Studium, Ausbildung und Beruf
 StudiumHome   FAQFAQ   RegelnRegeln   SuchenSuchen    RegistrierenRegistrieren   LoginLogin

Sex mit unter 18-jährigen gibt 4 Jahre Zuchthaus
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Foren-Übersicht -> Politik-Forum -> Sex mit unter 18-jährigen gibt 4 Jahre Zuchthaus
 
Autor Nachricht
Nutz
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 2093

BeitragVerfasst am: 13 Aug 2007 - 16:27:06    Titel:

cyrix42 hat folgendes geschrieben:
Nun, schon bisher ist der Vollzug von Geschlechtsverkehr zwischen 17- und 18-jährigen defacto eine Straftat,


Öhm wie kommst du denn darauf? O_o
_________________
Heute nun, befreien wir eine Welt von Aberglaube und Tyrannei, und gehen einer Zukunft entgegen, die leuchtender ist als wir ahnen können
Jomira
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 23.10.2006
Beiträge: 3402
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13 Aug 2007 - 19:09:14    Titel:

Hier mal die aktuellen Regelungen.

Link

Was mir noch nicht ganz klar ist, wie soll eine solche Regelung besser vor Kindesmißbrauch schützen?
cyrix42
God of Posting
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 21406

BeitragVerfasst am: 13 Aug 2007 - 23:59:13    Titel:

@Nutz: Oh, hatte ich falsch in Erinnerung. volljährig und 15 ist "mit Beschränkung" erlaubt, volljährig und unter 14 untersagt.


Cyrix
Diplomierter
Gesperrter User
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 12.06.2007
Beiträge: 1993
Wohnort: Am Tor zum Allgäu

BeitragVerfasst am: 14 Aug 2007 - 01:11:34    Titel:

Stichtag? Ab wann erlaubt? Die sind doch heutzutag alle (Mädels & Jungs) ab 13 praktisch vollzogen aufgeklärt! Shocked
cyrix42
God of Posting
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 21406

BeitragVerfasst am: 14 Aug 2007 - 01:12:34    Titel:

Man folge Jomiras Link...


Cyrix
Diplomierter
Gesperrter User
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 12.06.2007
Beiträge: 1993
Wohnort: Am Tor zum Allgäu

BeitragVerfasst am: 14 Aug 2007 - 01:29:12    Titel:

Komplizierte Gesetzgebung (siehe link) zum Zum Zum gehören immer Zwei! Wenn gleichaltige Jugendliche es treiben passiert nichts, wehe einer ist etwas älter! Früher hieß es bis 16 hat der Staatsanwalt die Hand drauf, aber finde mal eine Jungfrau unter 16? Musst im Heuhaufen (wie die Stecknadel) suchen! Crying or Very sad
cyrix42
God of Posting
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 21406

BeitragVerfasst am: 14 Aug 2007 - 02:04:14    Titel:

Nun, das kommt daher, dass mit größer werdendem Altersabstand eine Abhängigkeitsbeziehung immer wahrscheinlicher wird. Inssbesondere könnte der Ältere dabei ausnutzen, dass der Jüngere zu ihm aufsieht...


Cyrix
Nutz
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 2093

BeitragVerfasst am: 14 Aug 2007 - 04:42:13    Titel:

Diplomierter hat folgendes geschrieben:
Stichtag?



Laughing
_________________
Heute nun, befreien wir eine Welt von Aberglaube und Tyrannei, und gehen einer Zukunft entgegen, die leuchtender ist als wir ahnen können
Sadrokan
Junior Member
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 14 Aug 2007 - 13:27:55    Titel:

na da habt ihr euch ja ein thema raus gesucht das was im link steht ist aber nicht ganz die realität da es von fall zu fall ganz anders ist kein fall ist so wie der andere
aloa5
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 1971

BeitragVerfasst am: 14 Aug 2007 - 15:21:36    Titel:

Sadrokan hat folgendes geschrieben:
na da habt ihr euch ja ein thema raus gesucht

Ich finde es spannender sich mit solchen (bzw. schlicht anderen) Sachen zu beschäftigen als mit einem weiteren Moslem oder Sozialismus/Kapitalismus-Thread. Cool

...auch wenn hier der Titel/das Posting von mir etwas überhastet erfolgte (ohne den geplanten Gesetzestext gegengelesen zu haben).

Grüße
ALOA
_________________
Grundrechte und sinnvolles Handeln haben Vorrang - was denn sonst? Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte.
Jomira
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 23.10.2006
Beiträge: 3402
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14 Aug 2007 - 17:37:08    Titel:

Ich habe mir jetzt einmal die Stellungnahmen der Sachverständingen durchgelesen und komme zu folgendem Schluß:

Die Darstellung in den beiden ersten Links sind schlicht und einfach falsch. Die Anhebung des Schutzalters auf 18 betrifft lediglich den Fall, in dem ein eventuelle Zwangslage (sprich: Prostitution vorliegt oder Pornographische Aufnahmen gemacht werden). Es betrifft aber nicht eine Beziehung zwischen Jugendlichen bzw. die Tabelle, die von mir schon gepostet wurde.

Auch der Täter kann sich nun nicht mehr hinter seiner Minderjährigkeit verstecken, wenn also ein 17jähriger eine 16jährige für Sex bezahlt oder pornographische Bilder von ihr macht (für den Fall, dass es intimes Verhältnis vorliegt), dann drohen ihm 4 Jahre Haft.

Mein vorläufiges Fazit:

An dieser Regelung ist nichs auszusetzen. Bisher war es für minderjährige Mädchen sehr schwer eine eventuelle Zwangslage nachzuweisen, wenn sie zur Prostitution gezwunge wurden oder auch von ihrem Freund dazu überredet wurden. Dieses würde durch dieses Gesetz entfallen und die Opfer stärker schützen.

Vielleicht liest sich ja noch jemand die Stellungnahmen durch, vielleicht kommt dann eine vernüftige Diskussion zustande. Wink
Sadrokan
Junior Member
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 17 Aug 2007 - 10:29:12    Titel:

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/

Sehr interessant. Kernaussage:

Zitat:

Völlig ohne jede Meldung in den bürgerlichen Massenmedien wird im Moment in aller Heimlichkeit eine Verschärfung des Sexualstrafrechts durch den Bundestag gezogen [...]

Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.


Meinungen
dieses habe ich gerade in einem anderen Thread gefunden dieser wurde aber geschlossen deshalb habe ich ihn hier rein kopiert
Jomira
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 23.10.2006
Beiträge: 3402
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17 Aug 2007 - 10:33:26    Titel:

Wäre schön gewesen, wenn Du Dir den Thread durchgelesen hättest:

1. Der, von Dir gepostete, Link steht schon im Eröffnungsbeitrag
2. Gibt es einen weiteren Link zum Bundestag, in dem Du interessante und weniger wahrheitsverzerrende Informationen bekommen kannst (s. Sachverständigengutachten)
3. Einige User haben ihre Meinung bereits auf 2 Seiten verkündet, auf diese hättest Du schon einmal eingehen können
Sadrokan
Junior Member
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 17 Aug 2007 - 10:38:44    Titel:

[quote="Jomira"]Wäre schön gewesen, wenn Du Dir den Thread durchgelesen hättest:

1. Der, von Dir gepostete, Link steht schon im Eröffnungsbeitrag
2. Gibt es einen weiteren Link zum Bundestag, in dem Du interessante und weniger wahrheitsverzerrende Informationen bekommen kannst (s. Sachverständigengutachten)
3. Einige User haben ihre Meinung bereits auf 2 Seiten verkündet, auf diese hättest Du schon einmal eingehen können[/quote

wieso macht ihr zu einem thema 5 threads auf
ich habe hier schon aus zwei einen
edit
ausserdem nur hier rein kopiert weil der andere gesperrt wurde
Jomira
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 23.10.2006
Beiträge: 3402
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17 Aug 2007 - 10:44:53    Titel:

Ich sehe hier kein Thema, für das es 5 Threads gibt.
aloa5
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 1971

BeitragVerfasst am: 17 Aug 2007 - 14:55:27    Titel:

Jomira hat folgendes geschrieben:
Vielleicht liest sich ja noch jemand die Stellungnahmen durch, vielleicht kommt dann eine vernüftige Diskussion zustande. Wink


Bemerkenswert ist u.a. die des Oberstaatsanwaltes Finke.

Seite 3 Punkt 1ff.

Er führt aus, das nun wesentlich leichter Durchsuchungsbeschlüsse (Online- wie "echte") erwirkt werden können -- gerade auch wenn ein "uneindeutiges" Bild im Internet gefunden wird. Weil dann sofort ein Anfangsverdacht begründet werden kann.

Folge: Für eine (zu schaffende Schäuble-) Online-Durchsuchungen mit richterlicher Genehmigung bedarf es jetzt nur noch eines Fingerschnippens.

Heise hat inzwischen auch einen Artikel dazu:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25952/1.html

Grüsse
ALOA
_________________
Grundrechte und sinnvolles Handeln haben Vorrang - was denn sonst? Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte.
Gruwe
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 24.03.2004
Beiträge: 5286
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 17 Aug 2007 - 15:55:45    Titel:

Hab net alles durchgelesen und antworte daher kurz und knapp:

Totaler Unsinn!
Da hatte wieder irgendnen Politiker Langeweile.

Härtere Strafen für Sexualverbrecher, da bin ich auch für.

Aber das da? Nee, auch wenns mich wohl eh nicht mehr betreffen wird, halte ich das für den größter Schwachsinn seit diesem Vorschlag vor paar Monaten, Hitler nun im Nachhinein wieder auszubürgern.


MfG
Jomira
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 23.10.2006
Beiträge: 3402
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17 Aug 2007 - 20:12:52    Titel:

Zitat:
Er führt aus, das nun wesentlich leichter Durchsuchungsbeschlüsse (Online- wie "echte") erwirkt werden können -- gerade auch wenn ein "uneindeutiges" Bild im Internet gefunden wird. Weil dann sofort ein Anfangsverdacht begründet werden kann.

Folge: Für eine (zu schaffende Schäuble-) Online-Durchsuchungen mit richterlicher Genehmigung bedarf es jetzt nur noch eines Fingerschnippens.


So negativ würde ich das nicht sehen. So weit ich weiß, sind heimliche Online-Durchsuchung zur Zeit noch garnicht erlaubt. Dann sollte man sich fragen, was unter "uneindeutigen" Fotos verstanden wird. Das scheinen vorallem Fotos zusein, auf denen das Alter nicht eindeutig zubestimmen ist. Vor einer Durchsuchung gibt es andere Möglichkeiten das Alter herraus zubekommen. Zum Beispiel, in dem man das Opfer ermittelt und das Alter überprüft.

Zu den Befürchtungen vom Heise-Blog:

Meiner Meinung nach wird hier eine ganz schöne Hyterie verbreitet, so wird von einer "Flut" von Anzeigen gegenüber Ex-Freunden gesprochen. Das halte ich doch für fragwürdig, da ein letztendlich nachgewiesen werden müßte, dass von dem Verdächtigem psychischer Druck ausgeübt wurde. Und auch hier gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.
Letztendlich ist das Gesetzt aber noch nicht durch und wird sicherlich noch an der ein oder anderen Stellen verbessert. Kritik der Sachverständigen kam aber, meines Erachtens, nur bezüglich der Formulierungen. Befürchtungen, die in diversen Blogs zulesen sind, konnte ich nicht finde. Aber ich lasse mich gerne korrigieren. Wink
aloa5
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 1971

BeitragVerfasst am: 18 Aug 2007 - 13:14:14    Titel:

Ich will Mal als Antwort hierauf auf etwas hinweisen:
Link

Es gibt in Deutschland seit diesem Jahr ein recht gut in dieses Schema passende "Untersuchung" welche als "Mikado" bekannt ist und eine wahrscheinlich unrechtmäßige Rasterfahndung als Grundlage hat. (es wurden 22mio Kreditkarten-Konten im Auftrag der Staatsanwaltschaft auf "verdächtige Bewegungen" abgescannt und alle Treffer erhielten "Besuch").

Online-Durchsuchung ist noch nicht Fakt - derer Bedarf es aber auch nicht. Es reicht z.B. wenn in P2P-Tauschbörsen derartige Bilder getauscht werden (Urlaubsbilder usw.) -- eben "nicht eindeutige" (z.B. just for Fun eingestellt) -- um einen Durchsuchungsbeschluß zu erhalten. Auch Webseiten kann man so untersuchen.

Man kann schon heute eindeutigen Fällen einfachst nachgehen. Die Gefahr des Ausnutzens der Regelung ist gegeben. Wenn man z.B. jemanden (aus welchem Verdacht auch immer) gerne unter die Lupe nehmen will reicht nun ein Foto oder ein Text aus. Das ist natürlich spekulativ - nichtsdestotrotz halte ich es für mehr als realistisch angesichts dessen, wie manchesmal vorgegangen wird. Hier wird von Seiten der Staatsorgane nicht nur am diesseitigen Rand der Legalität gearbeitet.


Grüße
ALOA
_________________
Grundrechte und sinnvolles Handeln haben Vorrang - was denn sonst? Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte.
Jomira
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 23.10.2006
Beiträge: 3402
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18 Aug 2007 - 14:50:32    Titel:

Was wäre denn, Deiner Meinung nach nötig, um aus diesem Gesetz ein gutes zumachen?

Zu dem Link, es ist nicht lange her, da habe ich eine Reportage über Pädophile gesehen, die mich fast (entschuldige die Ausdrucksweise) zum brechen brachte. Diese Reportage ließ in mir eher das Gefühl aufkommen, dass viel zuwenig gegen solche Menschen getan wird. Die Männer besaßen die besten Kontakte untereinader (übers Internet) und gingen bei ihrem "KInderfang" äußerst raffiniert vor. So spielten sie bei sozialschwachen und alleinerziehenden Frauen den "netten Onkel", um sich dann über deren Kinder herzumachen. Und immer wieder versicherten sie sich untereinander, dass ihr Vorgehen völlig korrekt ist und das die böse Gesellschaft das einfach nicht aktzeptieren könnte.
So viel einmal zu der anderen Seite.
Es ist schon richtig, dass immer die Gefahr besteht, dass auch Unschuldige schnell einmal ins Visier der Ermittler geraten können. Die Frage ist nur, wie man das richtige Verhältnis findet, da der Schutz von Unschuldigen auch schnell mal zum "Täterschutz" werden kann. Sinnvoll wäre es sicherlich diskreter bei Ermittlungen vorzugehen, nicht gleich an die Öffentlichkeit zugehen und genaue Untersuchungen vorzunehmen (in dem im Bericht geschilderten Fall, scheint es daran gehapert haben.
aloa5
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 1971

BeitragVerfasst am: 18 Aug 2007 - 17:16:17    Titel:

Jomira hat folgendes geschrieben:
Was wäre denn, Deiner Meinung nach nötig, um aus diesem Gesetz ein gutes zumachen?

Habe mir noch keine Gedanken dazu gemacht.
Zitat:
es ist nicht lange her, da habe ich eine Reportage über Pädophile gesehen,

Ich noch nicht - und werde es hoffentlich nie müssen. Sollte einer meinen Sohn anfassen hat er ein ernsthaftes Problem.
Zitat:
Die Männer besaßen die besten Kontakte untereinader (übers Internet) und gingen bei ihrem "KInderfang" äußerst raffiniert vor. So spielten sie bei sozialschwachen und alleinerziehenden Frauen den "netten Onkel", um sich dann über deren Kinder herzumachen. Und immer wieder versicherten sie sich untereinander, dass ihr Vorgehen völlig korrekt ist und das die böse Gesellschaft das einfach nicht aktzeptieren könnte.

Nun - sie besaßen diese Kontakte schon zuvor - Post/Telefon usw.. Sie machen sich unabhängig vom Netz an Kinder heran. Das Netz erzeugt keine Pädophilen. Hier ist Arbeit vor Ort gefragt - persönliche .....teure eben. Es ist sehr einfach dem Volk über die Provider eine zweistellige Millionensumme für die eigene Überwachung aufzubrummen (VDS) und eine 4-köpfige Gruppe an einen BKA-Rechner zu setzen. Es fließt ja im gro´ nicht über den Staatshaushalt.

Es verhindert auch wenig Greueltaten. Wenn, dann werden diese wie "Mikado" schön aufgebauscht. Das dort ein Staatsanwalt imho verbotenes Rasterfahndung-Outsourcing betrieben und Banken mit gerichtlichen Schritten bedroht wurden spielt beim Thema KiPo und Terrorismus keine Rolle mehr. Hier heiligt der Zweck die Mittel.

Das kann man im Falle von Mikado ganz offen erkennen da es die Pressemitteilung von: Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ebenso sieht.
Die Klage(n) von Anwälten laufen noch. Die Begründung des Gerichtes in der ersten Instanz wäre einen eigenen Thread wert.... wurde doch die Formulierung des Gesetzgebers, was eine Rasterfahndung ist ("mehrere Daten") als "redaktionelles Versehen" deklariert (es "sollte" eigentlich Datensätze heissen).
Zitat:
Die Frage ist nur, wie man das richtige Verhältnis findet, da der Schutz von Unschuldigen auch schnell mal zum "Täterschutz" werden kann. Sinnvoll wäre es sicherlich diskreter bei Ermittlungen vorzugehen, nicht gleich an die Öffentlichkeit zugehen und genaue Untersuchungen vorzunehmen (in dem im Bericht geschilderten Fall, scheint es daran gehapert haben.

Nicht nur dort

Zitat:
04. Februar 2007
Das Weihnachtsfest 2006 war das schönste seines Lebens, sagt Hans Weber. Noch neun Tage zuvor habe er befürchtet, ins Gefängnis zu müssen - und das wegen eines Missverständnisses. Am 15. Dezember 2006 stehen zwei Kriminalbeamte in seinem Büro in Wiesbaden, „es war wohl gegen halb elf“, erinnert sich der 67 Jahre alte Unternehmer.

Einen Durchsuchungsbeschluss haben sie dabei, dem Weber (Name geändert) entnimmt, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft. „Wegen des Verdachts d. Verbreitens kinderpornografischer Schriften“, liest er auf dem am 11. Oktober von einem Richter des Amtsgerichts Wiesbaden unterschriebenen Papier. Die Beamten sind angewiesen, die Computer im Büro zu beschlagnahmen, außerdem sämtliche Speichermedien wie externe Festplatten und CD-ROMs. Webers private Wohnung, das Geschäft und das Auto sollen durchsucht werden.
.
.

Im Lawblog wird die (dann) Verfassungsbeschwerde "geführt".


Das Problem ist eben genau das, wenn man auf Verdacht hin arbeite und unsauber recherchiert wird. Das obige Gesetz schafft hierbei ein weiteres großes Loch - ebenso wie die verdachtsunabhängige Rasterfahndung eines ist. "Falsche Überweisung" reicht aus-> Wohnung stürmen. Das kann nicht sein - da hat man es sich sehr, sehr einfach gemacht. Ebenso sieht es dann bei den obigen "Delikten" aus -- wenn ein grober Verdacht für eine Unterschrift reichen wird und vermutlich die BKA-Online-Untersuchung kommt (oder auch nicht), dann wird hier aus Kostengründen gleich vorgegangen.

Grüße
ALOA
_________________
Grundrechte und sinnvolles Handeln haben Vorrang - was denn sonst? Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte.
Jomira
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 23.10.2006
Beiträge: 3402
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18 Aug 2007 - 18:26:23    Titel:

Zitat:
Nun - sie besaßen diese Kontakte schon zuvor - Post/Telefon usw.. Sie machen sich unabhängig vom Netz an Kinder heran. Das Netz erzeugt keine Pädophilen. Hier ist Arbeit vor Ort gefragt - persönliche .....teure eben.


Es wäre verrückt das Internet nicht nach solchen Menschen zu durchsuchen. Sie unterhalten sich in eigenen Foren über ihre Vorhaben, geben sich Tipps und tauschen Erfahrungen aus. Pornographische Bilder und Filme werden getauscht oder verkauft. Wo soll die Polizei denn ansetzen?
Natürlich erzeugt das Netz keine Pädophilen, es bietet ihnen aber ein Forum und die Möglichkeit leichter ihre Neigungen auszuleben.

Zitat:
Das Problem ist eben genau das, wenn man auf Verdacht hin arbeite und unsauber recherchiert wird. Das obige Gesetz schafft hierbei ein weiteres großes Loch - ebenso wie die verdachtsunabhängige Rasterfahndung eines ist. "Falsche Überweisung" reicht aus-> Wohnung stürmen. Das kann nicht sein - da hat man es sich sehr, sehr einfach gemacht. Ebenso sieht es dann bei den obigen "Delikten" aus -- wenn ein grober Verdacht für eine Unterschrift reichen wird und vermutlich die BKA-Online-Untersuchung kommt (oder auch nicht), dann wird hier aus Kostengründen gleich vorgegangen.


Ermittlungen werden immer auf einen Verdacht hin geführt. Wink
Ich verstehe schon Deine Sorgen, aber ich kann die Entscheidung des Landgerichts Halle nachvollziehen, in der es heißt dass ein solche massen Überprüfung von Kreditkartendaten den Einzelnen eher wenig schaden. Der Fall von Herrn Weber ist ärgerlich, da die Bank es verpasst hat diese Mißverständnisse aufzuklären und damit das Eindringen in die Privatphäre eines Unschuldigen in Kauf genommen hat.

Schade, dass in den Artikeln nichts über Ermittlungserfolge ausagt. Es wird ja gerade so getan, als gäbe es keinen Kindesmißbrauch
oder auch Ermittlungserfolge

http://www.gegen-missbrauch.de/new.php?link=kipo/zahlen.htm
aloa5
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 1971

BeitragVerfasst am: 19 Aug 2007 - 08:16:10    Titel:

Jomira hat folgendes geschrieben:
Es wäre verrückt das Internet nicht nach solchen Menschen zu durchsuchen.

Natürlich muß man das - die Frage die sich hier stellt ist die der Methodik.
Zitat:
Ermittlungen werden immer auf einen Verdacht hin geführt. Wink

Natürlich - und um das Absenken der Verdachtsgrenze geht es hier. Man kann auch sagen "Gewaltverbrechen müssen mit mind. 4 Jahren geahdet werden". Das mag dann richtig sein -- "das ist immer so" -- wenn man aber das herunterladen eines Musikstückes als Gewaltverbrechen deklarieren will ist es trotzdem zu beanstanden Wink.
Zitat:

Ich verstehe schon Deine Sorgen, aber ich kann die Entscheidung des Landgerichts Halle nachvollziehen, in der es heißt dass ein solche massen Überprüfung von Kreditkartendaten den Einzelnen eher wenig schaden.

Das - spielt - keine - Rolle. Entweder man darf etwas oder man darf es nicht. Was meinst Du, wenn man selbst vor Gericht steht und sagt: "hat doch niemandem wirklich geschadet" (was im übrigen nur Deine Behauptung ist .. Du hast meinen ersten Link nicht ganz verstanden -- es ist u.U. davon auszugehen, das bis zu 90% der "Treffer" Leute mit geklauten Kreditkarten-Daten sind).

Es geht hier darum, das der Staat das Recht beugt. Das ist - egal aus welchem Grunde - absolut inakzeptabel! Man hat hier nicht nur
A) ohne weitere Überprüfung oder jeglichen anderen Anhaltspunkte auf eine Abbuchung hin Leute überfallen sondern
B) eine Rasterfahndung durchführen lassen...und zwar verdachtsunabhängig (und somit illegal) und
C) hat imho ein Staatsanwalt den Banken schriftl. Konsequenzen angedroht wenn sie diese Rasterfahndung nicht durchführen und
D) erlaubt sich das LG Halle ein "Redaktionsversehen" im Verbot für eine Rasterfahndung ausgemacht zu haben indem es meint wenn der Gesetzgeber/das BVerfG sagt er verbiete den verdachtsunabhängigen Abgleich von Daten wären eigentlich Datensätze gemeint.

Letzteres ist insofern von Bedeutung als eine Datenbank mit schön vielen Daten (Zentralregister) immer gescannt werden dürfte. Bei derzeitiger Sammelwut des Staates ist hier dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.
Zitat:

Der Fall von Herrn Weber ist ärgerlich, da die Bank es verpasst hat diese Mißverständnisse aufzuklären und damit das Eindringen in die Privatphäre eines Unschuldigen in Kauf genommen hat.

Eines der bekannt geworden ist. Es wird sich niemand hinstellen und sagen "ich bin zu Unrecht durch Datenklau der KiPo angeklagt". Was glaubst Du was die Lokalpresse und die Nachbarn mit dem machen - gar bei Gerichtsverhandlungen? Der ist erledigt.

"Ermittlungserfolge" -- wenn die amerikanische und die britische "Erfolgsquote" sich hier fortsetzt, was zu erwarten ist, dann bleiben die Erfolge bei max. 10% stehen....und dies ist vermutlich der Grund, warum man später nichts mehr von den "Erfolgen" hört.

Der von Dir verlinkte aktuelle Fall hat recht wenig mit unserer Diskussion zu tun....oder auch nicht. Hier wurden aufgrund von "eindeutigen" Bildern im Netz Durchsuchungen angeordnet weil ein "Verdachtsmoment" über "Seitenaufrufe" gegeben war.

Nun - stellen wir uns
A) einmal die obige Situation vor...abgesenkte Richtlinie was "eindeutig" oder "strafbar" ist bzw. für einen "Verdachtsmoment" ausreicht und
B) vor wie viele von diese 5000 "Ermittlungserfolgen" ein Seitenaufruf aus versehen (falsch geklickt, IP gespeichert reicht) oder vielleicht aus beruflichen Gründen war (wie der Mann der im Spiegel-Bericht und auch bei Heise genannt wurde und wohl das Aushängeschild der Aktion ist)

Und dann gibt es ja noch das hier, was sich die Ermittler natürlich nicht verkneifen konnten:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/94507
Zitat:
Hiller ergänzt, es sei in einigen Fällen nicht mehr möglich gewesen, den Internetzugriff einem Tatverdächtigen zuzuordnen, da die Verbindungsdaten nicht mehr gespeichert waren.
.
Kinderpornografie wurde in diesem Sommer als Argument für die Einführung von heimlichen Online-Durchsuchungen eingebracht. Der Cottbusser Oberstaatsanwalt Thomas Schell gab zu bedenken, ob Online-Razzien bei schweren Formen der Kinderpornografie nicht zugelassen werden sollten.

Also Online-Durchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung in einem Aufwasch hierfür und hiermit legitimiert.



Ich kombiniere Mal obige Dinge, Maut-Daten und was man daraus machen kann:

Das jetzt geschlossene illegale Portal AllofMP3 (und deren neue Ableger) existieren. Die Staatsanwaltschaft bedroht alle Banken mit Konsequenzen wenn Sie nicht alle Bankkonten und Kreditkarten-Konten der Deutschen auf Überweisungen dorthin abscannen. Die Treffer erhalten Besuch von LKA-Beamten. IP-Speicherungen der letzten 6 Monate haben währenddessen ergeben das auf einem Portal bei welchem es um womöglich "Links- /Rechtsradikalismus" o.ä. geht (also vermutlich auch wie man in einen Player Region Free Code eingibt oder einen Seitenaufruf bei einer gewissen Firma auf Antigua), das sehr viele Terroristen um uns herum existieren. Vorsorglich wurden diese Personen in die Anti-Terror-Datei eingepflegt und diese allen anderen Staaten mitgeteilt. Ein paar Stichproben über Online-Durchsuchungen haben "Ermittlungserfolge" zu Tage gebracht und mehrere Delinquenten wurden abgeführt. Nachdem die Krankenakten welche sich ja nicht mehr nur beim Arzt sondern dummerweise auch in einer nicht gesicherten Zentraldatei befindet auf KiPo-Verdächtige durchsucht wurden -- (ob Gendefekt o.a.) gab es weitere Treffer zu vermelden. Oh - die Bundesregierung weist in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der FDP vom 2.7.2007 das es kein "Gläserner Bürger" wäre weil... (Trommelwirbel) ... man könne die zentrale Speicherung ja auch (entgegen aller Vernunft und Vorteile sowie entgegen dem Rat des Arztes) aktiv verweigern. Ein abscannen der Datei war ja auch keine Rasterfahndung - ist ja immer ein Datensatz gewesen und nicht mehrere (das "Redaktionsversehen" wurde "berichtigt").

Niemand hat natürlich je vor solches zu tun. Denn Frau Zypries (und jetzt aufgepasst auf den exakten Wortlaut) : "Für alle anderen Berufsgeheimnisträger und damit auch für Ärzte gilt künftig ein relatives Verbot für die Erhebung und Verwertung von Erkentnissen ... Wenn ein Patient mit seinem Arzt am Telefon beispielsweise über innerste Gefühle spreche, sei die Überwachung des Telefons unzulässig. Werde es dennoch abgehört, dürften die Informationen nicht in einem Strafverfahren verwendet werden."

Das ist der blanke Hohn! Man darf sehr wohl alle Daten beschaffen und z.B. die Treffer in Datenbanken einpflegen oder für weitere Ermittlungen verwenden ("wir suchen jetzt bei allen mit einem XY-Gen weiter"; "es ist vermutlich dieser Mandant des Rechtsanwaltes"). Man darf es nur nicht später vor Gericht verwenden -- welch ein Fortschritt.


Ab diesem Zeitpunkt enden die Rechte der Bürger, Jomira. Sie Enden dort wo der Zweck alle Mittel heiligt und zudem Schwerverbrechen dazu benutzt werden um staatliche Repressionen (Grundgesetzverstöße oder kurz davor) gegen einen Großteil der Bevölkerung durchzudrücken und zu legitimieren.

Wir werden übers Ohr gehauen was unsere Grundrechte betrifft. Wir merken es nicht einmal. Ich bin nicht dazu bereit weiteres ohne Sinn und Verstand hinzunehmen.

Grüße
ALOA
_________________
Grundrechte und sinnvolles Handeln haben Vorrang - was denn sonst? Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte.
cain.
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: 19 Aug 2007 - 09:57:05    Titel:

Gerade Deutsche sollten mit dem Abtreten von Grundrechten an den Staat mittlerweile vorsichtiger geworden sein.

Aber: Zwangshandlungen/Prostitution sollten wirklich verboten sein (stellt die Frage sich überhaupt?!?), und Pornografie mit Beteiligten unter 18 ebenso. Von daher finde ich im konkreten Gesetzesentwurf nichts anstößiges.

Im Gesetzesentwurf finde ich davon abgesehen mit keinem Wort, dass das 'Aussehen wie unter 18' bei über-18jährigen von Belang wäre - das wäre auch ein Skandal. Ich denke allerdings, wenn die Situtation sehr eindeutig ist, sollte auch bei nicht feststehendem Alter der Beteiligten ein Anfangsverdacht und die Aufnahme von Ermittlungen möglich sein - wenn er sich nicht erhärtet, ists halt gut. Das Problem ist ganz einfach: Ich habe schon Asiatinnen erlebt, die in meinen Augen aussahen als seien sie unter 16. Eine von ihnen war 28, alle über 20.
Aber wenn jemand wie unter 16 aussieht, muss eine Ermittlung möglich sein, auch wenn halt entfernt möglich wäre, dass man da eine 20-jährige sieht Wink
Ecclesiastes
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 1411

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2007 - 19:24:02    Titel:

Jede der vorangegangenen Befürchtungen ist gerechtfertigt.

Die Sachverständigen in der Anhörung zu diesem Gesetz sehen das genau so - je nach politischem Standort frohlockend oder kritisch.

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/21_Kinderpornographie/04_Stellungnahmen/index.html
_________________
Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar
(Ingeborg Bachmann)
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Foren-Übersicht -> Politik-Forum -> Sex mit unter 18-jährigen gibt 4 Jahre Zuchthaus
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Chat :: Nachrichten:: Lexikon :: Bücher :: Impressum