HA Ö-Recht Fortgeschrittene Mainz SS 08 Hain
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Autor |
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MacMephisto Full Member


Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 199
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Verfasst am: 13 Feb 2008 - 10:44:05 Titel: HA Ö-Recht Fortgeschrittene Mainz SS 08 Hain |
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Moin!
Prof. Hain wird ja die neue Hausarbeit stellen, vielleicht findet sich hier wieder eine schlagkräftige Truppe, die die Hausarbeit gemeinsam löst bzw. sie hier breit und ausführlich diskutiert  |
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amandi Newbie


Anmeldungsdatum: 25.02.2008 Beiträge: 45
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Verfasst am: 25 Feb 2008 - 10:51:47 Titel: |
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Hi
jetzt ist sie raus! |
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Okami123 Newbie


Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 23
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Verfasst am: 25 Feb 2008 - 12:32:08 Titel: |
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Leider ein baurechtlicher Fall....
Also ich werde auf jedenfall bei der "schlagkräftigen Truppe" dabei sein... |
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samuelVE Newbie


Anmeldungsdatum: 26.02.2008 Beiträge: 44
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Verfasst am: 26 Feb 2008 - 13:00:40 Titel: |
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Auf jeden Fall  |
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MacMephisto Full Member


Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 199
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Verfasst am: 26 Feb 2008 - 16:19:25 Titel: |
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Hmm, wieder Baurecht und wieder Windräder
Auf jeden Fall steckt schon bei er statthaften Klageart ein Problem: Welche Art der Feststellungsklage wird es sein und ob man überhaupt gegen Änderungen eines Flnpl. klagen kann...
Naja, werd mir die Tage mal bissl was ausdenken. |
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foxon Newbie


Anmeldungsdatum: 26.02.2008 Beiträge: 9
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Verfasst am: 26 Feb 2008 - 17:27:30 Titel: |
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hi,
hab gedacht ich mache auch mal mit.
zielt der sachverhalt nicht eher nach eine normenkontrolle nach §47VwGO ab? |
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Kamikazee Newbie


Anmeldungsdatum: 26.02.2008 Beiträge: 1 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 26 Feb 2008 - 18:34:25 Titel: |
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Tag zusammen!
Bin auch gerne dabei!!
Dann mal auf ergebnisorientierte Diskussionen und eine gute Falllösung  |
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MacMephisto Full Member


Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 199
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Verfasst am: 24 März 2008 - 15:42:41 Titel: |
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Ein Flächennutzungsplan ist ja praktisch so zu prüfen wie ein Bebauungsplan, deswegen passt das Schema von Hufen ganz gut (abgesehen von einigen Kleinigkeiten wie dem Entwicklungsgebot).
DIe Verhinderungsplanung kann man durchaus schon bei der Planerforderlichkeit ansprechen. Da gibt es ja einiges an Rechtsprechung (Stichwort: Feigenblattplanung).
Ich habe im Moment dennoch so meine Liebe Not, den Platz auszufüllen, was soll man in der Begründetheit denn alles ansprechen? Wie soll man die Gutachtermeinung mit reinbringen, die 0.37 Promille des Gemeindegebiets und den zu geringen Siedlungsabstand, wenn BImSchG nicht geprüft werden soll..... |
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Savi Newbie


Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 24 März 2008 - 16:02:22 Titel: |
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Danke, dann werde ich es so machen.
Also ich denke den Siedlungsabstand könnte man bei "Verstoß gegen höherrangiges Recht" prüfen, weil der Abstand ja laut SV durch bau- und immisionsschutzrechtliche Vorschriften bestimmt wird, oder liege ich da jetzt komplett falsch? |
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bierbo Newbie


Anmeldungsdatum: 26.03.2007 Beiträge: 19
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Verfasst am: 24 März 2008 - 16:18:42 Titel: |
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also ich hab z.B. im Schrödter § 5 Rdn. 63 einiges zu den Abstandsflächen gefunden, und dort werden auch viel geringere Abstände zu siedlungsgebieten als zulässig von der Rspr. angesehen.
Ich weiß also nicht wie der Hinweis von Hain, dass hier Vorschriften bzgl. der Abstandsflächen verletzt wären zu verstehen ist. Sollen wir also fiktiv annehmen, dass die Vorschriften verletzt wären, oder sind sie es bei 1000m Abstand wirklich?
Erheblich ist die Frage bei mir nämlich bei der Erforderlichkeit des FNP. Wenn auf der ausgewiesenen Fläche nicht gebaut werden dürfte, dann wäre der FNP schon wegen verstoß gegen § 1 III unwirksam. |
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