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josellela Newbie


Anmeldungsdatum: 20.11.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 20 Nov 2007 - 23:06:21 Titel: Recht auf ein Instanzenzug Art.19 IV GG ? |
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Hallo an alle!
Besteht ein Anspruch des Bürger auf ein Instanzenzug gem. Art.19 IV
GG ?
Das BVerfG verneint dies immer . Was spricht aber für oder gegen den Anspruch eines Instanzenzuges ?
Kennt ihr gute Literatur oder Aufsätze , die diesen Streit behandeln ?
Hab noch eine Frage : Was bedeutet ein Kreuz neben einer Entscheidung , die man bei beck online abruft . Bedeutet dies, dass die Rechtsprechung geändert wurde ?
Ein liebes dankeschön fürs Lesen und eine wunderbare Woche an alle. |
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Marina85 Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2005 Beiträge: 4764 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 21 Nov 2007 - 07:44:22 Titel: Re: Recht auf ein Instanzenzug Art.19 IV GG ? |
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josellela hat folgendes geschrieben: |
Besteht ein Anspruch des Bürger auf ein Instanzenzug gem. Art.19 IV
GG ?
Das BVerfG verneint dies immer . Was spricht aber für oder gegen den Anspruch eines Instanzenzuges ?
Kennt ihr gute Literatur oder Aufsätze , die diesen Streit behandeln ?
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Wenn das BVerfG einen solchen Anspruch verneint, besteht er wohl nicht.
Habe hier ein Urteil mit kurzer Begründung des BVerfG gefunden (III Nr. 2, Rn. 10):
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20020129_2bvr049401.html :
Allein das Vorhandensein eines Urteilsverfahrens im Zivilprozess mit - zum Teil - drei Instanzen besagt aber nicht, dass ein Beschlussverfahren mit zwei Instanzen im Strafverfahren die Rechtsschutzgewährleistung nicht erfülle; denn dabei geht es nicht um eine umfassende Richtigkeitsgewähr, sondern um die Einhaltung eines Rechtsschutzstandards (vgl. Krugmann, ZRP 2001, S. 306 <307>). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht von Verfassungs wegen kein Anspruch auf einen Instanzenzug (vgl. BverfGE 54, 277 <291> - Plenum). |
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robelz Full Member


Anmeldungsdatum: 15.03.2006 Beiträge: 261
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Verfasst am: 21 Nov 2007 - 08:58:59 Titel: |
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Ich muss sagen, ich sehe keinen Grund FÜR einen Instanzenzug, was als Grund GEGEN einen ausreichen sollte. Rechtsschutz ist gewahrt solange die 1. Entscheidung irgendwie überprüfbar ist, entweder mit einem 2. Verfahren oder sogar auf einem anderen Wege. |
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StR-Tobi Senior Member


Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2686
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Verfasst am: 21 Nov 2007 - 09:24:11 Titel: |
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Eine kurze Zusammenfassung ganz aktuell: Bickenbach, JuS [10] 2007, 910 (911). Allgemein ein sehr lesenswerter Zweiteiler. |
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