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Fahrtkosten, muß der arbeitgeber diese Tragen ?
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Lumin
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Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15 Mai 2007 - 10:32:24    Titel: Fahrtkosten, muß der arbeitgeber diese Tragen ?

Hallo,

ich weiss zwar das der Arbeitgeber die Fahrtkosten generell nicht erstatten muß für die Fahrten zwischen Wohnort und Regulärem Arbeitsplatz, aber wie schaut das aus, wenn der Arbeitgeber diese bislang immer getragen hat?

Die letzten 2 Jahre hat mein Ausbilder die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln übernommen. monatlich 135€ Kl.2 DB.

Da ich über den Sommer das Auto einer Freundin nutze, die für das nächste halbe Jahr im Ausland tätig ist, fahre ich nun mit dem PKW zur Ausbildungsstätte. Mein Arbeitgeber weigert sich nun aber die Zahlungen der Fahrtkosten Fortzuführen. Er beruft sich plötzlich auf irgendwas wegen Gleichbehandlung...

Kann er die Zahlungen einfach so einstellen ? Ich bekomme monatlich 326€ Ausbildungsvergütung, Ein Großteil davon geht bei mir schon für Miete und Verpflegung drauf, so das ich es mir fortan wohl nicht mehr leisten kann zum Betrieb zu fahren, was denkt Ihr darüber.

Ich habe täglich einen fahrtweg von ca 100km mit dem Auto brauch ich knapp eine Stunde, mit der Bahn brauchte ich 2,5h. Ich bin mit dem PKW wesentlich Flexibler geworden und kann auch überstunden machen, in der Vergangenheit habe ich von 10:30 - 17:30h gearbeitet und kam somit in der woche auf 35h. Anders war es nach dem Umzug der Firma nicht möglich, da es keine anderen Bus & Bahnverbindungen gibt. (Wohne in nem kleinen Kaff)

Nun Arbeite ich Montags von 7:00 - 18:30, Dienstags - Donnerstags von 7:00 - 15:30 und Freitags von 7:00 - 14:00

Komme folglich in der Woche nun auf 44h, Pausenzeiten gibt es nicht, und werden auch nicht abgezogen.

Also nun nochmal zum Kern meiner Frage, kann der Ausbilder die Zahlungen der Fahrtkosten einfach so einstellen, auch wenn in der Vergangenheit diese immer übernommen wurden ?
Es gab jedoch nie eine Schriftliche Vereinbarung hierüber, allerdings wurde die Fahrtkostenbeteiligung auf meiner Abrechnugn aufgeführt.

Gruß Michael
Flzg
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Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 16 Mai 2007 - 10:21:55    Titel: Re: Fahrtkosten, muß der arbeitgeber diese Tragen ?

Lumin hat folgendes geschrieben:
Nun Arbeite ich Montags von 7:00 - 18:30, Dienstags - Donnerstags von 7:00 - 15:30 und Freitags von 7:00 - 14:00

Komme folglich in der Woche nun auf 44h, Pausenzeiten gibt es nicht, und werden auch nicht abgezogen.


Handelskammer Bremen
Zitat:
Erwachsene Auszubildende (mindestens 18 Jahre alt) dürfen an 6 Tagen wöchentlich bis zu 8 Stunden täglich beschäftigt werden. Bis zu 10 Arbeits- bzw. Ausbildungsstunden sind zulässig, wenn die über 8 Stunden hinausgehende Zeit durch Freizeitausgleich binnen höchstens 6 Kalendermonaten wieder ausgeglichen wird. Für Erwachsene ist bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden von 45 Minuten. Pausen müssen mindestens 15 Minuten dauern.
Die genannten Zeiten sind Höchstarbeitszeiten. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Wird ein/e Auszubildende/r länger beschäftigt, als es in seinem/ihrem Ausbildungsvertrag vorgesehen ist, so handelt es sich um Überstunden. Für Überstunden besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder eine besondere Vergütung.


Arbeitszeitgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
DenPet
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Anmeldungsdatum: 08.05.2007
Beiträge: 75
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 23 Mai 2007 - 12:21:12    Titel:

Rede doch einfach mit Ausbildern und dem Leiter der ganzen Schule darüber bzw mit dem Chef. Wenn du dich immer quer mit Gesetzen durchschlagen willst, kann das schnell unangenehm werden. Dem Chef wird das ehe egal sein, ob du mit der Bahn fährst oder mit dem Auto. Wenn du ihm jedoch anbietest 5 Stunden mehr zu arbeiten und besser zu arbeiten und erzählst ihm das du wegen dem Autofahren viel Zeit einsparst und deswegen motivierter bist und ... und...
Ich glaube du hast schon verstanden, was ich dir sagen will. Liste einfach alle Vorteile, die dein Chef dadurch haben wird, und den Kompromis wird vieleicht noch besser ausfallen als du denkst.
_________________
Ein Mann kommt früher als gewöhnlich nach Hause und findet einen Italiener vor seiner Schlafzimmertür. Er fragt: "Was geht hier vor?" Sagt der Italiener: "Nixe gehte vor! Erst Pedro, dann ich und dann du!"
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