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Bart0815 Full Member


Anmeldungsdatum: 26.10.2007 Beiträge: 255
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Verfasst am: 21 Nov 2007 - 23:43:17 Titel: Kaufvertrag |
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Hallo
Fall:
Junge 4 Jahre geht jeden Tag mit abgezähltem Geld Brötchen kaufen. Sagt 3 Brötchen für meine Eltern, Bäcker geht darauf ein.
Kommt hier ein Vertrag zustande ? Junge ist doch nicht geschäftsfähig !? Oder kommt trotzdem ein Vertrag zustande weil der Bäcker darauf eingeht ???
Wer ist nunmehr Eigentümer der Brötchen ? Sind es die Eltern oder der Junge ???
Ein kleiner Tipp wäre super.
Ansonsten allen noch einen schönen Abend und vielen Dank. |
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StR-Tobi Senior Member


 Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 22 Nov 2007 - 00:20:48 Titel: |
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| Eigene Geschäfte zwischen Kind und Bäcker sind nicht möglich, ebenso wenig eine wirksame Stellvertretung. Lies mal unter dem Stichwort Botenschaft nach. |
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Bart0815 Full Member


Anmeldungsdatum: 26.10.2007 Beiträge: 255
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Verfasst am: 22 Nov 2007 - 16:46:07 Titel: |
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| Ja, alles klar, vielen Dank. |
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bernie1987 Full Member


Anmeldungsdatum: 12.01.2007 Beiträge: 150
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Verfasst am: 23 Nov 2007 - 00:25:02 Titel: |
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Hallo,
vielleicht hierzu ein ganz guter Merksatz von meinem Prof ...
"Und ist das Kindlein noch so klein, so kann es doch schon Bote sein."
Bei der Botenschaft schadet Geschäftsunfähigkeit also nicht (Bote muss ja keine eigene WE abgeben sondern überbringt diese nur).
Anders bei der Stellvertretung - hierzu ist mindestens beschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich (hier muss eine eigene WE abgegeben werden; der Schutz beschränkt Geschäftsfähiger ist hier dennoch gegeben, da die Rechtsfolgen ja grds. einen anderen treffen).
Grüße
BERND  |
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