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aloa5 Moderator

 Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 1965
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 12:40:01 Titel: Sex mit unter 18-jährigen gibt 4 Jahre Zuchthaus |
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So wird es wohl gesehen... oder zu sehen sein:
http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/
http://karlweiss.twoday.net/stories/3834997/
Gesetzentwurf:
http://www.bundesjustizministerium.de/media/archive/1308.pdf
und weiterführend:
Bundestag
Sieht danach aus als ob Mal wieder weit über das Ziel hinaus geschossen wird.
Essenz:
| Zitat: |
**Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.
**Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.
**Da in der Sexualstrafgesetzgebung definiert it, dass „Kinder“ nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung zu sexuellen Handlungen (im weitesten Sinne) zu geben – denn sie wissen ja nicht, zu was sie da eventuell zustimmen -, gilt jede sexuelle Handlung (im weitesten Sinne), auch dann, wenn der „Täter“ selbst ein „Kind“ ist, als „Kinderschändung“, oder im offiziellen Strafgebrauch als `sexueller Übergriff gegen Kinder`.
**Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.
**Kinder und Jugendliche werden genauso bestraft wie Erwachsene.
**Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in „aufreizender“ Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)
**Das alles gilt auch, wenn eine Person beteiligt ist bzw. abgebildet ist, die zwar schon über 18 ist, aber von irgendjemand für jünger als 18 gehalten werden kann (4 Jahre Mindeststrafe). |
Wie sieht es aus - Meinungen?
Grüße
ALOA _________________ Grundrechte und sinnvolles Handeln haben Vorrang - was denn sonst? Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte. |
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Nutz Senior Member

Anmeldungsdatum: 05.08.2005 Beiträge: 2095
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 12:58:04 Titel: |
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Hm mir scheint dieser Gesetzentwurf so um die 150 Jahre zu spät zu kommen O_o
Das ist doch arg an der Lebenswirklichkeit vorbei...
Und müsste diverse andere Änderungen nach sich ziehen, wenn plötzlich alles bis 18 als Kind gilt... _________________ Heute nun, befreien wir eine Welt von Aberglaube und Tyrannei, und gehen einer Zukunft entgegen, die leuchtender ist als wir ahnen können |
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aloa5 Moderator

 Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 1965
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 13:10:03 Titel: |
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Zusatzbemerkung: anscheinend ist mit der Untergrenze von 4 Jahren eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen. _________________ Grundrechte und sinnvolles Handeln haben Vorrang - was denn sonst? Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte. |
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qwert-y Full Member

Anmeldungsdatum: 26.03.2007 Beiträge: 116
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 13:12:48 Titel: Re: Sex mit unter 18-jährigen gibt 4 Jahre Zuchthaus |
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| aloa5 hat folgendes geschrieben: |
**Das alles gilt auch, wenn eine Person beteiligt ist bzw. abgebildet ist, die zwar schon über 18 ist, aber von irgendjemand für jünger als 18 gehalten werden kann (4 Jahre Mindeststrafe).
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*hust*
dann kann wohl jeder in Frage kommen  |
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cyrix42 Moderator

Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 18418 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 13:14:32 Titel: |
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hm, seltsam. Bis vor kurzem rief noch die ganze Medienlandschaft und die Bevölkerung zu Großteilen mit "Härtere Strafen für Sexualverbrechen!"...
wundert mich gerade ein bisschen, dass diesmal eine Diskssion in die Gegenrichtung aufkommt...
Cyrix |
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aloa5 Moderator

 Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 1965
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 13:16:55 Titel: |
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| cyrix42 hat folgendes geschrieben: | hm, seltsam. Bis vor kurzem rief noch die ganze Medienlandschaft und die Bevölkerung zu Großteilen mit "Härtere Strafen für Sexualverbrechen!"...
wundert mich gerade ein bisschen, dass diesmal eine Diskssion in die Gegenrichtung aufkommt...
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"Medienlandschaft" ... "die Bevölkerung" und "Sexualverbrechen"
Das sind gleich drei sehr .. hm.... "interpretationsbedürftige" Wörter, findest Du nicht? _________________ Grundrechte und sinnvolles Handeln haben Vorrang - was denn sonst? Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte. |
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cyrix42 Moderator

Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 18418 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 13:26:12 Titel: |
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ok:
Medienlandschaft ---> BILD
Bevölkerung ---> BILD-Leser
Sexualverbrechen---> "Kindesmissbrauch"
(Natürlich habe ich dies hier eingeschränkt. Aber solche "Disskusionen" kannst du immer wieder, wenn gerade ein entspr. Straftäter verurteilt wird, verfolgen. Das letzte mal war die entspr. Diskussion recht intensiv, als ein solcher Straftäter aus der Haft entlassen wurde, weil es zu seiner Verurteilung im Osten Deutschlands noch keine Sicherheitsverwahrung gab und also die Haft -so oder so- mit 15 Jahren abgesessen war...)
Cyrix |
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Nutz Senior Member

Anmeldungsdatum: 05.08.2005 Beiträge: 2095
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 13:30:04 Titel: |
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Härtere Strafen für Sexualverbrechen zu fordern schließt für mich nicht aus dieses Gesetz trotzdem abzulehnen...
Denn meine Kritikpunkte sind sicher nicht die härteren Strafen... _________________ Heute nun, befreien wir eine Welt von Aberglaube und Tyrannei, und gehen einer Zukunft entgegen, die leuchtender ist als wir ahnen können |
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aloa5 Moderator

 Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 1965
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 13:36:13 Titel: |
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| cyrix42 hat folgendes geschrieben: | ok:
Medienlandschaft ---> BILD
Bevölkerung ---> BILD-Leser
Sexualverbrechen---> "Kindesmissbrauch" |
Soll ich Mal gemein sein und Dich angesichts eben der obigen Verschiebung löchern, was denn mit "Kind" gemeint ist? *bösegrinst*
De facto ist ein 18-jähriger der mit einer 17-jährigen (oder umgekehrt) in die Kiste steigt (oder nur ein oben-ohne Foto macht) straffällig geworden und bei Anzeige bekommt er ohne Chance auf eine Bewährungsstrafe 4 Jahre Gefängnis.
Das ist nach obigem Entwurf Fakt. Meine letzte Erinnerung von Statistik über das Durchschnittsalter des ersten Kontaktes mit dem anderen Geschlecht in Deutschland lag irgendwo zwischen 13 und 16 Jahren (je nach Geschlecht). Hierbei würden Beide (oder die Eltern?) in den Knast wandern.
Welche Auswirkungen das im Zusammenspiel mit dem Internet (Urlaubs-Fotos, Videos) hat weiß man auch nicht.... immerhin ist jede aufreizende Aufnahme von jemandem der ein 17-jähriges Kind sein könnte strafrechtlich relevant .
Die Zypresse ist ebenso eine Null-Nummer wie Ihre Kollegin der Gesundheit. *grmpf*
ALOA _________________ Grundrechte und sinnvolles Handeln haben Vorrang - was denn sonst? Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte. |
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cyrix42 Moderator

Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 18418 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 13:41:35 Titel: |
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Nun, schon bisher ist der Vollzug von Geschlechtsverkehr zwischen 17- und 18-jährigen defacto eine Straftat, welche aber im Normalfall (d.h. sofern keine Abhängigkeitsbeziehung zwischen den beiden bestand und "beide es wollten") nicht weiter verfolgt wird...
Bei einem über 18-jährigen und einem unter 16-jährigen dagegen ist auch jetzt schon die Sache recht heikel...
Cyrix |
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aloa5 Moderator

 Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 1965
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 13:45:10 Titel: |
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Die EU wollte das nicht:
Oberstaatsanwalt plädiert für Online-Durchsuchungen
Vollzitate können wir hier aus urheberrechtlichen Gründen nicht stehen lassen. Cyrix _________________ Grundrechte und sinnvolles Handeln haben Vorrang - was denn sonst? Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte. |
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ThisHumanHat Full Member

Anmeldungsdatum: 27.10.2006 Beiträge: 124
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 13:45:39 Titel: |
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| aloa5 hat folgendes geschrieben: | | De facto ist ein 18-jähriger der mit einer 17-jährigen (oder umgekehrt) in die Kiste steigt (oder nur ein oben-ohne Foto macht) straffällig geworden |
Sollte die obige Zusammenfassung stimmen wäre das auch der Fall, wenn ein 22jähriger mit einer 20jährigen schläft, die für unter 18 gehalten werden könnte.
btw. müssten Filme wie "American Pie" dann nicht verboten werden? Nicht das mir das was ausmachen würde ...  |
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aloa5 Moderator

 Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 1965
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 13:51:15 Titel: |
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| ThisHumanHat hat folgendes geschrieben: | | aloa5 hat folgendes geschrieben: | | De facto ist ein 18-jähriger der mit einer 17-jährigen (oder umgekehrt) in die Kiste steigt (oder nur ein oben-ohne Foto macht) straffällig geworden |
Sollte die obige Zusammenfassung stimmen wäre das auch der Fall, wenn ein 22jähriger mit einer 20jährigen schläft, die für unter 18 gehalten werden könnte.
btw. müssten Filme wie "American Pie" dann nicht verboten werden? Nicht das mir das was ausmachen würde ...  |
Nö - mit Ihr schlafen dürfte man nur keine Bilder verbreiten.... aber American Pie.... nun - sogar "gegen Entgelt" *totlach*  _________________ Grundrechte und sinnvolles Handeln haben Vorrang - was denn sonst? Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte. |
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aloa5 Moderator

 Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 1965
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 14:14:51 Titel: |
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Hm.... genaueres auseinanderpflücken des geplanten Gesetzestextes scheint etwas zu relativieren.
Die Ausweitung findet nur bei Ausnutzen einer Zwangslage oder bei monetärer Entschädigung statt. Der Absatz zwei des Gesetzestextes wird nicht verändert.
Jedoch will der Bundesrat noch einen Wischiwaschi-Änderung einbringen:
Wikipedia
| Zitat: |
Die für den 27. April 2007 vorgesehene abschließende Beratung im Bundestag wurde von der Tagesordnung abgesetzt,[2] da der Bundesrat eine weitergehende Verschärfung der Vorschrift vorgeschlagen hatte.[3] Demnach sollen sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren auch dann als Missbrauch strafbar sein, wenn sie nicht gegen einen geldwerten, sondern einen „sonstigen“ (immateriellen) Vorteil stattfinden. Am 18. Juni 2007 fand dazu eine öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages statt. |
_________________ Grundrechte und sinnvolles Handeln haben Vorrang - was denn sonst? Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte. |
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Nutz Senior Member

Anmeldungsdatum: 05.08.2005 Beiträge: 2095
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 16:23:23 Titel: Re: Sex mit unter 18-jährigen gibt 4 Jahre Zuchthaus |
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[quote="aloa5"]
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**Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.
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**Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen. |
Das diese beiden Teile wenns denn so kommt auch nur Ansatzweise am Verfassungsgericht vorbeikommen halte ich für ein Gerücht.
Die widersprechen sich ja auch arg... _________________ Heute nun, befreien wir eine Welt von Aberglaube und Tyrannei, und gehen einer Zukunft entgegen, die leuchtender ist als wir ahnen können |
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