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HA Frankenberg Staathaftungsrecht Ffm
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Foren-Übersicht -> Jura-Forum -> HA Frankenberg Staathaftungsrecht Ffm
 
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PinaColada21
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Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 14 März 2008 - 16:13:50    Titel:

wo seid ihr denn bei der prüfung (welcher punkt)?

hab 7 seiten und bin beim letzten punkt der zulässigkeit.
Framboise
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Anmeldungsdatum: 29.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15 März 2008 - 14:00:07    Titel:

Bin bei der Begründetheit.. nach der Satzung.. da muss man nun schauen, ob es innen- oder außenbereich ist.. !! Rolling Eyes
Linkin_Park
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Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 16 März 2008 - 20:13:33    Titel:

was meinsten mit begründetheit nach der satzung?
das musste bei der zulässigkeit mindestens schon mal angesprochen haben
Skinny
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Anmeldungsdatum: 27.02.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 16 März 2008 - 20:29:49    Titel:

Wie meint du das? In der Zuläsigkeit?

Hab grd voll die Probleme mit der Begründetheit? Was ist denn jetzt die Ermächtigungsgundlage? Hat jemand vielleicht ne Art Aufbau? Wo sprech ich denn die Satzung etc an?
Linkin_Park
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Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 16 März 2008 - 20:55:42    Titel:

naja du musst die möglichen drittschützenden normen ja schon in der zulässigkeit erwähnen und feststellen ob ein verstoß möglich ist.
ob er dann tatsächlich gegeben ist diskutiert man in der begründetheit:)
Skinny
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Anmeldungsdatum: 27.02.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 16 März 2008 - 20:57:40    Titel:

Ja, was hast du denn als drittschützende Normen und somit als Ermächtigungsgrundlage für den VA (die Baugenehmigung).
Hab da so meine Problmchen im Ö-recht Crying or Very sad
Nexalex
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 16 März 2008 - 21:42:39    Titel:

Wirklich 7 seiten zulässigkeit - so viel habe ich die nicht problematisiert. Liegt doch eigtl recht unproblematisch vor... *besorgt ist*
Linkin_Park
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Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 17 März 2008 - 11:13:55    Titel:

Naja unproblematisch?
ich mein du musst ja bei der statthaftigkeit, der antragsbefugnis und den möglichen drittschützenden normen schon en bißchen diskussion vorwegnehmen, kannst ja dann in der begründetheit darauf zurückgreifen
und naja in der begründetheit ists ja so dass zu schauen ist wie die erfolgsaussichten in der hauptsache sind bzw. ne interessenabwägung...
PinaColada21
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Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 17 März 2008 - 11:18:05    Titel:

Naja ganz 7 Seiten sind es nicht sagen wir 6 Seiten und ein bisschen mehr:) Ich schreib immer drauf los und am Ende kürze ich dann noch,a lso könnten noch weniger werden:)

Ja mit den drittschützenden Normen hab ich auch Probleme (Örecht ist einfach nicht meins) würde mich da über einen Tipp von euch freuen!

Hat jemand eine klasse Idee für den Aufbau bei der Begründetheit oder zumindest tolle Literatur die er dazu empfehlen kann?
PinaColada21
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Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 17 März 2008 - 13:34:49    Titel:

ihr lieben mitstreiter Twisted Evil

hab hier mal ne GANZ GROBE begründetheitsprüfung für euch, würde mich freuen, wenn ihr eure meinung dazu sagt und was ergänzt und korrigiert.

begründetheit

interessenabwägung

1. erfolgsaussichten des rechtsbehelfs im hauptverfahren

- formelle RM des VA

-materielle RM des VA

- Verletzung des Antragsstellers in seinen Rechten

2. bei offenen erfolgsaussichten: umfassende interessenabwägung
GeliB
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Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 18 März 2008 - 21:59:11    Titel: Passwort

Hallo liebe Mitschreibende! Könntet Ihr mir bitte bitte bitte das Passwort für Nickels Downloadbereich per pm zuschicken? Ich konnte leider nicht in die Vorlesung kommen und hoffe, dass da was brauchbares dabei ist. Wäre echt lieb von Euch! Danke und LG, Geli
Linkin_Park
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Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 20 März 2008 - 15:20:57    Titel:

Hey Leute!
Zu welchem Ergebnis kommt ihr denn bei Aufgabe 2?
alexis4170
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Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 22 März 2008 - 01:50:33    Titel:

An welcher Stelle habt ihr denn die Satzung behandelt? In der Zulässigkeit schon oder erst in der Begründetheit?

Zwar ist es für eine Einordnung des Grundstücks in ein Plangebiet ziemlich hilfreich, es schon unter der Antragsgbefugnis in der Zulässigkeit zu machen, aber ist das wirklich ein Problem, was man in der Zulässigkeit ausführlich diskutieren sollte?

Vom Gefühl her kommt das eher in die Begründetheit Confused
PinaColada21
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Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 23 März 2008 - 13:27:58    Titel:

@alexis: wenn ichs wüsste würde ich es dir sagen!! aber erwarte bitte nicht, dass dir einer von unseren netten kommilitonen eine antwort gibt. hier kann nämlich immer jeder nur fragen stellen, aber niemals eine antwort geben...
alexis4170
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Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 23 März 2008 - 13:45:16    Titel:

naja, ich hab's jetzt bei der zulässigkeit geprüft. vom gefühl her gehört es eher in die begründetheit, aber dann könnte man bei der antragsbefugnis nicht ein plangebiet festlegen und müsste auch eine verletzung von 35 ff. in betracht ziehen... zu viel des guten!
PinaColada21
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Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 23 März 2008 - 14:11:40    Titel:

ja vom gefühl her passt es nicht in die zulässigkeit, zumal die zulässigkeit (so auch antragsbefugnis) knapp gehalten werden soll... mal schaun, haben ja noch ein bisschen zeit:)
alexis4170
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Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 23 März 2008 - 14:27:25    Titel:

hab dir ne nachricht geschickt, pina... check mal dein postfach.
Skinny
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Anmeldungsdatum: 27.02.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 23 März 2008 - 16:06:53    Titel:

Also ich würde es auch in die Begründetheit machen, finde es passt nicht in die Zulässigkeit. Ist ja schon eine Frage einer Rechtswidrigkeit und die gehört doch in die Begründetheit, oder?!

@Pina: Machst du die Begründetheit nicht mit Ermächtigungsgundlage etc? Oder machst du das in den Erfolgsaussichten? Ist das dann der 64 HBO?

Tendiert ihr eher zu offenen Erfolgsaussichten oder entscheidet ihr schon vorher nach rechtmäßig/rechtswidrig? Confused Smile
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