunehmend von wirtschaftlicher Natur sein
• z. B. kaum zu schützende wirtschaftliche Versorgungsrouten →Auslösen eines panischen Wirtschaftshandelns→ Destabilisierung westlicher Ökonomie
• A |
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Kathrin.Eisner Newbie

Anmeldungsdatum: 17.04.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 17 Apr 2007 - 11:31:56 Titel: |
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naja, die wto ist kein rechtmäßig gewähltes organ. es hat keine demokratische grundlage. außerdem gibt es immernoch viele zölle etc., also die entwicklungsländer werden immernoch benachteiligt.
das mit der mangelnden transparenz leite ich hauptsächlich von dem "green- rooming" ab. musst du noch mal genau nachschlagen, hatten wir als text in der schule. die problematik besteht nach wie vor in der dominanz der industrieländer. |
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<<Ca>> Junior Member

Anmeldungsdatum: 15.04.2007 Beiträge: 35 Wohnort: Vienenburg
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Verfasst am: 17 Apr 2007 - 11:42:07 Titel: |
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Also Wikipedia sagt auch das die wto keine demokratische legitimtion hat, da auch ncihtdemokratische Staaten mitglieder sind. _________________ Lk1: Franz
Lk2. Chemie
P3: Politik (aah Hilfeeeee)
P4: Mathe |
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