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guggi Junior Member


Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: 26 März 2008 - 14:31:48 Titel: Vertragsbeitritt |
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Hallo Leute...
In meinem Fall gehts darum,dass ein Vater für seinen Sohn zur Erlangung eines Darlehens eine Grundschuld an seinem Haus bestellt.
Nun schließt der Sohn mit der Bank den üblichen Sicherungsvertrag. Der Vater unterschreibt diesen aber auch.
Ist hierin so etwas wie ein Schuldbeitritt oder Vertragsbeitritt zu sehen, damit ihm auch die Rechte aus dem Vertrag zustehen?[/code] |
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derjim Senior Member


 Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 906
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Verfasst am: 26 März 2008 - 20:16:21 Titel: |
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ja müsste man abgrenzen zwischen Bürgschaft (nur Ausfallhaftung) und (echtem) Schuldbeitritt (dann Haftung als Gesamtschuldner).
| Zitat: |
765
(1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. |
Soweit ich noch weiß werden auf den Schuldbeitritt die 488 ff analog angewandt auf die Bürgschaft nach BGH nicht - Da aber Formerfordernis des 766 |
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guggi Junior Member


Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: 26 März 2008 - 21:50:27 Titel: |
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Ja aber das muss man doch eigentlich nicht machen, weil die Haftung hier aus der Grundschuld erfolgt... oder täusche ich mich?
Er unterschreibt ja auch nur den Sicherungsvertrag und nicht den Darlehensvertrag...???! |
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derjim Senior Member


 Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 906
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Verfasst am: 26 März 2008 - 22:26:14 Titel: |
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| achso na dann muss der SV schon etwas konkreter sein. die Grundschuld begründet eine eigene Haftung das stimmt da nichtakzessorisch zur Forderung. Aber wie siehts auf schuldrechtlicher Ebene aus, was ist das Kausalgeschäft? |
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guggi Junior Member


Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: 26 März 2008 - 22:37:37 Titel: |
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| Der SIcherungsvertrag... den schließt aber der Sohn mit der Bank, das ist etwas komisch... |
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derjim Senior Member


 Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 906
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Verfasst am: 26 März 2008 - 23:33:22 Titel: |
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| grübel.. da gabs auch fälle der sittenwidrigkeit der Bürgschaft wenn sich die Bank familiärer Abhängigkeitsverhältnisse zur Erschleichung von Sicherungsmitteln bedient..musste mal im Lehrbuch nachschlagen. jedenfalls kommst du nicht herum, das Kausalgeschäft hier zu identifizieren. Irgendwas muss vereinbart worden sein und sei es konkludent. Bestellt ja keiner grundlos eine Grundschuld. |
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guggi Junior Member


Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: 26 März 2008 - 23:36:12 Titel: |
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Ja die Bürgeschaftsregeln gelten bei der GS nicht.. .
Im SVerhalt steht,. dass es ein Sicherungsvertrag ist, der kommt aber nur zwischen der Bank und dem Sohn zustande, jedoch muss der Vater sich ja auch drauf stützen können bei Vertragsverletzung etc.. |
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derjim Senior Member


 Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 906
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Verfasst am: 27 März 2008 - 00:05:49 Titel: |
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also ohne den genauen SV wird das nischt. das ist einfach zu dünn
| Zitat: |
| Ja die Bürgeschaftsregeln gelten bei der GS nicht.. |
na und? man kann sich doch durch Bürgschaft zur Einräumung einer Grundschukl verpflichten. |
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guggi Junior Member


Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: 27 März 2008 - 00:38:55 Titel: |
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Es ist so im Sachverhalt:
Der Sohn geht zum Vater und sagt, dass er eine GS brauche... Der Vater willigt in die Bestellung ein. Dann schließt der Sohn mit der Bank einen Sicherungsvertrag. Diesen unterschreibt der Vater ebenfalls. Im Vertrag steht nur, dass nicht in die GS vollstreckt werden darf, wenn keine Verwertungsreife vorliegt und sie nicht ohne Einweilligung des Vaters abgetreten werden darf.
Das ist alles, was ich Dir liefern kann...  |
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derjim Senior Member


 Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 906
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Verfasst am: 27 März 2008 - 01:07:31 Titel: |
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| Ausfallhaftung also, und auch noch ausdrücklich im SiV festgelegt. klingt für mich sehr nach Bürgschaft. schriftliche Erklärung nach 766 läge vor.. aber ich würds an 138 scheitern lassen (schwerpunkt wo erläuternde ausführungen hingehören) . und da die dann nichtig ist gibts einen rückübertragungsanspruch aus eigentümergrundschuld.. darauf würde ich tippen. |
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derjim Senior Member


 Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 906
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Verfasst am: 27 März 2008 - 01:08:55 Titel: |
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| Zitat: |
| rückübertragungsanspruch aus eigentümergrundschuld. |
streich die eigentümergrundschuld..gute nacht  |
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guggi Junior Member


Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: 27 März 2008 - 10:26:33 Titel: |
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| Aber die Bürgschaft begründet doch eine Haftug mit dem ganzen Vermögen und die GS nur mit dem Grundstück... daher würde ich mangels diesbzgl. Erklärungen sagen, dass es keine Bürgschaft ist?! |
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derjim Senior Member


 Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 906
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Verfasst am: 27 März 2008 - 12:45:20 Titel: |
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steht das der Befriedigung durch Grundschuldeinräumung entgegen?
schreibt die Bürgschaft vor auf welche Weise der Bürge den Gläubiger zu befriedigen hat?
| Zitat: |
Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. |
Was wärs denn deiner Meinung nach für ein Kausalgeschäft- oder möchtest du das Problem lieber auf der dinglichen Ebene suchen, auf der nie festgelegt wird warum ein rechtsgeschäft mit welchen dabei begründeten Pflichten vorgenommen wird (abstraktionsprinzip) |
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