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Sally Gast
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Verfasst am: 05 Jan 2005 - 18:33:16 Titel: Neuer Ärger mit Telekom |
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Neues Mahnverfahren seit 2002 heisst bei der Telekom: Wenn bei
Umzug noch vom alten Konto abgebucht wird, das nicht mehr existiert,
dann erhält man 4 Wochen später eine Mahnung. Auch wenn Du gleich zahlst, die Buchung aber verzögert wird, werden Dir die Kosten auferlegt, z.Zt. 30,-, die nach einer Woche an Rechtsanwälte für ein gerichtliches Mahnverfahren weitergegeben werden.
Meine Frage: Ich hatte telefonisch unter der Service-Nr. meine neue Anschrift und Bankverbindung angegeben. Ist nicht weitergegeben worden, die Mahnung kam an meine alte Anschrift und lag dann erst mal rum, so dass ich nichts davon wusste (lag im Krankenhaus). Ich hatte also für eine mögliche Abbuchung gesorgt und auch die Korrespondenzadresse angegeben. Muss ich trotzden die Rechtsanwaltskosten bezahlen? Widerspruchsfrist ist vorbei, da sie mit der 1. Rechnung beginnt.
Gruss Sally |
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Maltanis Newbie


Anmeldungsdatum: 23.12.2004 Beiträge: 38
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Verfasst am: 05 Jan 2005 - 23:42:03 Titel: |
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öhm, denke mal nich, da du dein möglichstes getan hast, die sache "sauber über die bühne" zu bringen. wenn die terrorkom das dann nich hin bekommt, is sie selber schuld!!! _________________ Wenn du kämpfst, kannst du verlieren - wenn du nicht kämpfst, hast du schon verloren!!! |
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