dieNicole Newbie


Anmeldungsdatum: 01.04.2004 Beiträge: 2
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Verfasst am: 01 Apr 2004 - 08:39:30 Titel: Gesetzgebungskompetenzen/ Versetzung als pol. Beamter |
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Hallo Ihr Lieben,
ich hab einen Beleg anzufertigen (Vorlsungsfach Recht in einem Wirtschaftsstudiengang), komme aber nicht so recht weiter. Wäre lieb, wenn mir jemand paar Ansätze geben würde.
Nicole
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates ein Gesetz über die drastische Kürzung der Ausbildungsbeihilfen für Studenten beschlossen. Minister Abel weigert sich, dieses Gesetz als zuständiger Ressortminister gegenzuzeichnen, weil er sich an seine eigene Lage als Student erinnert, die finanziell stets prekär war. Der Bundes-kanzler, der Abel unter Hinweis auf seine Richtlinienkompetenz mehrfach zur Gegen-zeichnung aufgefordert hatte, zeichnet das Gesetz daraufhin selbst gegen. Der Bundes-präsident, dem das Gesetz schließlich zur Ausfertigung vorgelegt wird, verweigert die Ausfertigung, weil die nach § 29 Abs. l Satz l der Geschäftsordnung der Bundesregie-rung erforderliche Gegenzeichnung des zuständigen Ministers fehle. Demgegenüber ist der Bundeskanzler der Ansicht, daß seine Unterschrift genüge. Ist die Weigerung des Bundespräsidenten, das Gesetz auszufertigen, verfassungsmäßig?
Abel hat als Kabinettsmitglied zusätzlichen Ärger, weil sich der beamtete Staatssekre-tär seines Ministeriums, Bahner, seit einiger Zeit mit Abel persönlich nicht mehr ver-steht. Bahner möchte seinen Posten aufgeben; bei diesem Vorhaben kommt ihm ein lukratives Angebot aus der Wirtschaft sehr entgegen. Um sich jedoch die Ansprüche auf Versorgungsbezüge als Beamter trotz § 34 BBG zu erhalten, gelingt es ihm, Abel zu veranlassen, beim Bundespräsidenten einen Antrag auf Versetzung als "politischer Beamter" in den einstweiligen Ruhestand zu stellen. Auch hier hat der Bundespräsi-dent Bedenken, dem Antrag stattzugeben. Zu Recht?
Der Bundeskanzler und Minister Abel sind der Ansicht, der Bundespräsident überzie-he reichlich seine Befugnisse; sie erwägen daher rechtliche Schritte, um ihn zur Aus-fertigung des Gesetzes sowie zur Erledigung des Antrags von Abel zu veranlassen. Welche kämen in Betracht? |
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