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DJCyrex Full Member

Anmeldungsdatum: 11.10.2007 Beiträge: 51
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Verfasst am: 12 Okt 2007 - 08:51:57 Titel: Kurzfristige Preisuntergrenze |
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Hallo!
Habe bei der Aufgabe eine kurzfristige Preisuntergrenze von 1750 Euro raus. Die Deckungsbeitragsrechnung sieht jetzt folgender Maßen aus:
Netto-Verkaufserlös 2.800,00
- variable Kosten 1.750,00
= Deckungsbeitrag 1.050,00
- fixe Kosten 1.372,01
= Verlust -322,01
Jetzt müsste ich noch die Frage beantworten, ob ich zu einem Angebotspreis unter 2800 Euro raten würde? Eigentlich nicht oder, da ich ja schon einen Verlust einfahre? |
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Crocker Senior Member

 Anmeldungsdatum: 30.06.2005 Beiträge: 1124
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Verfasst am: 12 Okt 2007 - 09:04:18 Titel: |
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kurzfristige preisuntergrenze = var. kosten. also ist es richtig _________________ Also, we dropped two questions, due to their statistically disappointing performance - Finance Prof  |
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DJCyrex Full Member

Anmeldungsdatum: 11.10.2007 Beiträge: 51
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Verfasst am: 12 Okt 2007 - 09:30:26 Titel: |
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| Wie schauts denn jetzt mit dem Angebotspreis unter 2800 Euro aus? Würde ich doch nicht zu raten oder? |
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Schludrigkeit Senior Member

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 1015
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Verfasst am: 12 Okt 2007 - 10:30:09 Titel: |
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| Rein rechnerisch und nur unter Bezugnahme auf die Daten, die du oben nennst, würde ich von einer weiteren Preisreduzierung auf unter 2800 Euro abraten. |
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DJCyrex Full Member

Anmeldungsdatum: 11.10.2007 Beiträge: 51
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Verfasst am: 12 Okt 2007 - 10:41:36 Titel: |
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| Das sehe ich ja auch so, aber was für eine Begründung kann ich denn aufführen? Reicht alleine schon das bei der Deckungsbeitragsrechnung ein Verlust rauskommt? |
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Pauker Moderator

Anmeldungsdatum: 26.05.2005 Beiträge: 7565 Wohnort: Schwäbisch Hall
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Verfasst am: 12 Okt 2007 - 11:29:13 Titel: |
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Die variablen Kosten betragen aber 1.750 Euro. Wie bereits richtig erwähnt wurde, ist die kurzfristige Preisuntergrenze bei den variablen Kosten anzusiedeln. Begründung: die Fixkosten sind in solch einer Situation nicht zu berücksichtigen, da sie sowieso schon angefallen sind.
Insofern kann der Preis für ZUSÄTZLICH verkaufte Produkte selbstverständlich unter 2.800 Euro sinken. (netter Zusatzauftrag von Aldi oder ähnliches).
Wenn das ganze Sortiment allerdings im Preis gesenkt werden soll, wäre das kritisch. Das Unternehmen deckt ja jetzt schon nicht seine Fixkosten. Das würde sich dann ja noch verschärfen.
Für Zusatzaufträge ja, ansonsten nein.
Gruß
Pauker _________________ and remember: the light at the end of the tunnel may be you! |
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DJCyrex Full Member

Anmeldungsdatum: 11.10.2007 Beiträge: 51
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Verfasst am: 12 Okt 2007 - 12:33:09 Titel: |
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Es geht in dieser Aufgabe um diesen Zusatzauftrag, der unter Inanspruchnahme der vorhandenen Kapazitäten produziert werden kann.
Also rate ich zu einem Angebotspreis unter 2800 Euro. |
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Pauker Moderator

Anmeldungsdatum: 26.05.2005 Beiträge: 7565 Wohnort: Schwäbisch Hall
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Verfasst am: 12 Okt 2007 - 12:39:35 Titel: |
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Dann ist die Frage klar mit: "Ja, sollte man machen" zu beantworten.
Gruß
Pauker _________________ and remember: the light at the end of the tunnel may be you! |
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