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fragen zu Rechtsgeschäften
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lauralaura
Newbie
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Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17 Okt 2007 - 22:09:45    Titel: fragen zu Rechtsgeschäften

Habe folgene Frage:

Welche arten von RG liegen vor?


1)Bürgschaftsvertrag §765 BGB
2) Vermischung §948 BGB
3) Schatzfund § 984 BGB


zu1: einseitiges RG; nur eine Willenserklärung nötig, (empfangsbedürftig oder nicht empgangsbedürftig????)


zu2: einseitiges RG- nur 1 WE nötig; nicht empfangsbedürftig (warum einseitiges RG und nicht empfangsbedürftig???)


zu3: einseitiges RG, nur 1 WE nötig, nicht empfangsbedürftig
( Eine WE ->ist dass in diesem Fall die annahme, dass ich etwas gefundenes "annehme" und keine einverständis von anderen brauche
nicht empfangsbedürftig -> muss meinen Schatz niemanden mitteilen?????


ich hoffe mir kann jemand helfen
Pauker
Moderator
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Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 7565
Wohnort: Schwäbisch Hall

BeitragVerfasst am: 18 Okt 2007 - 00:03:11    Titel:

Das ist wohl eher eine Frage für die Juristen. Ich schiebe mal dort hin.

Gruß
Pauker

_________________
and remember: the light at the end of the tunnel may be you!
StR-Tobi
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 10.08.2006
Beiträge: 2638

BeitragVerfasst am: 18 Okt 2007 - 07:51:44    Titel:

Der Bürgschaftsvertrag ist zwar einseitig verpflichtend, ist aber ein mehrseitiges Rechtsgeschäft und bedarf daher Angebot und Annahme. Folglich ist eine auf den Abschluss eines Bürgschaftsvertrages gerichtete Willenserklärung einseitig empfangsbedürftig.

Vermischung und Schatzfund sind Realakte, keine Willenserklärungen! Bei Willenserklärungen wird eine rechtlich erhebliche Erklärung abgegeben, um einen gewollten Rechtserfolg herbeizuführen. Bei Realakten tritt ein Rechtserfolg per Gesetz ein, ohne dass dieser gewollt sein muss. Er muss lediglich von einem bestimmten Willen getragen sein, z.B. beim Schatzfund von einem Inbesitznahme-Willen.
lauralaura
Newbie
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Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18 Okt 2007 - 15:06:10    Titel:

vielen Dank!!!!!!
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