matias Newbie


Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 6 Wohnort: Jena
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Verfasst am: 18 März 2008 - 17:11:34 Titel: weisungsrecht des bundesinnenministers |
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hallo,
ich habe zu folgenden fragen keine stichhaltigen antworten gefunden; viellt könnt ihr mir weiterhelfen:
1. darf der bundesinnenminister den landesinnenminister bezügl bestimmter polizeiaktionen der landespolizei in form einer internen anordnung anweisen?
eine solche weisung würde doch, da die landespolizei ländersache ist, gegen das bundesstaatsprinzip verstoßen, oder?
2. darf der landesinnenminister den landespolizeipräsidenten bezüglich bestimmter polizeiaktionen anweisen?
hier wird es meines erachtens schon schwieriger. weiß jemand, inwieweit der landesinnenminister befugt ist, den landespolizeipräsidenten anzuweisen?
3. darf der bundesinnenminister den landespolizeipräsidenten .. anweisen?
das verstieße doch auch gegen das bundesstaatsprinzip?!
Hintergrund ist ein Fall, bei dem sich in zivil getarnte beamte der landespolizei unter potenzielle teilnehmer einer demonstrationsveranstaltung mischten, um diese zu aussagen über ihre gewaltbereitschaft zu verleiten.
Bei Aufkommen des leisesten verdachts von gewaltbereitschaft wurden
diese personen vorübergehend festgenommen.
Zurückzuführen war diese vorgehensweise auf eine interne anordnung des bundesinnenministers.
anregungen, kritik, korrektur herzlichst erwünscht
gruß
matias |
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