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Filibu Newbie

Anmeldungsdatum: 17.10.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 17 Okt 2007 - 11:32:48 Titel: Gewinn-Verlustrechnung KG |
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Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe bin hier richtig...
Ich habe das Thema schonmal behandelt aber komme jetzt gar nicht mehr damit klar.
Hat vielleicht jemand eine Übersicht wie ich das dann Schritt für Schritt berechne?
Ich finde im Netz nichts und komme vor allem mit dem Teil "Anteile und Rest nach Köpfen"gar nicht klar.
Filibu _________________ --Dankeschön-- |
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hakes1701d Senior Member

Anmeldungsdatum: 14.08.2007 Beiträge: 270
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Verfasst am: 17 Okt 2007 - 12:08:19 Titel: |
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zuerst findet die Ergebnisermittlung statt.
da schau mal in den §275 HGB Guv und § 265 HGB in Verb. § 120 HGB
Was dann übrig bleibt ist der Gewinn oder Verlust und dieser wird nach den Vorschiften § 161 ff HGB aufgeteilt
Anteile und Rest nach Köpfen????
z.b. ist festgelegt das einer 20% vom Gewinn erhält der Rest also 80% wird dann nach Köpfen verteilt |
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Pauker Moderator

Anmeldungsdatum: 26.05.2005 Beiträge: 7565 Wohnort: Schwäbisch Hall
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Verfasst am: 17 Okt 2007 - 14:38:37 Titel: |
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Die gesetzliche Regelung ist m.W.
4 % auf die Kapitalanteile und der Rest in "angemessenem Verhältnis". Genauer bestimmt wird das m.W. im HGB nicht.
Gruß
Pauker _________________ and remember: the light at the end of the tunnel may be you! |
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Filibu Newbie

Anmeldungsdatum: 17.10.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 17 Okt 2007 - 14:41:52 Titel: |
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Wie komme ich auf das Ergebnis beim Angemessenen Verhältnis,ich habe mich jetzt durch alle Zahlen gekämpft und komme soweit halbwegs klar,aber wie komme ich wie gesagt auf das Angemessene Verhältnis bei den verschiedenen Teilnehmern? _________________ --Dankeschön-- |
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Pauker Moderator

Anmeldungsdatum: 26.05.2005 Beiträge: 7565 Wohnort: Schwäbisch Hall
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Verfasst am: 17 Okt 2007 - 19:11:57 Titel: |
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Tja, wenn ich das so genau wüsste. Wikipedia schreibt, dass das angemessene Verhältnis das Verhältnis der Kapitalanteile ist, was ich für falsch halte, denn sonst würde ja eben das da stehen.
M.E. müsste die Arbeitsleistung der Komplementäre und deren höheres Risiko (Privathaftung) berücksichtigt werden.
Aus einem österreichischen Skript habe ich folgendes gefunden (ich vermute mal, dass die KG dort ähnlich gehandhabt wird)
"Die Angemessenheit der Gewinnverteilung einer Mitunternehmerschaft richtet sich nach den Gesellschaftereinlagen, den Arbeitsleistungen sowie nach den übernommenen Haftungen. Es ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen, ..."
Eine klare Antwort muss man dir hier vermutlich schuldig bleiben. Letztlich würde das wohl vor Gericht geklärt werden müssen.
Gruß
Pauker _________________ and remember: the light at the end of the tunnel may be you! |
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