|
|
| Autor |
Nachricht |
Sklodov Junior Member


Anmeldungsdatum: 29.12.2007 Beiträge: 85 Wohnort: Österreich
|
Verfasst am: 05 März 2008 - 22:57:17 Titel: Internetbetrug - Beratungsstellen |
|
|
Hallo!
Könnte mir jemand von euch die zuständigen Stellen in Deutschland nennen, an die man sich bei Fällen von Internetbetrug wenden kann?
Konkret: Ich habe ein fehlerhaftes Fahrzeug bei einer Firma in München/Kirchheim erstanden und nun gibts erhebliche Schwierigkeiten bei der Garantie Inanspruchnahme ...
Konsumentenschutz? Handelsgericht? Anzeige oder Klagseinbringung wo bzw. wie?
Vielen Dank für eure Tipps!
lg Sklodov |
|
 |
derjim Senior Member


 Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 906
|
Verfasst am: 06 März 2008 - 00:22:40 Titel: |
|
|
| bei "Betrug" ? wie wärs mit der freundliche Polizeidienststelle in ihrer Nähe? |
|
 |
Sklodov Junior Member


Anmeldungsdatum: 29.12.2007 Beiträge: 85 Wohnort: Österreich
|
Verfasst am: 06 März 2008 - 00:58:07 Titel: |
|
|
Tja, die nächste Polizeidienststelle befindet sich halt leider nicht um die Ecke ... sondern in einem anderen Land! Bin aus Österreich, also wär es am einfachsten wenn ich eine Anzeige oder Sachverhaltsdarstellung an eine zuständige Stelle in München schicken könnte!
... und freundliche Polizisten, gibts sowas in Germany? Der Sedlmayr ist ja schon lange ex!
In Ö zeichnet sich die Exekutive bestenfalls durch freundliche Inkompetenz aus (meistens zumindest)!
Anzeige schriftlich von Ö nach D? Geht das bzw. bringt das was?
lg
Sklodov |
|
 |
StR-Tobi Senior Member


 Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2664
|
Verfasst am: 06 März 2008 - 11:28:45 Titel: |
|
|
| Klar, Strafanzeige kann man selbstverständlich auch schriftlich stellen. Bei größeren Sachen an die zuständige Staatsanwaltschaft, bei kleineren Sachen (die die StA ohnehin sofort an die Polizei zur Ermittlung abgeben würde) an die zuständige Polizeidienststelle, notfalls das Polizeipräsidium. Bezüglich der Zuständigkeit bietet es sich an, die Behörde auszuwählen, die räumlich für den Wohnsitz des Angezeigten zuständig ist. Ist bei Internetkriminalität aber nicht zwingend. |
|
 |
|