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unknown_subject Full Member

Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 101 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 20 Sep 2007 - 15:44:04 Titel: Fragen zum Arbeitszeugnis |
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Guten Tag zusammen!
Ich habe gestern nun endlich mein Arbeitszeugnis bekommen, hätte aber nun noch einpaar fragen hierzu. Hauptsächlich geht es mir aber um den letzten Absatz. Unklare Sachen habe ich mal rot markiert. Danke schonmal im Vorraus!
| Zitat: | Herr XXX wurde während der Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation in den Bereichen Bürokoordination, Personalverwaltung, Buchhaltung, Fakturierung sowie Statistik und Controlling eingesetzt. Er beherrscht alle Fertigkeiten und Kenntnisse gut, die das Berufsbild des Kaufmann für Bürokommunikation fordert, insbesondere den Umgang mit MS Office (Word, Excel, Access, Outlook), Lexware Reisekosten, Datev. Über den Ausbildungsplan hinaus erwarb er auch Kentnisse in der Abrechnung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Besonders hervorzuhaben ist sein Einsatz bei der Betreuung von Praktikanten, die er zielstrebig und effizient anleitete.
Herr XXX hat seine Ausbildung mit Engagement betrieben. Er zeigte bei allen Ausbildungsinhalten eine gute Auffassungsgabe. Er war ein Auszubildender mit voll befriedigendem Pflichtbewusstsein. Die Berichtshefte hat er sehr sorgfältig geführt. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten im jeweiligen Einsatzbereich quantitativ und qualitativ gut und mit zunehmender Selbstständigkeit erledigt. Herr XXX hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit gearbeitet.
Herr XXX verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern aller Abteilungen stets sehr entgegenkommend und freundlich und gegenüber seinen Mit-Auszubildenden jederzeit kameradschaftlich und hilfsbereit. Auch sein Verhalten gegenüber unseren Auftraggebern und den ausführenden Firmen war stets sehr zuvorkommend und freundlich.
Herr XXX verlässt uns mit Abschluss der Ausbildung. Er hat seine Ausbildung vorzeitig mit befriedigendem Erfolg abgeschlossen. Wir bedauern den Fortgang von Herrn XXX, haben aber Verständnis dafür, dass er seine schulische Ausbildung fortsetzen möchte. Wir danken ihm für die angenehme Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit.
Für seine berufliche und private Zukunft wünschen wir Herrn XXX alles Gute und viel Erfolg. |
So und hier nun meine Fragen:
Er hat seine Ausbildung vorzeitig mit befriedigendem Erfolg abgeschlossen.
-> Es steht vorzeitig da, weil ich auf 2 Jahre verküzt habe (dank Wirtschaftsschulabschluss). Jedoch kommt das äußerst negativ rüber im Zusammenhang mit dem "befriedigenden Erfolg". Darf mein Arbeitgeber das überhaupt reinschreiben? Bei der IHK-Prüfung habe ich einen 3er Durchschnitt, beim Berufschulzeugnis allerdings einen Schnitt von 2.3, also auf was ist das "befriedigend" denn überhaupt bezogen? Im Grunde liegt es ja im Auge des betrachters. Für einen anderen Arbeitgeber ist ein 3er Schnitt ja vielleicht nicht befriedigend sondern gut
Und wenn ich mich ja irgendwo bewerbe, dann schicke ich ja sowieso mein Zeugnis mit, da braucht es nicht auch noch im Arbeitszeugnis stehen.
...Besonders hervorzuhaben ist sein Einsatz bei der Betreuung von Praktikanten...
Ist das vielleicht eine Anspielung darauf das ich zuviel mit Praktikanten gequatscht habe oder ähnliches? Das war nämlich garnicht der Fall...oder ich habs einfach Missverstanden.
Wäre nett wenn jemand was dazu sagen könnte
lg
unknown |
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amy2104 Full Member

 Anmeldungsdatum: 09.02.2006 Beiträge: 110
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Verfasst am: 20 Sep 2007 - 17:13:00 Titel: |
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Er war ein Auszubildender mit voll befriedigendem Pflichtbewusstsein.
naja, voll befriedigendes Pflichtbewusstsein ist auch nicht das Maximum...
Insgesamt finde ich es nicht allzu toll, viel gut anstatt sehr gut und die Formulierungen könnte man durchaus noch steigern. |
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unknown_subject Full Member

Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 101 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 20 Sep 2007 - 17:35:20 Titel: |
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| Ja, ich weiß das es nicht überragend ist. Es ging mir auch eher um die rot markierten sachen. Trotzdem danke. |
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woodstock. Senior Member

Anmeldungsdatum: 08.08.2007 Beiträge: 2303 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 21 Sep 2007 - 08:08:47 Titel: |
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Abschluß der Ausbildung: Es steht doch die objektive Wahrheit drin, die ist auch nicht negativ, da Du den Abschluß ja hast, sonst sünde "abgebrochen". Die Note kennst Du selber ...
Prktikanten: hast Dich intensiv um die Praktikantinnen gekümmert?, der Satz geht gar nicht.
Insgesamt ist das Zeugnis eine 3 und hat sonst sachlich keine Fehler.
Vor dem Text fehlt der Einleitungssatz: Herr .. war von bis bei uns als Azubi (Beruf) beschäftigt/in Ausbildung. _________________ Grüße
woodstock.
der mit dem Punkt |
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Clown2000 Junior Member

Anmeldungsdatum: 29.09.2007 Beiträge: 19
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Verfasst am: 05 Okt 2007 - 07:36:19 Titel: |
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Also auf Anhieb hört sich die Beurteilung für mich überhaupt nicht gut an ... "befriedigend" heißt in deren Jargon so was "katastrophal"
siehe auch hier http://www.talkteria.de/forum/topic-5833.html |
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Innozenz Junior Member

 Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 27 Wohnort: Rheda-Wiedenbrück
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Verfasst am: 13 Okt 2007 - 10:11:41 Titel: |
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Amy hat Recht, voll befriedigend heisst 3, es gibt auf dem Arbeitsmarkt leider nur 1 und 2.
Entweder man taugt was oder nicht,
Wer bewirbt sich denn in einem Unternehmen mit den Worten:
" Ich bin nicht sehr gut, aber der schlechteste bin ich auch nicht, ich bin der Durchschnitt"
Durchschnitt gibt es viel  _________________ Es grüßt aus Wiedenbrück,
Innozenz
www.franziskus-und-ich.de.tl |
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