xander32 Junior Member

 Anmeldungsdatum: 11.08.2006 Beiträge: 36
|
Verfasst am: 06 Okt 2007 - 17:59:52 Titel: Studieren in Hessen auch ohne Abi |
|
|
Der Nachweis der Meisterprüfung berechtigt in Hessen zum Studium an allen Hochschulen (§ 63 Abs. 2 Hessisches Hochschulgesetz).
Folgende Bewerberinnen und Bewerber sind durch § 1 Abs. 3 Satz 1 "der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen" vom 29. Juni 2006 (GVBl. I S. 358) den Meistern gleichgestellt, sofern eine mindestens vierjährige hauptberufliche Tätigkeit nachgewiesen wird:
staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker,
staatlich geprüfte Betriebswirtinnen und Betriebswirte,
Betriebswirtinnen und Betriebswirte sowie gleichwertige Abschlüsse im Bereich der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer,
Fachkaufleute, Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter, Controllerinnen und Controller, Handelsassistentinnen und Handelsassistenten, Pharmareferentinnen und Pharmareferenten im Bereich der Industrie- und Handelskammer,
Fachwirtinnen und Fachwirte,
Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer,
Steuerberaterinnen und Steuerberater,
staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher,
staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen,
staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger,
staatlich anerkannte Fachwirtinnen und Fachwirte für Sozialdienste und
staatlich geprüfte Gestalterinnen und Gestalter.
Auch dieser Personenkreis kann damit alle Fächer an allen Hochschulen in Hessen studieren. Absolventinnen und Absolventen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien hingegen besitzen in Hessen eine fachgebundene Hochschulreife, sofern eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird (§ 1 Abs. 3 Satz 2 der genannten Verordnung). |
|