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testo Gast
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Verfasst am: 13 März 2005 - 18:00:36 Titel: Zivilrecht auslegung eines Begriffes |
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Ich habe für eine Hausarbeit einen Sachverhalt bekommen. Es geht um einen Mietaufhebungsvertrag in form eines Haustürgeschäft, der erfolgreich wiederufen wird. Aber im sachverhalt steht folgender satz. Er fordert ihn schrift lich auf Sich an den Mietaufhebungsvertrag zu halten und kündigt ihm hilfsweise.
Dieses Kündigt ihm hilfsweise macht mir sorgen. Wie soll ich das verstehen ? Ist das eine ordentliche Kündigung, wo auf eine Begründung drinnsteht. Oder heisst das nur ich Kündige ihnen und ware damit unwirksam ?
Wie würdet ihr das sehen. Mein Prof hat als ich ihn gefragt habe nur gesagt er würde dazu nichts sagen. |
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Prof. Cannabis Full Member


Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 122
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Verfasst am: 13 März 2005 - 20:18:37 Titel: |
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Der Ausdruck "und kündigt ihn hilfsweise" bedeutet folgendes:
1. Du musst zunächst prüfen, ob der Mietaufhebungsvertrag besteht.
2. Falls dem so ist, musst du (ggf. auch hilfsgutachterlich) prüfen, ob er gekündigt werden kann. |
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2005 - 00:54:56 Titel: |
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| jo was heisst gekündigt werden kann. der mietaufhebungsvertrag ist ja nicht wirsam. Nun prüf ich die kündigung. Da es sich aber in meinem fall um wohnraum handelt. Muss ein Berechtigtes Interesse bestehen. Für dieses berechtigte Interesse kommen zur überprüfung nur die Gründe in Betracht die in der Kündigung stehen. Da dort aber nur steht er kündigt hilfsweise kann ich also nichts machen. |
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2005 - 00:55:58 Titel: |
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| der sachverhalt sagt nichts darüber was die kündigung beinhaltet. es steht dort nur der vermerk er kündigt zusatzlich noch hilfsweise |
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2005 - 11:34:51 Titel: |
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keiner eine idee  |
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