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timib2000 Newbie


Anmeldungsdatum: 29.08.2007 Beiträge: 38
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Verfasst am: 29 Aug 2007 - 13:47:50 Titel: |
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Also ich habe die gleichen Probleme bzw. stelle mir die gleichen Vragen. Vor allem bzgl. des 30I bzw. II. i.V.m §211 oder von mir aus §212.
Irgendwie bieten sich imho zu viele Möglichkeiten an. Ist es denn so, dass bei der Prüfung des §30 das gleiche gilt wie bei der Prüfung des §26? Dann müsste ja erstmal eine rechtswidrige Tat zu bejahen sein.....
Ist die Idee mit dem Treffen noch aktuell?
gruß |
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nef68 Newbie


Anmeldungsdatum: 27.08.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 29 Aug 2007 - 16:41:57 Titel: |
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Hallo,
ich habe auch eine Frage..
Wie sieht es aus mit § 138 I Nr. 5????
Ich komme nicht bis zur Anzeigepflicht, sondern schmeiße den TB bei der glaubhaften Kenntnis raus. Der A rechnet ja nicht mehr mit der Begehung der Tat. Außerdem sei dafür die obj. Sachlage, nicht die Einschätzung des Täters maßgeblich ( so Rudolphi).
Der T dachte ja nicht daran E zu töten???
Oder habe ich da was falsch verstanden??
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Okami123 Newbie


Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 23
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Verfasst am: 29 Aug 2007 - 17:15:58 Titel: |
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@timib2000
Eine rechtswidrige Tat muss nicht vorliegen, vielmehr greift §30 nur gerade dann wenn eine solche nicht vorliegt, also zB. bei einer Anstiftung zu einer Tat die nicht in das strafbare Versuchsstadium gelangt ist, Du also mangels einer rechtswidrigen Bezugstat §26 ablehnen musst.
Hier fasst der T trotz des Bestimmungsversuchs des A keinen Tatentschluss, typischer Fall der erfolglosen Anstiftung und der Anwendebarkeit des §30(I). |
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timib2000 Newbie


Anmeldungsdatum: 29.08.2007 Beiträge: 38
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Verfasst am: 29 Aug 2007 - 17:56:28 Titel: |
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@Okami123: Ich hab leider keinerlei Fundstelle für das gefunden was du schreibst. Überhaupt finde ich nur kläglich wenig zum §30.
Gleiches gilt für die Varianten der Kettenanstiftung: Ich finde nur immer jede Menge Aufsätze über 3 und mehr Personenverhältnisse. Nie zum 2Personen-Verhältnis. Alles was ich gelesen habe geht davon aus, dass A den B anstiftet einen C zu einer Straftat anzustiften. Unser Fall ist leider nie abgedeckt
Und selbst wenn man §30 prüft ergeben sich doch Probleme z.B. beim Punkt "Bestimmen zum Verbrechen": Tatsächlich bestimmt A den T ja, wegen dessen mangelnder Ernstlichkeit, nicht. Oder ? |
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ms_curly Newbie


Anmeldungsdatum: 14.08.2007 Beiträge: 42
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Verfasst am: 29 Aug 2007 - 20:30:11 Titel: |
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@ timib..
ich würde dir den leipziger kommentar empfehlen, da hat roxin was zum §30 geschrieben..ist zwar nicht grad wenig, aber hilfreich:)
@ okami
ist T bei dir jetzt nicht nach 263 strafbar??
hat niemand eine idee zu der prüfung des § 267..? erb ist doch ein vertreter der h.M. oder? |
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Okami123 Newbie


Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 23
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Verfasst am: 30 Aug 2007 - 16:33:48 Titel: |
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Ja so siehts aus, T ist nicht nach §263 ebenfalls nicht nach §253, wegen fehlenden Vermögensschaden. Bedeutet dann das man ihn nur über §240 kriegt, wo man noch einiges über die Zweck-Mittel-Relation schreiben muss.
Man kann natürlich auch dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff folgen und auch bei rechtswidrigen Rechtsgeschäften Schaden annehmen hab mich aufgrund der m.A. besseren Argumente für die gegenwärtige BGH Ansicht entschieden, "wirtschaftlicher Vermögensbegriff mit normativer Korrektur". |
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ms_curly Newbie


Anmeldungsdatum: 14.08.2007 Beiträge: 42
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Verfasst am: 31 Aug 2007 - 11:57:54 Titel: |
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ich bin mir irgendwie noch nicht sicher, welcher Meinung ist folgen soll. Nach meinem Rechtsempfinden würde ich bei dem A auch keinen Schaden sehen, aber naja mal gucken, wozu ich mich dann doch entscheide.
Ich frage mich, wie ich das mit dem Platz machen soll?20 Seiten sind definitv zu wenig!!!
Wo seht ihr denn überhaupt den Schwerpunkt, falss es 'einen' gibt und nicht mehrere.
@okami123
Wo hast du denn den Vermögensbegriff ausdiskutiert? Ich werds bei der Vermögensverfügung machen, wäre doch nicht verfehlt oder? |
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steffi31 Newbie


Anmeldungsdatum: 02.04.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 07 Sep 2007 - 12:47:34 Titel: |
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Ich hab mal noch ne allgemeine Frage zum Aufbau...
Ich wollte die 3 Textabschnitte getrennt prüfen. Allerding habe ich ein paar Probleme mit dem 1. Abschnitt.
Was meint Ihr? Kann ich erst für den A §§ 212, 211, 22, 26 und §§ 212, 211, 30 I verneinen und dann das sich Erbieten des T prüfen??? Dann müstte ich danach ja wieder zurück zum A (Erbieten annehmen). Also ein chaotisches hin und her.
Welche Reihenfolge habt Ihr denn gewählt?
Wäre klasse, wenn mir jemand nen Tipp geben könnte.
Gibts eigentlich noch jemanden, der ein Interesse an einem Treffen in der Bib hat? Natürlich erst wenn diese perfekt getimte Renovierung um ist  |
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timib2000 Newbie


Anmeldungsdatum: 29.08.2007 Beiträge: 38
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Verfasst am: 12 Sep 2007 - 14:27:02 Titel: |
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Gibts eigentlich noch jemanden, der ein Interesse an einem Treffen in der Bib hat? Natürlich erst wenn diese perfekt getimte Renovierung um ist Wink
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Ich wäre dabei. Bin morgen wieder ab Mittag im Seminar.
cya |
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steffi31 Newbie


Anmeldungsdatum: 02.04.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 13 Sep 2007 - 12:57:41 Titel: |
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Zitat: |
Ich wäre dabei. Bin morgen wieder ab Mittag im Seminar.
Bin jetzt in der Rewi Bib |
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