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Zivilrecht
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Gloria
Gast






BeitragVerfasst am: 11 März 2005 - 12:53:57    Titel: Zivilrecht

Ich hoffe , dass Ihr einem Erstsemesterstudierenden weiterhelfen könnt. Ich muss mich in meinen Erfahrungen wohl erst noch üben.....

Der Fall :
W beauftragt den minderjährigen M die Noten 998 zu besorgen. Dieser macht das auch und bringt diese dem W. Da merkt der W dann, dass er sich geirrt hat und eigentlich die Noten 899 wollte. Er ruft unverzüglich in dem Laden an und sagt, dass er sein Geld zurückwill, da er die Noten 899 eigentlich wollte. Er ruft dort noch ein zweites Mal an und verlangt sein Geld zurück. Da bietet ihm der Ladenangestellte die Noten an, die er tatsächlich gewollt hat. Doch W will nun auch diese nicht mehr, da er sie im Internet günstiger bekommen hat. W will sein Geld zurück....

Kann W das Geld zurückverlangen ??

1. man könnte dahingehend argumentieren, dass W sich an seinem Ursprünglich Gewollten festhalten lassen muss....d.h. man nimmt an, dass ein neuer Vertrag über die Noten 899 zustandegekommen ist....er bekommt das Geld nicht zurück....
Aber : erst bei dem 2ten Anruf machte der Angestellte das Angebot für die Noten 899.....ist die Frist gewahrt ?....hätte er bereits beim ersten Anruf des W reagieren müssen ?

2. Kann W das Stellvertretergeschäft anfechten ? Im SV selbst stellt er es jedenfalls selbst nicht in Frage.....der Minderjährige hat lediglich die irrtumsbelastete WE des W erfällt....ich bin mir aber nicht sicher, ob sich hier ein Lösungsweg verbirgt....

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.......
Gast







BeitragVerfasst am: 14 März 2005 - 01:02:41    Titel:

mal ganz ehrlich das ist so billig, das kannst alleine lösen
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