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Lili107 Gast
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Verfasst am: 23 Feb 2005 - 18:07:42 Titel: Hausarbeit im Verwaltungsrecht... |
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Hey ihr,
Das ist meine letzte Hausarbeit und ich weiss nicht wo ich anfangen soll hab wohl etwas im Verwaltungsrecht geschlafen...
Hoffe jemand kann mir helfen... Ich verzweifel sonst...
Hier ist der ungefähre Sachverhalt...
Stadt K schließt mit H-AG einen Vertrag über die sanierung eines Industriegebietes. Dabei vereinbaren sie einen Preisnachlass über die Grundstücke von 5 Mio. €. Eine Konkurrenzfirma erfährt davon, und wendet sich an die Europ. Kommision... Die entscheidet ein verfahren nach Art.88 II EG einzuleiten und weist die B- Regierung auf das Durchführungsverbot gem. Art. 88 III Satz 3 EG hin.
Die Kommission entscheidet, dass das alles i. O. war.
Jetzt will die Stadt jedoch raus aus dem Vertrag, weil der Konkurrent mehr geboten hat. Und sagt der vertrag sei eben wegen der Verletzung der Durchführungsverbotes gem. Art. 88 III S.3 EG nichtig.
H-AG will erfüllung des Vertrages.
Und was für zulässige Rechtsmittel hat der Konkurrent gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht--> Konkurrentenverdrängungsklge???
Ich weiß einfach nicht wie ich anfangen soll...
Es wäre Klasse wenn mior jemand nur ein bischen helfen Könnte...
Danke
Bis dann dann... |
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lili107 Gast
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Verfasst am: 25 Feb 2005 - 15:25:11 Titel: |
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| Hey leute mir würde eigentlich auch schon ein Prüfungsschema für den Ö-Rechtlichen Vertrag reichen... Ich brauche echt hilfe... |
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mima Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2005 - 18:45:48 Titel: HA in Verwaltungsrecht ! |
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Hi!
Ich bin durch Zufall auf dein Beitrag gestoßen.
Ich schreibe die selbe HA auch und bin verzweifelt.
Weiss auch nicht, wie ich bei Frage 1 vorgehen soll!
klar ist nur, dass hier ein öffentlich-rechtlicher Vertrag vorliegt, weil es sich um einen Erschließungsvertrag zwischen der AG und dem K handelt.
und die sind ja bekanntlich öffentlich-rechtlicher Natur!
Melde dich zurück! |
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neun10 Newbie


Anmeldungsdatum: 27.02.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 27 Feb 2005 - 19:03:38 Titel: |
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versucht es doch mal mit diesem schema:
A. Rechtmäßigkeitsprüfung
I. Vertrag als Handlungsform zulässig?
II. Formelle RM
1. Zuständige Behörde
2. Zustimmungserfordernis, § 58 VwVfG
3. Schriftform, § 57 VwVfG
III. Materielle RM
1. Verstoß gegen § 59 II VwVfG ?
2. Verstoß gegen § 59 I VwVfG ?
3. Verstoß gegen §§ 55, 56 VwVfG ?
4. Verstoß gegen spezielle Norm(en) des Vertragsgegenstandes?
5. Grundrechtsverstoß?
B. Anspruchsprüfung [analog zum Zivilrecht]
I. Anspruch entstanden?
1. Anwendbarkeit der §§ 54 ff. VwVfG
2. Vertragsschluss, § 62 VwVfG iVm §§ 145 ff. BGB
3. keine Nichtigkeitsgründe
a) Formelle Gründe
- § 58 VwVfG ? - § 57 VwVfG ?
b) Materielle Gründe
- Handlungsverbot? - § 59 II VwVfG ? - § 59 I VwVfG ?
II. Anspruch erloschen?
1. Erfüllung / Erfüllungssurrogate, § 62 S.2 VwVfG iVm § 362 BGB
2. Unmöglichkeit, § 62 S.2 VwVfG iVm § 275 BGB
3. Kündigung, § 61 VwVfG
III. Anspruch durchsetzbar?
1. Einrede der Verjährung, § 62 S.2 VwVfG iVm § 222 BGB
2. Einrede des nicht erfüllten Vertrags, § 62 S.2 VwVfG iVm § 320 BGB
3. Einrede der Stundung
4. Treu & Glauben, § 62 S.2 VwVfG iVm § 242 BGB |
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bubbles Gast
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Verfasst am: 01 März 2005 - 01:59:36 Titel: |
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hi leidensgenossen
seid ihr sicher dass es sich um erschliessungsvertrag handelt u nicht um städtebaulichen vertrag . immerhin umfasst ein städtebaulicher auch erschliessung u bereitstellung v grundstücken.
übrigens glaub ich bei aufgabe 2 auch an konkurrentenverdrängungsklage, bin mir aber auch nicht sicher
und wie baut ihr art 88 eg ein? |
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lili107 Gast
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Verfasst am: 01 März 2005 - 09:47:14 Titel: |
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Tja keine Ahnung...
Ne Bekannte hat mir gesagt dass man auch auf die kommunalrechtliche Seite eingehen muss... Vonwegen opposition ist dagegen... Habt ihr da eine Ahnung???
Ich hab da noch gar nichts... Konnte mich nicht aufraffen und jetzt haben wir ja nur noch nicht ganz zwei wochen... Ich fange bald an zu schreien...
Wie wärs wenn wir uns mal treffen... |
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gery Gast
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Verfasst am: 01 März 2005 - 15:41:28 Titel: HA Verwaltungsrecht |
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hallo!
ich glaube es spielt keine Rolle, ob der Vertrag ein Erschliessungs- oder städtebaulicher Vertrag ist....meiner Meinung nach ist er ein gemischter Vertrag (enthält privatrechtliche und öffentlichrechtliche Elemente), aber ist auf jeden Fall ein Verwaltungsvertrag (Austauschvertrag). Ich sehe den Schwerpunkt der ersetn Frage bei der Nichtigkeitsgründe (§59 II Nr.4) und besonders ob ein gegen den Durchführungsverbot verstoßender Vertrag nichtig ist ( § 59 I iVm §134 BGB).
Mich würde interessieren wie man die zweite Frage prüft...
hey, wir schaffen das  |
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lili107 Gast
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Verfasst am: 01 März 2005 - 20:05:08 Titel: |
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Ich hab mich endlich aufgerafft...
Ich denke auch dass es keine Rolle spielt welcher Vertrag Auf jeden Fall verw-rechtlicher V
Ich denke nicht dass § 59 II Nr.4 einschlägig ist zu prüfen ja aber ich denke die Gegenleistung ist legitim--->Dafür ist ja die Beihilfe vorgesehen... Ich denke Dass die nichtigkeit § 59 I iVm 134 BGB wegen Art. 88 III S.3 geheilt wird, weil die Kommission doch trotzdem entschieden hat... Ähnlich wie beim Widerspruchsverfahren, wenn die Widerspruchsinstanz auf Widerspruch eines Dritten trotzdem entscheidet...
Was sagt ihr???
Ich muss allerdings sagen, dass der Fall echt hart ist...
Bei der zweiten Frage hab ich noch keine Idee, wie der Aufbau der Konkurrentenverdrängungsklage sein soll... Allerdings soll man dort doch nur die Zulässigkeit erörtern Oder???
Was kommt denn sonst noch in Frage? Allg. Leistungsklage oder vl. Feststellungsklage??? Können überhaupt ausländische Firmen vor unserem Verw. Gericht klagen???
Ich weiß doofe Frage aber ich hab halt echt null Ahnung...
Kein konspiratives Forumtreffen gefragt??? |
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gery Gast
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Verfasst am: 01 März 2005 - 20:31:08 Titel: HA Verwaltungsrecht |
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Forumtreffen -- gerne:)
Wie sieht's am Donnerstag Vormittag |
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lili107 Gast
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Verfasst am: 01 März 2005 - 21:03:19 Titel: |
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Donnerstag Vormittag ist bei mir gut...
Bin eh von morgens bis abends da... Meine Wohnung ist nämlich zur Zeit belegt... |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2005 - 22:15:31 Titel: |
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| um 10:00 vor dem Hauptseminar? |
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rio123 Gast
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Verfasst am: 03 März 2005 - 16:04:24 Titel: leidensgenosse |
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hallöchen!!!
Ich fühle mit Euch. Hab selber erst am Montag dieser Woche angefangen, bin aber mit Frage 1 fast fertig und bei Frage 2 bekomm ich Hilfe von einem, ders kann...
Hab Eure Einträge leider zu spät gelesen, sonst wäre ich heute auch um 10 vor dem HS gewesen. Wie wäre es, wenn wir uns am Montag (7.3.) dort nochmal um 10 verabreden?
Kann bestimmt nicht schaden, oder? Ich kenn nämlich sonst keinen der mitschreibt und mit dem "Ich-mach-alles-ganz-alleine" bin ich vor einem Jahr tüchtig auf die Nase gefallen
Also bis Montag!?!
Lieben Gruß |
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bubbles Gast
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Verfasst am: 03 März 2005 - 20:23:59 Titel: |
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hi
ja ich habs leider auch verpasst (weiss auch nicht warum mein rep nicht akzeptiert dass ich ne ha schreibe *g*)
ob ich es allerdings montag schaffe weiss ich noch nicht, werde es aber versuchen.
aber rein theoretisch wäre es doch auch einfach gut hier regelmässig reinzuschauen u einfach loszuquatschen.........
ich hab übrigens n derbes problem bei frage eins mit dem meinungsstreit zu ner anaolgen anwendung des 134bgb bez des 88EG als verbotsnorm.....und wenn du doch schon mit aufgabe eins fertig bist u bei der zweiten auch noch hilfe bekommst kannst du mir da doch bestimmt weiterhelfen  |
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lili107 Gast
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Verfasst am: 03 März 2005 - 22:22:19 Titel: |
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Hey sorry war heute erst später in der uni und war gestern auch gar nicht im netz...
ich krieg nix auf die Reihe...
steh total auf dem schlauch... weiß nicht wie ich den ganzen kram formulieren soll und wenn ich aufsätze suche, dann sind die zeitschriften nicht da!!! ich könnt echt kotzen und brauche super dringend diesen sch*** schein!!! sorry aber ich hab grad nen HA koller und könnte nur fluchen... was ist eigentlich mit der MiMei den 88 in der Zustimmung nach 58 zu prüfen. Dann wäre das erst schwebend unwirksam und dann wirksam... dann könnte man das nach 59 I ivm 134 BGB scheitern lassen oder auch nicht... ???
Ich sitze im Mom. hier und schreie vor Frust!!!
Außerdem kann man auch keine aktuellen Bücher finden und ich kann das ganze ja nicht mit nur drei Kommentaren schreiben...
Mien Gott der Fruat nimmt kein Ende...
Sorry noch mal...  |
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bubbles Gast
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Verfasst am: 03 März 2005 - 23:30:40 Titel: |
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hi
ja mir gehts ähnlich, komme hier kein stück vorwärts, habe seit drei tagen kein wort geschrieben.
also ich glaube mit 88eg in 58vwvfg zu prüfen hast du recht......das ist ja auch der meinungsstreit.....also in 58 durchlassen u dann bei 59 ivm 134 scheitern lassen.....ich krieg es nur irgendwie nicht formuliert.
heut war ich nachmittags im seminar u hab 6 büchjer u sieben aufsätze zu dem thema gesucht, die genau dieses problem mit durchführungsverbot beim örv behandeln u nix war zu finden. is echt sch.... dass die leute sich da n ganzen tag hinsetzen u die bücher an ihrem tisch festkleben.
finde das schade dass wir hier nich besser kommunizieren können, per icq, od tel od wie auch immer, hab nur kein nerv hier meine nummer durchzugeben. naja vielleicht schaut ihr alle ja mal öfter rein, damit wir hier n bischen teamwork machen können bevor wir alle an nem nervenzusammenbruch scheitern |
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g-field Gast
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Verfasst am: 04 März 2005 - 20:17:07 Titel: HA-Koller |
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Hi Leute !!
Werke auch an der HA und komme seit Tagen einen Schritt voran und falle danach wieder zwei zurück =(
@bubbles: Sehe das mit dem 58 genauso wie du! Aber wie formulieren?
@riu123: meinst du, du könntest etwas detaillierter hinsichtlich deiner lösungen werden?
Die Hausarbeit ist eigentlich ne Frechheit, gerade da die alte Studienordnung ausläuft...
G-Field |
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lili107 Gast
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Verfasst am: 04 März 2005 - 20:57:20 Titel: |
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Hey g-field,
willkommen in unserer Leidensgemeinschaft...
Ich muss dir recht geben, wenn man in richtung neue JPO geht wirds echt knapp und die grade diese HA ist echt der Hammer...
die sollen uns ja nicht die scheine schenken aber ein bischen fairer wäre echt nett gewesen...
Ich könnt mal wieder schreien habe grade an seite 3 ja erst 3 gekratzt... ich bin immernoch total gefrustet...
Und sollte ich durch seine Klausur auch gerasselt sein dann weiß ich auch nicht... die war nämlich auch nicht grade der Bringer...
Na ja wat mut dat mut!!!
Kommt denn jemand am Montag???
Ich schlage jetzt einfach mal 10 Uhr vor... Werd dann im E-raum im Raucherteil sitzen... |
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danywitz Newbie


Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 04 März 2005 - 22:27:57 Titel: Kampf dem Frust |
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Hallo alle Zusammen.
Wie ich sehe, bin ich nicht der Einzige, der gewaltig an der HA zu knabbern hat. Vielleicht können wir uns ja gemeinsam vor der JAG n. F. retten !
@Bubbles: Idee mit ICQ find ich gut. 286-561-105 Das bin ich.
@rio123: Sei ein Held und gib etwas mehr von Deinem und dem Wissen Deiner Quelle preis. Gute Taten braucht die Welt (und wir Leidenden).
@alle: Wie stehts mit dem Aufbau von neun10?? Ist der zu empfehlen ??
In der Hoffnung auf ein Licht am Ende des endlosen Tunnels.
Bis bald. |
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held_im_erdbeerfeld Gast
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Verfasst am: 04 März 2005 - 23:42:09 Titel: |
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Hallo, alle Zusammen!
Gut zu wissen, dass ich nicht der einzige bin, der hier aufm Schlauch steht. Ich hab ne Menge kopiert und gelesen, aber getippt grade mal 1,5 Seiten...
Wie wärs, wenn wir uns alle gegenseitig dabei helfen, uns da raus zu ziehen?
Montags um 10 im Raucherbereich vom E-Raum. Ich bin da und hab hoffentlich was Ordentliches vorzuweisen.
Wir schaffen das!
Handynummern, E-Mails und so könne wir ja dann vor Ort austauschen. Hier ist mir das zu unsicher.
Lieben Gruß,
i.A. Volker Schlette  |
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bubbles Gast
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Verfasst am: 05 März 2005 - 17:37:20 Titel: |
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so, na endlich kommt ihr mal alle aus euren löchern u das nach ablauf von zwei wochen....naja besser spät als nie.
werde montag um zehn im e-raum sein....bei den rauchern, hab sowieso bisher mehr geraucht als ha geschrieben
vielleicht kommt ja was bei rum, wenn wir all unseren kram zusammen schmeissen
@danywitz: schau mal in dein icq
bis später |
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lili107 Gast
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Verfasst am: 05 März 2005 - 21:02:19 Titel: |
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ja ja wenn der schlette auch mal verfügbar wäre...
ich habs jetzt auf ganze 4 seiten gebracht!!!!! yeah yeah yeah...
bin mal gespannt, wen man schon so vom sehen kennt... Zusammen schmeißen find ich gut... *ggg
aber nur wenn alle was davon haben aber ich denke wir haben alle weniger das Info problem sondern das Formulierungs prob...
Toll und weil ich den Geburtstag meines Papas vor lauter HA vergessen hab musste ich ihm versprechen die HA zu bestehen... oder mir zumindest Mühe zu geben...
Aber wie sagt man so schön: XY hat sich stets bemüht...
Ach ja meine icq: 329127811 |
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Feuerfloh Gast
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Verfasst am: 06 März 2005 - 01:08:12 Titel: |
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Hallo Ihr (wir) Verzweifelten,
wir sind auch zwei, die diese astrophysikalische Hausarbeit schreiben (dürfen, sollen, müssen, wie auch immer).
Also, Seitenzahlenmäßig und formulierungstechnisch bin ich auf Seite 5, wovon noch ein Großteil Müll sein dürfte.
Zu den Grundfragen von Euch könnte ich folgendes beitragen (ohne Anspruch auf Richtigkeit, habe ich mir abgewöhnt, nachdem verschiedene Profs mich 4x (!) durch die Zivilrechtshausarbeit haben rasseln lassen - dachte dort auch, ich läge jeweils richtig), aber hier scheint es nicht ganz falsch zu sein:
Der Aufbau ist die Prüfung des Erfüllungsanspruchs der H. Hier gilt es meiner Meinung nach nur zu prüfen, ob ein Anspruch aus dem örV entstanden, nicht untergegangen und noch durchsetzbar ist.
Zu Frage 2 habe ich ein Urteil, was ich noch nicht einsehen konnte, aber dort will ein Konzern einen anderen rauskicken, klingt doch ähnlich, oder?:
OLG Brandenburg NVwZ 1999, 1142 ff.
Vielleicht hat das Urteil jemand von Euch schon in den Händen gehabt?
Nagut, muß ins Bett
Bis vielleicht Montag
Feuerfloh
P.S.: Einen lieben Gruß an Jaymagie, falls Du es liest |
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bubbles Gast
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Verfasst am: 06 März 2005 - 23:19:55 Titel: |
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| so hi, ihr alle...............weiss zwar nicht wie das morgen um zehn mkt euch aussieht, aber ich komme auf jd fall, nus seid mir nicht böse wenn es ne halbe stunde später wird, muss vorher noch beim rep was abholen. also ich bin spätestens um halb elf da u hoffe ihr seid dann noch da u ich finde euch auch im e-raum. |
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sani26 Newbie


Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 08 März 2005 - 13:13:32 Titel: |
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Hallo, noch jemand von euch da?
Ich gehöre auch zum Club der Verzweifelten und habe das Forum leider gerade erst entdeckt. Tag 16 von 22 und ich bin auf Seite 5 von 25... Klingt nicht gerade ausgeglichen. Ich habe mich viel zu lange mit der Abgrenzung ör-privatr Vertrag aufgehalten. Würde mich dem Informationsaustausch gerne anschließen, falls das noch möglich ist.
@Feuerfloh
Hast du das Urteil zwischenzeitlich aufgetrieben? Die NVwZ gibt es auch bei Beck-online. Falls du nicht an den Uni-Server angeschlossen bist, könnte ich es dir als e-mail schicken. |
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FeuerFloh Gast
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Verfasst am: 08 März 2005 - 16:01:57 Titel: |
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Hallo Sani26,
bin ich noch nicht zu gekommen. Bin morgen in der Uni und nehme das Seminar auseinander.
Die NVwZ haben wir da ja auch zur Verfügung. Dann schaue ich mal. Weiß eh nicht, ob das Urteil was taugt. Habe aber schon einen anderen Verweis gefunden. Auch NVwZ. Mal schauen.
Ich bin eh noch bei Frage 1. Der Einstieg ist echt müßig.
Vielleicht habe ich ja gleich die zündende Idee, warte da noch drauf.
Nagut, denn probiere ich mal, was brauchbares in den PC zu hacken. |
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Gast
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Verfasst am: 08 März 2005 - 16:12:06 Titel: |
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| hey, wie prüft ihr die zweite Frage: als feststellungs oder als allgm. Leistungsklage und warum |
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sani26 Newbie


Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 08 März 2005 - 18:48:48 Titel: |
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| Wie ist bei euch denn ungefähr dei Gewichtung von Frage 1 und 2? Je 50 % der HA, oder Frage 1 mehr als 50 %? Ich frage mich die ganze Zeit, ob ich mich mit dem ersten Teil zu lange aufhalte... |
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suse Gast
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Verfasst am: 09 März 2005 - 14:33:35 Titel: § 58 VwVfG NW |
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Das ist ja super!
Ein Forum zu unserer Hausarbeit! Eine sehr gute Idee! Konnte erst meinen Augen nicht trauen, als ich das sah, aber eine sehr gute Idee!
Habe nur mal eine kurze Frage:
Die Rechte Dritter sind doch nicht verletzt, weil es sich um eine staatliche Beihilfe handelt, die nicht gegen den Gemeinsamen Markt verstößt, oder?
Übrigens: falls es mit dieser Hausarbeit nichts wird, haben wir nach dem JAG a.F. ja noch zwei weitere Versuche!!!!! |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2005 - 14:43:46 Titel: |
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hi ihr
als bezügl der gewichtung glaube ich, dass es ungefähr ein verhältni 70:30 od 60:40 ist, immerhin müssen in frage zwei nur zulässigkeiten geprüft werden u in frage eins stolpert man von einer abgrenzung zum nächsten meinungsstreit etc
bezügl §58 u der frage zustimmung dritter, hab ich nicht schon bei frage eins sondern auch bei der zweiten in der klagebefugnis das problem da es ja ne !! britische !! firma ist, ob überhaupt ne mögliche rechtsbverletzung vor unseren gerichten vorliegen kann.
hat da jd irgendwas zu????
ausserdem kann die stadt K ja wohl nicht jd einzelnen konkurrenten (also jede bauträgerfirma europas um zustimmung bitten....(ist aber nur so n gedanke) |
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sani26 Newbie


Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 09 März 2005 - 16:51:58 Titel: |
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Gast:
"bezügl §58 u der frage zustimmung dritter, hab ich nicht schon bei frage eins sondern auch bei der zweiten in der klagebefugnis das problem da es ja ne !! britische !! firma ist, ob überhaupt ne mögliche rechtsbverletzung vor unseren gerichten vorliegen kann."
An dem Problem sitze ich auch. Ich gehe davon aus, dass man im Rahmen von § 58 I VwVfG den Eingriff ein ein subjektves Recht prüfen muss. In Betracht kommt Art. 12 I GG (Wettbewerbsfreiheit). Das ist aber ein Deutschengrundrecht. Anwendung ist wohl möglich bei EG-Bürgern, fraglich ob das auch für ausländische jur. Personen gilt (Wortlaut Art. 19 III GG)...
Gast:
"ausserdem kann die stadt K ja wohl nicht jd einzelnen konkurrenten (also jede bauträgerfirma europas um zustimmung bitten....(ist aber nur so n gedanke)"
Das Argument fiel mir auch ein. Wettbewerbsfreiheit bedeutet aber nicht generell Schutz vor Konkurrenz, so dass m.E. schon der Schutzbereich nicht eröffnet ist.
Geht diese ganze Grundrechtsprüfung an der Stelle vielleicht zu weit?[i][/i][i][/i] |
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studi Gast
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Verfasst am: 09 März 2005 - 21:45:14 Titel: |
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sagt mal:
1. Frage: Soll da irgendeine Klage geprüft werden oder nur der ÖR-V?
2. Frage: Soll da nur die Zulässigkeit geprüft werden oder soll die Zulässigkeit gerade nicht geprüft werden......Frage 2: ........"zulässigerweise".......
Was denn nun?  |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2005 - 22:10:03 Titel: |
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antwort für studi
1. frage.........h-ag verlangt erfüllung, also ist der ö-r v durchzuprüfen!!
2. frage.........zulässigerweise heisst du prüpfst nur zulässigkeiten |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2005 - 22:42:49 Titel: |
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| prüft eigentlich irgendwer in der zweiten aufgabe art. 230 egv??? |
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studi Gast
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Verfasst am: 09 März 2005 - 22:52:36 Titel: |
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danke |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2005 - 22:56:42 Titel: |
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| na du bist ja sehr wortkarg........ich hoffe ich hab dir jetzt nicht den abend verdorben?? |
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suse Gast
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Verfasst am: 10 März 2005 - 00:31:27 Titel: |
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Hallo!
Das "zulässigerweise" hatte mich auch verwirrt. Habe eine eMail an einen wissenschaftlichen Mitarbeiter geschrieben, und der hat mir bestätigt, dass nur die Zulässigkeit geprüft werden soll.
Aber sind die Rechte der Imperial Construction gemäß § 58 VwVfG verletzt? Wenn ja, warum?
ICH VERSTEHE DAS NICHT !!!!
Noch einen schönen Abend!  |
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Gast
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Verfasst am: 10 März 2005 - 00:33:38 Titel: |
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hi suse
habe gleiches problem....hast du yahoo messenger? sunheart23, dann können wir uns besser austauschen |
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studi Gast
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Verfasst am: 10 März 2005 - 01:43:08 Titel: |
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irgenwie hatte ich ein im Kopf und nun geht mir ein auf !!!!!
muss also noch viel basteln....  |
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Gast
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Verfasst am: 10 März 2005 - 01:44:13 Titel: |
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sani26:
An dem Problem sitze ich auch. Ich gehe davon aus, dass man im Rahmen von § 58 I VwVfG den Eingriff ein ein subjektves Recht prüfen muss. In Betracht kommt Art. 12 I GG (Wettbewerbsfreiheit). Das ist aber ein Deutschengrundrecht. Anwendung ist wohl möglich bei EG-Bürgern, fraglich ob das auch für ausländische jur. Personen gilt (Wortlaut Art. 19 III GG)...
Da wäre ich jetzt gar nicht drauf gekommen...habe auch nicht wirklich das mit dem eingriff ins subj. recht begriffen... Hier ne grundrechtsprüfung???
Wie sollte man das denn aufbauen??? ich hab echt keine ahnung... Schema zur hand??? Wäre echt dankbar... |
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sani26 Newbie


Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 10 März 2005 - 11:43:13 Titel: |
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Gast:
Schema zur hand??? Wäre echt dankbar...
Schema nicht, aber versuchs mal mit Knuth, JuS 1986, 523 ff (Konkurrentenklage gegen einen öffentlichrechtlichen Subventionsvertrag)
Würde mich über eine kurze Rückmeldung/Meinung zu diesem Aufbau freuen! |
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Gast
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Verfasst am: 10 März 2005 - 12:41:10 Titel: |
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| Und welche Rechtsmittel prüft Ihr in Frage 2? |
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suse Gast
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Verfasst am: 10 März 2005 - 16:35:23 Titel: |
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Ich verstehe das einfach nicht mit Art.88 in § 58 VwVfG. Wo habt Ihr das gesehen?
Sind nun seine Rechte verletzt? Bedarf es der Zustimmung. Aber durch ein eigenes Angebot hat er doch gerade verweigert, oder?
Bitte gebt mir die Lösung  |
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lili107 Gast
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Verfasst am: 10 März 2005 - 21:42:37 Titel: |
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88 III erst in 58 II prüfen... Also der zustimmung einer anderen behörde... Ich hab das ganze dann schwebend unwirksam gemacht um später in den Nichtigkeitsgründen den 88 III als verbotsgesetz iSv 59 I iVm 134 BGB zu prüfen --> STREIT... hier wollte ich die nichtigkeit dann bejahen, nachdem ich die ganzen anderen Nichtigkeitsgründe des 59 II gprüft habe...
Die zustimmung des Konkurrenten habe ich als nicht erforderlich eingestuft und es am Eingriff in ein subjektives Recht (Wettbewerbsfreiheit) Art 12 I GG scheitern lassen...Habe das ganze ohne Kommentar zum GG gemacht deshalb werd ich noch mal die Grundrechtsfähigkeit der Imperial construction Oder ist das jetzt alles zu sehr abwegig???
bei den 59- ern weiß ich zwar immer noch nicht wie ich das formulieren soll aber na ja...
und jetzt die ultimative frage:
wo find ich was zur Klagebefungnis der Imperial???? ich denke das wird hier das größte Problem sein oder??? was macht ihr denn negative Konkurrentenklage als festdstellung??? oder Kombi Festellungs- und leistungsklage??? oder beide Zulässigkeiten prüfen??? |
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Gast
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Verfasst am: 10 März 2005 - 23:26:23 Titel: |
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Hallo Lili,
aber wieso schwebende Unwirksamkeit? Die Behörde (EU-Kommission) hat doch naträglich zugestimmt, oder?
Ich bin ja so froh, wenn das am Montag vorbei ist  |
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lili107 Gast
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Verfasst am: 11 März 2005 - 00:26:05 Titel: |
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ja schon klar...
habt ihr die fehlende notifizierung problematisiert??? wird die hier geheilt??? oder einfach weggelassen??? |
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danni Gast
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Verfasst am: 11 März 2005 - 00:55:11 Titel: |
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@lilie 88 III erst in 58 II prüfen... Also der zustimmung einer anderen behörde... Ich hab das ganze dann schwebend unwirksam gemacht um später in den Nichtigkeitsgründen den 88 III als verbotsgesetz iSv 59 I iVm 134 BGB zu prüfen --> STREIT... hier wollte ich die nichtigkeit dann bejahen, nachdem ich die ganzen anderen Nichtigkeitsgründe des 59 II gprüft habe...
ist das noch die Frage 1? oder schon die Frage 2? |
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lili107 Gast
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Verfasst am: 11 März 2005 - 02:44:02 Titel: |
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frage 1 aber wenn du schon was zu frage 2 zu sagen hast dann raus mit der sprache... wir sind für alle tipps (und lösungen) offen
viel Glück noch allen... |
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danni Gast
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Verfasst am: 11 März 2005 - 04:59:05 Titel: |
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wenn Du doch in Frage 1 den Vertrag für NICHTIG erklärst......dann hast Du in Frage 2 abeer nicht mehr viele Möglichkeiten.......
Alsda wären: ....also ich würde sagen: nur die Leistungsklage!!!! Denn dann braucht der Konkurrent ja nicht mehr verdrängt zu werden......
....oder fahr ich im falschen Schiff auf hoher See ohne Land im Sicht und kann nicht mehr klar denken, weil wir morgens 4 Uhr haben...???? |
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Gast
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Verfasst am: 11 März 2005 - 12:40:35 Titel: |
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das ist soch ein subordinationsrechtlicher Vertrag, so dass § 59 II Anwendung findet, oder?
Bin total verwirrt!!!!!! |
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Gast
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Verfasst am: 12 März 2005 - 16:27:04 Titel: |
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Dringende Frage:
die schwebende Unwirksamkeit des Vertrages wird doch durch die Zustimmung vernichtet und so wirksam, oder? Aber wie kommt da Heilung rein? Verstehe ich nicht! Bitte helft mir! |
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